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So sicherst du dich als selbstständiger Künstler ab

Künstlersozialkasse: Leistungen und Vorteile im Überblick

Du hast eine kreative Ader und dein Hobby zum Beruf gemacht? Du schaffst mit deinen Händen Kunstwerke oder erfreust Menschen mit deiner Stimme und musikalischem Talent? Vielleicht publizierst du auch journalistische Texte oder schreibst spannende, unterhaltsame Bücher? Dann hast du als Künstler oder Publizist sicher schon von der Künstlersozialkasse gehört, über die du dich absichern kannst. Diese Versicherung hat entscheidende Vorteile für dich, die wir dir in diesem Artikel aufzeigen möchten.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Über die Künstlersozialversicherung, auch Künstlersozialkasse (KSK), werden selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlst du als Künstler dann die Hälfte deiner Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfte zahlt der Bund. Dabei ist die KSK keine Kranken- oder Rentenversicherung. Die Beiträge, die in die KSK eingezahlt werden, werden von ihr als Mittler an die jeweiligen Träger weitergereicht, bei denen du als Künstler versichert bist.

Die Künstlersozialkasse wurde 1983 in das Versicherungssystem einbezogen, da sie selbstständigen Künstlern und Freelancern den gleichen Schutz wie Arbeitnehmern gewährleisten soll und die Selbstständigkeit in künstlerischen Bereichen damit fördert. Darüber hinaus besteht hier eine Meldepflicht. Denn wer als Unternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehört und die Voraussetzungen erfüllt, ist verpflichtet, sich selbstständig dort zu melden.

Für wen ist die KSK und was sind die Voraussetzungen?

Um sich über die Künstlersozialkasse zu versichern, musst du nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz als Künstler entweder Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Auch als Publizist kannst du dich versichern lassen, wenn du als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise tätig bist oder Publizistik lehrt. Eine strenge und einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht, da der Begriff des Künstlers oder des Publizisten sich nicht trennscharf festlegen lässt und diese Berufsfelder ständigen Veränderungen unterliegen.

Beispiele künstlerische Berufsgruppen

Damit man sich selbst als Künstler und Publizist besser einordnen kann, hat die KSK eine Informationsschrift bezüglich verschiedener Tätigkeiten verfasst, die alle unter die Begriffe Künstler und Publizist einzuordnen sind. Folgende Berufsbezeichnungen fallen laut Künstlersozialkasse darunter (um ein paar Beispiele zu nennen):

  • Bildhauer
  • Designer
  • Drehbuchautor/Filmemacher
  • Entertainer
  • Fotograf
  • Illustrator
  • Journalist/Autor
  • Komponist/Musiker u.v.m.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist, dass du als selbständiger Künstler oder Publizist deine Tätigkeit auf Dauer erwerbsmäßig hauptsächlich im Inland ausübst. Somit musst du mit dieser Tätigkeit deinen Lebensunterhalt verdienen und diese nicht nur vorübergehend ausüben. Zudem musst du für den Versicherungsschutz ein jährliches Mindesteinkommen von über 3.900 Euro erzielen. Künstler und Publizisten, die mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen oder auf bereits andere Weise sozial abgesichert sind, werden nicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert.

Welche Vorteile bietet die Künstlersozialkasse?

Wenn du als selbstständiger Künstler oder Publizist über die KSK versichert bist, gibt es einige Vorteile für dich. Diese werden hier nun übersichtlich dargestellt.

Du zahlst nur die Hälfte

Als Mitglied der Künstlersozialkasse musst du als Selbstständiger nur den Teil des Arbeitnehmers zahlen und somit nur die Hälfte der Beiträge. So kann die KSK als virtueller Arbeitgeber gesehen werden, der die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.

Pflichtversichert

Über die KSK bist du automatisch pflichtversichert. Hier richten sich die Beiträge nach der Höhe des Einkommens. So musst du mit weniger Einkommen auch weniger zahlen, was für viele Künstler entscheidend sein kann.

Wahl der Krankenkasse

Ebenso darfst du als Mitglied der Künstlersozialkasse entscheiden, ob du über eine gesetzliche oder private Krankenkasse versichert sein möchtest. Bei dieser Wahlfreiheit solltest du gründlich abwägen, wofür du dich entscheidest.

Alles in allem

Du bekommst gleichzeitig mehrere Leistungen:

Familienversichert

Wenn du Mitglied der KSK bist, kannst du auch mehrere Familienmitglieder kostenlos dort mitversichern. Ob du diesen Vorteil in Anspruch nehmen kannst, entscheidet final jedoch deine gewählte Krankenkasse unabhängig von der Künstlersozialkasse.

Welche Nachteile könnten sich für dich ergeben?

Da die KSK Pflicht für alle freischaffenden Künstler und Publizisten ist, ist man gezwungen, in eine Rentenversicherung zu investieren bzw. einzuzahlen. Gerade für Künstler mit einem höheren Einkommen ist dies oftmals ein Nachteil. Ebenso können nur künstlerische Freelancer in die Künstlersozialkasse eintreten, die über 3.900 Euro im Jahr verdienen. Künstler, die sogar unter diese Grenze fallen und besondere Unterstützung bräuchten, werden hier nicht aufgenommen.

Wie hoch sind die KSK-Beiträge?

Die monatlichen Beiträge für die KSK richten sich nach deinem voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommen, welches du im Voraus jährlich einschätzen musst. Dafür musst du von deinen Betriebseinnahmen (der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit) die Ausgaben wieder abziehen und kommst dann auch deinen erzielten Gewinn. Die Beiträge errechnen sich dann aus diesem Arbeitseinkommen. Hierbei wird somit der soziale Aspekt der Künstlersozialkasse deutlich, denn Künstler mit einem geringen Einkommen zahlen monatlich deutlich weniger Beitrag als Besserverdiener. Doch der KSK-Beitrag ist nach oben hin begrenzt.

Die Versicherungssätze werden dann von der Künstlersozialkasse berechnet. Momentan liegen die Sätze bei folgenden Prozentanteilen:

  • 18,6 Prozent: momentaner Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • 14,6 Prozent: derzeitiger Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt derweil für Eltern bei 3,05 Prozent und für Kinderlose bei 3,3 Prozent.

Eintritt in die Künstlersozialkasse

Für den Eintritt in die KSK musst du die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Danach kannst du auf der offiziellen Website der Versicherung die Formulare für die Anmeldung anfordern. Dort wird dir genannt, welche Formulare, Anträge und weitere Schriften du für den Eintritt in die Kasse benötigst. Wichtig ist hier, dass du diesen Prozess dokumentierst, da du ab diesem Zeitpunkt bereits berechtigt bist, die Vergünstigungen der KSK zu nutzen. So kannst du dir auch im Nachhinein Zahlungen zurück erstatten lassen.

Fazit zur Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse kann vielen Künstlern finanzielle Hilfestellung geben und schafft gleiche Bedingungen hinsichtlich Versicherungsbeiträge für abhängige Arbeitnehmer und freischaffende Künstler. Generell gilt es hier einen Anreiz zu schaffen, künstlerische Tätigkeiten ohne Benachteiligung ausüben zu können.

Da die Anmeldung oftmals viele verschiedene Schritte und Angaben erfordert, solltest du dich vorerst mit der Kasse in Verbindung setzen und in einem persönlichen Gespräch per Telefon deine Fragen beantworten lassen und deinen eventuell individuellen Fall besprechen. So vermeidest du Fehler im Antrag und die Gefahr abgelehnt zu werden wird minimiert.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Künstlersozialkasse

Für wen ist die Künstlersozialkasse?

Um sich über die KSK zu versichern, musst du nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzes als Künstler entweder Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Auch als Publizist kannst du dich versichern lassen, wenn du als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise  tätig bist oder Publizistik lehrt.

Was sind die Voraussetzungen für die Künstlersozialkasse?

Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist, dass du als selbständiger Künstler oder Publizist deine Tätigkeit auf Dauer erwerbsmäßig hauptsächlich im Inland ausübst. Somit musst du mit dieser Tätigkeit deinen Lebensunterhalt verdienen und diese nicht nur vorübergehend ausüben.

Welche Leistungen sind mit inbefriffen?

Folgende Leistungen sind mit inbegriffen:
– Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung

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Über den Autor

Autorenprofil: Andreas Fricke

Andreas Fricke

Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.

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