Gründer-FAQ: So verlinkst du dein Impressum richtig
Was muss ich beim Erstellen eines Impressums beachten?


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Wie erstellt man ein Impressum und wo muss man das Impressum verlinken? Erfahre mehr!
Inhaltsverzeichnis
- Definition
- Die Impressumspflicht nach § 5 TMG
- Rechtssicheres Impressum erstellen: Diese Angaben gehören ins Impressum
- Das Impressum richtig verlinken
- Fazit: Impressum erstellen und richtig verlinken ist Pflichtprogramm!
- Häufige Fragen (FAQ) zu Impressum erstellen und verlinken
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In kaum einem anderen Land sind die Vorschriften zu Datenschutz, Impressum & Co. so streng wie in Deutschland. Nun, dass war quasi schon immer so: Selbst durch die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, waren keine Änderungen hinsichtlich des Impressums notwendig. Die Datenschutzerklärungen mussten hingegen neu erstellt werden und neue Regelungen berücksichtigen. Doch deshalb solltest du beim Erstellen eines Impressums auf keinen Fall nachlässig handeln. Damit dir keine Fehler unterlaufen und du dein Impressum richtig verlinkst, erklären wir dir in diesem Gründer-FAQ worauf es beim Impressum erstellen ankommt. Wir beantworten folgende Fragen:
- Was ist das Impressum?
- Was muss in einem Impressum erhalten sein?
- Wann braucht man ein Impressum?
- Wo muss man das Impressum verlinken?
- uvm.
Definition
Das Wort Impressum kommt aus dem lateinischen und beutetet übersetzt so viel wie „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“. Ursprünglich wurde der Begriff im Presserecht verwendet, hat sich aber auch für Webseiten etabliert. Ein Impressum enthält die gesetzlich vorgeschrieben Angabe des presserechtlich Verantwortlichen für einen veröffentlichten Text-, Wort-, Video- oder Bildbeitrag, sprich jegliche Art von Content. Anders ausgedrückt: Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit Dritte rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchsetzen können.
Die Impressumspflicht nach § 5 TMG
Merke: Ein Impressum ist für nahe zu alle Webseiten Pflicht. Das ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Hintergrund der sogenannten Anbieterkennzeichnung oder auch Impressumspflicht ist, dass die Nutzer einer Website wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben bzw. wer für die dort auffindbaren Inhalte verantwortlich ist.
Impressum erstellen um Abmahnungen zu vermeiden!
Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, der riskiert eine Abmahnung. Und das, obwohl die Rechtsprechung in Deutschland zu diesem Thema nicht ganz einheitlich ist. Aber Vorsicht ist dennoch angebracht: Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 TMG, die eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.
Klassische Abmahngründe sind:
- Fehlender Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform
- Veraltets Impressum mit Angaben, die nicht mehr auf aktuellem Stand sind
- Fehlende Telefonnummer
- Fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer

Checkliste
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Private Webseiten
Anbieter rein privater Webseiten sind von der Impressumspflicht befreiet. Allerdings geht die Rechtsprechung bei der Einordnung einer Website in Bezug auf ihren unternehmerischen Zweck sehr streng vor. Die Pflicht ein Impressum zu erstellen entfällt nur bei Seiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen und sich auf rein private Inhalte beschränken.
Rechtssicheres Impressum erstellen: Diese Angaben gehören ins Impressum
Für das Erstellen des Impressums kannst du auf einen Impressum-Generator zurückgreifen. So vermeidest du, dass Pflichtangaben in deinem Impressum fehlen. Zu den Pflichtangaben gehören:
- Vor- und Nachname des Inhabers der Website
- Anschrift der Niederlassung
- Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse bzw. eine Telefonnummer
- Bei juristischen Personen: Details zur Rechtform, vollständiger Firmenname, Niederlassung und die vertretungsberechtigte Person
- Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten: Informationen zum Handelsregister, Vereinsregister o.ä.
- Wenn vorhanden die Umsatzsteueridentifikationsnummer
Kleiner Tipp: Wenn du noch keine Geschäftsräume bzw. eine Geschäftsadresse hast sondern deine private Adresse nutzt kannst du alternativ auf eine sogenannte digitale Adresse zurückgreifen. So vermeidest du, dass deine private Anschrift im Internet landet und von jedem eingesehen werden kann.
Das Impressum richtig verlinken
Das Gesetz spricht davon, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein soll. Das bedeutet konkret: Deine Angaben sollten so einfach und schnell wie möglich auffindbar sein.
Ein Pop-up-Fenster eignet sich beispielsweise nicht um die Angaben anzuzeigen, da es von vielen Nutzern weggeklickt oder nicht weiter beachtet wird. Außerdem kann es nachdem es erst einmal weggeklickt wurde nur schwer wieder aufgerufen werden.
Üblicherweise wird daher das Impressum in einem Menu am Seitenende unter dem Menüpunkt „Impressum“ verlinkt. So ist es für den Nutzer stets auffindbar und auch als solches erkennbar. Dort findet sich übrigens häufig auch ein Link zur Datenschutzerklärung.
Fazit: Impressum erstellen und richtig verlinken ist Pflichtprogramm!
Für Gründer und Selbstständige ist ein Impressum also Pflicht. Wer eine teure Abmahnung vermeiden will sollte sich Gedanken über den Aufbau seiner Webseite machen und das Impressum wie oben beschrieben gut sichtbar dort einbinden und verlinken.
Häufige Fragen (FAQ) zu Impressum erstellen und verlinken
Alle Webseiten, die nicht rein privater Natur sind brauchen ein Impressum gemäß § 5 TMG.
Zu den Pflichtangaben gehören: Name, Anschrift, Rechtsform, Kontaktdaten und ggf. die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Ja, ein unrichtiges Impressum kann auf jeden fall abgemahnt werden. Auch ein unvollständiges Impressum geilt als falsches Impressum.
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Über den Autor

Luisa Kleinen
Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.