Die Chancen und Risiken der neuen Finanzierungsform
Neues Gesetz: Krankenkassen dürfen als Investoren einsteigen
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Inhaltsverzeichnis
- Hohes Finanzpotenzial bei den Krankenkassen als Investor
- Erfolge steigern mit dem Wissen der Krankenkassen
- Investitionen ab 5 Millionen Euro möglich
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Das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) soll Patienten im Alltag besser informieren und die Kommunikation verbessern. Es beinhaltet unter anderen die Elektronische Patientenakte und auch einen neuen Paragraph zu Kapitalvermögen. Dieser besagt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nun auch als Investoren bei Startups einsteigen dürfen. Laut §263a des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) ist es demnach erlaubt, bis zu zwei Prozent der Finanzreserven „in Anteile an Investmentvermögen“ anzulegen. Dadurch entstehen wiederum neue Chancen für Startups im Gesundheitswesen, die neue Beteiligungsmodelle und damit weitere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten.
Hohes Finanzpotenzial bei den Krankenkassen als Investor
Die Krankenkassen lassen sich als Investoren noch schwer einschätzen, sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Denn die Finanzreserven aller gesetzlichen Kassen lagen Ende 2019 bei knapp 20 Milliarden Euro. Damit liegt das mögliche Investitionspotenzial der gesetzlichen Kassen bei 400 Millionen Euro. Jedoch muss diese Summe auch an die aktuelle Corona-Krise angepasst werden. Zudem kommen durch die Investments auch neue Aufgaben auf die Krankenkassen zu, die bisher eher Verwalter des Gesundheitssystems waren. Insgesamt fällt trotz dieser Umstellungen der hohe finanzielle Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf. Denn dieser liegt weit über den Möglichkeiten der privaten Krankenversicherungen. Diese hatten im letzten Jahr knapp 100 Millionen Euro in ihren Fonds Heal Capital eingezahlt und kamen damit schon an ihre finanziellen Grenzen.
Erfolge steigern mit dem Wissen der Krankenkassen
Laut Experten können die Startups auch vom Wissen der gesetzlichen Krankenkassen profitieren, wenn diese als Investoren einsteigen. „Krankenkassen wissen sehr gut, was in der Gesundheitsversorgung fehlt“, sagt Henrik Matthies, General Manager beim Health Innovation Hub (HIH) des Bundesgesundheitsministeriums in einer Stellungnahme. Sie verfügten über das „tiefste Verständnis des Gesundheitswesens und seiner Regulatorik“. Damit können nicht nur Versorgungslücken identifizieren, sondern auch neue Lösungen von Startups in die Versorgung bringen. Dieses Market-Access-Knowhow fehle demnach allen Unternehmen, die neu ins Gesundheitswesen kommen.
Zusätzlich gibt es auch ein europaweites Programm, dass den Einstieg der Krankenkassen als Investoren vereinfachen soll. Dieses Programm der HIH und des Ministeriums steht allen Kassen offen und unterstützt sie bei der Auswahl geeigneter Venture Capitals. Es wurde vom European Institute of Technology der EU-Kommission (EIT Health) gemeinsam mit dem von der EU-Kommission finanzierten European Investment Fund (EIF) aufgesetzt und startet ab Anfang Oktober 2020. Dabei wählt der EIF geeignete Investmentfonds aus.
Investitionen ab 5 Millionen Euro möglich
Das Konzept sieht vor, dass jede Krankenkasse als Investor einzeln oder im Verbund zunächst fünf Millionen Euro in den angelegten Venture Capital Fond investiert. Hinzu kommen Beiträge weiterer Interessenten, sodass bis zu 150 Millionen Euro als Investment möglich sind. Wie es im HIH heißt, legt die EU-Kommission noch mal 150 Millionen Euro drauf. „Diese Eintrittstickets werden dann vom EIF über zehn bis 15 teilnehmende VCs gestreut“, so Matthies.
Die Barmer GEK hat bereits im Jahr 2016 fünfzehn Millionen Euro in einen Healthtech-Fonds des Frühphaseninvestors Earlybird gesteckt. Auch die Techniker Krankenkasse startete das Programm Bluebeyond und die AOK den Accelerator AOK Plus. Allerdings standen dort bisher nicht die finanziellen Mittel, sondern die Beratungen im Fokus. Insgesamt könnte das Digitale Versorgungsgesetz nun jedoch dafür sorgen, dass Krankenkassen als Investoren einspringen und den Wettbewerbsvorteil der Gesundheitsstartups vergrößern.
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Über den Autor
Insa Schoppe
Direkt nach dem Abitur entschied sich Insa für ein „Multimedia Production“-Studium in Kiel, danach folgten praktische Erfahrungen in einer Fernsehproduktionsfirma. Anschließend startete sie ein Volontariat in der Redaktion eines Radiounternehmens und wurde als Redakteurin übernommen. Zu ihren Aufgaben gehörten neben der Recherche und Texterstellung auch tägliche Nachrichten sowie die Verantwortung für mehrere Magazine. Im März 2020 wechselte Insa von der Radio-Redaktion in die Online-Redaktion von Gründer.de. Seit März 2022 verantwortet sie als Projektmanagerin die Kongress-Awards, moderiert unsere Online-Kongresse und schreibt weiterhin hin und wieder für das Magazin von Gründer.de.