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Was der Soli für Selbstständige bedeutet

Solidaritätszuschlag: Für wen fällt der Soli weg?

Als Selbstständiger kommen einige Steuerabgaben auf dich zu, mit denen du dich zu Beginn deiner Tätigkeit auseinandersetzen solltest. Darunter fällt auch der Solidaritätszuschlag, der seit der Einführung eine umstrittene Steuerabgabe ist. Wir wollen dir in diesem Artikel erklären, was der Solidaritätszuschlag überhaupt ist, was er für dich als Selbstständiger bedeutet, wie hoch er ist und warum du wahrscheinlich von nun an nicht mehr damit rechnen musst.

Definition

Der Solidaritätszuschlag, im alltäglichen Sprachgebrauch auch Soli genannt, wurde 1991 auf ein Jahr befristet eingeführt, um damit unter anderem die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Der Soli sollte vor allem einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastungen bezüglich des Golfkonfliktes schaffen, aber auch Hilfe für strukturschwache Länder in Ost-, Mittel- und Südeuropa bieten. Die meisten verbinden mit dem Solidaritätszuschlag jedoch die Kosten der Wiedervereinigung von Deutschland und den Aufbau der damals neuen Bundesländer. Unabhängig von der Verwendung ist der Solidaritätszuschlag somit ein Zuschlag, der eine Ergänzungsabgabe zur Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer darstellt. Er wird monatlich vom Gehalt jedes deutschen Erwerbstätigen abgezogen.

Wie hoch war der Soli in der Vergangenheit?

Zu Beginn der Einführung lag der Solidaritätszuschlag bei 7,5 Prozent. Ab 1992 gab es eine zweijährige Pause, sodass bis 1994 kein Zuschlag erhoben wurde. Nach der erneuten Einführung 1995 setze die Regierung ihn wieder auf die ursprünglichen 7,5 Prozent und senkte ihn ab 1998 dann auf 5,5 Prozent.

Wer musste den Solidaritätszuschlag bisher zahlen?

Grundsätzlich musste jeder deutsche Staatsbürger, der arbeitet und ein Einkommen bezieht, den Zuschlag zahlen. Aber auch hier gab es Ausnahmen: Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen und mit der abgeführten Einkommenssteuer innerhalb der Freigrenze lagen. Die Obergrenze lag bei einer Einkommenssteuer von 972 Euro bei Einzelveranlagung (für Unverheiratete) bzw. bei Zusammenveranlagung (Ehepaare) bei 1.944 Euro. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser sogenannten Nullzone keinen Soli zahlen musstest. Damit du nicht sofort die vollen 5,5 Prozent Soli gezahlt hast, sobald du nur einen Euro über dieser Grenze lagst, gab es die Milderungszone. Diese ermöglichte eine schrittweise Annäherung an den vollen Satz. Den vollen Solidaritätszuschlag zahlte man jedoch erst bei einer Einkommenssteuer in Höhe von 1.340,69 Euro bzw. 2.681,38 Euro bei Zusammenveranlagung.

Was bedeutet der Soli für Selbstständige?

Im Prinzip musst du als Selbstständiger so wie alle anderen den Soli-Beitrag zahlen, der dir von deinem Einkommen abgezogen wird. Auch hier gilt die Ausnahme: Diesen Beitrag musst du nicht bezahlen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen die Grenze des Solidarität-Freibetrags überschreitet. Wenn du jedoch eine Kapitalgesellschaft führst, ergeben sich Veränderungen bezüglich des Abzugs auf die Steuer. Denn juristische Personen, wie beispielsweise GmbHs, Aktiengesellschaften und AGs, aber auch Vereine zahlen den Soli nicht auf die Einkommenssteuer, sondern auf die Körperschaftssteuer.

Solidaritätszuschlag: Diese Änderungen gelten seit 2021

Seit 2021 zahlen den Soli nur noch Besserverdienende, Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, sowie GmbHs und andere Körperschaften. Damit entfällt der Soli faktisch für rund 90 Prozent der Steuerzahler. Was ändert sich durch die Soli-Reform?
Die größte Änderung ist die Verschiebung der Freigrenzen, denn diese wurden mit der Soli-Reform 2021 deutlich angehoben: Bei einer Einzelveranlagung von 972 Euro auf 16.956 Euro an und bei einer Zusammenveranlagung in einer Partnerschaft sogar 1.944 Euro auf 33.912 Euro. Auch die Milderungszone wurde angehoben. In dieser Zone befinden sich Personen der Steuerklasse III, deren Jahreslohnsteuer zwischen 33.912 Euro und 193.640 Euro beträgt sowie Personen der übrigen Steuerklassen deren Jahreslohnsteuer zwischen 16.956 Euro und 96.820 Euro beträgt. Der Soli wird also erst dann abgeführt, wenn die Einkommenssteuer über dieser Grenze liegt. Durch diese Anpassungen fällt der Solidaritätszuschlag für den Großteil der Arbeitnehmer weg, um Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entlasten.

Soli-Reform für Selbstständige

Weil du als Selbstständiger deine Steuern im Normalfall vorauszahlst, solltest du überprüfen, ob du unter der Grenze bleibst und keinen Soli mehr zahlen musst oder weiterhin davon betroffen bist. Nach neuen Berechnungen des Finanzamtes sind ca. 90 Prozent der Gewerbetreibenden von dem Beitrag befreit.

Soli-Reform für Kapitalgesellschaften

Da Kapitalgesellschaften der Körperschaftssteuer unterliegen, die von ihrem Gewinn abgeführt wird, betrifft sie die Soli-Reform nicht. Somit zahlen diese weiterhin die 5,5 Prozent Soli-Abgabe. Doch hier solltest du beachten, dass die Körperschaftssteuer auch nur bei 15 Prozent liegt, wodurch der Soli generell gering ausfällt.

Wie berechnet man den Solidaritätszuschlag?

Grundsätzlich wird der Solidaritätszuschlag jedem Arbeitnehmer in Deutschland Monat für Monat automatisch vom Gehalt abgezogen. Die Grundlage zur Bemessung des Soli ist also die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer nach der Berücksichtigung von Freibeträgen. Somit orientiert sich der Soli nach dem Steuerabzug vom Arbeitslohn an der Lohnsteuer, von der dann 5,5 Prozent abgeführt werden.

Fazit: Eine Entlastung für viele Steuerzahler

Falls du also als Selbstständiger deine Steuerzahlung im Voraus tätigst, solltest du unbedingt prüfen, ob du 2021 den Solidaritätszuschlag überhaupt noch zahlen musst. Dafür lohnt es sich, einen Steuerexperten aufzusuchen und die Änderungen zu besprechen. Eine Begründung des Bundestags, wieso die Grenze des Soli-Freibetrags nach langem Erbitten auf Abschaffung nach oben geschoben wurde, ist die Ansicht, dass die Einheit mittlerweile gut vorangekommen ist und die weiterhin notwendige finanzielle Unterstützung von der zukünftig noch zahlenden Minderheit ausreicht.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Solidaritätszuschlag

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag, der eine Ergänzungsabgabe zur Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer darstellt. Er wird monatlich vom Gehalt jedes deutschen Erwerbstätigen abgezogen.

Wie wird der Soli berechnet?

Die Grundlage zur Bemessung des Soli ist die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer nach der Berücksichtigung von Freibeträgen. Somit orientiert sich der Soli nach dem Steuerabzug vom Arbeitslohn an der Lohnsteuer.

Muss ich den Soli zahlen oder nicht?

Der Bundestag hat 2019 beschlossen, dass der Großteil der Steuerzahler ab dem Jahr 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen muss. Bei dieser Soli-Reform bleibt der Prozentsatz von 5,5 jedoch unverändert, doch die Freigrenze wurde dafür deutlich nach oben verschoben. Der Soli wird 2021 also erst dann abgeführt, wenn deine Einkommenssteuer über dieser gewissen Grenze liegt. 

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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