Vermeide Geldbußen und Strafen
Sicherheit im Betrieb: Diese Prüfungen müssen Unternehmer kennen!
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Inhaltsverzeichnis
- Die DGUV V3-Prüfung – Sicherheit für deinen Betrieb im Bereich Elektrizität
- Schutz vor Bränden mit regelmäßigen Brandschutzprüfungen
- Prüfungen von Arbeitsmaterialien nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung – ein laufender Prozess
- Fazit: Prüfungen kennen und einhalten – für deine Sicherheit und die deines Betriebs
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Die DGUV V3-Prüfung – Sicherheit für deinen Betrieb im Bereich Elektrizität
Als Unternehmer bist du verpflichtet, dich, deinen Betrieb und deine Mitarbeiter bestmöglich vor Unfällen zu schützen. Eine der häufigen Gefahrenquellen ist Elektrizität und die kommt in jedem Betrieb zum Einsatz. Um für Sicherheit zu sorgen, sind alle Betriebe im ganzen Land zur DGUV V3-Prüfung verpflichtet. Hierbei werden elektrische Anlagen, Betriebsmittel, Geräte und Maschinen geprüft, die Abstände variieren. Verstößt du gegen die Pflicht und kannst eine sachgemäße Prüfung nicht nachweisen, riskierst du deinen Versicherungsschutz im Unternehmen. Kommt es zu einem Unfall, der auf mangelnde Kontrolle und Missachtung der Vorschriften zurückzuführen ist, drohen dir erhebliche Strafen und Schadenersatzzahlungen.
Wie häufig du zur Wartung und Prüfung verpflichtet bist, hängt von der Art des Betriebsmittels ab. Ortsveränderliche Geräte müssen im Zeitraum von drei bis 24 Monaten regelmäßig überprüft werden. Fest installierte Maschinen und Anlagen haben eine verpflichtende Frist zwischen einem halben und vier Jahren. Die Prüfung selbst läuft nach einem festgeschriebenen Schema ab. Zunächst werden deine Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel der Sichtung unterzogen, anschließend erfolgen praktische Messungen. Nach der Funktionsprüfung erfolgt schließlich die Dokumentation mit abschließender Kennzeichnung der geprüften Geräte.
Schutz vor Bränden mit regelmäßigen Brandschutzprüfungen
Mit 32 % ist Elektrizität einer der Hauptgründe für Brände in Deutschland. Kommt es im Unternehmen zu einem großen Brand, bist du akut von Insolvenz bedroht. Die Kosten für den Wiederaufbau und mögliche Schadenersatzzahlungen durch Eigenverschulden kann kaum ein Unternehmer tragen.
Schaust du dir die von der IHK herausgegebenen Zahlen und Fakten an, dann wird klar, warum Brandschutz für jedes Unternehmen wichtig ist:
- Jährlich entstehen etwa 200 Großbrände in Betrieben
- Die Schadenssumme liegt hierbei über 500.000 Euro
- 43 Prozent der betroffenen Betriebe melden kurz nach dem Brand Insolvenz an
- Innerhalb von drei Jahren gehen 28 Prozent der betroffenen Unternehmen insolvent
Mithilfe von Brandschutzwartungen beugst du vor und sorgst dafür, dass deine Mitarbeiter sicher und ohne Gefahr arbeiten können. Wie häufig du zur Prüfung verpflichtet bist, entnimmst du der Betriebssicherheitsverordnung der Berufsgenossenschaft. Die genauen Daten hängen von der Art deines Betriebs ab und vom potenziellen Brandrisiko. Wird bei dir mit entflammbaren Materialien gearbeitet, sind häufigere Prüfungen Pflicht. Zu den wichtigsten Wartungen, die regelmäßig stattfinden müssen, gehören:
- Prüfung des Feuerlöschers: Einmal jährlich erfolgt die Wartung mit Dokumentation durch einen Fachmann.
- Rauchmelder und Brandmeldeanlagen: Im halbjährlichen bis jährlichen Turnus sind Prüfung und Dokumentation Pflicht.
- Sprinkleranlage: Einmal pro Jahr wird die Anlage durch einen Experten inspiziert und gewartet.
- Notausgänge und Fluchtwege: Im Schnitt erfolgt einmal pro Jahr eine Begehung und Prüfung, um die korrekte Funktionalität von Fluchtwegen zu prüfen.
Prüfungen von Arbeitsmaterialien nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Als Unternehmer schließt du Versicherungen zum Schutz deines Betriebs und dir selbst ab. Diese greifen unter Umständen nur, wenn du nicht fahrlässig handelst und Gefahren bestmöglich verhinderst. Ein wichtiges Merkmal der Betriebssicherheit ist die Prüfung von Arbeitsmitteln. Dazu gehören Anlagen und Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Elektroinstallationen.
Die Zeitpunkte der Prüfung variieren in Abhängigkeit von den Unternehmensumständen. Bei allen Arbeitsmitteln, deren Sicherheit montageabhängig ist, muss nach jeder Montage eine nachweisbare Prüfung erfolgen. Nichtnutzung, Unfälle, Betriebsveränderungen oder Naturereignisse können ebenfalls eine Prüfungspflicht nach sich ziehen.
Eine Besonderheit sind überwachungsbedürftige Anlagen im Unternehmen, für die es spezielle Mindestprüffristen gibt. Hältst du diese nicht ein, darfst du die Anlagen nicht betreiben. Von diesem Sonderfall sind Aufzugsanlagen, Dampfkessel, Druckgeräte, Füllanlagen und andere gefährdete Einrichtungen betroffen. Bei einer Betriebsprüfung musst du nachweisen können, dass Wartungen und Kontrollen in den vorgeschriebenen Abständen erfolgt sind. Kannst du das nicht, drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern sogar Betriebsverbot.
Bei gängigen Arbeitsmitteln funktioniert die Prüfung nach dem 3-Punkte-Konzept. Die tägliche Sichtkontrolle vor der Benutzung ist Pflicht. In unterschiedlichen Zeitintervallen schließen sich Funktionskontrollen und technische Prüfungen an. Orientiere dich bei der Häufigkeit solcher Untersuchungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung – ein laufender Prozess
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Prävention von Berufskrankheiten und Unfällen und hat zum Ziel, Angestellte in Betrieben zu schützen. Eine große Anzahl an jährlich stattfindenden Unfällen ist auf Mängel bei der Unterhaltung von Unternehmen zurückzuführen. Ob marode Treppen, schlecht ausgezeichnete Verkehrswege oder ein Boden mit Stolperfallen – es ist deine Pflicht, solche Gefahren zu beseitigen. Weitere Vorgaben, die du nach der ArbStättV einhalten musst, sind unter anderem:
- Ausreichende Größe des Arbeitsplatzes für deine Mitarbeiter.
- Angemessene Beleuchtung, bevorzugt Tageslicht.
- Ruheplatz für schwangere Mitarbeiterinnen.
- Einrichtung von Toilettenanlagen, separiert nach Mann und Frau.
- Erfüllung aller Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.
Die Einhaltung der Vorgaben wird von verschiedenen Institutionen geprüft, darunter die Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt. Du selbst hast die Möglichkeit, externe Sachverständige mit einer internen Prüfung zu betrauen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, kann er jederzeit eine Prüfung anordnen und Missstände offenlegen. Es ist deine Pflicht, die angemahnten Probleme zu beseitigen.
Behebst du Mängel nicht oder verstößt grundlegend gegen die Arbeitsstättenverordnung, sind im ersten Schritt Bußgelder möglich. Schwerwiegende Probleme, die mit einer unmittelbaren Gefahr für deine Arbeitnehmer einhergehen, können zu einer Schließung deines Unternehmens führen.
Fazit: Prüfungen kennen und einhalten – für deine Sicherheit und die deines Betriebs
Unternehmensprüfungen sind für viele Geschäftsführer zwar lästig, erfüllen aber einen positiven Zweck. Durch die Nichteinhaltung von Vorschriften läufst du Gefahr, zu Strafzahlungen verdonnert zu werden. Gleichzeitig gefährdest du deine eigene Sicherheit und die deiner Mitarbeiter. Informiere dich vor der Unternehmensgründung, welche Prüfungen du regelmäßig durchführen musst und lasse dich diesbezüglich immer von Experten beraten. Fachpersonal und externe Gutachter wissen, welche Fristen zu beachten sind und wann es wieder Zeit für die Kontrolle wird.
Sind alle Protokolle regelmäßig korrekt und abrufbar, fühlst du dich selbst bei einer Betriebsprüfung sicher und musst dir um etwaige Konsequenzen keine Sorgen machen. Bedenke bitte, dass es bei solchen Prüfungen nicht darum geht, dir als Gründer Steine in den Weg zu legen. Stattdessen haben Gesetze und Vorschriften das Ziel, Betriebe und Menschen bei der Arbeit zu schützen.
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