So gelingt der Start
Unternehmen anmelden: Diese Schritte musst du beachten
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Inhaltsverzeichnis
- Unternehmen anmelden: Abhängig von Rechtsform und Branche
- Unternehmen anmelden: die Behördengänge für alle Gründer
-
Mögliche weitere Anmeldungen des Unternehmens
- Unternehmen als Kleingewerbe anmelden
- Ins Handelsregister eintragen lassen (Kaufleute, OHGs und KGs)
- Ins Unternehmensregister eintragen
- Unternehmen beim Arbeitsamt anmelden zum Einstellen von Mitarbeitern
- Bauamt und Bauaufsichtsbehörde bei baulichen Maßnahmen
- Lebensmittelhygiene und Gesundheitszeugnisse beim Gesundheitsamt nachweisen
- Handwerskammer: die IHK-Anmeldung für Handwerker
- Ordnungsamt für Genehmigungen in bestimmten Branchen
- Standeskammer für Freiberufler
- Partnerschaftsregister beim Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern
- Fazit: Unternehmen richtig anmelden als Grundstein für ein erfolgreiches Business
- Häufige Fragen (FAQ) zum Unternehmen anmelden
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Unternehmen anmelden: Abhängig von Rechtsform und Branche
Nicht für jedes Unternehmen gelten dieselben Regeln. Je nachdem welche Rechtsform du für dein Unternehmen gewählt hast und in welcher Branche du tätig bist, musst du dich bei unterschiedlichen Behörden anmelden. Mit zu den wichtigsten Behörden, bei denen sich die meisten Unternehmen melden müssen, sind das Gewerbeamt, das Finanzamt, die IHK und das Handelsregister. Hinzu kommen bei vielen Unternehmen zudem die Berufsgenossenschaft und die Bundesagentur für Arbeit. Je nach Branche kann es zudem sein, dass du gewisse Genehmigungen brauchst, wie beispielsweise die Gaststättenkonzession für die Gastronomie-Branche. Doch wer muss sich nun bei welcher Behörde anmelden?
Unternehmen anmelden: die Behördengänge für alle Gründer
Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Wer aber keine freiberufliche Tätigkeit ausübt und bei keinem Unternehmen angestellt ist, muss sich als Selbstständiger beim Gewerbeamt anmelden. Somit muss sich dort jeder anmelden, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ein bestehendes Gewerbe übernimmt, den Gewerbebetrieb verlegt, eine neue Zweigstelle gründet und die geschäftliche Ausrichtung grundlegend ändert.
Gewerbe anmelden in 3 Schritten
Schritt 1: Gewerbeanmeldung ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung kannst du dir aus dem Internet herunterladen und vor dem Besuch des Gewerbeamtes ausfüllen. Zu den wichtigsten Daten in diesem Formular gehören die Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb sowie Angaben zu dir persönlich. Nachdem du auch die Anschrift deines Betriebs eingetragen und die genaue Tätigkeit formuliert hast, fehlt nur noch die Zugabe, ob dein Gewerbe eine spezifische Erlaubnis braucht. Dies wäre beispielsweise bei einer Schankgenehmigung für ein Lokal der Fall.
Schritt 2: Alle notwendigen Formalitäten beachten
Neben dem Formular der Gewerbeanmeldung, musst du weitere Unterlagen für deinen Termin beim Gewerbeamt dabei haben. Zum einen benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du deine Identität nachweisen kannst. Zum anderen solltest du alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen mit dir führen, wie beispielsweise die Handwerkskarte, die Gewerbekarte oder einen Handelsregisterauszug.
Schritt 3: Termin beim Amt
Nun kannst du mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin beim zuständigen Amt ausmachen. Dieses prüft deine Daten und stellt im Anschluss einen Gewerbeschein aus. Nebenbei darfst du aber nicht vergessen, dass du dein Gewerbe auch der Krankenkasse melden musst. Hier kommen dann nochmals erneut Formulare zum Ausfüllen auf dich zu. Ansonsten gibt das Gewerbeamt automatisch deine Informationen zum Gewerbe an alle weiteren Ämtern und Institutionen weiter, so wie dem Finanzamt, der Handelskammer und auch der Handwerkskammer.
Finanzamt informieren
Nachdem du dich mit deinem Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hast, bekommst du meist automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit meldest du dein Unternehmen direkt beim Finanzamt an. Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Sie stehen daher in der Pflicht, sich selbstständig innerhalb von vier Wochen, nach Start in die Selbstständigkeit, beim Finanzamt zu melden. Das Finanzamt teilt deinem Unternehmen dann die notwendige Steuernummer zu. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss hier zudem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
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Unternehmen bei der IHK anmelden
Ebenso ist es für Unternehmer Pflicht, sich mit ihrem Unternehmen bei der IHK anzumelden. Ausnahme sind hier Freiberufler, Handwerker und landwirtschaftliche Betriebe. Die IHK agiert als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft und unterstützt dich als Unternehmer unter anderem beim Thema Ausbildung. Insgesamt gibt es 80 IHKs in Deutschland. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt auf der Basis des Firmensitzes und die Abmeldung erfolgt in der Regel durch das Gewerbeamt. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt schickt die zuständige IHK dem Unternehmer ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.
Unternehmen in der Berufsgenossenschaft deiner Branche anmelden
Oft meldet das Gewerbeamt dich direkt nach der Unternehmensgründung bei der Berufsgenossenschaft deiner Branche an. Tut es das nicht, musst du dies von selbst tun. Die Berufsgenossenschaften wachen über Faktoren wie Arbeitssicherheit und sind Ansprechpartner für deine Unfallversicherung sowie die deiner Mitarbeiter. Jede Genossenschaft ist einer bestimmten Branche zugeteilt, etwa dem Bereich Nahrung und Gaststätten oder Handel und Warendistribution. Im gleichen Zuge gilt es für dich, dich im Genossenschaftsregister eintragen zu lassen.
Mögliche weitere Anmeldungen des Unternehmens
Unternehmen als Kleingewerbe anmelden
Wenn du ein eigenes Unternehmen gründen willst, kannst du dir auch die Frage stellen, ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Der Unterschied liegt darin, dass ein Kleingewerbe als Unternehmen mit geringem Umfang ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Somit musst du dir erst darüber Gedanken machen, mit welchen Umsatzgrößen du bei deinem Gewerbe in Zukunft rechnen kannst, um dann entweder ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anzumelden.
Ins Handelsregister eintragen lassen (Kaufleute, OHGs und KGs)
Bei dem Handelsregister des Amtsgerichts handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind hiervon ausgenommen, können sich aber wenn sie wollen, freiwillig eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) haben ab dem Zeitpunkt der Gründung und die Verpflichtung, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Ins Unternehmensregister eintragen
Auch bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches öffentlich aufrufbar ist. Dieses bündelt alle Informationen, die sich im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger finden lassen. Welche Unternehmen sich hier anmelden und eintragen lassen müssen, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Abhängig davon sind einige Unternehmen veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
Unternehmen beim Arbeitsamt anmelden zum Einstellen von Mitarbeitern
Sobald du Mitarbeiter beschäftigst, brauchst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Mit dieser Betriebsnummer kannst du deine Angestellten bei der Sozial- und Krankenversicherung anmelden. Wichtig dabei: Die Betriebsnummer muss vorliegen, bevor du deinen ersten Mitarbeiter einstellst.
Bauamt und Bauaufsichtsbehörde bei baulichen Maßnahmen
Mit dem Bauamt – und manchmal auch der Bauaufsichtsbehörde – musst du Kontakt aufnehmen, wenn bauliche Maßnahmen durchführen oder Baugebiete bestimmen musst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du ehemalige Wohnräume gewerblich nutzen möchtest. Auch bei Umbaumaßnahmen, Neubauten oder der Erweiterung deiner Gewerbefläche musst du dies mit dem Bauamt abstimmen.
Lebensmittelhygiene und Gesundheitszeugnisse beim Gesundheitsamt nachweisen
Vor allem in der Gastronomie, aber generell in allen Branchen, in denen man mit Lebensmitteln arbeitet, kommst du mit dem Gesundheitsamt in Kontakt. Du musst hier Kenntnisse über das Infektionsschutzgesetz und die Lebensmittelhygiene nachweisen können, ebenso deine Mitarbeiter. Das Gesundheitsamt kontrolliert die hygienischen Zustände in Betrieben regelmäßig.
Handwerskammer: die IHK-Anmeldung für Handwerker
Während die meisten Unternehmen sich bei der IHK anmelden müssen, gilt das anders für Handwerker. Diese müssen sich bei der Handwerkskammer (HWK) registrieren. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. umfasst mehr als 50 Handwerkskammern.
Ordnungsamt für Genehmigungen in bestimmten Branchen
Manche Tätigkeiten müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden. Bekannt ist hier etwa die Ausschankgenehmigung, die die Gastronomie beim Ausschank von alkoholischen Getränken benötigt. Des Weiteren ist eine solche Erlaubnis zum Beispiel für Immobilienmakler, Versicherungsberater oder Betreiber von Spielhallen nötig. Je nach Branche brauchst du weitere Nachweise wie ein polizeiliches Führungszeugnis.
Standeskammer für Freiberufler
Was die IHK für die meisten Betriebe und die HWK für Handwerker ist, ist die Standeskammer für Anwälte, Steuerberater oder Ärzte. Sie gelten als Freiberufler und müssen sich dort anmelden.
Partnerschaftsregister beim Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern
Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Anwälte können sich in Partnerschaften zusammenschließen. Diese fungiert als Rechtsform für Freiberufler, die ihm Partnerschaftsregister hinterlegt wird.
Fazit: Unternehmen richtig anmelden als Grundstein für ein erfolgreiches Business
Ein Unternehmen zu gründen ist immer mit einigem bürokratischem Aufwand verbunden. Je nach Rechtsform kann dieser jedoch größer oder kleiner ausfallen. Wichtig ist daher, sich erstmal über die Rechtsform bewusst zu werden. Meist passiert das schon beim Formulieren des Businessplans. Danach solltest du dich informieren, wo du dich überall mit deinem Unternehmen anmelden musst. In den meisten Fällen sind diese Anmeldungen recht unkompliziert, nehmen manchmal aber etwas Zeit in Anspruch.
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Häufige Fragen (FAQ) zum Unternehmen anmelden
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen.
Für Unternehmer ist es Pflicht, sich mit ihrem Unternehmen bei der IHK anzumelden. Ausnahme sind hier Freiberufler, Handwerker und landwirtschaftliche Betriebe. Die IHK agiert als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft und unterstützt dich als Unternehmer unter anderem beim Thema Ausbildung.
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.