Wichtige steuerrechtliche Voraussetzungen für das Dropshipping
Dropshipping-Steuern: Darauf solltest du unbedingt achten
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Inhaltsverzeichnis
- Dropshipping-Steuern und Zollgebühren in der EU
- Umsatzsteuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung
- Dropshipping: Umsatzsteuer in den USA und im EU-Ausland
- Aktuelle Dropshipping-Steuer-Regeln
- Fazit zu Dropshipping und Steuern
- Häufige Fragen (FAQ) zu Dropshipping-Steuern
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So schön das Geschäftsmodell Dropshipping auch ist, steuerrechtlich gesehen ist der Fall jedoch kein leichtes Thema. Gerade weil viele Dropshipping-Händler ihre Ware in China bestellen, sind sich sogar viele Steuerberater nicht sicher, wie man mit dem Thema Steuern beim Dropshipping umgehen soll. Wir wollen nun aber Licht ins Dunkle bringen und dir alles Wichtige zu Dropshipping-Steuern erklären.
Dropshipping-Steuern und Zollgebühren in der EU
Grundsätzlich gilt: Als Händler und Unternehmen mit Sitz in Deutschland bist du hierzulande steuerpflichtig. Das gilt also auch für das Dropshipping. Wer als Einzelunternehmer tätig ist, für den spielen vor allem die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer eine Rolle.
Die Umsatzsteuer liegt in Deutschland meint bei 19 Prozent. Bei manchen Waren beträgt die Umsatzsteuer nur 7 Prozent. Diese muss man auf jedes Produkt aufschlagen und in monatlichen Abständen an das Finanzamt abführen. Zusätzlich kann man die bereits durch den Einkauf gezahlte Umsatzsteuer in Abzug bringen. Die Einkommenssteuer wird dann auf den erwirtschafteten Gewinn fällig. Diese muss einmal im Jahr gegenüber dem Finanzamt erklärt und gezahlt werden. Der Freibetrag bei der Einkommenssteuer liegt 2023 bei 10.908€.
Wenn du als Dropshipping Händler Produkte anbietest, die du im EU-Ausland erworben hast, fallen dafür zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren an. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dabei unserer allgemeinen Umsatzsteuer. Zollgebühren fallen meistens erst bei höherpreisigen Produkten an. Die Höhe für die Dropshipping-Steuern hängt hierbei von den beteiligten Ländern und der Produktkategorie ab.
Umsatzsteuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung
Dein Dropshipping Business ist noch nicht ganz so groß und dein Umsatz dementsprechend kleiner? Keine Sorge. Um kleine und mittelständische Unternehmen und Selbstständige zu unterstützen, gibt es in Deutschland die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Diese kommt natürlich auch bei einem Dropshipping-Business zum Einsatz. Sobald dein jährlicher Umsatz unter einer bestimmten Obergrenze liegt, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Seit dem 1. Januar 2020 liegt die Grenze bei einem jährlichen Einkommen von 22.000 Euro. Verdienst du mit deinem Business also weniger, musst du keine Dropshipping-Steuern bezahlen.
Dropshipping: Umsatzsteuer in den USA und im EU-Ausland
Wenn du vorhast einen internationalen, beziehungsweise einen amerikanischen Onlineshop aufzubauen, hast du den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer bezahlen musst. Umsatzsteuern werden bei den meisten Onlineshops, wie beispielsweise Shopify, nur in Ländern wie der Schweiz, in Japan, in Norwegen, in Südafrika oder den EU-Ländern fällig.
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Aktuelle Dropshipping-Steuer-Regeln
Um sich die aktuellen Regelungen merken zu können, rät der internationale Steuerberater Jürgen Bächle und Inhaber der Steuerkanzlei „artax“ zu einem praktischen Vergleich. „Steuerlich wird Dropshipping behandelt wie ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone. Weil man die Ware aber nicht einfach mit nach Hause nimmt, sondern sie zugestellt wird, unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer im Land des Empfängers der Ware.“ Das bedeutet, dass in jedem Land eine USt-Erklärung abgegeben werden muss. Außerdem weist Jürgen Bächle darauf hin, dass ab 1. Juli 2021 eine einheitliche Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro Gesamtumsatz gilt. Die Grenze für Kleinunternehmer in Deutschland gilt daher beim internationalen Online-Handel nicht. Generell rät Jürgen Bächle deshalb dazu, sich beim Dropshipping im Ausland immer rechtlich abzusichern und einen Experten bei den Planungen mit einzubeziehen.
Fazit zu Dropshipping und Steuern
Ganz einfach ist das Thema Dropshipping-Steuern nicht, deshalb wollen wir das Wichtigste nochmals zusammenfassen: Für einen Dropshipping-Händler, der seinen Shop in der EU eröffnet, werden die ganz normalen Steuern fällig, wie bei jedem anderen Händler auch, also beispielsweise Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer. Solltest du dir bei einigen Punkten nicht sicher sein oder einen internationalen Onlineshop haben, empfiehlt es sich immer, sich einen Steuerberater an die Seite zu holen. Dieser kann dir genau erklären, wann in welchem Fall Steuern anfallen und wie hoch diese sind. So bist du auf der sicheren Seite und kannst in Ruhe an deinem Dropshipping-Business arbeiten.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Dropshipping-Steuern
Beim Dropshipping handelt es sich um ein Konzept aus dem E-Commerce. Dabei lagert ein Shop-Betreiber seine Waren bei einem Großhändler. Im Falle einer Kundenbestellung wird die Ware vom Großhändler aus direkt zum Kunden geschickt. Somit kann man sich als Shop-Betreiber komplett auf den Verkaufsprozess konzentrieren.
Als Kleingewerbe wird der Gewinn im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert. Wählt man als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, zahlt man keine Umsatzsteuer. Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro.
Dropshipping eignet sich besonders für kleine Shop-Betreiber gut, die kein eigenes Lager für ihre Produkte haben. Wenn du also einen Shop hast oder einen Shop eröffnen möchtest, solltest du dir einen passenden Großhändler suchen, der für dich die Produkte einlagert und verschickt. Hast du das erledigt ist deine Aufgabe, deinen Shop mit neuen Produkte immer aktuell zu halten. Programme, die dir beim Start helfen können, sind unter anderem Oberlo und Shopify.
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Über den Autor
Selim Esmen
Affiliate Marketing, Dropshipping oder die neuesten Anlage-Trends – in den Texten von Selim erfahren unsere Leser, wie sie ein Nebeneinkommen aufbauen oder ihr Erspartes vermehren können. Dafür beschäftigt er sich täglich mit den aktuellen Geschehnissen aus der Wirtschaft. Seine Expertise umfasst dabei auch alles rund um Aktien und Kryptowährungen. Der gebürtige Bonner ist insbesondere engagiert, sein Wissen über das dezentrale Finanzwesen und die dahinterliegende Blockchain-Technologie auszubauen. Sein größter Anspruch: Selbst die schwierigsten Finanzthemen für unsere Leser leicht verständlich aufzubereiten.
Bei Gründer.de an Bord ist Selim seit Oktober 2022. In seiner Rolle als Kooperations- und Partnermanager steht er allen Interessenten als Ansprechpartner zu Verfügung, die eine Präsenz auf unserem Portal anstreben. Zuvor studierte er Media and Marketing Management (B.A.) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.
Eine Antwort
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu diesem Thema (Steuern im Dropshipping). Ich wohne in der Schweiz (somit Nicht-EU Land) und bin Fotograf. Ich möchte mit meinen Fotos bedruckte Produkte via Dropshipping an Endkunden in die EU verschicken.
– Gedruckt werden die Produkte in Lettland und Spanien (somit in der EU)
– Diese Supplier berechnen mir bereits Mehrwersteuer
– In der Schweiz gelte ich als „Kleinunternehmer“ (muss keine Umsatzsteuer zahlen, lediglich muss ich den Gewinn als privates Einkommen in meiner Steuererklärung angeben)
– Ich erwarte zu Anfang minimalen Verkauf (ich gehe von maximal 1000 EUR im Jahr aus)
Muss ich bei Versand bspw. nach Deutschland Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer bezahlen?
Ich möchte ungern in Deutschland ein Kleingewerbe anmelden, der Aufwand (mit Steuererklärung) liegt in keinem Verhältnis zum erwarteten Umsatz. Gleiches gilt für die Anmeldung zu Umsatzsteuer in Deutschland – bei so geringem Umsatz macht das keinen Sinn.
Ich hoffe, es gibt eine Freigrenze bis zu der ich nicht versteuern muss?
Besten Dank und viele Grüsse,
Florian Schomburg