Gründer FAQ: Was sind die Vorteile einer internationalen Marke und welche Nachteile bringt sie womöglich mit sich?
Wann ist die Anmeldung einer internationalen Marke sinnvoll?
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Inhaltsverzeichnis
- Wie sinnvoll ist es eine internationale Marke anzumelden?
- Und mit welchen Kosten ist bei der Anmeldung einer internationalen Marke zu rechnen?
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zu internationale Markenanmeldung
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Um eine internationale Marke anmelden zu können, benötigt man zunächst eine sogenannte „Basismarke“. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine deutsche oder europäische Markenanmeldung handeln. Bei dem Markenamt, bei dem die Basismarke angemeldet oder eingetragen ist, der sogenannten Ursprungsbehörde, kann dann der Antrag auf Eintragung einer internationalen Marke gestellt werden. Hierbei sind die einzelnen Länder zu benennen, in denen die internationale Marke Schutz entfalten soll. Je mehr Länder benannt werden, desto höher sind die Gebühren.
Wie sinnvoll ist es eine internationale Marke anzumelden?
Ist es aber nun sinnvoll eine internationale Marke anzumelden oder sollten lieber mehrere nationale Anmeldungen vorgenommen werden? Dies lässt sich nur anhand des konkreten Einzelfalls beantworten. Allerdings lassen sich einige Vor- und Nachteile der internationalen Marke wie folgt zusammenfassen:
Vorteile
Der größte Vorteil der internationalen Markenanmeldung dürfte wohl die Bündelung der Anmeldung in nur einen einzigen Antrag sein. Es sind nicht mehrere Anträge bei verschiedenen nationalen Markenämtern zustellen.
Ein wichtiger Aspekt sind weiter die Kosten der Markenanmeldung. Ist ein Markenschutz in mehr als drei Ländern geplant, sind die Kosten für eine internationale Markenanmeldung in der Regel günstiger als für mehrere nationale Markenanmeldungen.
Nachteile
Nicht zu vernachlässigen ist aber andererseits, dass der Bestand der internationalen Marke für die ersten fünf Jahre von der Existenz der Basismarke abhängig ist. Das bedeutet, dass die internationale Marke insgesamt keinen Bestand mehr haben kann, wenn die zugrundeliegende Basismarke erfolgreich angegriffen wurde.
Daher ist bei der Wahl der Basismarke zu beachten, dass eine nationale Marke in der Regel einer europäischen Marke vorzuziehen ist, da die nationale Anmeldung kostengünstiger ist und im Vergleich zur europäischen Marke weniger Angriffsfläche bietet. Denn bei einer Unionsmarke können relative und absolute Schutzhindernisse von 27 Mitgliedstaaten/Markenämtern geltend gemacht werden und die Unionsmarke unwirksam machen. Dies schlägt dann in den ersten fünf Jahren wiederum auf den Bestand der internationalen Markenanmeldung durch, so dass diese nicht weiter bestehen kann.
Und mit welchen Kosten ist bei der Anmeldung einer internationalen Marke zu rechnen?
Es fallen je nach Anzahl der Länder und Wahl der Waren/Dienstleistungsklassen unterschiedlich hohe Kosten an, so dass hier eine individuelle Berechnung zu erfolgen hat. Die Grundgebühren setzen sich aber in der Regel wie folgt zusammen:
Es fällt eine Basisgebühr von ca. 650 Schweizer Franken für die internationale Markenerstreckung an. Daneben wird jedes weitere gewählte Land mit 100 CHF (oder mehr) berechnet. Zusätzlich können noch Kosten für weitere Waren- oder Dienstleistungsklassen anfallen.
Fazit
Es kommt daher immer auf den individuellen Einzelfall an, um zu bestimmen, ob eine nationale oder internationale Markenanmeldung sinnvoller ist. Es kann aber festgehalten werden, dass die Anmeldung einer internationalen Marke in der Regel kostengünstiger als mehrere nationale Anmeldungen ist, wenn ein Schutzumfang in mehr als 3 Ländern erwünscht ist.
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Häufige Fragen (FAQ) zu internationale Markenanmeldung
Um eine internationale Marke anmelden zu können, benötigt man zunächst eine sogenannte „Basismarke“. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine deutsche oder europäische Markenanmeldung handeln.
Ein wichtiger Aspekt sind weiter die Kosten der Markenanmeldung. Ist ein Markenschutz in mehr als drei Ländern geplant, sind die Kosten für eine internationale Markenanmeldung in der Regel günstiger als für mehrere nationale Markenanmeldungen.
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Über den Autor
Alexandra Lederer
Alexandra Lederer LL.M. (Miami), Rechtsanwältin der Kanzlei LedererLegal, berät deutschlandweit auf den Gebieten des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Internetrechts mit einer Spezialisierung auf Rechtsproblemen von Gründern und Gründerinnen. Sie hat eine Vielzahl von Mandanten im Start-Up Bereich außergerichtlich beraten und erfolgreich auf dem Gründungsweg bei allen auftretenden Rechtsfragen unterstützt. Daneben steht der Schutz von geistigem Eigentum im Fokus der Kanzlei aus dem Herzen Münchens.