Diese Steuern sind für dich als Unternehmer wichtig
Steuern für Selbstständige: Ein kompakter Überblick

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Es gibt gewisse Steuern für Selbstständige, die du als Gründer und Unternehmer zahlen musst.
Inhaltsverzeichnis
- Woher weiß ich, welche Steuern ich zahlen muss?
- Steuern für Selbstständige: Das sind die Wichtigsten im Überblick
- Fazit: Steuern für Selbstständige
- Häufige Fragen (FAQ) zu Steuern für Selbstständige
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Woher weiß ich, welche Steuern ich zahlen muss?
Besonders als Neugründer ist es eine Herausforderung alle Finanzen zu managen und sich mit den Verpflichtungen auseinander zu setzen, die plötzlich auf einen zukommen. Auch Steuern sind für viele ein leidiges Thema, da man als Selbstständiger nun andere Steuern zahlen muss. Doch woher weiß man, welche Steuern jetzt fällig sind? Grundsätzlich hängen die jeweiligen Steuerpflichten u.a. von der Rechtsform eines Unternehmens ab. Daher solltest du bereits bei der Auswahl der passenden Rechtsform auch die zu zahlenden Steuern beachten. Um wirklich sicher zu sein, keine Steuerpflichten übersehen zu haben, lohnt es sich einen Steuerberater hinzu zu ziehen und mit ihm alle Pflichten durchzugehen. Dieser kann dir auch bereits bei der Auswahl der Rechtsform helfen.
Steuern für Selbstständige: Das sind die Wichtigsten im Überblick
Die wichtigsten Steuerarten für Selbstständige und Unternehmer wollen wir im Folgenden auflisten, sodass du einen groben Überblick gewinnst. Zu fast allen aufgeführten Steuern haben wir jedoch auch einzelne ausführliche Artikel, die dir alle wichtigen Details verraten.

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Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist für die meisten Selbstständigen relevant, da die Steuer das Einkommen natürlicher Personen belastet. So betrifft diese Steuerart bspw. Gewerbebetriebe, Freiberufler und Einzelunternehmen. So wie der Name bereits vermuten lässt, wird hier dein Einkommen besteuert. Dieses setzt sich aus dem Gewinn deines Unternehmens zusammen abzüglich der Betriebsausgaben oder auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Die Höhe der Einkommensteuer hängt somit vor allem von der Höhe deines Einkommens ab. Geregelt wird dies im Einkommensteuergesetz. Für die Berechnung musst du dein zu versteuerndes Einkommen mit dem Einkommenssteuersatz multiplizieren und bekommst dann die Höhe der Einkommensteuer heraus.
Körperschaftsteuer
Im Anschluss an die Einkommensteuer muss auch die Körperschaftsteuer erwähnt werden. Denn diese musst du anstatt der Einkommensteuer zahlen, wenn du eine Kapitalgesellschaft führst und daher zu den juristischen Personen zählst. Diese beträgt stets 15 Prozent, ganz unabhängig von der Höhe deines Gewinns. Der Körperschaftsteuersatz setzt sich nicht nur aus den pauschalen 15 Prozent zusammen, sondern inkludiert auch den Solidaritätszuschlag. Auch diese Berechnung ist gesetzlich geregelt und im Körperschaftsteuergesetz festgehalten. So musst du für die Ermittlung der Höhe dieses Satzes dein zu versteuerndes Einkommen mit den 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags multiplizieren und erhältst dann die Körperschaftsteuerlast.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer zahlen ausschließlich Kapitalgesellschaften, wobei es sich hier um eine Erhebungsform der Einkommenssteuer und Körperschaftsteuer handelt und nicht gänzlich als eigene Steuer gesehen werden kann. Diese Art von Steuer ist daher eine Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte, die bspw. bei Besitz von Wertpapieren oder Unternehmensanteilen anfällt. Denn diese Einkünfte müssen ebenfalls versteuert werden. Daher bezieht sich diese Steuer auf natürliche Personen, da juristische bereits der Körperschaftsteuer unterliegen. Bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer musst du die Kapitalerträge mit dem Steuersatz von 25 Prozent multiplizieren und erhältst dann die Kapitalertragslast. Zusätzlich müssen auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer beachten werden, falls diese ebenfalls anfallen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbetreibende und damit die Mehrheit aller Selbstständigen. Der Betrag hängt dabei von dem Sitz deines Unternehmens bzw. Betriebes ab, da es sich hier um eine kommunale Steuer handelt. Denn die Gemeinde bestimmt den Hebesatz, der eine wichtige Kennzahl für die Berechnung der Gewerbesteuer darstellt. Diese Regelung wird im Gewerbesteuergesetz festgehalten, genauso wie die Regelung des Freibetrags, der sich an der Höhe deines Einkommens orientiert. Die Berechnung ist hier etwas komplizierter, da sowohl Hinzurechnungen und Kürzungen, der jeweilige Freibetrag als auch die Faktoren der Steuermesszahl und des Hebesatzes eine zentrale Rolle spielen. Letztendlich multiplizierst du jedoch den gekürzten Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Hebesatz, sodass sich dann die Gewerbesteuerlast ergibt.
Vor- und Umsatzsteuer
Auch die Umsatzsteuer dürfte für viele Unternehmer eine besonders wichtige Steuer darstellen. Denn die Mehrwertsteuer, wie sie auch genannt wird, entfällt auf jedes Produkt oder Dienstleistung, die du mit deinem Unternehmen verkaufst. In der Regel liegt der Steuersatz bei 19 Prozent und auf wenige gesonderte Produkte bzw. Dienstleistungen werden sieben Prozent erhoben. Der Einzige Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer ist, dass sich die Vorsteuer für dich als Händler auf den Einkauf bezieht und die Umsatzsteuer auf den Verkauf, doch der Steuersatz bleibt immer der gleiche. So musst du für die Berechnung dieser Steuer lediglich 19 bzw. sieben Prozent auf den Nettopreis hinzurechnen.
In diesem Zusammenhang spielt auch die Kleinunternehmerregelung einer bedeutende Rolle. Denn diese sorgt dafür, dass Betriebe, die einen geringeren Jahresumsatz verzeichnen von dieser Steuer befreit sind. Dies bedeutet also, dass gewisse Unternehmen Rechnung stellen dürfen, ohne die Umsatzsteuer zu beachten, sodass sie quasi zum Endkunden werden.
Lohnsteuer
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, betrifft dich auch die Lohnsteuer. Denn diese Steuer ziehst du als Arbeitgeber mittels der Einkommenssteuer deinen Mitarbeitern ab. Daher kannst du diese Art der Steuer auch als Einkommensteuer betrachten. Dabei ist auch hier die Höhe der Steuer von dem jeweiligen Gehalt des Mitarbeiters abhängig. Diese Steuer musst du dann an das Finanzamt abführen und dafür auch die Lohn- und Gehaltszahlungen aufzeichnen.
Fazit: Steuern für Selbstständige
Nachdem du nun für die wichtigsten Steuern sensibilisiert bist, solltest du auf die entsprechenden Steuerregeln nochmals vertieft eingehen. Denn als Selbstständiger musst du stets wissen, welche Steuern wovon abgezogen werden, ob es Vorauszahlungen gibt und wie hoch in etwa die Steuersätze sind. Hier lohnt es sich definitiv mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, der dir die oftmals etwas komplizierten Rechnungen und Regelungen sowie Ausnahmen verständlich erklärt und dich zusätzlich berät, welche Rechtsform zu deinem Unternehmen und deinen Zielen am ehesten passt.
Häufige Fragen (FAQ) zu Steuern für Selbstständige
Die wichtigsten Steuern für Gewerbetreibende sind vor allem die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.
Es gibt keinen Unterschied. Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um den umgangssprachlichen Oberbegriff für die Vorsteuer und die Umsatzsteuer.
Die Einkommensteuer errechnet sich aus der Summe aller Betriebseinnahmen des jeweiligen Jahres abzüglich der Betriebsausgaben.
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Über den Autor

Lea Minge
Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.