Wie du ganz legal Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen darfst
Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer sparen durch §19 UStG
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Inhaltsverzeichnis
- So funktioniert das Prinzip Umsatzsteuer
- Definition: Was ist die Kleinunternehmerregelung?
- Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
- Was passiert, wenn ich zu viel Umsatz generiere?
- Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
- Wie wird die Kleinunternehmerregelung beantragt?
- Was muss ich darüber hinaus beachten und welche Fehler sollte ich vermeiden?
- Fazit der Kleinunternehmergrenze
- Häufige Fragen (FAQ) zur Kleinunternehmerregelung
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Steuern sind als junger Gründer kein einfaches Thema. Vermutlich schwirrt es in deinem Kopf nur so vor Fragen und du weißt nicht genau, wo du überhaupt anfangen sollst. In diesem Artikel zum Thema „Kleinunternehmerreglung“ beantworten wir unter anderem die folgenden Fragen:
- Was ist die Kleinunternehmerregelung?
- Welche Kosten habe ich als Kleinunternehmer?
- Wie melde ich mich als Kleinunternehmer an?
- Was änderte sich 2023 für Kleinunternehmer?
- Wieviel Umsatz darf ich als Kleinunternehmer machen?
- Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
So funktioniert das Prinzip Umsatzsteuer
Um dir zu zeigen, worin die Vorteile der Kleinunternehmergrenze für dich liegen, musst du zumindest in groben Zügen verstehen, wie die Umsatzsteuer funktioniert. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die pauschal auf den Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhoben wird. Derjenige, der sie einnimmt, muss sie an das Finanzamt abführen. Im Regelfall liegt sie bei 19 Prozent, nur für ausgewählte Warengruppen gilt ein reduzierter Steuersatz von 7 Prozent. Alternativ können dir auch die Begriffe „Mehrwertsteuer“ (umgangssprachlich) oder „Vorsteuer“ (Umsatzsteuer, die ein Unternehmer für Einkäufe und in Anspruch genommene Dienstleistungen zahlt) begegnen.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Umsatzsteuer deiner ausgestellten Rechnungen nicht zu deinem Umsatz zählt. Du nimmst sie zwar ein, aber musst sie vollständig wieder an das Finanzamt entrichten und hast genau gar nichts davon, dass du sie eingenommen hast. Deine Kunden müssen aber trotzdem den vollen Preis inklusive Umsatzsteuer an dich entrichten. Das kann für sie eine Mehrbelastung sein. Das System ist dabei so aufgebaut, dass immer der private Endkunde derjenige ist, den die Steuerlast trifft. Unternehmen, die Vorsteuer zahlen müssen, können diese mit der zu entrichtenden Umsatzsteuer verrechnen.
Definition: Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Als Kleinunternehmer steigst du zu einem gewissen Grad aus diesem Kreislauf aus, denn: Du darfst Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen. Das bedeutet, du darfst einfach deinen Nettoerlös als Rechnungsbetrag veranschlagen. Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, dass du vom Finanzamt keine Vorsteuer zurückfordern darfst. Entsprechend wirst du dann quasi zum „Endkunden“, wenn du Waren und Dienstleistungen für dein Unternehmen einkaufst. Du darfst dir die Steuer nicht wiederholen, musst sie aber trotzdem voll tragen. Damit ist die Umsatzsteuer für dich kein durchlaufender Posten mehr, sondern gehört in vollem Umfang zu deinen Betriebsausgaben und betrifft dadurch die Kleinunternehmergrenze.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
Um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, müssen seit 2023 die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Der Umsatz im vorherigen Jahr darf bei der Kleinunternehmerregelung die 22.000 Euro- Grenze nicht überstiegen haben und
- Der Umsatz im aktuellen Jahr darf 50.000 Euro nicht übersteigen.
- Du darfst außerdem im Fragebogen, den das Finanzamt dir zur Gründung zuschickt, nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten oder bereits verzichtet haben.
Möchtest du diese Kleinunternehmerregelung direkt im Gründungsjahr in Anspruch nehmen, so ist für dich die Umsatzgrenze von 22.000 Euro für das Jahr 2023 maßgeblich. Liegt dein Umsatz niedriger, darfst du die Regelung nutzen. Liegt er höher, so musst du automatisch deine Rechnungen mit entsprechender Umsatzsteuer ausweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und die ermittelten Beträge an das Finanzamt zahlen. Damit ist die Kleinunternehmergrenze überschritten.
Achtung: Beginnt deine Geschäftstätigkeit mitten im Jahr, so werden deine Umsätze zur Bemessung auf das Jahr hochgerechnet. Startest du mit deinem Unternehmen beispielsweise im November und planst in den ersten beiden Monaten zusammen 5.000 Euro Umsatz, so wird von einem Jahresumsatz von 30.000 Euro ausgegangen. Damit scheidet für dich die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bzw. der Kleinunternehmergrenze aus.
Etwas komplizierter wird es, wenn du bereits in einer laufenden Geschäftstätigkeit bist und auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hast. Mit dieser Entscheidung bist du erst einmal fünf Jahre gebunden und kannst dich erst dann wieder umentscheiden. Dafür gelten dann die besagten Grenzen: Du darfst bei der Kleinunternehmerregelung seit 2022 im 5. Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz getätigt haben und für das neue 6. Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz generieren.
Was passiert, wenn ich zu viel Umsatz generiere?
Für die Umsatzermittlung kannst du natürlich zunächst nur Schätzwerte berücksichtigen. Da Schätzungen aber nicht immer die Realität abbilden, kann es sein, dass du die vorgesehenen Umsatzgrenzen überschreitest. Damit wäre die Kleinunternehmerregelung hinfällig und du musst für alle deine Umsätze Umsatzsteuer nachzahlen.
Grundsätzlich hängt das davon ab, ob deine Schätzung nachvollziehbar und logisch war. Sobald man dir unterstellen kann, dass du deine Umsätze absichtlich falsch geschätzt hast, um dir einen Vorteil zu verschaffen, hast du ein Problem. Dann sind alle deine Umsätze rückwirkend steuerpflichtig und du musst dafür die Umsatzsteuer entrichten. Um das zu vermeiden, musst du dem Finanzamt gegenüber glaubwürdig argumentieren können, dass du die höheren Umsätze gar nicht hättest planen können. Beispiele dafür könnten folgendermaßen aussehen:
1. Beispiel: Größere Projekte als erwartet bei der Kleinunternehmergrenze
Du hast zu Beginn deiner Geschäftstätigkeit mit relativ kleinen Projekten angefangen, die nur einen geringen Umsatz generieren. Plötzlich ergibt sich im Laufe deiner Geschäftstätigkeit die Möglichkeit, für einen Kunden ein Großprojekt auszuführen. Dieser zahlt dir dann beispielsweise 2.000 Euro jeden Monat für die Projektbetreuung. Gleichzeitig waren deine anderen Projekte im Wesentlichen einmalige, kleinere Geschichten, die dir mit 300 bis 800 Euro pro Kunde vergütet wurden. In dem Fall hast du einen Kunden gewonnen, mit dem du gerade so früh in deiner Geschäftstätigkeit nicht planen konntest.
2. Beispiel: Stammkunden zahlen mehr
Gleiches gilt, wenn du im Laufe der Zeit einen Kunden gewinnst, der dir für deine Tätigkeit einen Stundensatz weit über dem Durchschnitt zahlt. Arbeitest du beispielsweise regulär für einen Stundensatz von 30 Euro, hast aber plötzlich einen Kunden, der dich häufig in Anspruch nimmt und dir für eine vergleichbare Tätigkeit 80 Euro pro Stunde zahlt, gehen deine Umsätze nach oben.
3. Beispiel: Deine Qualität steigt
Außerdem kann es sein, dass du plötzlich für einen Kunden eine höherwertige Geschäftstätigkeit ausführst, als du das für dein Unternehmen eigentlich vorgesehen hattest. Hast du einen mobilen Büroservice, der nach Bedarf für Unternehmen Dokumenten- und Verwaltungsarbeiten übernimmt, wirst du weniger damit verdienen, als wenn du unerwartet für einen deiner Kunden plötzlich Controlling-Analysen und Liquiditätsplanungen anfertigen sollst. Auch das kannst du nicht planen, solange du es in deiner unternehmerischen Tätigkeit gar nicht bewusst vorsiehst.
Wichtig ist, dass du darlegen kannst, warum du deinen Schätzwert gewählt hast und warum du damit nicht rechnen konntest, ihn derart zu überschreiten.
Achtung: Selbst wenn du die Kleinunternehmerregelung bei zu hohen Umsätzen nicht für das zurückliegende Geschäftsjahr aberkannt bekommst, so musst du trotzdem für das laufende Jahr automatisch alle Rechnungen – auch rückwirkend – mit Umsatzsteuer ausstellen beziehungsweise in Kauf nehmen, dass deine bisherigen Nettoumsätze nun vom Finanzamt als Bruttoumsätze eingestuft werden.
Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung bringt auch mit steigender Grenze viele Vor- und Nachteile mit sich. Aufgrund dessen solltest du abwägen, inwiefern sich diese Regelung für dich lohnt. Die Vorteile der Kleinunternehmergrenze können folgende sein:
- Deine Kunden sind überwiegend Privatleute.
- Deine Kosten, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist, sind gering.
- Verwaltungsaufwand wird reduziert und die Kosten für den Steuerberater werden günstiger.
- Du hast einen niedrigeren Gesamtpreis im Verkauf.
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fallen bei der Kleinunternehmergrenze weg.
Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Zusammen mit den Vorteilen bringt die Kleinunternehmerregelung auch einige Nachteile mit sich, die du dir bewusst machen solltest, bevor du dich für oder gegen sie entscheidest.
- Deine Kunden sind fast nur oder ausschließlich gewerblich tätig.
- Du erledigst die gewerblichen Einkäufe oft im Ausland oder nimmst Dienstleistungen im Ausland in Anspruch.
- Als Kleinunternehmer kaufst du teuer ein, weil du die Umsatzsteuer für die Kleinunternehmergrenze selbst tragen musst.
Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Ob es Sinn macht, die Kleinunternehmerregelung für sich zu nutzen, hängt im Wesentlichen von folgenden Fragen und Kriterien ab:
- Wie hoch ist die Vorsteuer, die du monatlich auf alle Wareneinkäufe, Käufe von Betriebsausstattung und alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen zahlst? Je höher der Wert ist, umso mehr lohnt es sich für dich, ihn durch die Kleinunternehmergrenze vom Finanzamt wiederzubekommen.
- Welche Kundengruppen sprichst du vorwiegend an? Gewöhnliche Geschäftskunden, Freiberufler und Kleinunternehmer oder Privatkunden? Je mehr „echte“ Geschäftskunden du hast, umso irrelevanter wird es, ob du deine Umsätze mit oder ohne Umsatzsteuer berechnest. Schließlich können Geschäftskunden ebenfalls die an dich gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend machen. Hast du jedoch viele Privatkunden oder Geschäftskunden ohne Umsatzsteuer-Voranmeldung, dann handelt es sich bei der von dir erhobenen Umsatzsteuer um zusätzliche Kosten für deine Kunden. Damit wird dein Angebot effektiv teurer, ohne größeren Gewinn. Du verpasst es, durch die Kleinunternehmerregelung einen besseren Preis bei gleichem Umsatz anbieten zu können oder bei einem normalen Preis mehr Umsatz zu generieren.
Daraus kannst du folgende Faustregel für dich ableiten: Je höher deine monatlichen Kosten ausfallen, umso sinnvoller ist der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung auch 2023 für dich; je höher deine Umsätze mit Privatkunden sind, umso schmerzhafter ist die Zahlung von Umsatzsteuer für deine Kunden. Eine klare Antwort darauf, welche Entscheidung richtig ist, lässt sich pauschal nicht geben. Das kann man nur anhand des individuellen Sachverhalts und der Unternehmensstruktur abwägen. Wichtig ist, dass du vor allem die beschriebenen Mechanismen dahinter kennst und verstehst, damit du in deinem individuellen Fall selbst abschätzen kannst, ob die Kleinunternehmerregelung dir eher hilft oder schadet.
Wie wird die Kleinunternehmerregelung beantragt?
Gründest du dein Unternehmen, bekommst du einen Fragebogen vom Finanzamt zugesendet. Dort musst du einige Angaben zu deinem Unternehmen machen, unter anderem, welchen Umsatz du voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erwartest. Gibst du dort einen Wert an, der auf das Jahr hochgerechnet 22.000 Euro übersteigt, fällt die Kleinunternehmerregelung per se raus. Liegst du darunter, kannst du auf Wunsch ankreuzen, dass du auf die Einstufung als Kleinunternehmer verzichtest. Tust du das nicht, wirst du Kleinunternehmer und damit kommt die Kleinunternehmergrenze für dich in Frage.
Was muss ich darüber hinaus beachten und welche Fehler sollte ich vermeiden?
Was die Kleinunternehmerregelung betrifft, gibt es einige Fehler, die du besser vermeiden solltest. Im folgenden geben wir dir ein paar Tipps, wie sich die Kleinunternehmerreglung am effektivsten nutzen lässt.
1. Stelle deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit Verweis auf die Kleinunternehmerschaft aus
Bei der Rechnungsstellung kannst du zwei gravierende Fehler machen. Bist du Kleinunternehmer, stellst deine Rechnungen aber trotzdem mit Umsatzsteuer aus, so hast du dadurch keinen zusätzlichen Gewinn. Wer Umsatzsteuer ausweist, muss sie auch an das Finanzamt abführen. Das lässt sich zwar korrigieren, setzt aber voraus, dass du deinen Kunden darüber informierst, die Rechnung korrigierst und ermittelt wird, ob dein Kunde Vorsteuer aus deiner Rechnung geltend gemacht hat. Hat er das nicht, gelingt die Korrektur noch vergleichsweise glimpflich. Hat er das schon gemacht, muss er dem Finanzamt die Vorsteuer zurücküberweisen, ehe das Finanzamt sie dir zurückzahlt. Diesen Papierkrieg willst du wahrscheinlich aus dem Weg gehen.
Außerdem musst du auf deinen ausgestellten Rechnungen auf deine Kleinunternehmerschaft verweisen. Dafür genügt ein Passus auf der Rechnung wie:
„Aufgrund von Kleinunternehmerschaft (§19 UStG) ist kein Ausweis der Umsatzsteuer möglich.“
So ist deine Rechnung eindeutig, für alle verständlich und du wirst keine Probleme bezüglich der korrekten Rechnungsstellung bekommen.
2. Achte darauf, wie lange du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen darfst
Hast du im vorangegangen Jahr den Umsatz von 22.000 Euro überschritten oder überschreitest voraussichtlich die Marke von 50.000 Euro im laufenden Jahr, kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Darauf musst du allerdings selbst achten. Du bekommst keinen Brief, in dem steht, dass du ab sofort nur noch Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen darfst. Achtest du nicht darauf und verpasst diesen Zeitpunkt, musst du auch hier für alle deine Umsätze nachträglich Umsatzsteuer entrichten – selbst wenn du dich noch als Kleinunternehmer gefühlt hast.
3. Die Kleinunternehmerregelung gilt pro Person, nicht pro Unternehmen
Hast du mehrere kleine Unternehmen gegründet und möglicherweise die Idee, einfach mit jedem Unternehmen unter 22.000 Euro Umsatz zu bleiben? Das darfst du gerne tun, aber es wird nicht jedes Unternehmen einzeln bewertet. Die Kleinunternehmerschaft ist an dich als Person gekoppelt, nicht an die Unternehmen, die du betreibst. Überschreitest du mit allen deinen Unternehmen zusammen den Umsatz von 22.000 Euro im Gründungsjahr oder 50.000 Euro im Jahr darauf, dann bist du kein Kleinunternehmer, sondern vollständig umsatzsteuerpflichtig für alle deine Unternehmen. Auch hier kann es dir passieren, dass du ordentlich Umsatzsteuer nachzahlen musst, wenn du deine Umsätze nicht im Blick hast.
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Fazit der Kleinunternehmergrenze
Die Kleinunternehmerregelung soll gerade in der Gründungszeit Unternehmen finanziell fördern und bürokratisch entlasten. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Anwendung auch immer sinnvoll ist, nur weil du sie nutzen darfst. Abhängig ist das davon, wie viel Vorsteuer du als Unternehmer zahlst und ob dein Kundenstamm vorwiegend selbst Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann oder durch zu zahlende Umsatzsteuer zusätzlich belastet wird. Genau das sollten für dich auch die Hauptkriterien sein, um abzuwägen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist oder nicht.
Nutzt du sie, bist du zusätzlich in der Verantwortung, deine Umsätze stets im Blick zu haben. Die Kleinunternehmerregelung ist, auch durch die gestiegene Umsatzgrenze 2022, wirklich nur für dauerhaft kleine Unternehmen auch eine Dauerlösung. Hast du hingegen ein wachsendes Unternehmen, so bist du dafür verantwortlich, darauf aufzupassen, ab wann du die Regelung für dich nicht mehr nutzen darfst. Andernfalls droht dir ein enormer bürokratischer Aufwand in Kombination mit ordentlichen Umsatzsteuernachzahlungen. Hast du das im Blick, solltest du die Regelung nutzen, wenn sie dir finanziell und/oder am Markt einen Vorteil verschafft.
Häufige Fragen (FAQ) zur Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer, der die Kleinunternehmerregelung für sich nutzt, ist man von der Umsatzsteuer befreit und muss diese nicht in einer Rechnung aufführen. Dies gilt bis zu einer Freigrenze von 22.000 Euro.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
1. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf bei der Kleinunternehmerregelung die 22.000 Euro- Grenze nicht überstiegen haben.
2. Der Umsatz im aktuellen Jahr darf 50.000 Euro nicht übersteigen.
3. Du darfst im Fragebogen, den das Finanzamt dir zur Gründung zuschickt, nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. (Stand: 2023)
1. Deine Kunden sind überwiegend Privatleute
2. Deine Kosten, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist, sind gering
3. Verwaltungsaufwand wird reduziert und die Kosten für den Steuerberater werden günstiger
4. Du hast einen niedrigeren Gesamtpreis im Verkauf
5. Umsatzsteuer-Voranmeldungen fallen weg
1. Deine Kunden sind fast nur oder ausschließlich gewerblich tätig
2. Du erledigst die gewerblichen Einläufe oft im Ausland oder nimmst Dienstleistungen im Ausland in Anspruch
3. Als Kleinunternehmer kaufst du teuer ein, weil du die Umsatzsteuer selbst tragen musst
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Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.
3 Antworten
Interessanter Artikel, vielen Dank.
Mehr Infromationen über die Zusammenhänge im internationalen Handel (insbesondere über das Internet) wären hilfreich gewesen.
PS: das mit den „gewerblichen Einläufe[n]“ klingt gruselig 😉
Guten Tag,
wir sind gerade an der Gründung eines Dropshipping Online-Shops. Wir haben ein Einzelunternehmen angemeldet und auch zunächst die Kleinunternehmer Regelung beantragt.
Können wir als Kleinunternehmer bei einem Händler aus den Niederlanden unsere Ware einkaufen und dann an den Endkunden in Deutschland schicken lassen?
Vielen Dank im Voraus und
Freundliche Grüße
Daniel Zinndorf
Hallo, möchte gerne meine eigene produkte herstellen und verkaufen ist es möglich bei ihnen ? Bin Kosmetikerin
Gruß Topuz