Wie du mit einer Existenzgründung deine Arbeitslosigkeit beendest
Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Diese Möglichkeiten gibt es
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Inhaltsverzeichnis
- Selbständig ohne Startkapital: Ist das möglich?
- Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Du brauchst einen guten Plan
- Der erste Schritt: Der Businessplan
- Der zweite Schritt: Leistungen zur Sicherheit deines Lebensunterhaltes
- Der dritte Schritt: Finanzierung von notwendigen Investitionen?
- Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Checkliste
- Alternativen zum Gründen: Ein Online-Business
- Häufige Fragen (FAQ) zu Gründen aus der Arbeitslosigkeit
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Selbständig ohne Startkapital: Ist das möglich?
So ganz ohne Startkapital wird es schwierig, es gibt aber sehr wohl Geschäftsmodelle, bei denen du mit wenig Startkapital auskommst und in erster Linie deine Zeit investierst. Wenn du eine gute und tragfähige Idee hast, kannst du beim Arbeitsamt den sogenannten Gründerzuschuss beantragen. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, weiterführende Informationen zum Gründerzuschuss für Arbeitslose haben wir im Abschnitt „Leistungen zur Sicherheit deines Lebensunterhaltes“ für dich zusammengetragen.
Eine gute Alternative zur Gründung eines Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit heraus, bietet die Eröffnung eines eigenen Online Business. Denn ein Online Business kannst du auch nebenberuflich starten und musst dir keine Gedanken über den Verlust deiner ALG I oder ALG II Bezüge machen. Doch bevor wird diese Alternative näher beleuchten, sind hier erstmal alle wichtigen Infos zum Gründen aus der Arbeitslosigkeit.
Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Du brauchst einen guten Plan
Ein Schritt in die Selbständigkeit und die Gründung eines Unternehmens ist nicht einfach und für arbeitslose Gründer sogar noch ein bisschen schwerer. Doch wenn du mit einem wirklich guten Plan an die Sache herangehst, dann wirst du es auch schaffen. Daher solltest du dir einen Schlachtplan erstellen, der im wesentlichen drei Schritte enthält:
- Ein tragfähiger Businessplan
- Sicherstellung der Finanzierung deines Lebensunterhalts während der Gründungsphase
- Beantragung der erforderlichen Finanzierung für dein Gründungsvorhaben
Für alle drei wichtigen Schritte kannst du Hilfe von Experten in Anspruch nehmen. Vorher wollen wir aber alle Schritte mit dir gemeinsam durchgehen und dir aufzeigen, worauf du achten musst, wo du Hilfe bekommst und welche Stolperfallen auf dich warten.
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Der erste Schritt: Der Businessplan
Gleich zu Beginn dieses Abschnittes möchten wir dich darauf hinweisen, dass es für die Erstellung deines Businessplans eine Anlaufstelle gibt, wo du Unterstützung und Hilfe bekommst. Bei der Arbeitsagentur gibt es die sogenannte Anlaufstelle für Existenzgründer. Es gibt hier zwar immer wieder Bemerkungen und Kommentare, dass dort die Qualität der Beratung nicht sonderlich gut ist. Davon solltest du dich nicht beirren lassen und diese Beratung auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Du musst dir bewusst sein, dass gerade bei dir als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus zwei wichtigen Hürden genommen werden müssen.
- Von deinem Businessplan hängt ab, ob deine Bank dein Vorhaben finanziert.
- Von deinem Businessplan hängt ab, wie die Entscheidung der Förderung für deine Existenzgründung durch die Arbeitsagentur ausfällt.
Du solltest zudem beachten, dass ein Bankberater deinen Businessplan mit anderen Augen liest, als dies ein ein sogenannter Fallmanager bei der Arbeitsagentur macht. Aus deinem Businessplan muss deshalb eindeutig hervorgehen, dass dein Vorhaben realistisch ist und du als Gründer qualifiziert bist. Gerade deshalb sollte diese Beratung auch in Anspruch genommen werden. Denn hier sehen die Experten genau, ob bspw. gewisse Zweifel hinsichtlich deiner Eignung als Gründer im Businessplan beseitigt werden müssen oder du persönliche Eigenschaften noch stärker hervorheben solltest.
Der zweite Schritt: Leistungen zur Sicherheit deines Lebensunterhaltes
Welche Leistungen du zur Sicherung deines Lebensunterhaltes beantragen kannst, hängt davon ab, ob du im Moment ALG I oder ALG II (auch Hartz IV genannt) beziehst. Ansprechpartner für dich ist in beiden Fällen der gleiche, doch die Leistungen, die du beantragen kannst, unterscheiden sich für dich.
ALG I: Das ist wichtig zu beachten
Bekommst du ALG I, dann besteht für dich die Möglichkeit, den sogenannten Gründerzuschuss zu erhalten. Vielleicht kennst du ja noch diese im Sprachgebrauch bekannte „ICH-AG“. Damals gab es eine Kombination aus Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld. Ab dem Jahr 2006 wurde dies dann allerdings vom „Gründerzuschuss“ abgelöst. Verlasse dich nicht auf den Hinweis, dass du für diesen Zuschuss einen rechtlichen Anspruch hast. Der ist mehr oder weniger nur theoretisch, denn Voraussetzung für den Gründerzuschuss ist einzig und allein deine persönliche Eignung für eine Existenzgründung.
Die Höhe der Leistung setzt sich zusammen aus der Höhe deines ALG I, welches du beziehst, und zusätzlichen 300 Euro, die für die soziale Absicherung gedacht sind. Diese Leistungen kannst du neun Monate in Anspruch nehmen. Zeigt sich nach Ablauf der neun Monate, dass du mit deiner Existenzgründung in der richtigen Spur bist und auf einem erfolgreichen Weg, kannst du die 300 Euro noch einmal für einen Zeitraum von drei Monaten beantragen.
Du kannst diese Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn du schon arbeitslos bist. Weißt du beispielsweise, dass du nächsten Monat oder in zwei Monaten arbeitslos wirst, dann kannst du diesen Gründerzuschuss nicht beantragen. Du musst also zwingend vor der Beantragung schon ALG I beziehen und sei es erst seit einem Monat. Grundsätzlich darfst du dir mit dem Antrag aber nicht allzu viel Zeit lassen. Wenn du dich selbständig machen willst, dann musst du noch mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG I haben. Also denke bitte daran, rechtzeitig vor dieser Frist deinen Antrag einzureichen
ALG II: Das ist wichtig zu beachten
Wenn du ALG II bekommst, kannst du den Antrag auf Gründerzuschuss ebenfalls stellen. Es besteht aber hier kein Rechtsanspruch für dich. Das bedeutet, dass hier auch bei einer persönlichen Eignung für die Selbständigkeit eine Absage erteilt werden kann. Da reicht dann bereits aus, dass die ARGE mitteilt, dafür kein Budget mehr zu haben.
Beim Bezug von ALG II besteht für dich im Gegensatz zum ALG I keine zeitliche Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Diese liegt bei 15 Stunden. Für dich bedeutet das konkret, dass du mit deiner Existenzgründung einfach loslegen und alle Zeit in dein Vorhaben stecken kannst. Bei ALG I würdest du die Bezüge verlieren, wenn du mehr als 15 Stunden in der Woche deine Existenzgründung vorbereitest. Du musst beachten, dass du alle Einnahmen, die du in dieser Zeit erwirtschaftest, auch melden musst, weil dein Leistungsanspruch dann entsprechend nach unten gesenkt wird.
Brauchst du für deine Gründung zusätzliche Geldmittel, so kannst du als Empfänger von ALG II nur das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Dieses wird in der Regel dann gewährt, wenn bei dir die große Chance besteht, dass auf längere Sicht kein ALG II mehr an dich gezahlt werden muss. Dieses Einstiegsgeld gibt es übrigens auch dann, wenn wieder ein Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorgenommen wird.
Du musst dir über einen Punkt sehr bewusst sein. Strebst du eine Existenzgründung aus ALG II heraus an, dann hängt es leider immer von deinem Sachbearbeiter ab, wie lange er deine Bemühungen für eine Existenzgründung duldet bzw. unterstützt. Ist der Sachbearbeiter der Meinung, dass deine Bemühungen auf Dauer nicht erfolgsversprechend sein könnten, kann er dich jederzeit dazu verpflichten an einer Maßnahme der Arbeitsagentur teilzunehmen. Dies wäre für dich in der Regel dann auch das Ende der Unterstützung zur Förderung deiner geplanten Selbständigkeit. Einige Sachberater werden dir daher sicherlich raten, bestimmte Coachings oder Kurse zu machen, die du mit Hilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommen kannst. Diese Förderung soll Arbeitssuchende unterstützen eine neue Stelle zu finden.
Der dritte Schritt: Finanzierung von notwendigen Investitionen?
Bei der Gründung aus einer Arbeitslosigkeit heraus ist die Finanzierung von notwendigen Investitionen mit Sicherheit eine der schwierigsten Hürden, die es zu überwinden gibt. Zwar stehen jedem Arbeitslosen auch alle staatlichen Förderprogramme für Existenzgründer zur Verfügung, aber die Realität sieht leider nicht so rosig aus. Welche Förderprogramme es gibt und welche für dich in Frage kommen könnten, kannst du jederzeit über die Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für dich abrufen.
Was musst du über diese Förderprogramme wissen?
- In der Regel werden diese Fördermöglichkeiten über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt. Beantragen lassen sich die Förderprogramme aber nur über deine Hausbank, weil hier das Hausbankprinzip gilt.
- Wichtiger Faktor für die Bewilligung wird sicher deine persönliche Bonität sein. Solltest du ALG II beziehen, sind deine Chancen deutlich geringer. Bei Empfang von ALG I sieht es hier schon deutlich besser aus.
Alternativ zu den Förderprogramme über die KfW gibt es für dich auch noch eine Finanzierungsmöglichkeit, die vor allem für kleinere Gründungsvorhaben gedacht ist. Der „Mikrokreditfonds Deutschland“ vergibt Startdarlehen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Hier ergibt sich durchaus für dich die Möglichkeit, dies mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren.
Wichtig für dich sind bei dieser Alternative folgende Punkte:
- Zusage der Finanzierungsmöglichkeit nur bei einer positiven persönlichen Bonität
- Sicherheit, dass du das dir gewährte Darlehen auch bei einem Scheitern deiner Existenzgründung zurückzahlen kannst
Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Checkliste
- Erstelle noch vor dem Businessplan ein Konzept für dich. Hier solltest du vor allem die Möglichkeiten aufzeigen, wie du es schaffen willst, regelmäßige Einkünfte zu erzielen. Damit fällt dir dann auch später das Erstellen eines Businessplans einfacher.
- Hol dir alle Informationen ein, welche für deine Existenzgründung wichtig sein können. Nimm dafür auch Beratungsangebote für Existenzgründungen in Anspruch.
- Du solltest dir früh genug Gedanken über deine Geschäftsform machen. Willst du eine UG oder GmbH gründen oder eine andere Form wählen? Hilfreiche Tipps kann dir hier ein Steuerberater geben.
- Wenn es möglich ist, solltest du nicht alles über Kredite regeln und dir einen finanziellen Freiraum schaffen.
- Schaff frühzeitig Klarheit, wie du später deine Krankenversicherung gestalten willst.
Alternativen zum Gründen: Ein Online-Business
Ein Online-Business ist im Prinzip auch eine Unternehmensgründung, hat aber je nach Geschäftsmodell mit sehr viel geringere Hürden verbunden. Denn in ein Online-Business musst du in erster Linie Zeit investieren und dich in Aspekte wie zum Beispiel Marketing einarbeiten. Klassische Geschäftsmodelle für ein Online-Business, das wenig Startkapital erfordert sind Affiliate Marketing, Dropshipping oder der Verkauf digitaler Infoprodukte über einen Blog oder ein Portal. Wenn du dir nicht sichber bist, ob das etwas für dich ist, kannst du hier ein paar inspirierende Beispiele finden von Menschen, die sich finanziell unabhängig gemacht haben über ein Online-Business.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Gründen aus der Arbeitslosigkeit
Ja es ist möglich, wenn du gut vorbereitet bist und einen genauen Plan hast, was genau du machen möchtest. Tatsächlich ist es jedoch schwieriger ohne Startkapital ein Unternehmen aufzubauen.
Du solltest einen Plan erstellen, der im wesentlichen drei Schritte enthält:
1. Ein tragfähiger Businessplan
2. Sicherstellung der Finanzierung deines Lebensunterhalts während der Gründungsphase
3. Beantragung der erforderlichen Finanzierung für dein Gründungsvorhaben
Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die du aufsuchen kannst. Erste Informationen erhältst du bereits über das BMWi-Existenzgründungsportal oder über die Bundesagentur für Arbeit.
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Über den Autor
Selim Esmen
Affiliate Marketing, Dropshipping oder die neuesten Anlage-Trends – in den Texten von Selim erfahren unsere Leser, wie sie ein Nebeneinkommen aufbauen oder ihr Erspartes vermehren können. Dafür beschäftigt er sich täglich mit den aktuellen Geschehnissen aus der Wirtschaft. Seine Expertise umfasst dabei auch alles rund um Aktien und Kryptowährungen. Der gebürtige Bonner ist insbesondere engagiert, sein Wissen über das dezentrale Finanzwesen und die dahinterliegende Blockchain-Technologie auszubauen. Sein größter Anspruch: Selbst die schwierigsten Finanzthemen für unsere Leser leicht verständlich aufzubereiten.
Bei Gründer.de an Bord ist Selim seit Oktober 2022. In seiner Rolle als Kooperations- und Partnermanager steht er allen Interessenten als Ansprechpartner zu Verfügung, die eine Präsenz auf unserem Portal anstreben. Zuvor studierte er Media and Marketing Management (B.A.) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.
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