Der Lockdown wird dennoch verlängert
Corona-Gipfel: Diese Lockerungen gelten ab 8. März
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Inhaltsverzeichnis
- Diese Lockerungen gelten für den Einzelhandel
- Wieder mehr Kontakte möglich
- Zusätzliche neue Regelungen des Corona-Gipfels:
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Zunächst vorweg: Der Lockdown wird verlängert, sogar bis zum 28.03.2021. Der Corona-Gipfel am 03.03.2021 hatte jedoch auch einige Lockerungen im Gepäck. Diese treten ab dem 08. März und den darauffolgenden Wochen, je nach Infektionslage, in Kraft.
Diese Lockerungen gelten für den Einzelhandel
Ab dem 08. März dürfen Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumenläden wieder öffnen. Voraussetzung hierbei ist eine begrenzte Personenzahl. Es gilt: ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 qm.
Bei einer Inzidenz von 50-100 wird ab dem 08. März für den restlichen Einzelhandel Shopping mit Terminbuchung eingeführt. „Click & Meet“ soll dieses System genannt werden. Demnach dürfte dann jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche in einem von ihm gebuchten Zeitraum einkaufen.
Die Neuerung hierbei ist eine sogenannte ,,Notbremse“. Wenn die die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt, muss der Einzelhandel ab dem zweiten Werktag danach unverzüglich schließen. Dasselbe gilt auch für die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen.
Wieder mehr Kontakte möglich
Die aktuellen Corona-Regelungen besagen, dass nur eine Person aus einem Haushalt sich mit einem anderen Haushalt treffen darf. Ab dem 08.03.2021 werden diese Kontaktbeschränkungen jedoch gelockert! Ergebnis des aktuellen Corona-Gipfels: Ab dem 08.03. sind Treffen von zwei Haushalten, mit bis zu fünf Personen wieder erlaubt. Paare gelten dabei als ein Haushalt, unabhängig davon ob sie zusammenleben oder nicht. Ebenso werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
Falls eine Region eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 aufweist, können die Regelungen auf bis zu zehn Personen und drei Haushalte erweitert werden. Hierbei ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
Für den Fall, dass die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner/innen an drei darauffolgenden Tagen auf mehr als 100 steigt, gelten wieder die bisherigen, strengeren Kontaktbeschränkungen erneut, genauso wie beim Einzelhandel.
Zusätzliche neue Regelungen des Corona-Gipfels:
- Schnelltests & Impfungen: Ab kommender Woche soll es jede Woche pro Person einen kostenlosen Schnelltest geben. Diese können zukünftig in Apotheken, Geschäften und im Internet erhältlich sein. Ab Anfang April soll man sich auch bei Hausärzten impfen können.
- Körpernahe Dienstleistungsbetriebe: Fahr- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Voraussetzung dabei ist nach wie vor die Maskenpflicht. Falls dies nicht möglich ist, muss ein tagesaktueller Schnelltest und ein Testkonzept vorliegen.
- Homeoffice: Die Homeoffice-Regelung wird bis zum 30. April verlängert. Beschäftigten muss das Arbeiten im Homeoffice von Arbeitsgeber/innen ermöglicht werden, je nach Tätigkeit.
- Sport: Ab dem 08. März wird Individualsport alleine, zu zweit und Sport in Gruppen bis zu zehn Kindern bis 14 Jahre im Außenbereich möglich sein, gesetzt den Fall, dass die Inzidenz unter 100 liegt.
- Kultur: Ab dem 08. März dürfen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten wieder öffnen bei einer stabilen 7- Tage-Inzidenz von 50, mit Buchung eines individuellen Zeitfensters für den jeweiligen Besuch.
- Freizeit: Ab dem 22. März dürfen Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos öffnen, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und der Wert unter 50 bleibt. Eine weitere Voraussetzung ist hierbei das Vorlegen eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Dasselbe gilt für den kontaktfreien Sport ist im Innenbereich. Falls die Inzidenzzahl darauf wieder zwischen 50 und 100 liegt, bleibt der Sport möglich, wenn alle Teilnehmer einen negativen und tagesaktuellen Corona-Schnelltest haben.
- Gastronomie: Ab dem 22. März darf die Außengastronomie öffnen, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und der Wert unter 50 bleibt. Erforderlich ist hierbei eine Terminbuchung. Wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Haushalten sitzen wollen, ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich. Die Innen-Gastronomie bleibt zunächst geschlossen.
- Veranstaltungen: Ab frühestens dem 5. April könnten Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich wieder stattfinden, je nach Infektionslage.
- Schulen und Kitas: Die Regelung der Schulen und Kitas ist und bleibt nach wie vor Ländersache. In den meisten Bundesländern haben Kitas und Grundschulen wieder geöffnet. Die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen werden oft ebenfalls im Präsenzunterricht unterrichtet, während Schüler der mittlere Altersstufen weiterhin zu großen Teilen im Heimunterricht sind.
- Tourismus: zunächst sind hier keine Öffnungen in Sicht, es wird am 22. März über den Tourismus beraten.
Am 22. März 2021 findet der nächste Corona-Gipfel statt, indem das weitere Vorgehen in der Corona-Krise besprochen wird. Insbesondere wird über die Branchen gesprochen, die bei dem gestrigen Corona-Gipfel außen vor gelassen wurden, wie der Tourismus.
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Über den Autor
Victoria Heinzlmeier
Victoria machte 2019 ihr Abitur in Köln. Vor Beginn ihres Studiums absolviert sie ein Praktikum in unserer Online-Redaktion und ist somit als Redakteurin vor allem für die Content-Erstellung zuständig. Insbesondere unterstützt sie uns bei den Finanzkongress-Interviews, baut das Gründerverzeichnis weiter aus und schreibt fleißig aktuelle News. In ihrer Freizeit liest sie gerne Romane und Biografien und spielt seit Kindheitstagen Tennis.