Hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ende deiner Selbständigkeit?
Wenn du selbständig bist, unterliegst du immer einem gewissen Risiko, dass deine Einkünfte wegbrechen und du am Ende ohne Einkommen dastehst. Um das zu vermeiden, hast du die Möglichkeit, auch nach einer Selbständigkeit Arbeitslosengeld zu beziehen. Daher ist es wichtig ist, dass du einige Bedingungen frühzeitig beachtest und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleitest. Womit du gleich anfangen solltest? Melde dich arbeitslos – und zwar bei deiner Agentur für Arbeit. Wir haben die grundlegenden Voraussetzungen für deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Selbständigkeit aufgelistet.
- Du musst in den 2 Jahren vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
- oder in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben
Falls du diese Voraussetzungen nicht erfüllst – keine Angst! Du hast immer noch die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen, wenn dein Einkommen wegbricht.
So bekommst du Arbeitslosengeld während der Selbständigkeit
Du bist überrascht, dass du auch während deiner selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hast? Aber auch hier gibt es einige Bedingungen, die du erfüllen musst.
- Du darfst nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- Du darfst nicht mehr als 165 Euro monatlich dazu verdienen.
Beispielrechnung – So hoch ist das Arbeitslosengeld
Die Höhe des Arbeitslosengeldes nach Selbständigkeit richtet sich nach deinem Bildungsabschluss und nicht nach deinem vorherigen Einkommen. Hier ein Beispiel für das Jahr 2023 (Steuerklasse III/60% – ohne Kind), um dir einen Überblick zu geben:
- Qualifikationsgruppe 1 (Hoch-/Fachhochschule): 1.778,10 € monatlich
- Qualifikationsgruppe 2 (Fachschule/Meister): 1.534,20 € monatlich
- Qualifikationsgruppe 3 (abgeschlossener Ausbildungsberuf): 1.276,50 € monatlich
- Qualifikationsgruppe 4 (keine Ausbildung): 977,70 € monatlich
Darum ist eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung sinnvoll
Die Freiwillige Arbeitslosenversicherung ermöglicht dir als Selbständiger den Bezug von Arbeitslosengeld, falls du zu wenig Einkommen erzielst. Wenn du also nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bist und auch nicht freiwillig versichert bist, fällt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld sehr wahrscheinlich weg. Wann kannst du also eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?
Das sind die Voraussetzungen
- Du warst vor deiner Selbständigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hast bereits Arbeitslosengeld bezogen.
- Du musst die freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner Selbständigkeit bei deiner Agentur für Arbeit beantragen.
So hoch ist der Beitrag
Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung können je nach Region und Tätigkeitsbereich unterschiedlich ausfallen. Für das Jahr 2024 gelten spezifische Bezugsgrößen, die zudem als Berechnungsgrundlage dienen. Die jährliche Bezugsgröße beträgt in 2024 3.535 Euro (West) und 3.465 Euro (Ost). Die Bezugsgröße basiert auf dem Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung und dient somit als Grundlage für die Berechnung deiner Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
- Selbständige in den ersten zwei Jahren: 45,96 Euro (West) 45,05 Euro (Ost)
- Selbständige nach den ersten zwei Jahren: 91,91 Euro (West) 90,09 Euro (Ost)
- Erziehende: 45,96 Euro (West) 45,05 Euro (Ost)
- Weiterbildende: 45,96 Euro (West) 45,05 Euro (Ost)
Andere Hilfen – welche Ansprüche hast du noch?
Neben dem Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit bietet die Agentur für Arbeit zahlreiche weitere Unterstützungen wie beispielsweise den Gründungszuschuss, der dir beim erneuten Schritt in die Selbständigkeit hilft. Auch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erweitern deine beruflichen Fähigkeiten.
Falls du wieder aus der Selbständigkeit raus möchtest, kannst du zusätzlich mit Coachings deine Bewerbungsunterlagen optimieren und so mit besserer Vorbereitung in Vorstellungsgespräche gehen. Darüber hinaus findest du über die Online-Jobbörsen und Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit schneller passende Stellenangebote.
Fazit: Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit
Arbeitslosengeld nach deiner Selbständigkeit kann dir eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten, wenn dein Einkommen nicht mehr zum leben ausreicht. Daher ist es entscheidend, dass du dich frühzeitig informierst und die notwendigen Schritte unternimmst, um deine Ansprüche geltend zu machen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung spielt dabei eine zentrale Rolle.
Denke außerdem daran, dass Fokus und harte Arbeit entscheidend sind, um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten. Das bedeutet also – Erfolg kann man lernen!
Wenn ein Selbstständiger arbeitslos wird und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann er Arbeitslosengeld I beantragen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, ob der Selbstständige in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung geleistet hat.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I für Selbständige variiert je nach Bildungsabschluss im Jahr 2023 (Beispiel: Steuerklasse III/60% – ohne Kind) zwischen 977 und 1778 Euro im Monat.
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Jana Blümler