Wer gründet, hat mit vielen Hindernissen zu tun. Die einen sind größer, andere wiederum sehr klein und leicht zu überwinden. Zuletzt machte es die Corona-Pandemie schwierig zu gründen und die Zahl der Gründungen ging zurück. Seit 2022 steigt diese Zahl jedoch wieder. Um Mitarbeiter für ihr Unternehmen anzuwerben, nutzen Gründer und Unternehmer verschiedenste Anreize. Auch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung war bisher ein Anreiz, der jedoch den ein oder anderen Haken hatte. Aus einem internen Paper des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass es eine Erleichterung für diese Mitarbeiterkapitalbeteiligung geben soll. Damit kommt die Regierung den Startups und jungen Unternehmen entgegen.
Die bisherige Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Bisher ist es so, dass Unternehmen statt höherer Gehälter eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung anbieten können. Dabei werden dem Mitarbeiter Anteile an der Firma angeboten. Wächst das Unternehmen wie gewünscht, so profitieren Mitarbeiter ordentlich davon. Es gibt bisher zwei Haken: Zum einen ist die Beteiligung nur bis 1.440 Euro steuerfrei und zum anderen steht nach 12 Jahren dennoch eine Versteuerung an, auch wenn die Mitarbeiter die Anteile nicht liquidieren. Das nennt sich Dry-Income Besteuerung und meint, dass Einkommen ohne Geldfluss entsteht. Dieses Hindernis will das Bundesfinanzministerium scheinbar angehen.
Laut dem internen Paper soll der Freibetrag auf 5.000 Euro steigen. Damit gibt es einen deutlich größeren Anreiz für Mitarbeiter. Außerdem soll die Besteuerung erst nach 20 Jahren mit einer Option zur Verlängerung eintreten. Der Geltungsbereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird auch ausgeweitet. Aktuell gilt die Regelung für Firmen mit 250 Mitarbeitern, soll aber auch Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern ausgeweitet werden. Damit steigt auch die mögliche Bilanzsumme der betroffenen Unternehmen von 43 Millionen auf 86 Millionen.
Vorteile der Startup-Förderung
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung bietet durch den verlängerten Zeitraum bis zur Besteuerung mehr Möglichkeiten für die Mitarbeiter. So besteht die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter die Besteuerung bis zur Veräußerung der Anteile ohne Probleme herauszögern kann. Außerdem soll es einen Pauschalsatz von 25 % zur Abwicklung der Besteuerung geben. Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung für junge Unternehmen. Diese können mit dem Anreiz besser Mitarbeiter gewinnen und im internationalen Wettbewerb mithalten. Wie, ob und wann das Bundesfinanzministerium diese Überlegungen in die Tat umgesetzt, ist aktuell noch offen, da das Eckpunktepapier noch nicht offiziell ist.

Lea Minge