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Alle Fakten über die Geheimhaltungsvereinbarung im Überblick

NDA: Warum ein Non-Disclosure Agreement so wichtig ist

Wer Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Investoren und Geldgebern unternehmensinterne Informationen, Projekte oder Ideen anvertrauen möchte, die aber noch streng geheim gehalten werden sollen, geht ein großes Risiko ein. Denn hier musst du dem Wort deines Gegenübers blind vertrauen. Wem das zu heikel ist, kann diese Informationen schützen lassen – mit einem Non-Disclosure Agreement. Was diese Vereinbarung bedeutet, was sie genau schützt und wie du eine erstellen kannst, wollen wir dir in diesem Artikel verraten.

NDA: Bedeutung

NDA steht für den Ausdruck „Non-Disclosure Agreement“ und kann auf Deutsch mit den Begriffen Geheimhaltungsvertrag, Geheimhaltungsvereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung oder auch Verschwiegenheitsvereinbarung übersetzt werden. Wird ein NDA erstellt, geht es um vertrauliche Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Das Agreement schützt also sensible Daten, indem die Beteiligten diesen Vertrag unterschreiben und sich somit zur Verschwiegenheit verpflichten.

Bei Gründern und Unternehmern kann diese Situation vermehrt eintreten, zum Beispiel, wenn man in Verhandlungen mit Investoren steht oder wichtige Deals mit Partnern abschließt, die erst einmal nicht publik werden sollen. Dabei kann das Non-Disclosure Agreement nicht jede Art von Information schützen. Vor allem nicht die, die

  • du nach Vertragsbeendigung erwirbst
  • du nachweislich von Dritten erhältst
  • allgemein bekannt sind
  • du bereits vor Vertragsabschluss weißt
  • gesetzlich offengelegt werden müssen

2 Arten von NDAs

Es gibt zwei Arten von Non-Disclosure Agreements. Zum einen verpflichtet eine zweiseitige Vereinbarung beide Parteien zum Stillschweigen. Denn meist gibt es ein Unternehmen auf der einen Seite und Investoren, Partner oder Mitarbeiter auf der anderen Seite. Egal mit wem du in die Verhandlung oder in ein Gespräch gehst – du und dein Gegenüber dürft die sensiblen Daten nicht veröffentlichen. Bei einem einseitigen NDA hingegen, ist lediglich ein Vertragspartner zum Schweigen verpflichtet. Egal welche Variante du anwendest, ein Vertragsbruch besteht genau dann, wenn die Informationen trotz NDA an die Öffentlichkeit gelangt und Dritte davon erfahren.

Der Inhalt des Vertrags: Was regelt ein NDA?

Damit du genau weißt, wann du ein Non-Disclosure Agreement einsetzen kannst bzw. ab wann es sich lohnt, solltest du wissen, was ein NDA eigentlich regelt. Grundsätzlich definierst du im Vorhinein die vertraulichen Informationen, die nicht preisgegeben werden dürfen. Dazu zählen auch sämtliche Unterlagen, Dokumente, Zeichnungen oder Gegenstände, die vertraulich behandelt werden müssen. Wichtig ist nur, dass du genau benennen kannst, was „unter vier Augen“ bleiben sollte.

Meist ist der Vertrag in mehrere Abschnitte unterteilt und beinhaltet folgende vordefinierte Fakten:

  • Vertragsgegenstand, bspw. Projekt oder Partnerschaft
  • Beteiligte Personen, für die die Geheimhaltungsvereinbarung gilt
  • Erklärung, was genau unter Geheimhaltung verstanden wird
  • Informationen, die vertraulich sind
  • Daten und Informationen, die nicht vertraulich sind
  • Vertragsstrafe bei Verstoß
  • Gültigkeitsdauer des Vertrags
  • Ausnahmesituationen, in denen Informationen weitergereicht werden dürfen

Wenn du diese wichtigen Informationen in deinem Vertrag beachtest, kannst du selbst ein Non-Disclosure Agreement aufsetzen. Im Internet findest du zudem viele Beispiele, Vorlagen und Muster-Schreiben, die du ganz einfach für deine Situation abändern kannst. Im Zweifel kannst du auch mit einem Rechtsexperten zusammenarbeiten, der dich ausführlich beraten kann und Erstellung für dich übernimmt.

Wann ist ein Non-Disclosure Agreement notwendig?

Es gibt Situationen, in denen ein NDA durchaus von Vorteil sein kann. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung kann bspw. bei Investorengesprächen, Kooperationen mit externen Dienstleistern, Kundengesprächen (je nach Branche und Unternehmen) oder auch Mitarbeitergesprächen hilfreich sein, wenn es um Firmengeheimnisse geht. Ob ein solcher Geheimhaltungsvertrag wirklich notwendig ist, obliegt stets dir selbst und deiner Einschätzung. In manchen Situationen kann dieses Agreement auch nachteilig sein. Zum Beispiel dann, wenn man trotz sensibler Daten bewusst auf die Vereinbarung verzichtet, um dem Gegenüber sein Vertrauen zu signalisieren und sozusagen in Vorleistung zu gehen. Den dieses Vertrauen kann auch ein deutliches Zeichen dafür sein, dass dir die Situation ernst ist und du um eine positive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bemüht bist.

Fazit: Kein allumfassender Schutz

Wer denkt, dass ein Non-Disclosure Agreement ein umfassender Schutz für seine Geschäftsidee darstellt, der täuscht sich. Ein NDA mag vielleicht gewisse Personen daran hindern, wichtige Informationen weiterzugeben, doch ein gänzlicher Schutz vor Ideenklau, ist dieser Vertrag nicht. Denn diese Vereinbarung darfst du nicht mit dem Patent verwechseln, welches ein gewerbliches Schutzrecht für Erfindungen ist. Daher besteht auch mit NDA das Risiko, dass Ideen möglicherweise geklaut werden können.

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Häufige Fragen (FAQ) zum NDA

Was ist ein NDA?

NDA steht für den Ausdruck „Non-Disclosure Agreement“. Wird ein NDA erstellt, geht es um vertrauliche Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Das Agreement schützt also sensible Daten, indem die Beteiligten diesen Vertrag unterschreiben und sich somit zur Verschwiegenheit verpflichten.

Wann sollte ich ein NDA einsetzen?

Eine Verschwiegenheitsvereinbarung kann bspw. bei Investorengesprächen, Kooperationen mit externen Dienstleistern, Kundengesprächen oder auch Mitarbeitergesprächen hilfreich sein, wenn es um den Schutz von Firmengeheimnissen geht.

Kann ich durch ein NDA meine Geschäftsidee schützen?

Ein Non-Disclosure Agreement ist kein umfassender Schutz für die eigene Geschäftsidee. Wer sicher gehen will, dass die Idee nicht geklaut wird, sollte ein Patent (gewerbliches Schutzrecht für Erfindungen) anmelden.

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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