Mit dem Energiepreis-Rechner die Kosten im Blick
Energiepreis-Rechner: So ermittelst du deine künftigen Abschläge für Strom, Gas und Co.
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Inhaltsverzeichnis
- Was kannst du mit dem Energiepreis-Rechner berechnen?
- Wie funktioniert der Energiepreis-Rechner?
- Fazit
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Die Preise bei Strom, Gas und Fernwärme haben in der Vergangenheit immer wieder für Aufmerksamkeit gesorgt. Steigende Preise in allen Bereichen durch Krieg und Inflation haben für Sorge aber auch Unmut in der Bevölkerung geführt. Zum Ende des vergangenen Jahres wurden dann die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse beschlossen, um die deutlich erhöhten Preise abzufedern. Nun zum Jahreswechsel steigen die Preise für Strom und Gas erneut. Ab März setzen dann die Preisbremsen ein, die auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Da kann es passieren, dass du schnell den Überblick verlierst, wie genau deine Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme aussehen. Um das im Auge zu halten, stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Online-Energiepreis-Rechner zur Verfügung. Damit kannst du deine Kosten berechnen und abgleichen, ob die Absätze jeweils stimmen.
Was kannst du mit dem Energiepreis-Rechner berechnen?
Mieter bekommen die Entlastungen und neue Abschläge über die Betriebskostenabrechnung mitgeteilt. Auf dieser stehen aber nicht nur die isolierten Preise, sondern auch sonstige andere Nebenkosten. Daher wird es unübersichtlich, wie denn der gestiegene oder wieder gesenkte Gaspreis aussieht. Außerdem schließt in manchen Fällen der Vermieter einen Vertrag für das gesamte Gebäude ab. Damit ist es für die Mieter deutlich unklarer, wie die Energiekosten ausfallen.
Mit dem Energiepreis-Rechner kann da ein wenig Abhilfe geschaffen werden. Um die Strom- und Gaspreise zu berechnen muss der Verbraucher einige Kennzahlen wissen. Dazu zählen
- der aktuelle Bruttopreis pro Kilowattstunde
- der Grundpreis und
- die Jahresverbrauchsprognose
Dazu komme die Abschläge, die in der vergangenen Mitteilung bekannt wurden und die neuen Abschläge, die durch die Preisbremse einsetzen. Sofern diese bekannt sind. Letztere muss der Energieanbieter bis Ende Februar mitteilen. Mit diesen Werten können diese Preise für Strom, Gas und Fernwärme berechnet werden.
Wie funktioniert der Energiepreis-Rechner?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt in drei Schritten, wie der Energiepreis-Rechner zu gebrauchen ist.
Schritt 1 : Den neuen Preis herausfinden
Gab es bereits eine Mitteilung zum neuen Abschlag ist vor allem eine Zahl relevant: Der Brutto-Preis je Kilowattstunde. Darin sind alle Kosten, wie Steuern, eingeschlossen. Wurde noch keine Mitteilung gemacht, so kannst du dich beim Energieanbieter oder Vermieter erkundigen. Auch die Verbraucherzentrale ist ein Ansprechpartner, falls es Unklarheiten gibt.
Schritt 2: Die neuen Kosten berechnen
Zusätzlich zum Bruttopreis je Kilowattstunde brauchst du den Jahresverbrauch. Diesen findest du auf der letzten Jahresabrechnung und wird in der Regel auch in Kilowattstunden angegeben. Weiter findest du den Grundpreis und das Messentgelt auf der Jahresabrechnung, die du ebenfalls zur Berechnung mit dem Energiepreis-Rechner brauchst. Die Daten musst du in dem Rechner nun eingeben und du erfährst, wie die Kosten aussehen.
Schritt 3: Die Abschlagszahlen prüfen
Da es immer wieder zu ungenauen Abschlagszahlen kommen kann, solltest du die Zahlen nochmal genau prüfen. Anbieter erhöhen zwar den Preis, passen die Abschläge aber nicht immer ordentlich an. Damit kann es im schlimmsten Fall zu überhöhten Abschlägen und hohen Nachzahlungen kommen. Sollte sich nun herausstellen, dass die Zahlen im Energiepreis-Rechner anders ausfallen, als die Zahlen, die der Energieanbieter angibt, solltest du dich umgehend um eine Anpassung bemühen. Die Verbraucherzentrale steht dabei auch mit Rat und Tat zur Seite.
Fazit
Wer sich in Sachen Strom- und Gaspreis, sowie Preise für Fernwärme unsicher ist, hat mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen eine gute Option, um sich damit genauer zu befassen. Außerdem besteht so die Möglichkeit, zu hohe Abschläge und Nachzahlungen zu vermeiden.
Ab März sollen die Preisbremsen für Strom und Gas gelten. Januar und Februar werden dabei rückwirkend ebenfalls ausgezahlt.
Der Energiepreis-Rechner ist ein Angebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen, um den Verbrauchern einen Überblick zu verschaffen.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.