Gründer FAQ: Das solltest du auf deiner Webseite beachten

Wie gestalte ich Cookie-Banner rechtskonform?

Als Gründer deines ersten eigenen Unternehmens ist ein professioneller, aber auch rechtssicherer Internetauftritt ein Muss. Vom Surfen im Internet sind uns Cookie-Banner, die uns vor dem Aufrufen von Websites angezeigt werden, zur Genüge bekannt. Wie aber gestalte ich einen Cookie-Banner ordnungsgemäß, wenn ich mir meine eigene Homepage oder Online-Shop aufbauen möchte? Hier erfahrt ihr, wie ihr dabei auf der rechtlich sicheren Seite seid.

Der Begriff der „Cookies“ sollte jedem geläufig sein, der regelmäßig im Internet unterwegs ist und beim Aufrufen von Websites auf die häufig lästigen Cookie-Banner stößt. Aber was sind Cookies überhaupt?

Was sind Cookies?

Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die beim Besuch einer Webseite im Webbrowser des Nutzers gespeichert werden. Bei einem späteren Besuch kann der Anbieter der Webseite die Cookies wieder abrufen und damit den Browser des Nutzers und seine Einstellungen „wiedererkennen“. Zum einen erleichtern Cookies die Navigation im Internet. Nutzer müssen z. B.  nicht bei jedem Aufrufen einer Seite ihre Daten neu eingeben und sich anmelden. Zum anderen können so auch Informationen über das Surfverhalten der Nutzer gesammelt und zu Marketingzwecken verwendet werden.

Es sind vier Arten von Cookies zu unterscheiden. Eine Website kann nur mit den so genannten notwendigen Cookies überhaupt funktionieren. Funktionale Cookies speichern Angaben wie den Benutzernamen oder die für die Website ausgewählte Sprache. Performance Cookies erfassen das Surfverhalten eines Website-Besuchers, z. B. seine Verweildauer auf einer Website, die von ihm angesehenen Produkte oder auch von ihm verwendeten Suchbegriffe. Marketing Cookies dienen dazu, dem Nutzer auf ihn abgestimmte Werbung anzuzeigen. Zu beachten ist, dass nur notwendige Cookies keiner Einwilligung des Nutzers bedürfen. Für die Funktionalität aller anderen Cookies muss eine Einwilligung eingeholt werden.

Wie haben die Gerichte bisher über die Zulässigkeit von Cookies entschieden?

Erst kürzlich – im Oktober 2019 bzw. im Juni 2020 – haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Nutzer in die Verwendung von Cookies aktiv einwilligen muss. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, bei dem der Nutzer den Haken entfernen muss, reicht für eine Einwilligung nicht aus.

Der EuGH traf im Oktober 2019 diese Entscheidung, da er die EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. die so genannte ePrivacy-Richtlinie entsprechend auslegte. Für den BGH kam bei seinem Urteil erschwerend hinzu, dass nach § 15 Abs. 3 des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TMG) Cookies verwendet werden dürfen, „sofern der Nutzer dem nicht widerspricht“. Diese Formulierung legte der BGH allerdings richtlinienkonform aus.

Es gilt: Wenn man seinen Cookie-Banner rechtskonform gestalten möchte, muss es möglich sein, aktiv deren Verwendung zuzustimmen.

Seitdem ist Folgendes bei der Gestaltung der Cookie-Banner zu beachten: Der Cookie-Banner sollte den Nutzern direkt beim Seitenaufruf erscheinen. Ein einfacher Hinweis, der sich einfach wegklicken lässt oder ein vorausgewähltes Kästchen, das für eine Einwilligung steht, sind unzureichend. Der Besucher deiner Website muss auf dem Cookie-Banner aktiv ein Häkchen setzen.

Zu vermeiden ist auch eine Zugangssperre zur Website, wenn ein Nutzer nicht in die Verwendung der Cookies eingewilligt hat. Auch dann muss es möglich sein, die Website zu öffnen.

Auf der sicheren Seite ist man mit Bannern, bei denen man Felder für Funktionale Cookies, Performance Cookies und Marketing Cookies ankreuzen kann. Für notwendige Cookies gelten die genannten Vorgaben wie gesagt nicht.

In jedem Fall sollte man sich als Gründer diese Vorgaben zu Herzen nehmen. Wer sich hier rechtswidrig verhält, dem drohen hohe Bußgelder.

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Über den Autor

Autorenprofil: Christian Solmecke

Christian Solmecke

Rechtsanwalt Christian Solmecke (45) hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.Legal den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

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