So schreiben Unternehmen Spenden von der Steuer ab
Spenden absetzen: Hilfe anbieten und Steuern sparen
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Inhaltsverzeichnis
- Welche Arten von Spenden gibt es?
- Was sind die Voraussetzungen zum Spenden?
- Wie hoch dürfen Spendensummen sein?
- Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?
- Wie setze ich Sachspenden steuerlich ab?
- Fazit: Spenden steuerlich absetzen
- Häufige Fragen (FAQ) zu Spenden absetzen
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Welche Arten von Spenden gibt es?
Wenn du mit deinem Unternehmen etwas Gutes tun möchtest, ist das Spenden eine geeignete Möglichkeit. Dabei heißt Spenden nicht gleich, dass du eine gewisse Summe jemanden zukommen lässt. Denn als Unternehmer hast du verschiedene Möglichkeiten zu spenden. Da gibt es natürlich die Geldspende, bei der du dem Spendenempfänger eine gewisse Geldsumme zukommen lässt. Darüber hinaus kannst du aber auch deinen Zeitaufwand als Ehrenamt spenden oder eine Sachspende steuerlich absetzen. Grundsätzlich unterscheidet der Staat drei verschiedene Arten von Spenden: die Förderung gemeinnütziger Zwecke, die Spende an eine Stiftung und die Spende an politische Parteien.
1. Gemeinnützige Organisationen
Wenn du gemeinnützige Organisationen unterstützen möchtest, kannst du diese Unterstützung in Form einer Spende steuerlich absetzen. Dazu zählen u. a. Organisationen, die sich dem Tierschutz verschrieben haben, die Hungersnot bekämpfen, die für die Umwelt und den Klimaschutz eintreten, Kindern in allen Lebensbereichen helfen und auch Flüchtlingsorganisationen. Aber auch medizinische Hilfsorganisationen oder auch verschiedene Forschungseinrichtungen.
2. Stiftungen
Spenden an Stiftungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, fallen aber in eine andere Kategorie. Denn Stiftungen werden meistens von vermögenden und wohlsituierten Privatpersonen geleitet, hinter denen oftmals ein Familienunternehmen steht. Der Zweck einer Stiftung, die eng mit einem dahinterstehenden Unternehmen verknüpft ist, ist Vermögen zu erhalten, um damit einen Großteil in gemeinnützige Zwecke fließen zu lassen.
3. Politische Parteien
Wenn du Geld politischen Parteien zukommen lassen willst, dann verläuft dies nochmal etwas anders, als bei Spenden für gemeinnützige Zwecke. Generell kannst du an jede politische Partei spenden, wenn diese offiziell und anerkannt ist. Beispiele sind hier natürlich CDU, SPD, die Linke und FDP, aber auch jüngere Parteien wie die DIE PARTEI oder die Piraten. Wenn du dir über den Status der Partei, an die deine Spende gehen soll, nicht sicher bist, solltest du dies erst einmal prüfen. Andernfalls kannst du die Spende nicht steuerlich geltend machen.
Was sind die Voraussetzungen zum Spenden?
Wenn du spenden möchtest, musst du deine Spende als Sonderausgabe angeben. Bei dieser Sonderausgabe gilt vor allem die Voraussetzung, dass sie freiwillig und ohne Zwang geleistet wird. Außerdem können eben nur gemeinnützige Zwecke und die oben genannten Spendenempfänger unterstützt werden, sodass hier immer klar sein muss: Ist mein Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation und verfolgt sie steuerbegünstigte Zwecke?
Besonders wichtig ist hier auch der Nachweis der Zuwendungsbestätigung bzw. der Spendenquittung. Diese Bestätigung nach amtlichem Muster brauchst du nämlich bei der Steuererklärung, damit du nachweisen kannst, dass der Empfänger deine Spende auch wirklich bekommen hat. Dabei kommt es hier auf die Höhe der Spende an. Ist diese unter 200 Euro, reicht in gewissen Fällen auch eine einfache Bestätigung, aus der der steuerbegünstigte Zweck hervorgeht. Beträgt die Spende eine Höhe über 200 Euro, musst du die beschriebene Spendenbescheinigung nachweisen. Seit dem Steuerjahr 2021 können sogar bis zu 300 Euro ohne Bescheinigung des Empfängers gespendet werden.
Sobald du oder dein Spendenempfänger eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kannst du die Spende nicht absetzen. Das heißt auch, dass du nicht mal eben einer bedürftigen Person Geld offerieren kannst und du auch nicht Spenden kannst, wenn diese an eine Bedingung oder Leistung geknüpft ist.
Wie hoch dürfen Spendensummen sein?
Die Höhe der Spende ist tatsächlich von der Höhe deiner Einkünfte abhängig. Als Privatperson kannst du 20 Prozent deines Jahreseinkommen als Spende geltend machen. Dieser Betrag ist im Einkommenssteuergesetz festgelegt. Bei Unternehmern sieht das ganze etwas anders aus. Hier gilt, dass man vier Promille der Summe des Gesamtumsatzes und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter absetzen kann. Die Steuerlast ist bei Unternehmen eng an die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer gekoppelt.
Bei Spenden an politische Parteien spielt das Einkommen keine Rolle, da diese Spenden unabhängig von den sogenannten Sonderausgabenhöchstbeträgen gefördert werden. Bei dieser Art von Spende kannst du höchstens 1.650 Euro steuerlich geltend machen mit einem Steuerabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent der Zuwendung.
Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?
Bei der Steuererklärung musst du Spenden als Sonderausgabe angeben. Auch die Spendenbescheinigung spielt hier eine Rolle, da diese vom Finanzamt anerkannt werden muss. Dafür sollten auf dieser Quittung vor allem der Name des Empfängers und die Höhe der Zuwendung stehen, aber eben auch der Nachweis, dass die Organisation gemeinnützig ist. Zwar muss die Zuwendungsbestätigung nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung direkt weggeschickt werden, aber man sollte die Bestätigung unbedingt aufheben. Denn es kann schon ab und an passieren, dass das Finanzamt danach fragt und den Nachweis einfordert.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Spenden als Betriebsausgaben vom Gewinn abzuziehen. Dies hängt jedoch von der Rechtsform ab. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH und eine AG dürfen Spenden als Betriebsausgaben verrechnen. Diese Regelung geht aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Mit Rechtsformen wie Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR kannst du die Spenden nicht als Betriebsausgaben absetzen, sondern hier gelten Spenden wieder als private Ausgaben über die Sonderausgaben. Hier lohnt es sich mit einem Experten bzw. Steuerberater Rücksprache zu halten, der dich grundlegend informiert und Ratschläge geben kann.
Wie setze ich Sachspenden steuerlich ab?
Im Prinzip kann man auch Sachspenden von der Steuer absetzen, allerdings wird es hier schwieriger einen Nachweis zu liefern. Funktionieren kann das ganz gut über behördlich genehmigte Benefit-Events oder Tombolas, bei denen der Überschuss ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet wird. So kannst Sachspenden grundsätzlich ebenso als Sonderausgabe in der Steuererklärung aufführen. Trotzdem muss auch hier eine Zuwendungsbestätigung erfolgen, auf der der Neupreis, die Nutzungsdauer und am besten auch der Zustand zum Zeitpunkt der Spende dokumentiert wird.
Fazit: Spenden steuerlich absetzen
Wenn du mit deinem Unternehmen Spenden absetzen willst, solltest du dir vorher Gedanken machen in welcher Höhe und auf welche Art du spenden möchtest. Sei dir über die ganzen Höchstbeträge bewusst und auch die Voraussetzungen, die daran geknüpft sind. Nutze den Rat von Steuerberatern und informiere dich zudem gut über deinen Spendenempfänger. Beachtest du alle Bedingungen, steht dem Spenden nichts mehr im Weg. Und darüber hinaus können sich sogar viele Vorteile für dich und das Unternehmen ergeben, wie bspw. eine Verbesserung des Images und auch Neukundengewinnung.
Häufige Fragen (FAQ) zu Spenden absetzen
Ja, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
1. Gespendet werden darf nur an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder politische Parteien
2. Spende als Sonderausgabe angeben
3. Zuwendungsbestätigung nachweisen
Als Privatperson kannst du 20 Prozent deines Jahreseinkommen als Spende geltend machen. Für Unternehmer gilt, dass man vier Promille der Summe des Gesamtumsatzes und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter absetzen kann.
Zum einen kannst du mit einer Spende Organisationen und Institutionen etwas Gutes tun. Zum anderen wird es gesellschaftlich hoch angesehen, wenn dein Unternehmen spendet. Das kannst du auch transparent kommunizieren.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.