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Worauf kommt es beim Gründen eines Einzelunternehmens an?

Einzelunternehmen gründen: Definition und Bedeutung

Wer sich als Einzelperson selbstständig machen will, dem stehen viele Möglichkeiten und Rechtsformen zur Auswahl. Bei dem Einzelunternehmen handelt es sich um die einfachste Rechtsform in Deutschland. Denn im Grunde ist jeder, der ein Business startet, ein Einzelunternehmen, bzw. ein Einzelunternehmer. Für wen eignet sich diese Rechtsform also am besten und wie gründet man sie?

In diesem Artikel erklären wir, worauf man achten sollte, wenn man ein Unternehmen Einzelunternehmen gründen möchte. Wir erklären in diesem Artikel, was sich im Detail hinter der Rechtsform verbirgt und geben dir die wichtigsten Informationen zum Thema an die Hand.

Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?

Bei den Einzelunternehmen handelt es sich um eine Rechtsform, die eine einzelne Person gründen kann. Das können beispielsweise Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein. Dabei wird also das Unternehmen von einer Person ohne weiteres Gründerteam gegründet. Damit gehört dem Unternehmer die Firma zu 100 Prozent, wodurch er Entscheidungen in seinem Ermessen treffen kann, ohne diese vorher mit Miteigentümern oder anderen Geschäftsführern abzusprechen. Ein Einzelunternehmen kann aber trotzdem Mitarbeiter beschäftigen. Hier wird zwischen der Ein-Personen-Kapitalgesellschaft wie die Ein-Mann-GmbH, die Ein-Mann-UG und der Ein-Mann-AG unterschieden.

Gesetzlich definiert ist der Begriff daher nicht. In der Praxis hast du deswegen die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest oder generell eine Existenzgründung planst.

Einzelunternehmen gründen: Darauf musst du achten

Willst du ein Einzelunternehmen gründen, ist dies recht unkompliziert zu erledigen. Hier musst du dich jedoch zunächst für eine genaue Art des Unternehmens entscheiden. Hier wird wie folgt unterschieden:

Kleingewerbetreibende und Kaufleute zählen zu den gewerblichen Einzelunternehmen. Freiberufler sind im Gegenzug dazu als nicht-gewerbliches Unternehmen eingestuft. Als Freiberufler kann man seine Rechtsform nicht frei wählen, da sie an rechtliche Voraussetzungen gebunden sind, die nur bestimmten Berufsgruppen offen stehen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Rechtsanwälte,
  • Apotheker,
  • Steuerberater,
  • Heilpraktiker,
  • Journalisten,
  • Berater,
  • Designer.

Kaufleute, die ihr eigenes Gewerbe betreiben, müssen beim Gewerbeamt ihre Tätigkeit anmelden. Anschließend muss das Unternehmen dann durch einen Notar beim Handelsregister eingetragen werden.

Die Kleingewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Diesen steht es zudem frei, ob sie sich im Handelsregister eintragen lassen möchten. Vorteil wäre hierbei, dass das Unternehmen in seinem ganzen Firmenauftritt solider wirkt. Mit einem Eintrag ins Handelsregister werden automatisch alle Rechte und Pflichten des Kaufmanns übernommen.

Als Freiberufler musst du lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und deine Selbstständigkeit dort anzeigen. Für alle drei Arten der Einzelunternehmer gilt zudem, dass sie ihren Standort in Deutschland haben müssen.

Braucht man einen Gesellschaftsvertrag?

Es ist nicht üblich, ein Einzelunternehmer mit einem Gesellschaftsvertrag zu gründen. Sie sind alleinstehende Personen, die eine geschäftliche Tätigkeit aufnehmen. Sie müssen keine Kaufleute sein und können ihr Unternehmen einfach durch eine Gewerbeanmeldung und die Meldung beim Finanzamt gründen.

Ausnahmen für einen Gesellschaftsvertrag bestehen, wenn der Kaufmann, dessen Einzelunternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist, einen stillen Gesellschafter aufnehmen will. So kommt es durch deren Einlage zu einem Kapitalzufluss, ohne dass der stille Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung hat. In diesem Fall werden das Unternehmen und der stille Gesellschafter mit einem Gesellschaftsvertrag verpflichtet.

Die Haftung bei einem Einzelunternehmen

Wer als Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder Kaufmann ein Einzelunternehmen gründet, haftet bei  diesem unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Die Haftungsrisiken bei der Gründung dieses Unternehmens umfassen das Schadensersatzrisiko und das Insolvenzrisiko. Beim Schadensersatzrisiko handelt es sich um das Risiko, durch die unternehmerische Tätigkeit Schäden zu verursachen. Entweder durch das Produkt oder die Dienstleistung selbst oder bei der Herstellung von Produkt und Dienstleistung. Bei dem Insolvenzrisiko handelt es sich um das Risiko, keine Rechnungen mehr zahlen zu können und dadurch die Insolvenz beantragen zu müssen.

Im schlimmsten Fall verliert man als Inhaber des Einzelunternehmens also nicht nur die Gelder, die man ins Unternehmen gesteckt hat, sondern auch das gesamte Privatvermögen. Wenn du das Unternehmen jedoch als 1-Personen-Kapitalgesellschaft gründest, haftet nur das Unternehmen, also die 1-Personen-GmbH oder die 1-Personen-UG als juristische Person. Hier verliert man im schlimmsten Fall lediglich das Geld, welches man in das Unternehmen gesteckt hat.

Die Kosten des Einzelunternehmens

Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, kommt hier lediglich die Gebühr für die Gewerbeanmeldung auf dich zu. Diese kann zwischen 10 und 65 Euro betragen, da die Gebühr nicht einheitlich geregelt ist. Das gilt zumindest für Kleingewerbetreibende. Wer sich als Kaufmann eintragen lässt oder seinen Betrieb vergrößern will, der muss zudem mit der Eintragung ins Handelsregister rechnen. In diesem Fall können noch Notar- und Gerichtskosten in Höhe von etwa 200 bis 300 Euro hinzukommen.

Die Steuern

Was das Steuerrecht betrifft beziehst du als Einzelunternehmer Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb oder aus der freiberuflichen Tätigkeit. Dadurch musst du als Gewerbetreibender die Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und die Umsatzsteuer abführen. Bist du freiberuflich tätig, entfällt hierbei die Gewerbesteuer. Für alle entstehenden Schulden, also auch die Steuerschulden, musst du als Geschäftsführer mit deinem gesamten Vermögen einstehen.

Für welche Gründer ist das Einzelunternehmen geeignet?

Durch die geringen Hürden und kaum vorhandenen bürokratischen Pflichten, ist das Einzelunternehmen der ideale Einstieg für junge Unternehmer, da mit dieser Rechtsform sofort mit dem eigenen Business losgelegt werden kann. Wer zudem wenig Startkapital besitzt und auch privat wenig besitzt, kann somit nicht viel falsch machen.

Wenn du also schnell und unkompliziert gründen möchtest, kein enormes Startkapital hast und wenig Steuern zahlen möchtest, ist das Einzelunternehmen eine gute Wahl.

Einzelunternehmen gründen: Das sind die Vor- und Nachteile

Nun hast du einen Überblick davon bekommen, was ein Einzelunternehmen ist und was bei der Gründung auf dich zukommt. Nun wollen wir dir nochmal zusammenfassend aufzählen, wo hierbei die Vor-und Nachteile liegen. Diese sollten gut miteinander abgewogen werden, damit du optimal entscheiden kannst, ob diese Rechtsform für dich infrage kommt.

Die Vorteile

Zu den Vorteilen der Gründung eines Einzelunternehmens gehören unter anderem folgende:

  • Die Gewinne gehören komplett dem Unternehmer
  • Zur Gründung ist kein Stammkapital notwendig
  • Entscheidungen können jederzeit vom Unternehmer getroffen werden
  • Es ist keine Abstimmung mit anderen Geschäftsführern notwendig
  • Geschäftszahlen müssen nicht offengelegt werden
  • Verluste des Steuerpflichtigen aus einem Gewerbebetrieb können mit anderen Einkünften verrechnet werden und wirken sich steuermindernd aus

Die Nachteile

Den Vorteilen gegenüber stehen aber natürlich auch die Nachteile, die so ein Einzelunternehmen mit sich bringt:

  • Der Unternehmer haftet voll und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen
  • Als Geschäftsführer hat man keine Gesellschafter oder Partner, die einem beratend zur Seite stehen
  • Die Erweiterung des Eigenkapitals muss der Inhaber alleine stemmen

Auflösung des Einzelunternehmens

Wenn du dein Einzelunternehmen wieder auflösen möchtest, musst du dafür spätestens einen Monat nach Beendigung der Tätigkeit das Finanzamt informieren. Dafür genügt ein formloses Schreiben, wodurch dir keinerlei Kosten entstehen. Der zweite Schritt ist, dass du deine Gewerbeberechtigung zurücklegen musst. Die Auflösung ist dann aktiv, sobald das Schreiben bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Der nächste Schritt ist, dich aus dem Firmenbuch auszutragen. Dafür ist das Landesgericht zuständig, welches du auch durch ein Schreiben informieren kannst. Als Letztes musst du dich dann bei der Sozialversicherung melden. Die Pflichtversicherung endet mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Tätigkeit beendet wurde.

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Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln

Wenn sich bestimmte Bedingungen ändern, kann eine Rechtsform in eine andere umgewandelt werden. Dafür gibt es das sogenannte Umwandlungsgesetz (UmwG). Möchte man das Einzelunternehmen beispielsweise in eine GmbH umwandeln, besteht die Möglichkeit der Aufspaltung. Hierbei wird ein Teil des Betriebes und des Vermögens gelöst und auf die GmbH übertragen. Für die Anteile, die an die GmbH ausgelagert werden, gibt es eine partielle Gesamtrechtsnachfolge. Aus rechtlicher Sicht ist die Variante, die Umwandlung nach dem Gesetz zu vollziehen, die einfachste. Es gibt aber noch einige andere Methoden, beispielsweise die Einbringung in eine GmbH. Hierbei wird die Sacheinlage in eine GmbH integriert.

Einzelunternehmen gründen: Unser Fazit

Besonders für Gründer, die zuvor noch kein Unternehmen gegründet haben, ist die Gründung eines Einzelunternehmens die einfachste und bequemste Lösung. Im Grunde kann jeder, der sein eigenes Business starten möchte, so beginnen– und das macht es zu einer sehr einfachen Rechtsform. Ein Nachteil ist hier nur, dass du als Gründer mit deinem gesamten Vermögen haftest, was im schlimmsten Fall zu einem Totalverlust führen kann. Hier solltest du die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform also gut abwägen. Ansonsten steht der Gründung nichts im Wege.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Einzelunternehmen gründen

Was ist ein Einzelunternehmen?

Es handelt sich bei dem Einzelunternehmen um eine Rechtsform, die eine einzelne Person gründen kann.Dazu zähen beispielsweise Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte. Dabei wird also das Unternehmen von einer Person ohne weiteres Gründerteam gegründet. Damit gehört dem Unternehmer die Firma zu 100 Prozent, wodurch er Entscheidungen in seinem Ermessen treffen kann.

Für wen ist das Einzelunternehmen geeignet?

Durch die geringen Hürden und kaum vorhandenen bürokratischen Pflichten, ist das Einzelunternehmen der ideale Einstieg für junge und noch unerfahrene Unternehmer. Wer zudem wenig Startkapital besitzt und auch privat wenig besitzt, kann mit einem Einzelunternehmen nicht viel falsch machen.

Wie löst man ein Einzelunternehmen auf?

Wenn du dein Einzelunternehmen wieder auflösen möchtest, musst du dafür spätestens einen Monat nach Beendigung der Tätigkeit das Finanzamt informieren. Dafür genügt ein formloses Schreiben. Zudem musst du dich aus dem Firmenbuch austragen und deine Gewerbeberechtigung zurücklegen.

Braucht man einen Gesellschaftsvertrag um ein Einzelunternehmen zu gründen?

In der Regel ist kein Gesellschaftsvertrag notwendig, um ein Einzelunternehmen zu gründen. In wenigen Ausnahmen, kann ein solcher Vertrag jedoch sinnvoll sein.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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