Gründer FAQ: Diese Auflagen und Regeln gelten
Ist eine Gründung bei Privatinsolvenz möglich?
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist eine Privatinsolvenz?
- Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
- Gründung bei Privatinsolvenz – Unter welchen Bedingungen?
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zu Gründung bei Privatinsolvenz
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Definition: Was ist eine Privatinsolvenz?
Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um ein gesondertes Insolvenzverfahren, welches für Personen gilt, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Eine Person befindet sich dann in der Privatinsolvenz, wenn sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Ist das der Fall, muss man ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO beantragen. Hierbei sollten die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sein und gegen ihn sollten keine entsprechenden Forderungen aus vorherigen Arbeitsverhältnissen bestehen. Überschaubare Vermögensverhältnisse sind dann gegeben, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags weniger als 20 Gläubiger hat.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Insolvenz für Privatpersonen dauert drei, fünf oder sechs Jahre. In dieser Zeit befindet sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode. Denn diese beginnt mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens, rechnerisch jedoch ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet, in dieser Phase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Danach kann es dann zur sogenannten Restschuldbefreiung kommen. Diese Befreiung erfolgt nach dem Ende der Insolvenz und damit erlässt das Gericht dem Schuldner alle noch ausstehenden Schulden.
Gründung bei Privatinsolvenz – Unter welchen Bedingungen?
Rein rechtlich gesehen ist die Gründung eines Unternehmens auch bei einer Privatinsolvenz möglich. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme, die man beachten sollte: Handelt es sich nicht um eine Privatinsolvenz, sondern auch um eine Firmenpleite als Grund für die nachfolgende Privatinsolvenz und wenn der Schuldner wegen bestimmter Delikte in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt wurde, darf er bis zu fünf Jahre nach der Verurteilung nicht als Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) tätig werden.
Das gleiche gilt, wenn gegen den Schuldner eine Verurteilung oder ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung, Betrug oder falscher Angaben sowie wegen Kreditbetrug, Untreue oder Vorenthaltung von Arbeitsentgelt vorliegt. Auch in diesem Fall darf der Schuldner dann keine Tätigkeit als Geschäftsführer aufnehmen. Gesellschafter einer UG kann man aber trotzdem werden, wenn jemand anderes die Geschäftsführung übernimmt.
Wichtig ist hierbei, dass man bei einem laufenden Regel-Insolvenzverfahren die Zustimmung des Insolvenzverwalters braucht, um in die Selbstständigkeit zu starten. Während der sogenannten Wohlverhaltensphase besteht zudem die Verpflichtung, keine neuen Schulden einzugehen und sich jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Diese Grundsätze bestehen auch während des Starts in die Selbstständigkeit weiterhin. Zudem sind auch Zahlungen an die Gläubiger zu leisten. Und das in derselben Form, als wenn eine angestellte Tätigkeit angenommen worden wäre. Das heißt, es wird ein fiktives Einkommen anhand Daten wie Alter, Berufsabschluss und Erfahrung berechnet. Sollte man diese Vorschriften missachten, leben die alten Schulden wieder auf und die Zinsen werden rückwirkend berechnet. Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren scheitern sollte, haben die Gläubiger unter Umständen die Möglichkeit, die Unternehmensanteile des Schuldners zu pfänden.
Fazit
Die Gründung eines Unternehmens trotz einer laufenden Privatinsolvenz ist tatsächlich möglich. Jedoch sollte man hierbei beachten, dass dies nur unter strengen Auflagen und Regeln möglich ist. Hier solltest du im engen Kontakt mit deinem Insolvenzverwalter sein. Dieser kann dir am besten sagen, was innerhalb deines Privatinsolvenzverfahrens möglich ist. Erfüllst du alle Vorschriften, kannst du mit deinem Unternehmen einen Neustart wagen.
Häufige Fragen (FAQ) zu Gründung bei Privatinsolvenz
Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, welches für Personen gilt, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine Person findet sich dann in einer Privatinsolvenz, wenn sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In dem Fall muss ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden.
Der aktuelle Pfändungsfreibetrag, der für alle Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen gilt, liegt bei 1.178,59 Euro monatlich.
Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 01.07.2014 und dem 17.12.2019 in Kraft getreten sind, gilt die Rechtslage, dass ein Insolvenzverfahren grundsätzlich 6 Jahre dauert. Unter gewissen Voraussetzungen kann dieses aber auch nach 3 oder 5 Jahren abgeschlossen sein. Für Insolvenzverfahren, dass zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, hängt die Verfahrensdauer vom konkreten Datum der Antragstellung ab.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.