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Als Selbstständiger lassen sich an vielen Ecken Steuern sparen

Steuern sparen als Selbstständiger: Mit 10 Tipps Einkommenssteuer senken

Bist du als Selbstständiger oder Freiberufler unterwegs? Dann hast du gegenüber einem fest angestellten Arbeitnehmer wesentlich mehr Möglichkeiten, von dir geleistete Zahlungen und Beträge von der Steuer abzusetzen. Das fängt beim Auto an und hört bei Zuschüssen auf. In diesem Artikel erfährst du, wo du als Selbstständiger Steuern sparen beziehungsweise es vom Finanzamt über deine jährliche Einkommensteuererklärung wieder zurückholen kannst.

Wie viel Steuern zahlen Selbstständige?

Wie hoch die Steuern für Selbstständige genau ausfallen, hängt von der gewählten Rechtsform ab und auch von der Mitarbeiter-Anzahl. Denn Selbstständige, die als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft wie die GbR oder OHG tätig sind, müssen die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und eine Umsatzsteuer bezahlen. Dahingegen werden für Kapitalgesellschaften, also die GmbH oder AG beispielsweise, eine Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und zusätzlich die Umsatzsteuer fällig. Wer dann noch Mitarbeiter beschäftigt, muss auch die Lohnsteuer mit einplanen.

Steuern sparen als Selbstständiger

Es gibt viele Möglichkeiten, wie du als Selbstständiger die Einkommenssteuer senken und somit Steuern sparen kannst. Doch gerade bei Steuer-Themen, ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Deswegen verraten wir dir im folgenden 10 Tipps, wie auch du Steuern mit deinem Business sparen kannst.

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1. Kosten für die Suche nach Informationen – mache sie über die Werbungskosten geltend

Wenn du die Entscheidung getroffen hast, dich selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen, dann benötigst du alle wichtigen Informationen, damit nichts schief läuft. Fallen für die Suche nach relevanten Informationen Kosten an, kannst du diese als vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen und Steuern als Selbstständiger sparen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den Betrieb erst im darauffolgenden Jahr aufnimmt. Zu den so absetzbaren Kosten gehören:

  • Fahrtkosten (z.B. zu potenziellen Lieferanten),
  • Eintrittskarten (z.B. für Kongresse oder Messen),
  • Gebühren (z.B. für Weiterbildungsseminare),
  • Kosten für Bücher (z.B. für Fachliteratur)

Durch diese Regelung sorgt der Gesetzgeber dafür, dass ein Existenzgründer nicht schon vor dem eigentlichen Start auf hohen Kosten sitzen bleibt. Du bekommst zwar vermutlich nie das gesamte Geld aus diesen Vorausleistungen zurück, kannst aber zumindest mit einem Teilbetrag rechnen, den das Finanzamt zurückerstattet.

2. Den privaten Pkw beruflich nutzen – Fahrtkosten steuerlich absetzen

Viele Selbstständige oder Freiberufler nutzen ihren privaten Pkw auch für Dienstfahrten. Nutzt du dein Fahrzeug zu über 50 Prozent für dienstliche Fahrten, dann gehört er steuerrechtlich zum Betriebsvermögen. Machen die Dienstfahrten weniger als zehn Prozent aller Fahrten aus, wird das Fahrzeug als Privatvermögen betrachtet. Verwendest du das Fahrzeug hingegen zu mehr als zehn Prozent und zu weniger als 50 Prozent für deinen Beruf, dann kannst du frei entscheiden, welchem Vermögensteil es zugeschlagen wird. Für die steuerliche Behandlung ergeben sich daraus folgende Situationen:

  • Das Fahrzeug gehört zum Privatvermögen: Nur Kosten für die betriebliche Nutzung werden als Betriebsausgabe geltend gemacht; beim Verkauf bleibt der Erlös privat, das Finanzamt erhält nichts (nur bis zur Grenze von 50 Prozent möglich).
  • Das Fahrzeug ist Betriebsvermögen: Laufende Kosten und Abschreibung sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar; privat gefahrene Kilometer müssen versteuert werden (Erfassung erfolgt durch ein Fahrtenbuch).

Experten raten dazu, bei betrieblich zurückgelegten Kilometern nicht die Kilometerpauschale von 30 Cent zu verwenden, sondern die tatsächlichen Kosten zu errechnen. Diese liegen häufig deutlich höher als die Pauschale.

3. Abschreibungen – so lenkst du die Höhe deiner Gewinne und Verluste

Eine gute Möglichkeit, Einfluss auf die Einkommensteuererklärung zu nehmen, sind Abschreibungen von sogenannten Betriebsgütern. So kannst du beispielsweise den Kaufpreis einer Abfüllmaschine über mehrere Jahre hinweg in deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgabe angeben. Um den Abschreibungsbetrag zu erhalten, musst du folgendes ermitteln:

  • Abschreibungsvolumen (Anschaffungskosten abzüglich Restwert),
  • Abschreibungsdauer (Zeitraum zwischen Anschaffung und Außerdienstnahme),
  • Abschreibungssatz (100 Prozent : Nutzungsdauer – bei 5 Jahren Nutzungsdauer liegt er also bei 20 Prozent.

Du darfst also bei einem Abschreibungsvolumen von 50.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren anschließend jährlich 10.000 Euro abschreiben. Denn seit Anfang 2018 ist es möglich, geringfügige Wirtschaftsgüter sofort vollständig abzuschreiben, wenn der Wert über 800 Euro netto liegt.

Eine Sonderform der Abschreibung ist der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB). Unter ihm ist eine Rücklage zu verstehen, die im Zeitraum von bis zu drei Jahren vor der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes gebildet wurde. Die maximal mögliche Höhe des IAB beträgt 40 Prozent des vermutlichen Anschaffungspreises. Der Investitionsabzugsbetrag wirkt sich mindernd auf den Gewinn aus. Kommt es allerdings nicht zum Kauf, muss sie aufgelöst werden und hat erhöhende Wirkung auf den Gewinn für das Jahr, in welchem sie angelegt worden ist.

4. Betriebsausgaben – Sammelbecken für steuerlich absetzbare, betriebsbedingte Ausgaben

Im Laufe des Jahres fallen für Selbstständige, Freiberufler oder auch Existenzgründer jede Menge Kosten an. Viele von diesen Kosten kannst du dir über die Einkommensteuererklärung zumindest teilweise vom Finanzamt erstatten lassen. Das geschieht über die Werbungskosten für Selbstständige, nämlich die Betriebsausgaben. Sie verringern deinen Gewinn. In der Steuererklärung finden alle Kosten Platz, die in den folgenden Bereichen anfallen:

  • Kosten für einen Dienstwagen,
  • Beträge für die Bewirtung von Geschäftspartnern,
  • Kosten für ein Homeoffice,
  • Kosten für eine Zweitwohnung,
  • Telefon-, Porto- und Internetkosten,
  • Mietzins (anteilig bei einem Büro in der Privatwohnung),
  • Kosten für Büromaterial,
  • Aufwendungen für Fortbildungen,
  • Kosten für Fachliteratur,
  • Geschenke für Geschäftspartner (maximal 40 Euro je Geschenk),
  • Kosten für den Steuerberater,
  • Löhne, Gehälter und Versicherungsbeiträge (für Mitarbeiter in Festanstellung),
  • Zinsen für Kredite.

Die einzelnen Posten mögen zuerst gering sein, doch in der Summe kommt rasch ein Betrag zusammen, der den Freibetrag deutlich überschreitet. Ist dies geschehen, kannst du mit einer nicht unwesentlichen Rückerstattung rechnen. Dann musst du dem Finanzamt zudem keine Einzelbelege für die in der Einkommensteuererklärung angegebenen Beträge übergeben. Dennoch ist es ratsam, Quittungen und sonstige Belege über solche Ausgaben aufzubewahren.

5. Die Gewinnverschiebung – Zahlungen oder Einnahmen vorziehen oder nach hinten schieben

Eine nicht sehr bekannte Methode, Steuern als Selbstständiger zu sparen und die Einkommenssteuer zu senken, ist die Gewinnverschiebung. Wenn du beispielsweise ein großes Projekt mit langen Laufzeit von über zwei Jahren betreust, kannst du für Leistungen, die du erbracht hast, beispielsweise Teilrechnungen zu bestimmten Terminen erstellen. Und so dann einen Teil des Gewinns verschieben. So stellst du eine Teilrechnung beispielsweise im Jahr 2017 aus und die andere Rechnung im Folgejahr.

Eine Gewinnverschiebung erreichst du auch durch taktisch kluges Bestellen von Waren zu ganz bestimmten Terminen. Als Konsequenz stellst du dann die Rechnungen so, dass sie zu einer Gewinnverschiebung führen. Hier ist allerdings ein ausgeklügeltes Termin-System notwendig, damit du trotz dieser Form der Gewinnverschiebung stets ausreichend mit Produkten eingedeckt bist.

6. Als Selbstständiger Steuern sparen – Sponsoring und Spenden machen es möglich

Eigentlich darfst du als Selbstständiger keine Spenden steuerlich geltend machen. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn du eine Institution unterstützt, welche die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder zum Ziel hat. Denn in diesem Fall läge ein betrieblicher Anlass vor und die Spende wäre absetzbar. Zudem darfst du – ganz gleich, welche Tätigkeit du ausübst – natürlich Spenden an förderwürdige Institutionen leisten und sie als Sonderausgaben geltend machen.

Ein Sponsoring ist nicht nur eine Möglichkeit, dein Unternehmen bekannter zu machen, sondern eignet sich auch, um Steuern zu sparen. Du darfst ein Sponsoring allerdings nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn du tatsächlich einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Aktion ziehst. Das Sponsoring wird in voller Höhe als Betriebsausgabe dem Finanzamt gemeldet.

7. Durch die eigene Website Steuern sparen

Als Selbstständiger oder Freiberufler musst du auch für dein Unternehmen Werbung machen. Und dies funktioniert mit einer eigenen Website am besten. Denn alle Kosten, die für die Erstellung und Pflege einer beruflich genutzten Internetpräsenz entstehen, machst du als Betriebsausgaben geltend. Dazu gehören vor allem:

  • Kosten für den Kauf einer Domain,
  • Ausgaben für die Website-Erstellung,
  • Aufwendungen für die regelmäßige Aktualisierung,
  • Kosten für den Provider,
  • Wartungskosten,
  • Rechtskosten (z.B. bei einer Abmahnung).

Wie deine Unternehmens-Website aussieht, ist dem Finanzamt egal. Die Grundvoraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass du die Seite beruflich und nicht für private Zwecke verwendest. Zudem benötigst du die entsprechenden Belege als Nachweis der leisteten Aufwendungen. Die Kosten können in voller Höhe angerechnet werden.

8. Klein-Investitionen nutzen

Auch wenn es sich bei vielen Sachen oft nur um kleinere Investitionen handelt, können die auf Dauer finanziell viel ausmachen und dabei helfen, Steuern zu sparen und die Einkommenssteuer zu senken. So können beispielsweise Einkäufe auf Firmenkosten ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Wenn du dann noch Investitionen in Büroausstattung, Computer, Smartphones und kleinere Maschinen für das Unternehmen tätigst, können hier gut mehrere hundert Euro zu dir zurückfließen. Hier kann es sich also richtig lohnen, Klein-Investitionen steuerlich abzusetzen.

9. Rechtsform wechseln und Steuern sparen

Je nachdem, wie hoch der Gewinn bei einer Personengesellschaft ist, kann es sich durchaus lohnen, die Rechtsform in eine GmbH zu wechseln. Dies macht sich besonders dann bezahlt, wenn der Unternehmer seinen Gewinn nicht für sich verbraucht, sondern in der Firma stehen lässt. Denn bei einer GmbH kosten Erträge zwischen 23 und 33 Prozent an Steuern, je nach Gewerbesteuerhebesatz. Diese Werte sind zwar bei einer Personengesellschaft ähnlich, doch bei einer GmbH kann sich der Geschäftsführer ein ordentliches Gehalt plus die Altersvorsorge auszahlen und dies als Betriebsausgabe absetzen.

10. Antrag auf Istversteuerung stellen

Unternehmen, die Umsatzsteuer zahlen müssen, unterliegen der Sollversteuerung. Das bedeutet, dass sie auch Mehrwertsteuern aus noch nicht bezahlten Rechnungen an das Finanzamt überführen müssen. Denn Freiberufler, die ihren Gewinn über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Istversteuerung zu beantragen. Bei dieser müssen sie die Steuer erst dann abführen, wenn der Kunde seine Rechnung gezahlt hat. Dies kann dich als Unternehmer zu mehr Liquidität verhelfen.

Fazit: Als Selbstständiger lassen sich viele Steuern sparen

Als Selbstständiger sollte sich in jedem Fall bewusst machen, wo man überall Steuern sparen und die Einkommenssteuer senken kann. Tatsächlich sind das mehr, als man im ersten Moment annehmen mag. Besonders bei den Betriebsausgaben kann es sich richtig lohnen, genauer hinzuschauen und diese bei der Steuererklärung aufzuführen. So lassen sich ohne Probleme mehrere hundert Euro sparen. Es lohnt sich daher durchaus für jeden Selbstständigen, sich diese Arbeit zu machen und sich über das mögliche Einsparen von Kosten zu informieren.

Häufige Fragen (FAQ) zu Steuern sparen

Wie kann man Fahrtkosten steuerlich abesetzen?

Nutzt du als Selbstständiger deinen privaten Pkw zu über 50 Prozent für dienstliche Fahrten, gehört er steuerrechtlich zum Betriebsvermögen. Laufende Kosten und Abschreibungen sind hier in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Privat gefahrene Kilometer müssen versteuert werden.

Was gehört zu den Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben können unter anderem in folgenden Bereichen anfallen:
1. Kosten für den Dienstwagen
2. Beiträge für die Bewirtung von Geschäftspartnern
3. Kosten für ein Homeoffice
4. Kosten für eine Zweitwohnung
5. Telefon-, Porto-, und Internetkosten
6. Mietzins
7. Kosten für Büromaterial
8. Aufwendungen für Fortbildungen
9. Kosten für Fachliteratur
10. Kosten für den Steuerberater
11. Löhne, Gehälter und Versicherungsbeiträge
12. Zinsen für Kredite

Darf man als Selbstständiger Spenden steuerlich geltend machen?

Eigentlich darfst du das als Selbstständiger nicht. Diese Regelung gilt aber nicht, wenn man eine Institution unterstützt, welche die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder zum Ziel hat. Zusätzlich darfst du Spenden an förderungswürdige Institutionen leisten und sie als Sonderausgaben geltend machen.

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Über den Autor

Autorenprofil: Luisa Färber

Luisa Färber

Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.

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