Gründer FAQ: Diese Auflagen und Regeln gelten

Ist eine Gründung bei Privatinsolvenz möglich?

Ein eigenes Unternehmen lässt sich aus so gut wie jeder Lebenssituation gründen. Sei es aus der Arbeitslosigkeit, aus dem Studium oder aus einem bestehenden Job heraus. Aber ist es auch möglich eine GmbH oder UG zu gründen, wenn man sich in der Privatinsolvenz befindet? Wir klären auf!

Definition: Was ist eine Privatinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um ein gesondertes Insolvenzverfahren, welches für Personen gilt, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Eine Person befindet sich dann in der Privatinsolvenz, wenn sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Ist das der Fall, muss man ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO beantragen. Hierbei sollten die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sein und gegen ihn sollten keine entsprechenden Forderungen aus vorherigen Arbeitsverhältnissen bestehen. Überschaubare Vermögensverhältnisse sind dann gegeben, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags weniger als 20 Gläubiger hat.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Die Insolvenz für Privatpersonen dauert drei, fünf oder sechs Jahre. In dieser Zeit befindet sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode. Denn diese beginnt mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens, rechnerisch jedoch ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet, in dieser Phase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Danach kann es dann zur sogenannten Restschuldbefreiung kommen. Diese Befreiung erfolgt nach dem Ende der Insolvenz und damit erlässt das Gericht dem Schuldner alle noch ausstehenden Schulden.

Gründung bei Privatinsolvenz – Unter welchen Bedingungen?

Rein rechtlich gesehen ist die Gründung eines Unternehmens auch bei einer Privatinsolvenz möglich. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme, die man beachten sollte: Handelt es sich nicht um eine Privatinsolvenz, sondern auch um eine Firmenpleite als Grund für die nachfolgende Privatinsolvenz und wenn der Schuldner wegen bestimmter Delikte in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt wurde, darf er bis zu fünf Jahre nach der Verurteilung nicht als Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) tätig werden.

Das gleiche gilt, wenn gegen den Schuldner eine Verurteilung oder ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung, Betrug oder falscher Angaben sowie wegen Kreditbetrug, Untreue oder Vorenthaltung von Arbeitsentgelt vorliegt. Auch in diesem Fall darf der Schuldner dann keine Tätigkeit als Geschäftsführer aufnehmen. Gesellschafter einer UG kann man aber trotzdem werden, wenn jemand anderes die Geschäftsführung übernimmt.

Wichtig ist hierbei, dass man bei einem laufenden Regel-Insolvenzverfahren die Zustimmung des Insolvenzverwalters braucht, um in die Selbstständigkeit zu starten. Während der sogenannten Wohlverhaltensphase besteht zudem die Verpflichtung, keine neuen Schulden einzugehen und sich jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Diese Grundsätze bestehen auch während des Starts in die Selbstständigkeit weiterhin. Zudem sind auch Zahlungen an die Gläubiger zu leisten. Und das in derselben Form, als wenn eine angestellte Tätigkeit angenommen worden wäre. Das heißt, es wird ein fiktives Einkommen anhand Daten wie Alter, Berufsabschluss und Erfahrung berechnet. Sollte man diese Vorschriften missachten, leben die alten Schulden wieder auf und die Zinsen werden rückwirkend berechnet. Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren scheitern sollte, haben die Gläubiger unter Umständen die Möglichkeit, die Unternehmensanteile des Schuldners zu pfänden.

Fazit

Die Gründung eines Unternehmens trotz einer laufenden Privatinsolvenz ist tatsächlich möglich. Jedoch sollte man hierbei beachten, dass dies nur unter strengen Auflagen und Regeln möglich ist. Hier solltest du im engen Kontakt mit deinem Insolvenzverwalter sein. Dieser kann dir am besten sagen, was innerhalb deines Privatinsolvenzverfahrens möglich ist. Erfüllst du alle Vorschriften, kannst du mit deinem Unternehmen einen Neustart wagen.

Häufige Fragen (FAQ) zu Gründung bei Privatinsolvenz

Was ist eine Privatinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, welches für Personen gilt, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine Person findet sich dann in einer Privatinsolvenz, wenn sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In dem Fall muss ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2021?

Der aktuelle Pfändungsfreibetrag, der für alle Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen gilt, liegt bei 1.178,59 Euro monatlich.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 01.07.2014 und dem 17.12.2019 in Kraft getreten sind, gilt die Rechtslage, dass ein Insolvenzverfahren grundsätzlich 6 Jahre dauert. Unter gewissen Voraussetzungen kann dieses aber auch nach 3 oder 5 Jahren abgeschlossen sein. Für Insolvenzverfahren, dass zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, hängt die Verfahrensdauer vom konkreten Datum der Antragstellung ab.

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Über den Autor

Autorenprofil: Leoni Schmidt

Leoni Schmidt

Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.

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