Solarstrom als Kostensenker
Mit Photovoltaik und Stromspeicher zur kostengünstigen Energie
Featured image: Rapeepat - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis
- Investitionskosten richtig kalkulieren
- Selbst nutzen oder einspeisen: Renditemöglichkeiten ausschöpfen
- Gründer können KfW-Förderung in Anspruch nehmen
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Eine Photovoltaikanlage gehört zu den am häufigsten gewählten Möglichkeiten von Privatpersonen, um erneuerbare Energien zu nutzen. Auch für Unternehmen wird die Erzeugung von eigenem Ökostrom über Solarmodule immer attraktiver. Die Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist vor allem die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom in das Versorgungnetz interessante geworden. Seitdem profitiert jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss, die den Regelungen und Vorgaben des EEG unterliegt, von einer Fördervergütung. Die Förderfähigkeit ist nach dem neuen EEG auch beanspruchbar, wenn Photovoltaikanlagen aufgrund mangelnder Tragfähigkeit des Daches zum Beispiel an der Fassade oder im Außenbereich eines Gebäudes installiert werden.
Aber auch im Hinblick auf die steigenden Energiekosten, die Netzbetreiber in Rechnung stellen, ist die Nutzung von selbst erzeugtem Strom durch eine Photovoltaikanlage für Unternehmer interessant geworden. Gründer können mit der Entscheidung für Solarstrom nicht nur die Weichen für ein nachhaltiges Business stellen, sondern auch ihre Kosten senken, indem sie durch eine teilweise Eigennutzung des Solarstroms in Kombination mit der Einspeisung ins öffentliche Netz von einer möglichst attraktiven Rendite profitieren.
Investitionskosten richtig kalkulieren
Die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage sind je nach Unternehmensgröße und Businessplan nicht leicht in das vorhandene Budget zu integrieren. Gründer, die ihr Business von Anfang an mit eigenem Solarstrom versorgen möchten, sollten deshalb vorab eine ausführliche Beratung beim Fachmann in Anspruch nehmen und die Wirtschaftlichkeit ihres Vorhabens prüfen.
Die Preise werden nach der Leistung der Photovoltaikanlage kalkuliert und in Kilowatt-Peak (kWp) bemessen. Bei einer durchschnittlichen Leistung und der Montage auf einer Dachfläche sollten Kosten von 1.200 und 2.000 Euro pro kWp kalkuliert werden. Auf die Fläche berechnet geben Experten als Richtwert einen Kostenfaktor von durchschnittlich 300 bis 3.600 Euro pro genutztem Quadratmeter an. Die Investitionskosten umfassen die die Kosten für die Photovoltaikmodule, den Wechselrichter und das Montagesystem sowie die Kosten für die Modulmontage und Inbetriebnahme der Anlage. Für den Einbau und die Inbetriebnahme inklusive aller erforderlichen Materialien und Arbeitsstunden sollten Kunden einen Anteil von 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten veranschlagen.
Zusätzliche Kosten können durch die Installation leistungsstarker Stromspeicher oder einer Wallbox entstehen. Diese Investition kann sich aber insbesondere für Gründer mit begrenzten Geschäftsräumlichkeiten und damit einem eher niedrigen Stromverbrauch lohnen. Durch den Einsatz hochwertiger Peripherie kann der Eigenverbrauch auf bis zu 100 Prozent gesteigert werden, was nicht nur die Energiekosten im Unternehmen spürbar senkt, sondern auch unabhängig von Preisschwankungen und Störungen externer Netzbetreiber macht.
Selbst nutzen oder einspeisen: Renditemöglichkeiten ausschöpfen
Bei der Kalkulation einer Photovoltaikanlage fließt auch die Frage mit ein, ob der erzeugte Solarstrom selbst genutzt oder gegen eine Einspeisevergütung in das öffentliche Netz fließen soll. Hierfür sollten Nutzer die aktuellen Regelungen zur Einspeisevergütung nach EEG kennen. Zu den Änderungen, die mit der Anpassung zum 01. Januar 2023 wirksam wurden, informiert der Anbieter EcoFlow Stromspeicher:
„Einspeisevergütung können Sie erhalten, wenn Sie regelmäßig einen Teil Ihres selbsterzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür werden Sie vom Gesetzgeber entlohnt. Anlagen zur Eigenversorgung können nun mit 8,2 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp Leistung und 7,1 Cent/kWh für Leistungen darüber entlohnt werden. Wenn Sie eine Anlage zur Volleinspeisung betreiben, liegt der Vergütungssatz bei 13 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWh und 10,9 Cent/kWh für Leistungen darüber. Für Anlagen, die erst ab 2023 Ihren Betrieb aufnehmen, entfällt die Einspeisedeckelung.“
Wer den Fokus auf niedrige Energiekosten im Unternehmen durch Selbstversorgung setzen möchte, sollte bei der Planung der Photovoltaikanlage leistungsfähige Stromspeicher einkalkulieren. Effizient und zukunftsorientiert sind Komplettsysteme, die auch die Möglichkeiten der Smart-Home-Technologie miteinbeziehen. Für Gründer, die die Installationskosten unter Berücksichtigung ihres Businessplanes zunächst geringhalten möchten, empfehlen sich Systeme, die mit einer Basisvariante auskommen und sich später nach Bedarf um weitere Komponenten ergänzen lassen.
Bei der Eigennutzung des erzeugten Solarstroms oder der Einspeisung in das öffentliche Netz sollten immer auch die Kosten für Energie vom Fremdanbieter einkalkuliert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt kostet 1 kWh Strom 29,3 Cent, wenn sie bei einem Netzbetreiber eingekauft wird.
Wer mit der Installation einer Solaranlage inklusive leistungsfähigem Speicher eine Eigenversorgung von 70 bis 100 Prozent erreichen kann, senkt seine Energiekosten damit auf ein Minimum. Berücksichtigt werden müssen dabei allerdings Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Photovoltaikanlage von durchschnittlich 300 bis 400 Euro pro Jahr sowie laufende Kosten, die eine Finanzierung der Anlage mit sich bringt. Wird der erzeugte Strom zumindest in Teilen oder sogar vollumfänglich in das öffentliche Netz eingespeist und nach der neuen Verordnung vergütet, errechnet sich die mögliche Rendite aus der Differenz zwischen der Einspeisevergütung und den Kosten für den Einkauf von Strom vom Fremdanbieter. Auch hier müssen laufende Kosten für die Photovoltaikanlage in die Kalkulation miteinbezogen werden.
Gründer können KfW-Förderung in Anspruch nehmen
Um die Finanzierung einer Photovoltaikanlage auf eine sichere und kalkulierbare Basis zu stellen, können Gründer einen günstigen Förderkredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen.
Förderungsfähig sind Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
Die Förderung gilt auf unternehmerischer Ebene für
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Freiberufler
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
(Quelle: https://www.kfw.de/)
Die Förderung durch die KfW-Bank besteht in einem Kredit zu vergünstigen Konditionen, der vom Bund unterstützt wird.
Der Kredit wird zu folgenden Konditionen gewährt:
- Kreditsumme beträgt bis zu 50 Millionen Euro pro förderbarem Vorhaben
- Der Kredit kann für bis zu 100 Prozent der Investitionskosten gewährt werden. Gründer können ihr Photovoltaikprojekt unter bestimmten Voraussetzungen also voll finanzieren und benötigen keine Eigenkapitaleinlage.
- Die vereinbarte Kreditsumme ist nach der Zusage innerhalb von 12 Monaten in Anspruch zu nehmen. Die Auszahlung kann zu 100 Prozent in einer Summe oder in Teilbeträgen genutzt werden.
- Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Die Zahlungsfrist beginnt 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach der Zusage für den Kredit.
- Der vergünstigte Zinssatz für den KfW-Kredit ist in seiner Höhe Abhängig von der Kreditsumme, der Laufzeit des Kredites und den wirtschaftlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Vereinbarung.
- Für die Rückzahlung, die über die Hausbank erfolt, kann eine tilgungsfreie Anlaufphase in Anspruch genommen werden. Diese darf zwischen 12 Monaten und 5 Jahren liegen. Während der tilgungsfreien Anlaufphase zahlt der Kreditnehmer nur die anfallenden Kreditzinsen. Erst im Anschluss erfolgt zusätzlich eine Tilgung in festen monatlichen Raten. Durch die tilgungsfreie Anlaufphase kann der günstige KfW-Kredit beispielsweise in der wirtschaftlich angespannten Gründungsphase in Anspruch genommen werden.
- Der Kredit kann ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. In diesem Zusammenhang wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Gründer können die KfW-Förderung in Kombination mit anderen staatlichen Fördermitteln und Zuschüssen in Anspruch nehmen, zum Beispiel zusammen mit einer Einspeisevergütung Erneuerbare-Energien-Gesetz.
DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?
WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!
- Praxisbeispiele – sofort anwendbar für dein Business
- Aktuelle KI-Tools im Check
- Expertentipps für die neusten KI-Technologien
- Case Studies – von E-Mail-Marketing bis Datenanalyse
Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Über den Autor
Redaktion
Hier schreibt das studierte Redaktionsteam aus Köln für dich an den neusten News sowie Ratgebern- und Magazin-Artikeln aus der Gründer- und Startup-Szene.