Unternehmen und Selbstständige können Steuerstundungen schneller beantragen

Steuerstundungen wegen Corona für Unternehmer

Aufgrund der aktuellen Lage durch das Coronavirus stehen besonders kleine Unternehmen vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Die Bundesregierung hat deshalb in einem aktuellen Erlass steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Bei den sogenannten Steuerstundungen werden fällige Beiträge auf unbestimmte Zeit in die Zukunft verschoben. Unternehmen und Selbstständige können die Steuerstundungen wegen Corona ab sofort beantragen.

Schnellere Umsetzung der Steuerstundungen wegen Corona

Das Bundesfinanzministerium reagiert laut einer Stellungnahme mit einem Hilfsprogramm und steuerlichen Maßnahmen auf die aktuelle Krise durch das Coronavirus. Ein Teil dieser Maßnahmen sind demnach Steuerstundungen wegen Corona. Dieser Aufschub der Steuerbeiträge ist normalerweise nur in Ausnahmefällen möglich. Ab sofort können jedoch alle steuerpflichtigen Unternehmen und Selbstständige diese Stundungen beantragen und ihre Firma entlasten. Bisher gab es zudem strenge Vorschriften zur Beweisführung, wenn eine Stundung durchgesetzt werden sollte. Diese Vorgaben wurden nun gelockert, durch das Coronavirus ist also eine vereinfachte Antragsstellung möglich. Diese beschlossene Maßnahme gilt vorerst bis zum 31.12.2020.

Das Formular zur Beantragung der Steuerstundungen

Auch wenn die Vorschriften der Steuerstundungen wegen Corona leichter zugänglich sind, ist ein offizieller Antrag beim Finanzamt notwendig. In dem Formular wird vermerkt, ob die Umsatzsteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer von den Stundungen betroffen ist. Die verschiedenen Landesämter stellen dafür bereits entsprechende Antragsformulare zum Download zur Verfügung.

  • Anschrift
  • Steuernummer
  • Infos über die genauen Steuern, die zur Stundung vorgesehen sind
  • ein Datum, bis wann die Stundung aktiv bleiben soll

Das Antragsformular lässt sich per Email beim zuständigen Finanzamt einreichen, eine persönliche Beantragung ist momentan nicht nötig.

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Schritte nach den Steuerstundungen wegen Corona

Nach dem Antrag auf Steuerstundungen wegen Corona kann jeder Unternehmer den bewilligten Zeitraum noch verlängern lassen. Dafür ist ein Folge-Antrag notwendig, der durch die langfristigen Auswirkungen des Coronavirus auch keine strengen Beweisführungskriterien erfüllen muss. Das heißt, die Regierung hat die Finanzämter zwar angewiesen, die Anträge ganz genau zu prüfen. Trotzdem soll eine Bewilligung einfacher ablaufen und innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Darüber hinaus lohnt es sich, einen Steuerberater zu kontaktieren, um die genaue Lage durch das Coronavirus besser einschätzen zu können.

Weitere Maßnahmen der Regierung

Neben den Steuerstundungen wegen Corona hat die Regierung noch weitere Schritte beschlossen, um Unternehmer finanziell abzusichern. Eine dieser Maßnahmen ist die vereinfachte Regelung für Kredite und Bürgschaften bei den staatlichen Banken. Insgesamt stehen zusätzliche Kredite für rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch die Kurzarbeiter-Regelung hat die Regierung angepasst. Betroffene Unternehmen können sich nun bei den Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit unterstützen lassen.

Außerdem hat die Bundessteuerberaterkammer noch einen Fragenkatalog erstellt, der allen Unternehmern bei steuerrechtlichen Fragen helfen soll. Dieses Dokument mit dem Titel „Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise“ behandelt folgende Themenbereiche:

  • wirtschaftliche Probleme und Maßnahmen für Unternehmen
  • steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen
  • Fragen zum Arbeitsrecht
  • weitere rechtliche Fragestellungen ausgelöst durch das Coronavirus

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Über den Autor

Autorenprofil: Insa Schoppe

Insa Schoppe

Direkt nach dem Abitur entschied sich Insa für ein „Multimedia Production“-Studium in Kiel, danach folgten praktische Erfahrungen in einer Fernsehproduktionsfirma. Anschließend startete sie ein Volontariat in der Redaktion eines Radiounternehmens und wurde als Redakteurin übernommen. Zu ihren Aufgaben gehörten neben der Recherche und Texterstellung auch tägliche Nachrichten sowie die Verantwortung für mehrere Magazine. Im März 2020 wechselte Insa von der Radio-Redaktion in die Online-Redaktion von Gründer.de. Seit März 2022 verantwortet sie als Projektmanagerin die Kongress-Awards, moderiert unsere Online-Kongresse und schreibt weiterhin hin und wieder für das Magazin von Gründer.de.

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