Unternehmer können die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen

Hartz IV für Selbstständige: Grundsicherung in der Corona-Krise

Noch immer schadet das Coronavirus der deutschen Wirtschaft und damit auch zahlreichen Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern. Umsatzausfall ist die Folge, wodurch einige Unternehmen und Startups in eine finanzielle Notlage geraten. Obwohl der Bund viele Hilfspakete bereitstellt, ist nicht jedem Unternehmer damit geholfen. Deshalb wurde der Zugang zu Hartz IV für Selbstständige vereinfacht, doch viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch darauf haben. Wir erklären, wie sich Selbstständige nun absichern können.

Durch die immer wieder ansteigenden Zahlen der Neuinfektionen durch das Coronavirus müssen viele Geschäfte und Unternehmen schließen.  Den betroffenen Unternehmern und Selbstständigen steigt das Wasser immer mehr bis zu Hals. Daher will der Staat nun effektive Hilfsmittel anbieten, die Selbstständigen durch die schwierigen Zeiten bringen sollen. Obwohl der Bund den Unternehmern im zweiten Lockdown 75 Prozent des Umsatzausfalls erstattet, sind diese nicht positiv gestimmt. Denn nach den Lockerungen der Maßnahmen gegen das Virus, werden die wenigsten Unternehmen sofort wieder bei 100 Prozent des Umsatzes sein. Deshalb ruft der Staat dazu auf, Hartz IV für Selbstständige unbedingt in Anspruch zu nehmen.

Hartz IV für Selbstständige: Grundsicherung beantragen

Einen Anspruch auf Hartz IV haben Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer dann, wenn sich ihre finanzielle Situation durch die Corona-Krise drastisch verschlechtert hat. Eine Verschlechterung liegt vor, wenn sie einen Großteil der Aufträge oder der Kundschaft verloren haben. Beantragen können Selbstständige Hartz IV bei der Agentur für Arbeit. Dort müssen sie ihre Wohnkosten nachweisen und eine Prognose aufstellen, wie hoch ihre Einnahmen als auch Ausgaben im nächsten halben Jahr wohl sein werden. Mittels dieser Prognose wird dann der Grundsicherungsanspruch für sechs Monate, beginnend mit dem Antragsmonat, berechnet. Normalerweise erfolgt nach Ablauf der sechs Monate die Berechnung des tatsächlich erzielten Einkommens. Doch diese Regelung gilt sein März vorerst nicht mehr. Dieser vereinfachte Zugang zum Hartz IV für Selbstständige hat der Bundestag bis März 2021 verlängert.

Bundesarbeitsminister ruft auf, Hilfe in Anspruch zu nehmen

Das grundlegende Problem in Deutschland ist, dass es keine bedarfsdeckende Grundsicherung gibt. Viele Menschen verbinden mit der Beantragung von Hartz IV das Betteln um Almosen und Faulheit. Denn obwohl viele Selbstständige Anspruch auf die finanzielle Hilfe haben, nutzen sie diese nicht. Deshalb ruft Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Selbstständige auf, in der Corona-Krise nun auch Grundsicherung in Anspruch zu nehmen. „Damit niemand ins Bodenlose fällt, haben wir zusätzlich zu den Wirtschaftshilfen für Selbstständige den Zugang in die Grundsicherung massiv vereinfacht“, äußerte er gegenüber den Medien. Von dieser Regelung könnten viele profitieren, vor allem Beschäftigte in Kurzarbeit oder hilfsbedürftige Selbstständige. „Wirklich niemand sollte sich scheuen, die staatlichen Hilfen auch in Anspruch zu nehmen, wenn sie gebraucht werden“, sagte Heil.

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Über den Autor

Autorenprofil: Lisa Goldner

Lisa Goldner

Nach ihrem Abitur 2013 entschied sich Lisa für ein Studium des Journalismus als auch der Unternehmenskommunikation und konnte durch den nahen Praxisbezug ein breit gefächertes Repertoire an Kenntnissen beider Branchen sammeln. Während des Studiums arbeitete sie als Assistenz der Öffentlichkeitsarbeit in einem öffentlich-rechtlichen Kulturbetrieb und erlernte somit auch essenzielle Aufgaben des Eventmanagements. Im Anschluss begann sie in Kiel den Masterstudiengang ”Angewandte Kommunikationswissenschaft“, in dem sie ihre Erfahrungen durch Projekte und wissenschaftliche Arbeiten besonders in den Bereichen Journalismus und Marketing ausbauen konnte. Von Januar 2020 bis Juni 2022 war sie als Volontärin und Junior-Online-Redakteurin für Gründer.de tätig.

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