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Für wen lohnt sich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, braucht sich über eine Arbeitslosenversicherung keine Sorgen zu machen. Schließlich kümmert sich darum der Arbeitgeber. Wer sich jedoch selbstständig macht, muss sich selbst um diese Versicherung kümmern. Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung können sie sich vor einer plötzlichen Arbeitslosigkeit schützen. Beispielsweise, wenn die eigene Selbstständigkeit scheitert. Doch für wen eignet sich so eine freiwillige Arbeitslosenversicherung und was beinhaltet diese?

Eine freiwillige private Arbeitslosenversicherung schützt Selbstständige bei Jobverlust – oder? Wir erklären, was es mit damit auf sich hat und beantworten dafür folgende Fragen:

  • Was ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung?
  • Wo kann man den Antrag für die freiwillige private Arbeitslosenversicherung stellen?
  • Was sind die Voraussetzungen?
  • Wie lange besteht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld?
  • Wie hoch ist der Beitrag des Arbeitslosengeldes?
  • Muss man im Falle der Erwerbslosigkeit seine Selbstständigkeit ganz aufgeben?

Definition: Was ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wird häufig ebenfalls als private Arbeitslosenversicherung bezeichnet und ist besonders für Selbstständige gedacht, die sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinden. Diese schützt diese Versicherung vor der Arbeitslosigkeit. In einem Angestelltenverhältnis kümmert sich normalerweise der Arbeitgeber um diese Versicherung. Macht man sich jedoch selbstständig, ist man sein eigener Chef und muss sich selbst um diese Versicherung kümmern – wenn man sie denn haben will. Die Arbeitslosenversicherung zahlt dann, wenn die Selbstständigkeit des Versicherten scheitert. Dies kann der Fall sein, wenn man beispielsweise keine Aufträge mehr bekommt, einem das Geld ausgeht oder man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage dazu ist, seinen Beruf weiter auszuüben. In diesen Fällen ist es wichtig, eine finanzielle Einnahmequelle zu haben, mit der sich alle Kosten decken lassen und sich das eigene Leben finanzieren lässt.

Wo kann man den Antrag für die freiwillige private Arbeitslosenversicherung stellen?

Für die freiwillige Versicherung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur. Gründer müssen anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.

Voraussetzungen für eine freiwillige private Arbeitslosenversicherung

Tatsächlich hat hierbei aber nicht jeder Unternehmer oder Selbstständige einen Anspruch in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten. Um in diese Eintreten zu dürfen, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:

  • Der Antrag zur Weiterversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.
  • Die selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen.
  • Der Unternehmer oder Selbstständige muss in den vorangegangen zwei Jahren für mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man vorher als Angestellter gearbeitet hat oder versicherungspflichtiges Krankengeld oder Erziehungsgeld bezogen hat. Dabei ist es nicht wichtig, ob dieses durchgehend der Fall war. Wichtig ist nur, dass insgesamt ein Jahr lang die Beiträge eingezahlt wurden.
  • Falls aus der Arbeitslosigkeit das Unternehmen gegründet oder die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde, gilt die Anforderung als erfüllt.
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Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Ist man freiwillig versichert, kann man Arbeitslosengeld beantragen, sollte die eigene Selbstständigkeit scheitern. Mit Bezug des Arbeitslosengeldes stellt man sich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und muss die entsprechenden Forderungen des Arbeitsamtes erfüllen. Zu diesen gehört beispielsweise, dass man sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen muss. Zudem ist man dazu verpflichtet, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn diese vom Arbeitsamt vermittelt wird. Ansonsten droht die Kürzung des Arbeitslosengelds.

Wie hoch das Arbeitslosengeld für den freiwilligen Versicherten ausfällt, berechnet sich individuell. Für die Berechnung der Ansprüche wird ein fiktives Arbeitsentgelt angenommen, welches sich nach der Beschäftigung richtet, auf welche sich der Versicherte gerade bewirbt. Zudem erhalten Hoch- beziehungsweise Fachhochschulabsolventen eine höhere Entschädigung als Selbstständige ohne eine vorangegangene Ausbildung. Somit kann die Höhe des Arbeitslosengeldes zwischen 800 und 1.500 Euro monatlich liegen.

Wie lange besteht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld?

Wie lange ein Versicherter das Arbeitslosengeld beziehen kann hängt davon ab, wie viel er in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Erwerbslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wer mindestens zwölf Monate eingezahlt hat, hat Anspruch auf sechs Monate Unterstützung. Wer 24 Monate nachweisen kann, der kann das Arbeitslosengeld zwölf Monate lang beziehen.

Die Vorteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Es gibt viele Vorteile, welche die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige mit sich bringen kann:

  • Als Hochschulabsolvent sind höhere Leistungen und niedrigere Beiträge zu erwarten.
  • Finanzielle Absicherung vor möglicher Arbeitslosigkeit.
  • In der Anfangszeit einer Gründung sinnvoll, um sich erstmal abzusichern.

Die Nachteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Auch die Nachteile der privaten Arbeitslosenversicherung für Selbstständige solltest du beachten:

  • Wer keine Ausbildung absolviert hat, muss mit sehr niedrigen Leistungen rechnen.
  • Beiträge sind seit ein paar Jahren sehr hoch –  hier gilt es durchzurechnen, inwiefern sich die Versicherung lohnt.
  • Kündigung ist erst nach frühestens fünf Jahren möglich.

Wie hoch ist der Beitrag des Arbeitslosengeldes?

Wie hoch das Arbeitslosengeld für Selbstständige ist, hängt unter anderen von der Ausbildung des Selbstständigen ab. Für einen Orientierungswert kann man sich die Angaben der Arbeitsagentur für das Jahr 203 einmal anschauen:

  • Hoch/- oder Fachschule: 1.779,10 Euro
  • Fachschule, Meister: 1.534,20 Euro
  • Abgeschlossener Ausbildungsberuf: 1.276,50 Euro
  • Keine Ausbildung: 977,70 Euro

Da es sich hierbei jedoch nur um einen Orientierungswert handelt, sind diese Summen rechtlich nicht bindend. Zudem ist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld abhängig vom Umfang der Versicherungszeiten, die in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen und vom Lebensalter.

Kosten der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in 2023

Der Beitragssatz für das Jahr 2023 liegt bei 2,6 Prozent. Für Gründer eines neuen Unternehmens gilt hierbei jedoch eine Sonderregelung. Ab dem Zeitpunkt der Gründung, plus dem darauffolgenden Kalenderjahr, zahlen diese nur die Hälfte der Beiträge. Das wären in diesem Beispiel 44,14 Euro im Westen und 42,77 Euro im Osten.

Muss man im Falle der Erwerbslosigkeit seine Selbstständigkeit ganz aufgeben?

Wer nicht mehr genügend Aufträge bekommt und daher nicht mehr ausreichend Einnahmen für seinen Lebensunterhalt hat, kann sich arbeitslos melden und die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen, muss aber seine Selbstständigkeit nicht ganz aufgeben. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit können sich Selbstständige als erwerbslos melden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden fällt. Wer das Arbeitslosengeld bezieht, kann währenddessen bis zu 165 Euro monatlich hinzuverdienen. Gehen die Einnahmen über diesen Betrag hinaus, werden diese vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Wann kann die Versicherung wieder gekündigt werden?

Wer seine freiwillige Arbeitslosenversicherung wieder kündigen möchte, kann dies frühestens nach fünf Jahren tun. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Kalendermonats und muss schriftlich eingereicht werden. Zudem endet das Versicherungsverhältnis auch, wenn der Versicherte mit seinen Zahlungen drei Monate in Verzug ist. Möchte man also nicht die fünf Jahre versichert sein, ist dies ebenfalls eine Lösung, wie man aus der Versicherung wieder aussteigen kann.

Fazit: Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit sinnvoll!

Die private Arbeitslosenversicherung für Gründer und Selbstständige ist besonders in der Anfangszeit der Selbstständigkeit sinnvoll. Mit dieser kann man sich für den Fall absichern, dass die Geschäftsidee doch nicht den gewünschten Erfolg bringt und das Unternehmen daher geschlossen werden muss. Das gibt vielen Gründern eine gewisse Sicherheit und kann sehr beruhigen. Hat sich das eigene Geschäft dann erstmal etabliert, muss abgewogen werden, inwiefern sich die Versicherung noch lohnt, da sie monatlichen Beträge schon sehr hoch sind. Wer jedoch diesen gewissen Grad an Sicherheit braucht, ist mit der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sehr gut bedient.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Arbeitslosenversicherung

Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wird auch private Arbeitslosenversicherung genannt und richtet sich vor allem an Selbstständige, die in keinem festen Angestelltenverhältnis sind. Die Versicherung schützt diese vor der Arbeitslosigkeit.

Welche Voraussetzungen müssen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung gegeben sein?

Um in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eintreten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Der Antrag zur Weiterversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.
2. Die selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen.
3. Der Unternehmer oder Selbstständige muss in den vorangegangen zwei Jahren für mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man vorher als Angestellter gearbeitet hat oder versicherungspflichtiges Krankengeld oder Erziehungsgeld bezogen hat. Dabei ist es nicht wichtig, ob dieses durchgehend der Fall war. Wichtig ist nur, dass insgesamt ein Jahr lang die Beiträge eingezahlt wurden.
4. Falls aus der Arbeitslosigkeit das Unternehmen gegründet oder die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde, gilt die Anforderung als erfüllt.

Wie hoch ist der Beitrag des Arbeitslosengeldes?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt unter anderem von der Ausbildung des Selbstständigen ab. Als Orientierungswert können die Angaben der Arbeitsagentur aus dem Jahr 2019 dienen:
1. Hoch/- oder Fachschule: 1.585,80 Euro
2. Fachschule, Meister: 1.371,90 Euro
3. Abgeschlossener Ausbildungsberuf: 1.151,10 Euro
4. Keine Ausbildung: 897 Euro

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Quelle:

ihk.de

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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