Darauf sollten Selbstständige achten
Kirchensteuer: Alles Wichtige rund um die unbeliebte Abgabe
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Inhaltsverzeichnis
- Definition Kirchensteuer
- Wer muss die Steuer zahlen?
- Berechnung der Kirchensteuer
- Kirchensteuer umgehen: Austritt aus der Kirchengemeinde
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zur Kirchensteuer
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Um dir einen umfassenden Überblick zu bieten, verraten wir dir vorab, welche Fragen zum Thema „Kirchensteuer“ in diesem Artikel beantwortet werden:
- Was ist die Kirchensteuer?
- Muss ich Kirchensteuer zahlen?
- Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
- Wie kann ich die Steuer umgehen?
Definition Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird vom Staat für die Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs der Religionsgemeinschaften erhoben. Mit dieser werden bspw. Bauvorhaben der Kirchengemeinschaften finanziert, die Bezahlung der Geistlichen durchgeführt und auch die Finanzierung von Kindergärten der Gemeinden ermöglicht. Die Kirchensteuer führt der Arbeitgeber auf Grundlage der Einkommensteuer an das Finanzamt ab, welches die Abgaben wiederum an die Gemeinden weiterleitet. Diese zahlen dem Finanzamt für den Einzug der Steuer eine Aufwandsentschädigung.
Im Grundgesetz werden Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts angesehen. Diesen ist erlaubt von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben, um im Sinne der Allgemeinheit öffentliche Aufgaben zu übernehmen. So wollen Kirchen als Solidargemeinschaft den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit einem breiten und vielfältigen Angebot stärken und unterstützen. Aufgrund der Kirchensteuer erreicht die Kirche damit eine finanzielle Unabhängigkeit.
Wer muss die Steuer zahlen?
Kirchensteuer müssen natürliche Personen zahlen. Steuerpflichtig bist du dann, wenn du drei Kriterien erfüllst. Erstens musst du ein Mitglied der Religionsgemeinschaft sein, die die Kirchensteuer von dir verlangt. Dies begründet sich durch die Taufe, mittels derer du zu einem Kirchenmitglied wirst. Zweitens muss dein Wohnsitz in Deutschland sein und drittens musst du überhaupt steuerlich leistungsfähig sein. So zahlen vor allem Personen, die lohn- oder einkommenspflichtig sind, die Kirchensteuer.
Bist du nicht Mitglied einer Kirchengemeinde, kann die Kirchensteuer für dich dennoch ein wichtiges Thema sein, wenn du als Selbstständiger Mitarbeiter beschäftigst. Von diesen musst du dann, genauso wie die Lohnsteuer, auch die Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Wichtig zu beachten ist, dass nur staatlich anerkannte Körperschaften diese Steuer erheben dürfen. Dazu zählt in Deutschland vor allem die katholische und altkatholische Kirche, sowie die evangelischen Landeskirchen und weitere Kirchengemeinden, wie bspw. die freireligiösen Gemeinden.
Berechnung der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet, einschließlich der Lohn– und Kapitalertragssteuer. Zusätzlich richtet sich die Höhe des Steuersatzes an deinen Wohnort. So wird in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent erhoben, in allen anderen Bundesländern neun Prozent. Demnach zahlst du also acht oder neun Prozent deiner Einkommensteuer als monatliche Kirchensteuer. Bei Ehepaaren gleicher Konfession, wird die Kirchensteuer auf Basis des Gesamteinkommens berechnet. Gehörst nur du einer Gemeinschaft an und dein Ehepartner nicht, dann bezieht sich die Steuer lediglich auf deine Einkommensteuer.
Kappungsregelung
Bei einem sehr hohen Einkommen kann die Kappungsregelung in Kraft treten. Sie sorgt dafür, dass deine Abgabe nicht zu hoch ausfällt. Somit kannst du falls dein Einkommen über einer Kappungsschwelle liegt, einen niedrigeren Steuersatz beantragen. Grundsätzlich gilt, dass die Steuer einen Anteil am steuerbaren Einkommen in Höhe von drei bis vier Prozent nicht überschreiten soll. Je nach Bundesland wird dieser entweder automatisch vom Finanzamt erhoben oder du bist für die Beantragung beim jeweiligen Kirchensteueramt selbst verantwortlich.
Kirchensteuer umgehen: Austritt aus der Kirchengemeinde
Du kannst versuchen bei der Kirchensteuer zu sparen, in dem du sie als Sonderausgabe bei der Steuererklärung absetzt. Je nach dem ob du oder dein Partner als Kirchenmitglied ein sehr geringes Einkommen vorweist, kann der jeweils andere Partner, der kein Mitglied ist, in eine andere Körperschaft eintreten und damit das sogenannte besondere Kirchgeld umgehen. Dies ist ein Ersatz zur Kirchensteuer und fällt dann an, wenn die Ehepartner glaubensverschieden sind.
Doch um die Steuer komplett zu umgehen, kannst du auch der Kirche austreten. Dafür musst du je nach Bundesland entweder zum Standesamt oder zum Amtsgericht und ein Kirchenaustritts-Formular ausfüllen und unterschreiben. Mit dem Austritt aus der Kirche bist du nicht mehr steuerpflichtig, wodurch diese Steuerpflicht meist im Folgemonat endet. Auch dein Arbeitgeber wird automatisch über den Austritt informiert bzw. du als Arbeitgeber bekommst vom Bundeszentralamt die Meldung zum Kirchenaustritt des jeweiligen Mitarbeiters.
Fazit
Obwohl du durch den Kirchenaustritt ganz leicht Steuern sparen kannst, solltest du diese Entscheidung natürlich nicht rein auf materieller Basis fällen. Vielmehr solltest du diese Entscheidung auf Grundlage deines Glaubens fällen. Darüber hinaus kannst du die Steuer auch als Chance sehen, gemeinnützige Projekte zu unterstützen, da viele Kirchengemeinden zahlreiche Angebote für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anbieten oder benachteiligten Familien und Menschen im Alltag helfen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird vom Staat für die Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs der Religionsgemeinschaften erhoben. Im Grundgesetz werden Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts angesehen. Diesen ist erlaubt von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben, um im Sinne der Allgemeinheit öffentliche Aufgaben zu übernehmen. So wollen Kirchen als Solidargemeinschaft den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit einem breiten und vielfältigen Angebot stärken und unterstützen.
Du musst Kirchensteuer zahlen, wenn du drei Kriterien erfüllst:
– Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein, die die Kirchensteuer verlangt
– Wohnsitz in Deutschland haben
– Lohn- oder einkommenspflichtig sein
Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach deinem Wohnort. So wird in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent erhoben, in allen anderen Bundesländern neun Prozent von deiner Einkommensteuer.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.