Diese Vorschriften gilt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beachten
Kurzarbeit: Diese Regeln gelten für 2021


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Kurzarbeit zu beantragen ist in besonders in Zeiten von Corona sehr wichtig. Doch was muss man beachten, wenn man Kurzarbeitergeld bekommen möchte?
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist Kurzarbeit?
- Welche Voraussetzungen gelten für das Kurzarbeitergeld?
- Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
- Welche Unternehmen dürfen Kurzarbeit beantragen?
- Kurzarbeit sofort anzeigen
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Definition: Was ist Kurzarbeit?
Die Kurzarbeit kann, wie der Name schon vermuten lässt, vom Arbeitgeber eingeführt werden, wenn ein erheblicher Ausfall des Arbeitspensums vorliegt. Dies kann beispielsweise bei einer schlechten Auftragslage, saisonbedingt oder eben wegen eines unabwendbaren Ereignisses, wie Corona, der Fall sein. In diesen Fällen kommt das Kurzarbeitergeld zum Tragen. Dieses ist dazu bestimmt, den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze zu sichern und einen Teil des durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfalles zu ersetzen.
Welche Voraussetzungen gelten für das Kurzarbeitergeld?
Die Kurzarbeit kann lediglich der Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann diese dann anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist. Das heißt, dass das Unternehmen zuvor alles dafür getan hat, um den Verdienstausfall zu vermeiden. Zudem müssen für die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens zehn Prozent der Beschäftigten müssen einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben.
- Im Betrieb muss mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein.
- Vor der Kurzarbeit sind bei den betroffenen Arbeitnehmern keine Kündigungen erlaubt.
- Die Angestellten müssen vorher Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt in den ersten drei Monaten 60 Prozent für Beschäftigte ohne Kinder und 67 Prozent für Beschäftige mit Kindern des Nettogeldausfalls. Sollte es zu einem Entgeltausfall von 50 Prozent oder mehr kommen, so beträgt das Kurzarbeitergeld ab den vierten Bezugsmonat 70, bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent. Diese Regelung der Kurzarbeit und des Kurzarbeitergeldes gilt wegen Corona seit dem 1. März 2020 und wurde auf den 31. Dezember 2021 verlängert, sofern der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März entstanden ist. Das Kurzarbeitergeld können alle Beschäftigten erhalten, die durch die Arbeitslosenversicherung versichert sind. Der Arbeitgeber bekommt hierbei die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Welche Unternehmen dürfen Kurzarbeit beantragen?
Alle gewerblichen Betriebe, dazu gehören auch die Betriebe, die kulturellen oder sozialen Zwecken diesen, dürfen Kurzarbeit beantragen. Dabei ist die Kurzarbeit nicht von der Größe des Unternehmens abhängig. Wichtig ist nur, dass mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Unternehmen des Öffentlichen Dienstes sind von dieser Regelung ausgenommen. Sollte jedoch ein unabwendbarer Grund für Kurzarbeit vorliegen, beispielsweise durch behördlich angeordnete Schließungen, kann auch für diese Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt werden. Der unabwendbare Grund muss aber direkten Bezug zum Betrieb haben.
Kurzarbeit sofort anzeigen
Anzeigen von Kurzarbeit durch die Corona-Pandemie können ab sofort abgegeben werden. Arbeitgeber sollten deswegen den Arbeitsausfall sofort bei der Agentur für Arbeit anzeigen, wenn zehn Prozent der Arbeitnehmer davon betroffen sind. Auch Zeitarbeitsunternehmen können ab sofort den Arbeitsausfall anzeigen.
Für Selbstständige gilt diese Regelung nicht. Das liegt daran, dass sie nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Focus
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Über den Autor

Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.