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Gefahr Gewerbebrand: So sicherst du dich ab

Warum eine Feuerversicherung so wichtig ist

Ein Gewerbe geht mit einer großen Verantwortung für Kunden, Arbeitsplätze, Lieferanten und vieles mehr einher. Doch dann passiert das Unvorhergesehene: In den Geschäftsräumen bricht ein Feuer aus und die Produktion kommt zum Erliegen. Rauchverschmutzung, giftige Stoffe und besorgte Anwohner erschweren die Situation. Die Feuerwehr und eventuell das Technische Hilfswerk eilen zur Hilfe. Nach den ersten Rettungsmaßnahmen und der Schadensbegrenzung stellt sich die Frage, wie es weitergeht und wer sich um die finanzielle Abwicklung des Schadens kümmert. Wir geben einen Überblick über die Aspekte, die bei einem Gewerbebrand zu beachten sind.

Feuerversicherung – eine äußerst wichtige Versicherung

Zu den wichtigsten Versicherungen, die bei einem Gewerbebrand vorhanden sein sollten, zählt die Feuerversicherung. Spezielle Feuerversicherungen für Gewerbebetriebe und Firmengebäude bieten einen umfangreichen Schutz gegen finanzielle Verluste, die durch Brandschäden an Firmengebäuden und Einrichtungen, einschließlich Waren und Lagerbeständen, entstehen können. Neben einem Blitzschlag können ein Kurzschluss oder eine Geräteüberhitzung die Ursache sein. Seit dem 17. Jahrhundert werden in Deutschland Feuerversicherungen angeboten. Heute wird sie entweder als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer Gebäudeversicherung abgeschlossen. Im gewerblichen und industriellen Bereich ist es inzwischen üblich, eine separate Feuerversicherung abzuschließen.

Die Kosten einer Feuerversicherung für ein Gewerbe lassen sich nicht pauschal bestimmen, da sie von mehreren Variablen beeinflusst werden können. Dazu gehören das individuelle Risiko, die gewählten Zusatz- oder Gefahrenbausteine, die vereinbarte Versicherungssumme sowie Vorschäden und das Alter der versicherten Gebäude.

Gewerbetreibende können in der Regel die Versicherungsprämien für die Feuerversicherung als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Die Versicherungsprämie ist in voller Höhe steuerlich absetzbar, sofern der Versicherungsschutz nur das betriebliche, nicht aber das private Risiko abdeckt.

In Deutschland gibt es mit der Feuerschutzsteuer, die seit dem 1. Juli 2010 vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird, eine Besonderheit bei der Feuerversicherung. Im Rahmen dieser Steuer sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der eingenommenen Versicherungsprämie an den Staat abzuführen. Das Aufkommen steht dann den Ländern zur Förderung des vorbeugenden Brandschutzes und des Feuerlöschwesens zur Verfügung.

Ist die Feuerversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Bis 1994 gab es in Teilen Deutschlands eine staatlich verordnete Pflichtversicherung gegen Feuer- und andere Elementarschäden. Während dieser Zeit waren alle Hauseigentümer verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Diese Pflicht wurde jedoch aufgehoben, und es liegt nun im Ermessen der Eigentümer, ob sie eine Feuerversicherung abschließen oder nicht.

Im privaten Bereich spielt die Feuerversicherung heute eine geringere Rolle, da die meisten Hauseigentümer durch eine Wohngebäudeversicherung gegen Feuerschäden abgesichert sind. Im gewerblichen Bereich ist die Feuerversicherung jedoch nach wie vor von großer Bedeutung und wird daher dringend empfohlen.

Die Leistungen der Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung bietet Immobilienbesitzern Schutz gegen alle vertraglich vereinbarten Feuerschäden. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn an den versicherten Betriebsgebäuden Schäden durch Ereignisse wie Brand, Explosion, Feuer oder Blitzschlag entstehen. Darüber hinaus bietet die Versicherung Schutz für Teile des Betriebsgeländes sowie das Geschäftsinventar.

Schäden durch Brandstiftung sind in der Regel ebenfalls versichert. Wird der Brandstifter ermittelt, verlangt der Feuerversicherer von ihm die Erstattung aller entstandenen Kosten. Wird jedoch der Eigentümer selbst als Brandstifter ermittelt, wird die Versicherung natürlich keine Leistungen erbringen.

Neben den Kosten für die Beseitigung der direkten Schäden am Betriebsvermögen deckt die Feuerversicherung auch die Kosten für die sogenannten Sekundärschäden und deren Beseitigung. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Feuerwehreinsatz sowie Ruß- und Löschwasserschäden. Die Feuerversicherung kann auch Kosten übernehmen, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Brandes entstehen. Es kommt allerdings stets auf den vereinbarten Versicherungsumfang an.

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Zeit und Kosten – die Herausforderungen bei einem Gewerbebrand

Bei Großschäden sind die beteiligten Versicherungen oft stark in Anspruch genommen, zum Teil überfordert. Die Bearbeitungsprozesse in den Schadenabteilungen der Versicherungen können sich in die Länge ziehen. Häufig ziehen die Versicherer verschiedene Gutachter und Sachverständige hinzu. Diese stehen oft nicht sofort zur Verfügung und ihre Gutachten entsprechen nicht immer den Erwartungen und Interessen der Versicherten. Darüber hinaus können notwendige Ermittlungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und spezialisierten Brandermittlern Zeit in Anspruch nehmen sowie die Komplexität und den Kommunikationsaufwand erhöhen.

Allein diese Aspekte machen deutlich, dass ein Gewerbebrand professionelle Hilfe erfordern kann. Zu den Stellen, die bei einem Brandschaden weiterhelfen können, zählt die Deutsche Schadenshilfe. Diese übernimmt auf Wunsch das gesamte Schadensmanagement unter Einbeziehung entsprechender Fachanwälte.

Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise – keine Seltenheit

In der Feuerversicherung sind Streitigkeiten über hohe Schäden keine Seltenheit. Dies hat zur Folge, dass die Versicherer oft bestrebt sind, ihre Leistungen zu kürzen oder in manchen Fällen sogar ganz zu verweigern. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass Versicherer versuchen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um eine Haftung zu vermeiden. Auf der anderen Seite steht der Versicherungsnehmer, der sich der möglichen Probleme oft gar nicht bewusst ist und daher nur unzureichend geschützt ist. In der Regel ist anwaltliche Unterstützung unter anderem dann erforderlich, wenn der Versicherer einen Verstoß gegen die Gefahrenvermeidungspflicht vorwirft.

Verletzt der Versicherte seine Pflicht zur Gefahrenvermeidung, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung verweigern. Im Kontext der Feuerversicherung sind vor allem Verstöße gegen die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften relevant. Dies können gesetzliche, behördliche oder versicherungsvertragliche Vorschriften sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Vorschriften zur Ausstattung mit Feuerlöschern, Regelungen für Starkstromanlagen und Anforderungen für Arbeiten mit Feuer. Ein besonderes Problem kann sich ergeben, wenn der Versicherungsnehmer keine regelmäßigen Überprüfungen durch Fachleute durchführen lässt. Wenn gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen wird, kann dies der Versicherung eine Möglichkeit zur Leistungsverweigerung bieten.

In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen, da eine pauschale Leistungsverweigerung durch den Versicherer in vielen Fällen nicht gerechtfertigt ist. Eine Ablehnung der Kostenübernahme ist nur zulässig, wenn tatsächlich eine entsprechende Pflichtverletzung vorliegt. Darüber hinaus muss das Verschulden des Versicherungsnehmers untersucht werden. Denn nur im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung kann die Haftung der Versicherung vollständig reduziert werden. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist zu prüfen, in welchem Umfang der Anspruch gekürzt werden darf. Insbesondere muss untersucht werden, ob die Pflichtverletzung überhaupt ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht war. Nur dann wäre eine Kürzung der Leistung zulässig.

Bei der rechtssicheren Berücksichtigung aller Aspekte kann ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen. Dieser kann unter anderem über die Deutsche Schadenhilfe in Anspruch genommen werden.

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