Gründer FAQ: Die wichtigsten Infos zur Haftung
Bei welchen Rechtsformen hafte ich mit meinem Privatvermögen?
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Inhaltsverzeichnis
- Die Haftung bei Personengesellschaften – Die OHG und GbR als Beispiele
- Die Haftung bei Kapitalgesellschaften im Vergleich
- Welche Gesellschaftsform ist die richtige für dich?
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Bei welcher Gesellschaftsform haftest du mit deinem Privatvermögen? Wann haftest du nur mit dem Vermögen, das du in die Gesellschaft investiert hast? Mit diesen wichtigen Fragen musst du dich als Gründer beschäftigen, wenn du dich in der Gründungsphase deiner Firma für eine Rechtsform entscheidest.
In Haftungsfragen ist zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Wenn du dich für dich Gründung einer Personengesellschaft entscheidest, haftest du mit deinem Privatvermögen. Im Falle der Gründung einer Kapitalgesellschaft bist du allein mit deinem Gesellschaftsvermögen in der Haftung drin.
Die Haftung bei Personengesellschaften – Die OHG und GbR als Beispiele
Ein klassisches Beispiel für eine Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Für die Gründung dieser müsst ihr euch mindestens zu zweit zusammentun. Ein gewichtiger Vorteil: Der Gründungsaufwand bzw. die Gründungsformalitäten sind sehr niedrig. Insbesondere musst du mit deinen Partnern einen Gesellschaftsvertrag schließen, in dem ihr einen Gesellschaftszweck festlegt und euch verpflichtet, bestimmte Beiträge für die Gesellschaft zu leisten. Startkapital müsst ihr übrigens nicht aufbringen. Dagegen haftet ihr als Gesellschafter persönlich für alle Verbindlichkeiten und Schulden eurer Firma.
Mit Eintragung ins Handelsregister kann eine GbR eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) werden. Ist keine Eintragung erfolgt, zeichnet sich eine Gesellschaft als OHG aus, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, also eines gemeinsamen Unternehmensnamens, ausgerichtet ist. Wenn ihr euch für die Gründung einer OHG oder einer GbR entscheidet, haftet ihr als Gesellschafter in jedem Fall gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass die Gläubiger eurer Firma ihre Forderungen vollständig gegen jeden von euch durchsetzen können. Wenn einer von euch komplett zahlt, muss dies natürlich unter euch wieder ausgeglichen werden.
Die Haftung bei Kapitalgesellschaften im Vergleich
Wenn ihr euch für die Gründung einer Kapitalgesellschaft entscheidet, kommen für euch zum Beispiel folgende Rechtsformen in Betracht. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Unternehmergesellschaft (UG) haften du und deine Gründungspartner jeweils nur mit eurem Gesellschaftsvermögen. Beide Gesellschaftsformen unterscheiden sich durch das einzubringende Mindeststammkapital. Bei der GmbH beträgt es 25.000 Euro, bei der UG dagegen nur einen Euro. Im Vergleich zu den Personengesellschaften ist der Gründungsaufwand bei diesen Gesellschaftsformen bereits höher. So muss man die Gesellschaftsverträge zur Gründung einer GmbH oder einer UG notariell beglaubigen lassen. Zudem ist eine Eintragung im Handelsregister erforderlich. Insbesondere in der Gründungsphase sollten die Gesellschafter sich außerdem nicht darauf verlassen, dass sie nur beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Zu diesem Zeitpunkt liegt das Haftungsrisiko noch beim Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Haftungsbeschränkung tritt erst ein, wenn die notarielle Beglaubigung der Vertragsunterlagen und die Eintragung ins Handelsregister bereits erfolgt sind.
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Für die Aktiengesellschaft (AG) musst du mit deinen Geschäftspartnern ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro investieren. Außerdem kommt es auch hier erst mit Eintragung im Handelsregister zu einer Haftungsbeschränkung.
Bei der Kommanditgesellschaft (KG) muss, was die Haftung angeht, zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern, den Komplementären, und den Kommanditisten differenziert werden, die nur in Höhe ihrer Einlage haften. Allerdings kann auch bei den Komplementären die Haftung wiederum auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden, wenn eine GmbH ihre Rolle übernimmt. Dann wird von einer GmbH und Co KG gesprochen.
Welche Gesellschaftsform ist die richtige für dich?
Nun stellt sich allerdings die Frage: Welche Gesellschaftsform passt zu deinem Gründungsvorhaben. Wenn du eine Personengesellschaft gründest, ersparst du dir im Vergleich viel Organisations- und Verwaltungsaufwand. Außerdem muss kein hohes Startkapital aufgewendet werden. Dagegen musst du natürlich das Risiko der Haftung mit deinem Privatvermögen in Kauf nehmen. Innerhalb einer Personengesellschaft sind wegen dieses Haftungsrisikos auch eine enge Zusammenarbeit und ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den Gründungspartnern wichtig.
Mit Gründung einer Kapitalgesellschaft profitierst du in der Regel ab Eintragung ins Handelsregister von einer Haftungsbeschränkung. Dagegen müssen bei der Gründung viele Formalitäten beachtet werden und der Gründungsaufwand ist beträchtlich. Zudem musst du nicht selten ein beachtliches Startkapital aufbringen.
Nicht nur bei den Gründungsformalitäten, auch wenn du dich für eine bestimmte Gesellschaftsform entscheidest, ist es ratsam für dich, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So findest du heraus, welche Gesellschaftsform am besten zu dir passt und erstellst ein rechtssicheres Konzept für deine Gesellschaftsgründung.
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Über den Autor
Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.LEGAL den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.