Darauf sollten Selbstständige achten
Einkommensteuer erklärt: Definition, Berechnung und Infos
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Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer erklärt: Die Definition
- Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer erklärt
- Wer muss die Einkommensteuer zahlen?
- Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
- Wie wird die Einkommensteuer abgeführt?
- Fazit zur Einkommensteuer
- Häufige Fragen (FAQ): Einkommensteuer erklärt
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Einkommensteuer erklärt: Die Definition
Wer als Einwohner der Bundesrepublik Deutschland ein Einkommen erhält, muss dafür eine spezielle Steuer zahlen, die Einkommensteuer. Welche Einkünfte dabei genau relevant sind, wie sich die Steuern errechnen lassen und welche Regeln sonst noch gelten, ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Bei der Einkommensteuer handelt es sich jedoch um eine Gemeinschaftsteuer.
Das heißt, dass sie nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf den Bund, die Bundesländern und die Gemeinden aufgeteilt wird. Insgesamt ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen Deutschlands. Mehr als 200 Milliarden Euro kommen jährlich zusammen, was rund einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen entspricht.
Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer erklärt
Die Einkommensteuer wird bei der Definition oftmals auch mit der Lohnsteuer in Verbindung gebracht. Denn bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern prinzipiell um eine Vorauszahlung der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält dabei vom Arbeitslohn einen bestimmten Teil als Lohnsteuer ein und gibt diese Steuer an das Finanzamt weiter. Wenn dann der Arbeitnehmer seine Einkommensteuererklärung erstellt und abgibt, kann sich dann noch je nach weiteren Einkünften eine Nachzahlung oder Rückerstattung ergeben.
Wichtig ist also, die Begriffe „Lohn“ und „Einkommen“ bei der Definition zu unterscheiden. Beim Lohn handelt es sich um die Bezahlung eines Arbeitnehmers, die Höhe hängt von der geleisteten Arbeit ab. Das Einkommen ist hingegen die Gesamtsumme der regelmäßigen Einnahmen, Einkünfte und Bezüge.
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Wer muss die Einkommensteuer zahlen?
Grundsätzlich entscheidet das Gesetz bei der Besteuerung von Einkünften zwischen natürlichen und juristischen Personen. Handelt es sich also um eine natürlich Person, wird laut Definition die Einkommensteuer fällig. Dahingegen ist eine GmbH oder Aktiengesellschaft eine juristische Person, deshalb ist dort die sogenannte Körperschaftssteuer und nicht die Einkommensteuerpflicht relevant.
Das Einkommensteuergesetz legt zudem noch konkret fest, auf welche Einkünfte genau die Einkommensteuer erhoben wird. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus
- einem Gewerbebetrieb, wie beispielsweise Handel oder Handwerk,
- einer Selbstständigkeit in freien Berufen, wie beispielsweise Arzt, Anwalt oder Steuerberater,
- einer nicht-selbständiger Arbeit,
- der Land- und Forstwirtschaft,
- einem Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden,
- einer Vermietung und Verpachtung
- und sonstigen Quellen, die im Einkommensteuergesetz aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem Renteneinkünfte.
Liegen eine oder mehrere Einkunfts-Arten vor, ist somit jeder Einwohner Deutschlands per Einkommensteuerpflicht dazu verpflichtet, die Einkommensteuer zu bezahlen.
Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Die Einkommensteuer lässt sich nicht einfach durch die Summe aller Einkünfte berechnen. Denn es existieren verschiedene Grundregeln und Tarife, die die Höhe der Steuer beeinflussen. Darin enthalten sind auch bestimmte Ausgaben, die die Einkommensteuer beim Berechnen verringern können.
Zudem gilt beim Einkommensteuer berechnen die Netto-Grundregel. Das heißt, nur die Netto-Einnahmen werden beim Berechnen berücksichtigt. Also lassen sich vom eigentlichen Einkommen noch die Betriebsausgaben abziehen. Außerdem steht nur das vergangene Jahr beim Berechnen im Fokus. Frühere oder spätere Zeiträume sind beim Berechnen nicht relevant.
Tarife bei der Einkommenssteuer erklärt: die Berechnung
Die Einkommensteuer ist beim Berechnen in verschiedene Tarife eingeteilt. Das Finanzamt legt diese Tarife fest und entscheidet, wie viel Prozent des Einkommens beim Berechnen fällig wird. Prinzipiell sind sie dabei von der Höhe des Einkommens und vom Familienstand abhängig. Die fünf Tarifzonen sind wie folgt aufgeteilt:
Tarifzone 1 beim Berechnen
Zone 1 gilt bis zum Erreichen des sogenannten Grundfreibetrags, also eine Summe, für die noch keine Steuern anfallen. Der Grundfreibetrag 2024 bei auf 11.604 Euro. Wer als Lediger mit seinem Einkommen den Grundfreibetrag beim Berechnen nicht erreicht, muss somit keine Einkommensteuer bezahlen.
Tarifzone 2, 3 und 4 beim Berechnen
Je nach Einkommen erhöht sich der Steuersatz in den Zonen 2 bis 4 nach und nach, wobei der niedrigste Satz bei 14 Prozent und der höchste Satz bei 42 Prozent des zu versteuernden Einkommens liegt. In Zone 4 bleibt der Steuersatz beim Berechnen dann bei 42 Prozent. Die Gehaltsspannen stellen sich wie folgt dar:
- 2. Zone: 11.605 – 17.005 Euro
- 3. Zone: 17.006 – 66.760 Euro
- 4. Zone: 66.761 – 277.825 Euro
Tarifzone 5 beim Berechnen
Wer Zone 4 mit seinem Einkommen übersteigt (aktuell ab 277.826 Euro), landet in Zone 5 und muss 45 Prozent des Einkommens beim Berechnen versteuern.
Einkommensteuer beim Berechnen senken durch besondere Ausgaben
Wer besondere Ausgaben beim Finanzamt angibt, kann die Höhe der Einkommensteuer beim Berechnen beeinflussen. Grundsätzlich werden diese Ausgaben in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Werbungskosten: Alle Kosten, die durch den Beruf entstehen. Also zum Beispiel Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle oder Fachliteratur, aber auch Ausgaben für die berufliche Weiterbildung oder das heimische Büro für das Homeoffice.
- Betriebsausgaben: Dazu gehören in einem Unternehmen beispielsweise die Personalkosten, Einkäufe von Waren und Dienstleistungen und Firmenwagen-Kosten.
- Ausgaben für Betreuung: Bei der Betreuung gelten bestimmte Freibeträge, die bei der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen werden. Im Jahr 2024 liegt der Freibetrag für Kinderbetreuung bei 6.384 Euro, für die Pflege von Angehörigen bei 924 Euro.
- Außergewöhnliche Belastungen: Dabei handelt es sich um Kosten, die das Einkommen so stark belasten, dass die Steuerabgaben teilweise nicht möglich sind. Zum Beispiel durch Scheidungskosten, Bestattungskosten, Krankheitskosten oder Ausgaben für Schäden an Haus oder Wohnung.
- Sonderausgaben: Zum Beispiel Kosten für einen Steuerberater oder für Versicherungen.
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Einkommensteuer erklärt: Beispiel zur Berechnung
Die Höhe der Einkommensteuer ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und lässt sich deshalb nicht pauschal festlegen. Um die Grundlage der Berechnung zu verdeutlichen, gehen wir von dem folgenden Beispiel aus:
Ein von der Kirchensteuer befreites Ehepaar erhält im Jahr 2024 Einkünfte aus Lohn und Vermietung in Höhe von 50.000 Euro. Für das gemeinsame Kind kann der Freibetrag von 6.384 Euro abgezogen werden. Dazu kommen noch Versicherungsleistungen von 4.000 Euro als Sonderausgaben verrechnet und 2.000 Euro für Werbekosten. Das zu versteuernde Einkommen beträgt in diesem Fall also 37.616 Euro.
Allerdings hat das Ehepaar mit einem Steuersatz aus der Tarifzone 2 schon 8.255 Euro inkl. Solidaritätszuschlag über die Lohnsteuer gezahlt. Nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung bekommt das Paar also knapp 2.141 Euro an Steuern zurückerstattet, da es nach der neuen Berechnung nur ca. 6.114 Euro entrichten musste.
Einkommensteuerrechner Online erklärt
Wer ermitteln möchte, wie hoch die Einkommensteuer ausfallen wird, kann den Einkommensteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums benutzen. Beim Berechnen wird das zu versteuernde Einkommen und der Familienstand abgefragt. Der Online-Rechner zeigt darüber hinaus auch die Tarif-Historie an, also die Entwicklung der Steuerberechnung ab dem Jahr 1958.
Wie wird die Einkommensteuer abgeführt?
Die Einkommensteuer wird grundsätzlich an das Finanzamt abgeführt. Dieses stellt die exakte Höhe fest, indem es alle Einkünfte und Angaben der abgegebenen Einkommensteuererklärung prüft. Generell müssen Selbstständige, Vermieter und steuerpflichtige Rentner immer eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Auch Empfänger von Lohnersatzleistungen – etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld – ab jährlich 410 Euro sind zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Frist dafür endet im Juli des Folgejahres, also müssen die Unterlagen spätestens bis zum 31. Juli vorliegen. Diese Frist lässt sich bei Begründung, z. B. durch langfristige Verhinderung, verlängern, wofür ein Antrag gestellt werden muss. Darüber hinaus kannst du einen Steuerberater beauftragen – in diesem Fall hast du Zeit bis zum letzten Februartag des Zweitfolgejahres, also für 2023 bis 28.02.2025.
Arbeitnehmer hingegen sind von der Erklärungspflicht unter bestimmten Bedingungen befreit. Diese Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die Einkünfte übersteigen nicht den Grundfreibetrag.
- Der Steuerpflichtige und sein Ehepartner haben nicht die Steuerklasse IV oder V.
- Es sind nur einkommensteuerpflichtige Lohnzahlungen von einem einzigen Arbeitgeber vorhanden.
- Neben dem Gehalt existieren kein weiteres Einkommen aus anderen Einkunftsarten.
Wer keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, kann diese aber trotzdem freiwillig beim Finanzamt einreichen. Bei der Einkommensteuer sind vergleichsweise hohe Steuererstattungen möglich, deshalb lohnt sich eine Beschäftigung mit den Unterlagen und den vorhandenen Ausgaben. Bei freiwilligen Abgaben kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen.
Vorauszahlungen der Einkommensteuer erklärt
Die Zahlung der Einkommensteuer bezieht sich immer auf das vorherige Kalenderjahr. Deshalb hat das Finanzamt das Recht, sogenannte Vorauszahlungen zu berechnen. Die Grundlage für diese Vorauszahlungen ist das zuletzt angegebene Einkommen bzw. die zuletzt abgegebene Einkommenssteuererklärung. Das Finanzamt teilt dabei die berechnete Steuer durch vier und zieht diese Summe in vier Raten jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember ein.
Ausnahme-Regelung durch Corona-Krise
Um die Bürger und Unternehmen in Deutschland vor den finanziellen Auswirkungen des Coronavirus zu schützen, hat das Bundesfinanzministerium im April 2020 eine Ausnahme-Regelung für die Vorauszahlungen der Einkommensteuer beschlossen. Durch diese Stundungen kann jeder Steuerpflichtige niedrigere Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen.
Dafür ist allerdings ein offizieller Antrag notwendig. Das Bayrische Landesamt stellt dafür bereits das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download zur Verfügung. Dieses Antragsformular lässt sich dann per Email beim zuständigen Finanzamt einreichen. Zudem sind auch keine ausführlichen Beweise oder Belege nötig, was die Bearbeitung der Anträge beschleunigen soll.
Fazit zur Einkommensteuer
Wenn du ein Unternehmen gründest oder besitzt, solltest du dich mit den Voraussetzungen und der Berechnung der Einkommensteuer näher befassen. Denn durch die verschiedenen Faktoren und Freibeträge lässt sich am Ende möglicherweise eine hohe Rückerstattung erreichen. Aber auch generell ist es für alle Steuerpflichtigen sinnvoll, die Abläufe der Einkommensteuerpflicht zu kennen. Denn dann klappt die Einkommensteuererklärung problemlos und beansprucht nicht mehr Zeit als nötig. Falls dir das Thema Steuern generell zu kompliziert erscheint, nutze auch zusätzlich die vielen kostenlosen Info-Videos im Internet oder wende dich an einen Steuerberater.
Häufige Fragen (FAQ): Einkommensteuer erklärt
Wer als Einwohner der Bundesrepublik Deutschland ein Einkommen erhält, muss dafür eine spezielle Steuer zahlen, die Einkommensteuer. Welche Einkünfte dabei genau relevant sind, wie sich die Steuern errechnen lassen und welche Regeln sonst noch gelten, ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt.
Das Einkommensteuergesetz legt zudem noch konkret fest, auf welche Einkünfte genau die Einkommensteuer erhoben wird. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus:
– einem Gewerbebetrieb, wie beispielsweise Handel oder Handwerk,
– einer Selbstständigkeit in freien Berufen, wie beispielsweise Arzt, Anwalt oder Steuerberater,
– einer nicht-selbständiger Arbeit,
– der Land- und Forstwirtschaft,
– einem Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden,
– einer Vermietung und Verpachtung
– und sonstigen Quellen, die im Einkommensteuergesetz aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem Renteneinkünfte.
Die Einkommensteuer wird grundsätzlich an das Finanzamt abgeführt. Dieses stellt die exakte Höhe fest, indem es alle Einkünfte und Angaben der abgegebenen Einkommensteuererklärung prüft. Generell müssen Selbstständige, Vermieter und steuerpflichtige Rentner immer eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Frist dafür endet im Juli des Folgejahres, also müssen die Unterlagen spätestens bis zum 31. Juli vorliegen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.