Die Steuerreform zielt darauf ab, die bestehenden Ungleichheiten in der Besteuerung von Paaren mit unterschiedlichem Einkommen abzumildern. Bislang führte die Wahlkombination der Steuerklassen 3 und 5 oft zu überproportional hohen Abgaben der Geringverdiener, was durch das Abschaffen der Steuerreform verhindert werden soll. Diese würde laut Finanzminister Lindner mehr Fairness und Anreiz für eine ausgeglichenere Erwerbsbeteiligung innerhalb von Partnerschaften schaffen.
Aber was genau bedeutet die Umstellung für Steuerzahler? Und wann soll die Steuerreform umgesetzt werden? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte.
Überblick: Was ändert sich?
Die Steuerreform zielt darauf ab, das deutsche Steuersystem einfacher, gerechter und transparenter zu gestalten. Dafür möchte die Ampelkoalition die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen, die viele Ehepaare zum Steuervorteil nutzen. Stattdessen soll ab 2030 eine neue „Steuerklasse 4 mit Faktor“ eingeführt werden.
Folgende Änderung sollen sich laut Christian Linder aus der Steuerreform ergeben:
- Ehepaare werden ab 2030 in die Steuerklasse 4 eingestuft, unabhängig vom Einkommensverhältnis.
- Über das Faktorverfahren können sie jedoch weiterhin berücksichtigen, wer wie viel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.
- Dadurch verteilt sich dem Finanzminister zufolge die Lohnsteuerbelastung gerechter auf beide Partner.
- Das Ehegattensplitting soll jedoch unberührt bleiben und weiterhin bestehen bleiben.
Insgesamt basiert die Steuerreform darauf, traditionelle Rollenbilder aufzubrechen und mehr Anreize für eine gleichberechtigte Erwerbstätigkeit beider Partner zu schaffen.
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Bis wann will Lindner die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen?
Laut den Plänen der Ampel-Koalition soll die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Bis dahin bleibt das bisherige System zunächst unverändert.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) begründete den gewählten Zeitrahmen damit, dass den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit für die Umstellung gegeben werden soll, bis die Steuerklassen 3 und 5 für Paare tatsächlich abgeschafft werden. „Wer will, kann schon heute besprechen, wie eine faire Aufklärung bei der Steuerschuld aussieht“, erklärte Lindner. Denn die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gebe es bereits.
Allerdings ist der Gesetzesentwurf noch nicht endgültig beschlossen. Bevor die Neuregelung tatsächlich in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Lindner sieht darin jedoch einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichstellung und Erwerbsanreizen innerhalb von Partnerschaften.
Kritiker der Steuerreform
Obwohl viele Betroffene die Pläne der Bundesregierung als sinnvoll erachten, gibt es auch kritische Stimmen. Einige Experten bezweifeln, dass das Abschaffen der Steuerklassen 3 und 5 tatsächlich zu einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen führen wird.
Sie argumentieren, dass der Effekt auf das Arbeitsangebot eher gering ausfallen könnte. Entscheidend sind andere Faktoren wie die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten oder gesellschaftlichen Rollenbildern. Zudem befürchten Kritiker, dass Paare mit sehr ungleichem Einkommen durch die Umstellung zunächst finanziell schlechter gestellt werden könnten.
„Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden. Insbesondere das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, weil das eine massive Steuererhöhung wäre.“
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister
Wer soll von dem Abschaffen der Steuerklassen 3 und 5 profitieren?
Trotz der genannten Bedenken gehen Experten sowie der Finanzminister selbst davon aus, dass die Mehrheit der Bürger von der geplanten Steuerreform profitieren wird. Laut Lindner soll das Abschaffen der Steuerklassen 3 und 5 jedoch keine Paare steuerlich schlechter dastehen lassen. Im Gegenteil: Die Steuerreform soll sich Lindner zufolge danach richten, die Steuerlaster gerecht auf beide Partner zu verteilen.
Insbesondere Paare, in denen der Zweitverdiener bisher in Steuerklasse 5 eingruppiert war, dürften von der Umstellung profitieren. In diesem Fall wird ihnen ein Grundfreibetrag angerechnet, der zu einer geringeren Steuerlast führt. Darüber hinaus können Paare mit sehr unterschiedlichem Einkommen durch das Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 den Splittingvorteil bereits während des Jahres nutzen, anstatt ihn erst nach der Steuererklärung zu erhalten.
Insgesamt soll die Steuerreform auch zu mehr Fairness und Erwerbsanreizen für den armverdienenden Partner in einer Ehe oder Partnerschaft führen. Ob dies tatsächlich zu einer höheren Frauenwerbsquote führt, bleibt abzuwarten.
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Jana Blümler