So kannst du dich mit deiner eigenen Fahrschule selbstständig machen
Fahrschule eröffnen: Selbstständig machen als Fahrlehrer
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Inhaltsverzeichnis
- Fahrschule eröffnen und Fahrlehrer werden
- Die Fahrschulerlaubnis: eine wichtige Voraussetzung
- Die wichtigsten Papiere für eine behördliche Erlaubnis
- Fahrschule eröffnen: Die passende Rechtsform finden
- Wichtiger Faktor für den Erfolg: Der Standort beim Fahrschule gründen
- Finanzen müssen gut durchdacht werden, bevor du eine Fahrschule eröffnen kannst
- Die Fahrschule eröffnen und anmelden: alle Voraussetzungen
- Die wichtigsten Versicherungen beim Gründen einer Fahrschule
- Fazit: Eine Fahrschule zu eröffnen, kann sich lohnen
- Häufige Fragen (FAQ) zu Fahrschule eröffnen
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Fahrschule eröffnen und Fahrlehrer werden
Bevor du überhaupt darüber nachdenkst, wie du eine Fahrschule eröffnen und dich selbstständig machen kannst, ist die erste Voraussetzung, dass du im Besitz einer anerkannten Fahrlehrererlaubnis bist. Hast du vorher schon als Fahrlehrer gearbeitet, ist das natürlich kein Problem und du kannst direkt eine Fahrschule gründen. Bist du aber ein Quereinsteiger, musst du diesen erstmal erwerben. Denn wer Fahrschüler ausbilden will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine Ausbildung als Fahrlehrer haben
- mindestens 25 Jahre alt sein
- mehr als drei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse BE und gegebenenfalls andere Fahrzeugklassen haben, je nachdem, was unterrichtet werden soll
- maximal ein Punkt in Flensburg als Voraussetzung für das Fahrschule gründen
- bis zum Ausbildungsbeginn müssen mindestens 30.000 Kilometer mit dem Auto gefahren sein
- bestandener Sehtest
Die Fahrlehrererlaubnis bekommt man auf Antrag beim Straßenverkehrsamt. Anschließend kannst du planen, deine eigene Fahrschule zu eröffnen.
Die Fahrschulerlaubnis: eine wichtige Voraussetzung
Neben der Fahrlehrererlaubnis braucht man ebenfalls eine Fahrschulerlaubnis, um die eigene Fahrschule eröffnen zu können. Denn bei einer Fahrschule handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das bedeutet, dass dieses nur von Personen betrieben werden darf, die sowohl die Fahrlehrererlaubnis als auch die Fahrschulerlaubnis haben. Um eine Fahrschulerlaubnis zu bekommen, um eine Fahrschule gründen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es dürfen keine Vorstrafen, selbstverschuldete Verkehrsunfälle oder Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens vorliegen.
- Es muss eine Fahrlehrererlaubnis vorliegen.
- Man muss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als hauptberuflicher Fahrlehrer haben.
- Man muss eine Weiterbildung im Fachbereich Fahrschulbetriebswirtschaft erfolgreich absolviert haben.
- Entsprechend erforderliche Räume, Unterrichtsmaterialien und mindestens ein Fahrzeug müssen vorhanden sein.
Auch hierfür musst du einen Erlaubnisantrag beim Straßenverkehrsamt stellen, um eine Fahrschule gründen zu können.
Die wichtigsten Papiere für eine behördliche Erlaubnis
Damit du das Einverständnis der Behörden bekommst, um eine eigene Fahrschule zu eröffnen, benötigst du einige Unterlagen, die du den Behörden vorlegen musst. Zu diesen gehören unter anderem folgende Dokumente beim Fahrschule gründen:
- Nachweis der Tätigkeit als Fahrlehrer
- Amtlich beglaubigte Abschrift des Fahrlehrerscheins
- Bescheinigung eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs
- Maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über die Ausstattung
- Aufstellung der Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
Fahrschule eröffnen: Die passende Rechtsform finden
Wenn du eine eigene Fahrschule eröffnen möchtest, hast du für die Wahl der passenden Rechtsform ein paar Möglichkeiten. Im Grunde reicht aber schon, wenn du die Rechtsform des Einzelunternehmens wählst. Dies ist recht unkompliziert, da du so alles alleine entscheiden kannst und kein Eigenkapital als Einlage brauchst. Sollte es darauf ankommen, haftest du hier jedoch mit deinem Privatvermögen beim Fahrschule gründen.
Planst du die Fahrschule zusammen mit mehreren Fahrlehrern, beziehungsweise Gesellschaftern, zu gründen, bietet sich die Rechtsform der GbR an. Auch hier haftest du mit deinem Privatvermögen, musst aber kein Mindestkapital einbringen. Möchtest du deine Fahrschule jedoch als GmbH gründen, haftest du nicht mit deinem Privatvermögen, musst aber auch 25.000 Euro als Stammkapital in das Unternehmen mit einbringen. Hast du diese Möglichkeit nicht, kann auch eine UG zum Eröffnen der Fahrschule in Frage kommen, da hier nur 1 Euro als Startkapital notwendig ist.
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Wichtiger Faktor für den Erfolg: Der Standort beim Fahrschule gründen
Wenn du eine Fahrschule eröffnen möchtest, solltest du dir im Vorhinein über den Standort Gedanken machen, an dem du deine Fahrschule eröffnen möchtest. Wenn du eine Fahrschule im ländlichen Raum eröffnen möchtest, hast du sehr wahrscheinlich kein großes Problem mit der Konkurrenz. Eine andere Frage ist dann aber beim Fahrschule gründen, ob du dort auch genug Kunden haben wirst, beziehungsweise, ob die Zielgruppe groß genug ist. Junge Leute, die deine Hauptzielgruppe sein werden, zieht es häufiger in größere Städte.
Möchtest du also eher in einer großen Stadt die Fahrschule eröffnen, solltest du dir deine Konkurrenz sehr genau anschauen und überlegen, was dort eine Marktlücke sein könnte. Das könnte beispielsweise das Anbieten eines Motorrad- oder LKW-Führerscheins beim Fahrschule gründen sein, wenn andere Fahrschulen dies nicht anbieten. Ansonsten musst du darauf achten, dass du für die Überlandfahrten Autobahnen und Landstraßen in der Nähe sind, da eine Fahrstunde in der Regel auf 45 Minuten begrenzt ist.
Finanzen müssen gut durchdacht werden, bevor du eine Fahrschule eröffnen kannst
Neben dem Standort sind auch die Finanzen beim Eröffnen der Fahrschule ein wichtiger Faktor, der gut durchkalkuliert werden sollte. Hier solltest du dir im Businessplan deines Unternehmens besonders Zeit nehmen, diese richtig durchzurechnen. Denn auch wenn Fahrschulen in der Regel als teuer gelten, da pro Fahrstunde und für Prüfungsgebühren hohe Kosten anfallen, heißt das nicht, dass man mit einer Fahrschule automatisch reich wird. Was du hier nicht vergessen darfst ist, dass auch hohe Kosten auf dich zukommen. Zum einen müssen Fahrzeuge angeschafft und versichert werden, zum anderen stellt der Bürobetrieb mit den ganzen Anmeldungen und theoretischen Unterrichtsstunden einen hohen Aufwand dar. Dieser ist meist nicht alleine zu schaffen, weswegen auch hier Personalkosten auf dich zukommen können. Auch die Raummiete darfst du hier nicht vergessen. Hier reicht meistens kein kleines Büro, da es für die theoretischen Unterrichtsstunden auch Platz für einige Schüler braucht.
Zudem ist es auch wichtig, die Fahrzeuge Instand zu halten, wodurch du mit weitere Kosten rechnen musst. Wer also Banken von seiner Geschäftsidee überzeugen will, muss die Einnahmen und Ausgaben sehr gut in seinem Businessplan durchrechnen und nicht unterschätzen, wie viele Kosten auf einen zukommen.
Die Fahrschule eröffnen und anmelden: alle Voraussetzungen
Um deine eigene Fahrschule zu gründen, musst du diese bei einigen Institutionen und Ämtern anmelden. Hast du dich für die Rechtsform der GmbH oder der UG entschieden, musst du dein Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen. Hast du deinen Betrieb als Einzelunternehmer gegründet, bist du nur als eingetragener Kaufmann zur Anmeldung im Handelsregister verpflichtet. Die freiwillige Eintragung ist aber ebenfalls möglich.
Egal welche Rechtsform du gewählt hast: Du musst deine Fahrschule zum Eröffnen beim Gewerbeamt anmelden. Sobald du das getan hast, meldet sich das Finanzamt für die steuerliche Erfassung bei dir, die du ausfüllen und zurück senden musst. Hast du das erledigt, erhältst du deine Steuernummer und kannst Rechnungen ausstellen. Mit der Anmeldung beim Gewerbeamt wird auch die Industrie- und Handelskammer über deine Gründung informiert. Diese meldet sich dann bezüglich einer Mitgliedschaft bei dir, die beim Fahrschule gründen Pflicht ist.
Gewerbe anmelden in 3 Schritten
Schritt 1: Gewerbeanmeldung ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung kannst du dir aus dem Internet herunterladen und vor dem Besuch des Gewerbeamtes ausfüllen. Zu den wichtigsten Daten in diesem Formular gehören die Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb sowie Angaben zu dir persönlich. Nachdem du auch die Anschrift deines Betriebs eingetragen und die genaue Tätigkeit formuliert hast, fehlt nur noch die Zugabe, ob dein Gewerbe eine spezifische Erlaubnis braucht. Dies wäre beispielsweise bei einer Schankgenehmigung für ein Lokal der Fall.
Schritt 2: Alle notwendigen Formalitäten beachten
Neben dem Formular der Gewerbeanmeldung, musst du weitere Unterlagen für deinen Termin beim Gewerbeamt dabei haben. Zum einen benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du deine Identität nachweisen kannst. Zum anderen solltest du alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen mit dir führen, wie beispielsweise die Handwerkskarte, die Gewerbekarte oder einen Handelsregisterauszug.
Schritt 3: Termin beim Amt
Nun kannst du mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin beim zuständigen Amt ausmachen. Dieses prüft deine Daten und stellt im Anschluss einen Gewerbeschein aus. Nebenbei darfst du aber nicht vergessen, dass du dein Gewerbe auch der Krankenkasse melden musst. Hier kommen dann nochmals erneut Formulare zum Ausfüllen auf dich zu. Ansonsten gibt das Gewerbeamt automatisch deine Informationen zum Gewerbe an alle weiteren Ämtern und Institutionen weiter, so wie dem Finanzamt, der Handelskammer und auch der Handwerkskammer.
Zudem solltest du dich selbstständig bei der Berufsgenossenschaft melden. Diese sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Auch wenn du kein Personal anstellst, bist du dazu verpflichtet, dich dort anzumelden. Fahrschulen sind in der Regel der Berufsgenossenschaft Verkehr untergeordnet. Zur Wahrnehmung deiner Interessen kann sich auch eine Mitgliedschaft in Fahrschul- und Fahrlehrer-Bundesverbänden anbieten.
Die wichtigsten Versicherungen beim Gründen einer Fahrschule
In dieser Branche ist es unverzichtbar Versicherungen abzuschließen. Es kann bei aller Vorsicht immer mal sein, dass es zu einem Unfall kommt und jemand oder etwas dabei zu Schaden kommt. Daher sollte natürlich eine Versicherung für die Fahrzeuge abgeschlossen werden. Auch eine Betriebshaftpflichtversicherung ist hierbei unerlässlich. Zusätzlich kann über eine spezielle Fahrschüler-Unfallversicherung nachgedacht werden, mit der dann auch geworben werden kann. Um jedoch alle notwendigen Versicherungen zu haben, sollte man sich am besten beraten lassen. Somit kann der Versicherungsschutz auf die Eigenarten des Fahrschulbetriebs angepasst werden. Ansonsten sind die gerade genannten in jedem Fall die wichtigsten, die beim Eröffnen einer Fahrschule nicht vergessen werden sollten.
Fazit: Eine Fahrschule zu eröffnen, kann sich lohnen
Eine eigene Fahrschule zu eröffnen kann sich vor allem dann lohnen, wenn man vorher schon als Fahrlehrer tätig war und sich nun selbstständig machen möchte. Auch als Quereinsteiger ist das möglich, jedoch muss man dafür zunächst die Ausbildung als Fahrlehrer absolvieren und einige Jahre Berufserfahrung mitbringen. Besonders wichtig ist bei der Eröffnung der Fahrschule, dass man sich für einen guten Standort entscheidet, um sich nicht mit zu vielen Konkurrenten messen zu müssen und einen guten Zugang zu Autobahnen und Landstraßen zu haben. Nicht vergessen werden darf zudem, dass es bei einer Fahrschule viele laufende Kosten gibt, die man in seinem Finanzplan nicht vergessen sollte. Beachtet man all diese Punkte, steht der Eröffnung einer eigenen Fahrschule nicht mehr im Wege.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Fahrschule eröffnen
Wer eine Fahrschule eröffnen und Fahrschüler ausbilden will, muss dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Eine Ausbildung als Fahrlehrer haben
2. Mindestens 25 Jahre alt sein
3. Mehr als drei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse BE und gegebenenfalls andere Fahrzeugklassen haben, je 4. nachdem, was unterrichtet werden soll
5. Maximal ein Punkt in Flensburg
6. Bis zum Ausbildungsbeginn müssen mindestens 30.000 Kilometer mit dem Auto gefahren sein
7. Bestandener Sehtest
Um eine Fahrschulerlaubnis zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Es dürfen keine Vorstrafen, selbstverschuldete Verkehrsunfälle oder Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens vorliegen
2. Es muss eine Fahrlehrererlaubnis vorliegen
3. Man muss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als hauptberuflicher Fahrlehrer haben
4. Man muss eine Weiterbildung im Fachbereich Fahrschulbetriebswirtschaft erfolgreich absolviert haben
5. Entsprechend erforderliche Räume, Unterrichtsmaterialien und mindestens ein Fahrzeug müssen vorhanden sein
Um eine behördliche Erlaubnis zu bekommen, musst du unter anderem folgende Dokumente vorweisen:
1. Nachweis der Tätigkeit als Fahrlehrer
2. Amtlich beglaubigte Abschrift des Fahrlehrerscheins
3. Bescheinigung eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs
4. Maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über die Ausstattung
5. Aufstellung der Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.