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Das musst du beim Eintrag ins Handelsregister beachten

Handelsregister: Eintragung für Unternehmen erklärt

Damit du ein eigenes Unternehmen gründen kannst, ist es gut möglich, dass du hierfür eine Handelsregistereintragung vornehmen musst. Hierbei handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem alle Kaufleute mit ihren Unternehmerdaten aufgeführt sind. Für viele Unternehmer gehört diese Eintragung damit zu einem wichtigen Schritt, wenn sie ihr eigenes Unternehmen gründen wollen. Deswegen erklären wir dir, was du bei der Eintragung in das Handelsregister alles beachten musst.

In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen rund um das Thema Eintragung ins Handelsregister bzw. Handelsregistereintragung:

Was ist das Handelsregister?

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Kaufleute und Unternehmen eines bestimmten geographischen Gebietes eingetragen werden. Dieses kann auch von jedem eingesehen werden. Doch je nach Land werden die Handelsregister von unterschiedlichen Institutionen geführt. In Deutschland und Österreich wird das Handelsregister beispielsweise von den entsprechenden Amtsgerichten geführt, in der Schweiz von den Handelsregisterämtern. Eine Handelsregistereintragung ist bis auf wenige Ausnahmen Pflicht.

Das Handelsregister enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Das können beispielsweise der Name, die Rechtsform sowie Informationen zu den Gesellschaftern und den Bilanzen des Unternehmens sein. Durch den Eintrag ins Handelsregister erhält der Firmenname zusätzlich einen Schutz gegenüber ähnlich lautenden Firmennamen der Region. Wer seinen Firmennamen im Geschäftsverkehr führen möchte, muss daher eingetragen sein.

Mittlerweile wird das Handelsregister nur noch elektronisch geführt, weswegen eine Anmeldung ausschließlich online erfolgt. Es besteht zudem aus zwei Abteilungen. Die Abteilung A wird mit HRA abgekürzt und umfasst die Kommanditgesellschaften (KG), die GmbH & Co.KG, die Handelsgesellschaften (OHG), Einzelkaufmänner, Betriebe öffentlichen Rechts und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Abteilung B wird mit HRB abgekürzt und erfasst die Kapitalgesellschaften inklusive der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

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Wer muss sich eintragen lassen?

Grundsätzlich sind alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind von dieser Verpflichtung zur Handelsregistereintragung ausgenommen, können sich aber freiwillig eintragen lassen. Mit dem Eintrag wird man dann automatisch zum Kaufmann, der sich an die dazugehörigen Pflichten halten muss. Zum Zeitpunkt einer Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister:

  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG)

Ab wann sich Kleinbetrieb ins Handelsregister eintragen lassen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Faktoren können deswegen für die Beurteilung herangezogen werden:

  • Jahresumsatz
  • Kapital
  • Anzahl der Geschäftsvorgänge
  • Anzahl der Beschäftigten

Folgende Unternehmen werden nicht im Handelsregister eingetragen:

  • Angehörige von Freien Berufen (Zusammenschluss in einer GbR)
  • Freiberufler, die eine Partnergesellschaft gründen (Partnerschaftsregister)

Wie kann man sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Generell ist die Handelsregistereintragung ein recht einfacher Prozess. Allerdings kannst du diesen nicht ganz alleine vornehmen. Dafür musst du einen Notar aufsuchen. Dieser überprüft unter anderen die Rechtsverhältnisse deines Unternehmens. Zudem steht er dir aber auch als Berater zur Seite. Er klärt dich zunächst über alle Konsequenzen der Eintragung auf und wird dann eine notariell beglaubigte Eintragung ins Register veranlassen. Damit der ganze Prozess schnell erledigt ist, solltest du direkt alle benötigten Angaben dem Notar mitteilen.

Welche Angaben werden ins Register eingetragen?

Es gibt einige verpflichtende Angaben zu deinem Unternehmen, die du bei im Zuge der Handelsregistereintragung mitteilen musst. Diese vermittelst du deinem Notar, sodass dieser die Eintragung schnell veranlassen kann. Folgende Daten benötigst du:

  • Name des Unternehmens
  • Name des Firmeninhabers und der persönlich haftenden Gesellschafter
  • Vertretungsberechtigte Person
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Höhe des Kapitals
  • Firmensitz und Sitz aller Zweigstellen und Niederlassungen
  • Name und Anschrift des Firmensitzes und der Zweigstellen
  • Unternehmensgegenstand

Was kostet mich die Eintragung ins Handelsregister?

Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister variieren je nach Unternehmensgröße und gewählter Rechtsform. Der Preis setzt sich aus den Gebühren für die Anmeldung und Beurkundung sowie aus Kosten für die notarielle Unterstützung zusammen. In der Regel lässt sich sagen, dass eine Anmeldung als Einzelunternehmer zwischen 200 und 300 Euro kostet. Größere Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern und einem höheren Geschäftskapital müssen jedoch mit höheren Beträgen von bis zu 700 Euro rechnen.

Was muss ich nachträglich im Register melden?

Nach der Handelsregistereintragung, hast du vorerst nicht mehr viel mit dem Handelsregister zu klären. Allerdings gibt es einige Ereignisse, die eine Meldung beim Register erforderlich machen. Erst dann können die Ereignisse und die damit verbundenen Änderungen rechtsgültig anerkannt werden. Zu solchen Ereignissen gehören zum Beispiel:

  • Ein neuer Geschäftsführer
  • Veränderung der Gesellschafter
  • Umfirmierungen
  • Satzungsveränderungen
  • Insolvenzverfahren
  • Änderung der Firma
  • Veränderungen an den Zweigniederlassungen
  • Änderung des Unternehmensgegenstands
  • Erteilung von Prokura

Diese Ereignisse müssen sofort beim Handelsregister gemeldet werden. Lässt du diese nicht oder verspätet eintragen, kann dies hohe Zwangsgelder mit sich bringen. Einige dieser Ereignisse benötigen ebenfalls die Beglaubigung durch einen Notar. Hier solltest du dich am besten vorher immer informieren, welche deiner Änderungen am Unternehmen eine Beurkundung erfordern.

Gewerbe anmelden in 3 Schritten

Schritt 1: Gewerbeanmeldung ausfüllen

Die Gewerbeanmeldung kannst du dir aus dem Internet herunterladen und vor dem Besuch des Gewerbeamtes ausfüllen. Zu den wichtigsten Daten in diesem Formular gehören die Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb sowie Angaben zu dir persönlich. Nachdem du auch die Anschrift deines Betriebs eingetragen und die genaue Tätigkeit formuliert hast, fehlt nur noch die Zugabe, ob dein Gewerbe eine spezifische Erlaubnis braucht. Dies wäre beispielsweise bei einer Schankgenehmigung für ein Lokal der Fall.

Schritt 2: Alle notwendigen Formalitäten beachten

Neben dem Formular der Gewerbeanmeldung, musst du weitere Unterlagen für deinen Termin beim Gewerbeamt dabei haben. Zum einen benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du deine Identität nachweisen kannst. Zum anderen solltest du alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen mit dir führen, wie beispielsweise die Handwerkskarte, die Gewerbekarte oder einen Handelsregisterauszug.

Schritt 3: Termin beim Amt

Nun kannst du mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin beim zuständigen Amt ausmachen. Dieses prüft deine Daten und stellt im Anschluss einen Gewerbeschein aus. Nebenbei darfst du aber nicht vergessen, dass du dein Gewerbe auch der Krankenkasse melden musst. Hier kommen dann nochmals erneut Formulare zum Ausfüllen auf dich zu. Ansonsten gibt das Gewerbeamt automatisch deine Informationen zum Gewerbe an alle weiteren Ämtern und Institutionen weiter, so wie dem Finanzamt, der Handelskammer und auch der Handwerkskammer.

Löschung einer Handelsregistereintragung

Möchtest du den Eintrag in das Handelsregister wieder löschen, musst du hier ebenfalls einen Notar beauftragen. Hier gilt es einen schriftlichen Antrag auf Löschung zu stellen und diesen dann vom Notar beglaubigen zu lassen. Die Auflösung der Gesellschaft alleine reicht hierfür nicht aus, sodass die Löschung separat stattfinden muss.

Eine Handelsregistereintragung muss in folgenden Fällen gelöscht werden:

  • Umwandlung des Handelsgewerbes in ein freiberufliches Unternehmen
  • Herabstufung auf einen nicht-kaufmännischen Geschäftsbetrieb
  • Aufgabe des Unternehmen
  • Bei Personengesellschaften: Beendigung der Auseinandersetzung im Sinne vom Ablauf der Zeit, für die das Unternehmen eingegangen wurde, Gesellschafterbeschluss, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Entscheidung durch ein Gericht.

Was folgt nach der Eintragung ins Handelsregister?

Wurde das Unternehmen dann erfolgreich eingetragen, darfst du nicht vergessen, die Handelsregisternummer ins Impressum einzutragen. Durch diese Nummer ist es beispielsweise für Geschäftspartner einfacher, Zugriff auf ihren Eintrag im Handelsregister beim Registergericht zu bekommen und so Informationen über dein Unternehmen zu erhalten.

Mit der Handelsregisternummer kannst du danach die Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Hierfür musst du dem Gewerbeamt deinen Handelsregisterauszug vorlegen und anschließend das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen.

Fazit: Eintragung ins Handelsregister ist meistens Pflicht

Das Handelsregister enthält alle wichtige Informationen zu einem Unternehmen. Grundsätzlich müssen sich deswegen alle Kaufleute dort eintragen lassen. Kleinunternehmer sind von dieser Pflicht ausgenommen, können sich aber trotzdem freiwillig eintragen. Ob das sinnvoll ist oder nicht muss damit jeder Kleinunternehmer selbst entscheiden. Wenn du also vorhast, eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft zu gründen, kannst du es dir nicht aussuchen und musst dich damit an einen Notar wenden, um die Eintragung vornehmen zu lassen.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Eintragung ins Handelsregister bzw. Handelsregistereintragung

Was ist das Handelsregister?

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Kaufleute und Unternehmen eines bestimmten geographischen Gebietes eingetragen werden.

Muss ich mich eintragen lassen?

Grundsätzlich sind alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, können sich aber freiwillig eintragen lassen.

Was muss ich für die Eintragung bezahlen?

Die Kosten für den Eintrag variieren je nach Unternehmensgröße und gewählter Rechtsform. Der Preis setzt sich aus den Gebühren für die Anmeldung und Beurkundung sowie aus Kosten für die notarielle Unterstützung zusammen.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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