Deshalb ist das Thema Probezeit für dich so wichtig
Mitarbeiter in der Probezeit – das musst du rechtlich beachten
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Inhaltsverzeichnis
- Wie lange kann eine Probezeit laufen?
- Das gilt für dich bei der Beschäftigung von Azubis
- Dein Praktikant wird zum Mitarbeiter
- Arbeiten auf Probe
- Urlaub in der Probezeit
- Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
- Hat ein Ex-Mitarbeiter auch wieder eine Probezeit?
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Wie lange kann eine Probezeit laufen?
Als Gründer hast du gerade in Sachen Probezeit eine relativ breite Gestaltungsmöglichkeit. Sicher wirst du auch irgendwo die üblichen sechs Monate im Hinterkopf haben. Dieser Zeitraum hat sich beim Thema Probezeit in unseren Landen als Standard festgesetzt, doch diese sechs Monate sind keine Pflicht für dich. Du kannst die Probezeit für einen Mitarbeiter auch kürzer ansetzen, wenn du das möchtest. Geht es aber darum, dass du die Probezeit nach Ablauf von sechs Monaten möglicherweise verlängern willst, dann hast du als Startup andere rechtlichen Grundlagen zu beachten. Hier kannst du dann nicht mehr auf die verkürzten Kündigungsfristen setzen, die innerhalb der Probezeit gültig sind. Kennst du dich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen noch nicht so gut aus, dann hast du diese hier auf einen Blick.
Das gilt für dich bei der Beschäftigung von Azubis
Immer mehr junge Menschen wagen ihren Berufseinstieg in einem Startup. Wenn du als Gründer auch einen oder mehrere Azubis, also Auszubildende, beschäftigen möchtest, so musst du ein paar Dinge beachten. Für einen Azubi darfst du maximal eine Probezeit von vier Monaten festlegen und sie muss mindestens einen Monat betragen. Dies liegt daran, dass jeder Auszubildende dem Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, unterliegen. Wenn du mehr darüber wissen willst, hier geht es zum BBiG.
Dein Praktikant wird zum Mitarbeiter
Als Gründer und Jungunternehmer kannst du natürlich auch auf Praktikanten setzen. Auch Werksstudenten sind gerade in einem Startup sehr gefragt. Deshalb ist es für dich auch in solch einem Fall wichtig zu wissen, wie es hier rechtlich für dich aussieht, wenn du diesen fest einstellen möchtest. Es spielt hier für dich keinerlei Rolle, wie lange der Praktikant oder Student schon bei dir eingesetzt war. Diese Zeit wird im Falle eines Anstellungsvertrages nicht auf die Probezeit mit angerechnet. Du hast hier also ganz normalen die regulären Probezeiten festlegen.
Arbeiten auf Probe
Arbeiten auf Probe hat in letzter Zeit stark an Bedeutung gewonnen. Auch du hast diese Möglichkeit. Du hast dich vielleicht auf einen Bewerber festgelegt, willst aber trotzdem noch ganz auf Nummer sicher gehen und sehen, wie sich dein Favorit im Arbeitsalltag so macht. Kein Problem, denn du kannst ihn jederzeit zu einem Probearbeitstag einladen. Du gehst damit keinerlei rechtliche Bindungen in Bezug auf eine Arbeitsverhältnis ein. Der möglicherweise später folgende Arbeitsvertrag und auch die vereinbarte Probezeit bleiben von diesem Probetag völlig unberührt.
Urlaub in der Probezeit
Viele glauben, dass ein Mitarbeiter in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben. Doch weit gefehlt. Jeder neu eingestellte Mitarbeiter bei dir kann selbstverständlich während seiner Probezeit auch Urlaub nehmen. Aber eben mit Einschränkungen. Der volle Jahresurlaub steht einem Mitarbeiter erst dann zu, wenn auch die Probezeit beendet ist. Doch wie viel Urlaub kann dann dein Mitarbeiter in seiner Probezeit nehmen? Das ist ganz einfach. Nehmen wir mal an, du gewährst deinem Mitarbeiter einen Jahresurlaub in Höhe von 24 Tagen. Dann sind dies 2 Tage pro Monat, die er sich an Urlaub erarbeitet. Wenn du nun, beispielsweise eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart hast und der Mitarbeiter von dir möchte nach drei Monaten Urlaub haben, dann stehen ihm genau 6 Tage Urlaub zu. Die hat er sich nämlich erarbeitet und die musst du ihm auch gewähren in seiner Probezeit.
Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Auch dir kann passieren, dass du im Laufe der Probezeit feststellst, dass der eingestellte Mitarbeiter einfach nicht zu dir passt. Also willst du ihn kündigen. Die meisten denken hier, dass in der Probezeit die klassischen vier Wochen Kündigungsfrist gelten. Doch das ist falsch. Als Startup kannst du auch eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen aussprechen. Für dich ist beim Thema Kündigung auch wichtig zu wissen, dass du eine Kündigung von einem Mitarbeiter in Probezeit auch auch Angabe von Gründen aussprechen kannst. Du bist als Arbeitgeber nicht verpflichtet, hier Gründe zu nennen. Aber Vorsicht. Dies gilt nicht bei einer fristlosen Kündigung. Ist dies der Fall und du als Gründer sprichst eine fristlose Kündigung aus, dann musst du auch klar und eindeutig die Gründe benennen.
Hat ein Ex-Mitarbeiter auch wieder eine Probezeit?
Gerade in jungen Unternehmen und Startups wie bei dir, kann es durchaus vorkommen, dass wieder Mitarbeiter eingestellt werden, die vorher schon für dich tätig waren. Doch wie ist es bei diesen mit dem Thema Probezeit? Die gibt es auch für den ehemaligen Mitarbeiter, aber dabei musst du einige Dinge beachten.
- Ist dieser Mitarbeiter vor mehr als drei Monaten ausgeschieden und kommt dann wieder zurück, kannst du die Probezeit wieder ganz neu ansetzen
- Ist dieser Mitarbeiter vor weniger als drei Monaten ausgeschieden, dann gilt, das die Probezeit nur noch anteilig festgelegt werden kann. Hat er beispielsweise fünf Monate für dich gearbeitet und ist vor zwei Monaten ausgeschieden und kommt nun zurück, so kannst du nur noch eine Probezeit von einem Monat festlegen.
Diese genannten Punkte gelten aber für dich nur, wenn dein ehemaliger Mitarbeiter seine alte Arbeit wieder aufnimmt. Bekommt er von dir einen neuen Posten mit einem neuen Aufgabengebiet, dann kannst du eine neue Probezeit in gewohnter Form festlegen.
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Über den Autor
Christian Neumann
BWL-Studium Fachrichtung Controlling und Unternehmensführung; 14 Jahre tätig als Projekt-Manager und Key-Account-Manager im Bereich Telekommunikation und IT; seit 10 Jahren selbständig im Bereich Projektplanung Online Business, SEO und Contenterstellung