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Rechtssicher oder nicht - das ist hier die Frage

ChatGPT und die DSGVO: Wie sieht die Rechtslage aus?

ChatGPT erfreut sich trotz wachsender Konkurrenz weiterhin sehr großer Beliebtheit. Damit stellen sich aber auch so langsam immer wieder wichtige Fragen. Vor allem die Rechtslage rund um die DSGVO wurde lange Zeit nicht aufgeklärt. Wie es mit Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisgesetz und der DSGVO aussieht, erfährst du hier.

Was hat ChatGPT mit der DSGVO zu tun?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 ein wesentlicher Bestandteil in Sachen Datensicherheit und -verarbeitung. Aufgestellt von der Europäischen Union regelt sie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und vereinheitlicht damit den Umgang auf privater, öffentlicher und EU-weiter Ebene. Damit wurde ein wichtiger Schritt gewagt, der in etwa alle Lebensbereiche betrifft. Damit kollidieren auch ChatGPT und die DSGVO.

Bei ChatGPT machen die Nutzer Angaben, damit die KI einen Text formuliert. Diese Angaben können Rückschlüsse auf eine Person geben, weshalb das den Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft. Daher sollten Personaler und Mitarbeiter gesondert darauf achten, dass keine personenbezogenen Daten von Kollegen, Kunden oder Geschäftspartnern an ChatGPT weitergegeben werden. Diese Angaben kann ChatGPT nutzen, um die KI weiterzuentwickeln. Weiter werden diese Daten auch in den US-amerikanischen Raum transferiert, da OpenAI in Kalifornien sitzt.

Wieso gibt es Konfliktpotenzial zwischen ChatGPT und der DSGVO?

ChatGPT kannst du für fast jeden Lebensbereich nutzen, so auch im HR-Bereich. ChatGPT und generell die Chatbots können die Arbeit von Personalern erleichtern, denn sie können Prozesse automatisieren und standardisierte Aufgaben übernehmen. Aktuell ist das System noch relativ fehleranfällig und zu unausgereift, um alleine diese Aufgaben zu übernehmen. Den Chatbot können Personaler aber mit Daten trainieren, damit er genau passend für das Unternehmen funktioniert.

Denkbar sind zum Beispiel die Erstellung von Stellenausschreibungen, Checken von Bewerbungsunterlagen, Erstellen von Arbeitszeugnissen, -verträgen oder Kündigungsschreiben. Auch geschäftliche Korrespondenz und sonstige dienstliche Unterlagen könnten erstellt werden. Dabei wird aber die DSGVO interessant. Denn bisher wurde kaum über die rechtliche Lage gesprochen. Diese Art von Dokumenten sind aber mit sensiblen Daten gefüllt, weshalb es datenschutzrechtliche Probleme im Bezug auf Urheberrecht und das Geschäftsgeheimnisgesetz geben kann.

Was heißt das nun für Personaler?

Da die DSGVO auch Artikel zum Umgang mit KI-basierten Entscheidungen beinhaltet, können Personaler ihre Prozesse wohl nicht vollständig durch KI-basierte Tools automatisieren. Bei solchen HR-Prozessen treffen Personaler eine Entscheidung über den Betroffenen, daher bleibt der Einsatz der KI nicht ohne menschliche Kompetenz.

Zusätzlich sollten Personalverantwortliche darauf achten, welche Daten durch die KI laufen. In den Terms and Conditions von OpenAI steht drin, dass das Unternehmen die Daten zur Verbesserung des Dienstes nutzt. Damit könnten andere Nutzer aber auch deine Daten als Output bekommen, was bei Geschäftsgeheimnissen fatal wäre.

Bei Urheberrechtsverletzungen kann zumindest OpenAI nicht belangt werden, da eine geistige Schöpfung nur bei menschlichen Urhebern und nicht bei KI-Systemen vorliegt. Weiter bleibt allerdings die Frage offen, ob es ein Urheberrecht für Dritte gibt, da OpenAI zur Verbesserung von ChatGPT den Output von anderen Usern nutzt.

Insgesamt ist es also wichtig, sich als Personaler auch immer über die rechtliche Situation auf dem Laufenden zu halten. Die Tools können nützlich sein, doch so lange die Fehleranfälligkeit sowie die rechtliche Situation nicht ganz eindeutig klar sind, solltest du das als Personaler noch im Hinterkopf halten.

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