So kannst du wertvolle Mitarbeiter an dich binden
Mitarbeiterbeteiligung – darauf musst du achten
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Inhaltsverzeichnis
- Beteiligung kann verschiedene Formen haben
- Vergiss bitte die Lohnsteuer nicht bei der Mitarbeiterbeteiligung
- Chancen für die Zukunft durch Virtual Stock Options
- Achte beim Virtual Stock Options Vertrag auf das Kleingedruckte
- Verknüpfung von dauerhaften Rechten mit dem Arbeitsvertrag
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Beteiligung kann verschiedene Formen haben
Beteiligung ist nicht gleich Beteiligung. Du solltest wissen, dass es da durchaus Unterschiede gibt. So kannst du deinen Mitarbeitern nicht tatsächliche Anteile an deinem Unternehmen, falls du eine GmbH oder eine UG hast, übertragen. Für dich gibt es auch die Möglichkeit, sogenannte Virtual Stock Options, also virtuelle Anteile, zu vergeben. Es handelt sich für dich dabei um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dir und den Mitarbeitern über eine Bonuszahlung, die sich am Unternehmenswert orientiert. Das bedeutet für dich dann, dass die Mitarbeiter nicht am Kapital deiner Gesellschaft beteiligt sind und auch keine Stimm- oder Informationsrechte besitzen. Sie sind also keine normalen Gesellschafter, sondern bekommen von dir nur eine Zahlung. Du bleibst also in deiner Entscheidungsgewalt frei und unabhängig.
Vorteil: Für dich als Gründer und auch mögliche Investoren hat dies einen großen Vorteil. Es gibt keine Vergrößerung im Kreis der Gesellschafter und die Beteiligung bleibt für beiden Seiten gleich groß.
Vergiss bitte die Lohnsteuer nicht bei der Mitarbeiterbeteiligung
Solltest du über diese Mitarbeiterbeteiligungen nachdenken, dann solltest du aber auf keinen Fall die Steuer vergessen und welche Auswirkungen diese für dich und den Mitarbeiter hat. Für deinen Mitarbeiter ist diese Beteiligung bzw. Zahlung der virtuellen Anteile lohnsteuerpflichtig. Diese Lohnsteuerpflicht gilt aber nicht ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung zur Mitarbeiterbeteiligung, sondern erst dann, wenn tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist. Du solltest auch bedenken, dass diese Zahlung dann nicht wie eine Dividende steuerlich verrechnet wird. Der Mitarbeiter bekommt also weniger ausbezahlt, als dies auf dem Papier festgelegt wird, eben durch den steuerlichen Abzug. Also einfach genauso, als wenn du deinen Mitarbeitern einen Bonus bezahlen würdest.
Chancen für die Zukunft durch Virtual Stock Options
Du solltest wissen, dass Virtual Stock Options nichts mit jährlichen Bonuszahlungen zu tun haben. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird die Zahlung in der vertraglichen Vereinbarung an den erfolgreichen Exit geknüpft, also nach einem möglichen Verkauf deines Unternehmens. Für dich bedeutet dies, dass ein Mitarbeiter nur dann eine Beteiligung bekommt, wenn du dein Unternehmen erfolgreich verkaufst. Erst dann erhält der Mitarbeiter eine Summe, die sich bei einer virtuellen Beteiligung am Kaufpreis, also letztlich am Unternehmenswert orientiert. Du fragst dich jetzt, was dies für einen Sinn haben soll? Ist ganz klar. Mit Virtual Stock Options soll der oder die Mitarbeiter, genauso wie natürlich du als Gründer und mögliche Investoren, dazu motiviert werden, so hart und fleißig zu arbeiten, dass es später für das Unternehmen bei einem Verkauf so viel Kohle wie möglich gibt. Hinfällig wird das ganze natürlich für die Mitarbeiter, wenn kein Verkauf stattfindet.
Achte beim Virtual Stock Options Vertrag auf das Kleingedruckte
Zusätzlich zum Arbeitsvertrag kannst du einen solchen Virtual Stock Options Vertrag mit dem Mitarbeiter abschließen. Die meisten machen das als eine Zusatzvereinbarung. Doch in dem Vertrag kann es neben dieser virtuellen Beteiligung durchaus noch andere Klauseln geben, auf die du achten solltest.
- In vielen Fällen wird dort die Regel festgelegt sein, dass von der Exit-Beteiligung des Mitarbeiters in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des erzielten Verkaufspreises noch die Anschaffungskosten der Investoren und eventuell ein darüber hinausgehender Betrag, auch Liquidationspräferenz genannt, abgezogen werden.
- Du kannst diese virtuelle Beteiligung in Form eines sogenannten Vestings von der Dauer der Beschäftigung des Mitarbeiters abhängig machen. Das heißt, je länger der Mitarbeiter bei dir im Unternehmen ist, desto mehr virtuelle Anteile erhält er und desto mehr profitiert er im Falle eines Verkaufes.
- In einen solchen Vertrag werden sehr oft auch „Good Leaver“- und „Bad Leaver“-Klauseln mit aufgenommen. Das bedeutet für dich, sollte ein Mitarbeiter unverschuldet dein Unternehmen verlassen, beispielsweise aus Krankheitsgründen, dann kann er seine virtuelle Beteiligung an deinem Unternehmen behalten. Solltest du später dein Unternehmen verkaufen, dann würde er trotz seines Ausscheidens davon profitieren. Das wäre bei der Klausel „Good Leaver“ der Fall. Geht er aber als „Bad Leaver“, also beispielsweise wegen einer Kündigung durch dich aus wichtigen und berechtigten Gründe, dann geht sein Anspruch verloren.
Verknüpfung von dauerhaften Rechten mit dem Arbeitsvertrag
Aus der Sicht deiner Mitarbeiter ist für die natürlich wichtig, dass dieser Virtual-Stock-Option-Vertrag auch aus rechtlicher Sicht mit ihrem Arbeitsvertrag verknüpft ist. Warum? Ganz klar. Der Mitarbeiter hat so die Sicherheit, dass seine Beteiligung an deinem Unternehmen auch dann erhalten bleibt, wenn es möglicherweise zu einem Betriebsübergang kommt. Dies wäre ja dann kein Exit, weil möglicherweise ein bestimmter Schwellenwert an verkauften Anteilen nicht erreicht wird. Seine Anteile würden dann auf den neuen Betrieb übergehen und alle Ansprüche auf eine spätere Exit-Beteiligung bleiben bestehen.
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Über den Autor
Christian Neumann
BWL-Studium Fachrichtung Controlling und Unternehmensführung; 14 Jahre tätig als Projekt-Manager und Key-Account-Manager im Bereich Telekommunikation und IT; seit 10 Jahren selbständig im Bereich Projektplanung Online Business, SEO und Contenterstellung