Das Unternehmensregister kann für dich sehr hilfreich sein
Unternehmensregister: Definition und Funktion


Quelle: Unshu - stock.adobe.com
Im Unternehmensregister werden Daten aus verschiedenen Registern gesammelt - diese sind für jeden öffentlich einsehbar.
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist das Unternehmensregister?
- Wer muss sich ins Unternehmensregister eintragen lassen?
- Welche Daten lassen sich im Unternehmensregister einsehen?
- Wofür werden die Daten benötigt?
- Die Verpflichtungen und Gebühren
- Wie werden die Daten im Unternehmensregister erfasst?
- So kannst du das Register für dich nutzen
- Für Anfragen in Europa: European Business Register (EBR)
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmensregister
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Definition: Was ist das Unternehmensregister?
Bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches sich online finden lässt und alle Informationen beinhaltet, welche im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Hierbei bildet die rechtliche Grundlage das „Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG). Durch den großen Umfang an Daten aus verschiedenen Quellen ist das Unternehmensregister die größte Datenbank für Unternehmensdaten in Deutschland. Zuständig für das Unternehmensregister sind die Amts- und Registergerichte. Ziel hierbei ist es, Informationen aus den verschiedensten Quellen zusammenzuführen, sodass die Recherche und die Informationsgewinnung über Unternehmen in Deutschland vereinfacht wird.
Unternehmen anmelden in 4 Schritten
Schritt 1: Gewerbe/Kleingewerbe anmelden
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem musst du dir die Frage stellen, ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Der Unterschied liegt darin, dass ein Kleingewerbe ein Unternehmen mit geringem Umsatz ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Schritt 2: Finanzamt informieren
Nachdem du dich mit deinem Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet hast, bekommst du meist automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit meldest du dein Unternehmen direkt beim Finanzamt an. Das Finanzamt teilt deinem Unternehmen dann die notwendige Steuernummer zu. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss hier zudem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Schritt 3: Ins Handelsregister eintragen
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind hiervon ausgenommen, können sich aber wenn sie wollen, freiwillig eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) müssen sich ab dem Zeitpunkt der Gründung ins Handelsregister eintragen lassen.
Schritt 4: Ins Unternehmensregister eintragen
Auch bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches öffentlich aufrufbar ist. Dieses bündelt alle Informationen, die sich im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger finden lassen. Welche Unternehmen sich hier eintragen lassen müssen, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Abhängig davon sind einige Unternehmen veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
Wer muss sich ins Unternehmensregister eintragen lassen?
Ob sich ein Unternehmen in das Unternehmensregister eintragen lassen muss, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform ab. Je nachdem sind Unternehmen dadurch veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig. Diese Unternemen müssen dann rechtlich relevante Informationen wie den Firmennamen, Geschäftsführer oder auch Bilanzen in den Registern eintragen lassen und damit offenlegen. Das Unternehmensregister fungiert somit als Sammelregister, in dem Daten von allen Unternehmen zu finden sind, die ihre Jahresabschlüsse, Eintragungen oder ähnliches offenlegen müssen.
Welche Daten lassen sich im Unternehmensregister einsehen?
Das Unternehmensregister führt viele Daten verschiedener Register in einem zusammen. So kann jedes Unternehmen und jeder Unternehmer von der Eintragung einer neuen Kapitalgesellschaft bis hin zu Bilanz oder dem Handelsregisterauszug der Konkurrenz abrufen. Zu finden sind hier folgende Informationen:
- Adressdaten
- Registereintragungen
- Jahresbilanzen
- Aktuelle, chronologische und historische Ausdrucke
- Unternehmensträgerdaten
- Registerinhalt
- Informationen des Handelsregisters
- Beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
- Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
- Informationen und Bekanntmachungen des Partnerregisters
- Informationen und Bekanntmachungen des Genossenschaftsregisters
Bei machen Abfragen der Unternehmensdaten können bestimmte Gebühren anfallen. Ob diese anfallen und wie hoch diese sind, hängt vom Quellregister ab.
Wofür werden die Daten benötigt?
Die Daten, die sich von Firmen im Unternehmensregister einsehen lassen, sind eine wichtige Informationsquelle, um mehr über Konkurrenten oder Geschäftspartner zu erfahren. Sie dienen damit hauptsächlich der Transparenz im Geschäftsverkehr. Sie machen es so möglich, dass sich Risiken in sich anbahnenden oder bestehenden Geschäftsbeziehungen frühzeitig erkennen lassen.
Zudem sind die Daten auch für den Know Your Customer (KYC) Prüfprozess wichtig. Besonders Unternehmen aus der Finanz-, Versicherungs- oder Immobilienbranche sind nach GwG verpflichtet, Neukunden und Bestandskunden nach diesem Prinzip zu prüfen. Unter diesem Prinzip versteht man die Prüfung der persönlichen Daten und Geschäftsdaten eines Kunden zur Prävention vor Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität.
Die Verpflichtungen und Gebühren
Als Geschäftsführer einer GmbH ist man verpflichtet, die Unterlagen für den Jahresabschluss sofort nach der Feststellung durch die Gesellschafter, über das elektronische Unternehmensregister zu veröffentlichen. In den meisten Fällen muss man die Geschäftsunterlagen spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres veröffentlichen. Sollte das Unternehmen börsennotiert sein, müssen die Unterlagen schon nach vier Monaten vorliegen. Wenn das Unternehmen einen Steuerberater hat, übermittelt dieser in den meisten Fällen die Unterlagen der GmbH an das Unternehmensregister und berechnet dafür eine Gebühr, die sich nach der Höhe der Bilanzsumme richtet.

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Wie werden die Daten im Unternehmensregister erfasst?
Damit sich die Unternehmensdaten im Unternehmensregister abrufen lassen, müssen sie zunächst erfasst werden. Zum einen geht das, indem die Unternehmen ihre entsprechenden Daten direkt bei diesem Register einreichen. Das funktioniert so wie bei allen anderen Registern auch.
Zum anderen können die Daten aber auch automatisch an das Unternehmensregister weitergeleitet werden. Das ist beispielsweise beim Handelsregister der Fall: Alle Dokumente, dir dort eingereicht werden, werden automatisch an das Unternehmensregister weitergeleitet. Diejenigen Unternehmen, die eine Offenlegungspflicht haben, müssen ihre Daten also im Grunde nicht selbst an das Unternehmensregister schicken, da in den meisten Fällen auch der Steuerberater die Daten dem Unternehmensregister bereitstellt. Auch die Eintragung einer neuen Kapitalgesellschaft werden mit der neuen Anmeldung automatisch an das Register übermittelt.
So kannst du das Register für dich nutzen
Bei den Daten des Unternehmensregister handelt es sich um öffentlich zugängliche Informationen, für deren Einsicht man weder eine Begründung noch irgendwelche Voraussetzungen erfüllen muss. Somit steht es jedem frei, sich über das Register über andere Unternehmen zu informieren.
Es gibt einige Gründe, warum man auf die Daten des Unternehmensregister zurückgreifen sollte. Zum einen natürlich, um sich genauer über eine Firma zu informieren. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man mit einem anderen Unternehmen kooperieren möchte oder aber, um ein besseres Bild über seine Konkurrenz zu bekommen. Schließlich lassen sich hier Daten über die aktuellen Zahlen und Veröffentlichungen bekommen.
Wichtig können die Zahlen aber auch für Anleger auf dem Aktienmarkt sein. Denn auch die Jahresabschlüsse von Unternehmen lassen sich hier einsehen, was sehr wichtig für die richtige Anlagestrategie sein kann.
Neben der Sammlung und Verwaltung von Informationen über Unternehmen, bietet das Unternehmensregister die Beglaubigung (Apostillierung) von veröffentlichten und hinterlegten Jahresabschlüssen in digitaler und analoger Form an.
Für Anfragen in Europa: European Business Register (EBR)
Auch außerhalb von Deutschland können Daten von Unternehmen, die in Europa tätig sind, eingesehen werden. Hierfür ist aber nicht das Unternehmensregister, wie in Deutschland, sondern entweder die für das jeweilige Land zuständigen Register oder das European Business Register verantwortlich. Das EBR hat somit dieselbe Funktion wie das Unternehmensregister und führt Daten von über 20 Millionen europäischen Unternehmen.
Fazit
In den meisten Fällen muss sich in Deutschland nicht selbstständig beim Unternehmensregister angemeldet werden: Dies erledigt meist der Steuerberater oder du selbst durch die Eintragung im Handelsregister. Für dich selbst kann das Unternehmensregister aber auch sehr praktisch sein. Hier kannst du einiges über mögliche Konkurrenten oder Kooperationspartner herausfinden und dadurch Schlüsse für dein eigenes Unternehmen ziehen. Ab und zu einen Blick in das Register zu werfen, kann dir also einige Vorteile bringen.
Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmensregister
Bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, das sich online finden lässt und alle Informationen beinhaltet, die im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.
Die Daten, die sich von Firmen im Unternehmensregister einsehen lassen, sind eine wichtige Informationsquelle, um mehr über Konkurrenten oder Geschäftspartner zu erfahren. Sie dienen damit hauptsächlich der Transparenz im Geschäftsverkehr.
Ob du dich mit deinem Unternehmen in das Unternehmensregister eintragen lassen musst, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform ab. Je nachdem sind Unternehmen dadurch veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
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Über den Autor

Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.
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