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Gründer-FAQ: Mit gestohlenen Inhalten ist nicht zu spaßen

Meine Inhalte (Bilder, Texte) wurden geklaut – Was kann ich tun?

Jeder kennt es: Für den eigenen Internetauftritt müssen noch schnell professionelle Bilder oder Texte her – da wird schnell im Internet gesucht und das passende Foto oder der passende Text für die eigene Website verwendet. Über die Rechtmäßigkeit dieses Handelns machen sich die wenigsten Gedanken – doch das unerlaubte Kopieren von Inhalten aus dem Internet stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann schnell zu hohen Schadensersatzforderungen führen.

Bilderklau ist auch im Internet rechtswidrig 

Geklaute Inhalte sind ein No-Go! Nur weil Bilder oder andere Inhalte im Internet veröffentlicht worden sind, kannst du diese nicht einfach verwenden, denn jedes Werk wurde von einem „Urheber“ erschaffen und dieser allein kann über die Nutzung des Werkes bestimmen. Verwendest du aber z.B. ein Foto ohne die vorherige Zustimmung des Urhebers, begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Denn ein urheberrechtlich geschütztes Foto darf ohne vorherige Zustimmung des Fotografen weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Oft folgt die böse Überraschung dann einige Zeit nach deiner (rechtswidrigen) Verwendung des Fotos in Form einer anwaltlichen Abmahnung. Darin werden die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten, sowie die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung geltend gemacht.

Denn dem Urheber geklauter Inhalte stehen zahlreichen Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz zu:

1. Unterlassungsanspruch

Der Urheber kann mit einem Unterlassungsanspruch dafür sorgen, dass du in Zukunft keine Fotos mehr von ihm veröffentlichen darfst, sondern dieses Verhalten (und kerngleiche Verletzungshandlungen!) zu unterlassen hast.

Daher wirst du in der Abmahnung aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nach dieser verpflichtest du dich, die verübte Rechtsverletzung, beispielsweise den Bilderklau, zukünftig nicht noch mal auszuüben und für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungserklärung eine (meist noch zu bestimmende) Vertragsstrafe zahlen musst.

Wenn du diese Unterlassungserklärung nicht abgibst, hat der Urheber Anlass für die Erhebung einer Klage. Denn die sogenannte „Wiederholungsgefahr“ lässt sich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen – das bloße Unterlassen der beanstandeten Handlung oder auch das Versprechen, so nicht mehr zu handeln, reichen nach ständiger Rechtsprechung nicht aus.

2. Schadensersatzanspruch

Neben dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch hat der Urheber einen Schadensersatzanspruch aufgrund der rechtswidrigen Nutzung. Hierbei hat der Urheber unterschiedliche Möglichkeiten den Schadensersatz zu bestimmen.

In der Regel wählen Urheber die Berechnung anhand der Lizenzanalogie (Gebühren, welche der Verletzer hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte). Hierbei kann man sich nach der MFM-Honorarempfehlungstabelle richten. Der Tabelle kann entnommen werden, was ein Lizenzgeber für die jeweiligen Nutzungsarten und Nutzungsdauer als Vergütung geltend machen kann.  

3. Auskunftsanspruch

Daneben steht dem Urheber noch einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Rechtsverletzung zu, um etwaige Schadensersatzansprüche beziffern zu können.

4. Rechtsanwaltskosten

Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Urheber den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (Rechtsanwaltsgebühren) von dir verlangen. D.h. die Kosten der Abmahnung sind in der Regel vom Abgemahnten zu tragen.

Geklaute Inhalte: Weitere rechtliche Schritte

Ziel der Abmahnung ist es die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Sollte dies scheitern, weil du keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibst, keinen Schadensersatz oder außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren erstattest, hat der Urheber die Möglichkeit seine Ansprüche im Klageverfahren geltend zu machen.

Abmahnung erhalten – was jetzt?

Du solltest eine Abmahnung in jedem Fall ernst nehmen und dich innerhalb der gesetzten Frist an einen Rechtsanwalt wenden, so dass dieser noch fristgerecht reagieren kann. Dieser kann evaluieren, ob die Unterlassungserklärung in der übermittelten Version oder in einer modifizierten Version abgegeben werden sollte und ob die Abmahnung begründet ist.

Mögliche Angriffspunkte können z.B. die ungenaue Formulierung des Unterlassungsverlangens oder überhöhte Schadensersatzforderungen/Rechtsanwaltskosten darstellen. In diesem Fall sollte die Unterlassungserklärung auf das rechtmäßige Maß reduziert werden.

Hast du aber eindeutig eine Rechtsverletzung begangen, ist es in der Regel sinnvoll die Unterlassungserklärung fristgerecht abzugeben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Urheber gerichtlich gegen deine Rechtsverletzung vorgeht und weitere Kosten für dich entstehen.

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Häufige Fragen (FAQ) zu geklaute Inhalte

Wie melde ich gestohlene Inhalte an Google?

Geklaute Inhalte kannst du über ein entsprechendes Formular an Google melden und in Zuge dessen um Löschung der Inhalte bitten. Dafür musst du allerdings nachweisen, dass du der Urheber bist.

Wie verhindert man den Diebstahl von Inhalten einer Website?

Der Plagiator wählt Text aus oder bewegt den Cursor über das Bild, drückt die rechte Maustaste und sucht im Kontextmenü nach „Kopieren“ oder „Speichern“. Wenn du diese Option deaktivierst, dann ist es viel schwieriger den Content von Webseiten zu stehlen. Hierzu gibt es im Internet zahlreiche Anleitungen. Außerdem kannst du Inhalte via JavaScript vor dem ungewollten kopieren schützen. Zudem ist die Verwendung von Wasserzeichen sinnvoll.

Wenn du weitere Fragen rund um das Thema rechtssicheres Auftreten hast, ist die Rechtsanwaltskanzlei LedererLegal dein erster Ansprechpartner. Die Kanzlei berät insbesondere Startups in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Werbung und Wettbewerbsrecht & macht dein Unternehmen rechtssicher.

Nähere Informationen erhältst du auf www.ledererlegal.com.

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