Suche
Close this search box.

Für den Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe

Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Die Rechtsform für Freiberufler

Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich ideal für Angehörige freier Berufe, die nicht alleine ein Unternehmen starten wollen. Mit dieser Rechtsform können sie sich mit anderen Freiberuflern zusammentun und ihre Geschäftstätigkeit starten. Was es alles bei der Gründung der Partnergesellschaft zu beachten gibt und wo bei der Partnerschaftsgesellschaft die Vor- und Nachteile liegen, wollen wir dir in diesem Artikel genauer erklären.

Definition: Was ist eine Partnergesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) lässt sich gut mit der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichen. Sie ist ebenfalls eine Personengesellschaft, für die, anders als beispielsweise bei einer GmbH, kein Startkapital erforderlich ist. Im Gegensatz zu der OHG können diese jedoch nur Freiberufler gründen. Zu diesen gehören beispielsweise Architekten, Designer, Anwälte, Ärzte oder Journalisten. Daher eignet sie die Rechtsform der Partnergesellschaft ideal für Freiberufler, die in einem Team gründen wollen. Die Rechtsgrundlage der Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaftsform bildet das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) welches online frei zugänglich ist.

Checkliste

Die ultimative Checkliste für deine Unternehmensgründung 2024!

Unser eBook führt dich Schritt für Schritt zur erfolgreichen Firmengründung!

Wie gründet man die Partnergesellschaft?

Damit man die Partnerschaftsgesellschaft gründen kann, müssen sich mindestens zwei Angehörige von freien Berufen zusammenschließen. Diese müssen allerdings nicht zwingend denselben Beruf ausüben. So kann beispielsweise auch ein Arzt zusammen mit einem Journalisten ein Unternehmen gründen. Diese Partnerschaft für die Partnergesellschaft muss dann in das Partnerschaftsregister eingetragen werden. Hier muss die Anmeldung für das Register von einem Notar beglaubigt werden. Bei der Anmeldung müssen der Name und Sitz der Partnerschaft, die Berufsbezeichnungen aller Freiberufler, die eingetragen werden sollen, der Gegenstand der Partnerschaftsgesellschaft sowie die Vertretungsmacht der Partner angegeben werden.

Mit dem Eintrag der Partnerschaftsgesellschaft in das jeweilige Register, kann die Bezeichnung der Partnerschaft frei gewählt werden. Jedoch muss hierbei beachtet werden, dass der Name der Partnerschaft für die Partnergesellschaft mindestens den Namen eines Partners, den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten muss.

Wer vertritt eine Partnerschaftsgesellschaft?

Generell darf jeder der eingetragenen Partner eine Partnerschaftsgesellschaft nach außen vertreten. Das heißt, alle offiziellen Partner, die im Gründungsvertrag stehen, dürfen die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen. Außer die Person ist durch den Partnerschaftsvertrag offiziell von der Vertretung ausgeschlossen. Dabei bedeutet diese Vertretung, dass ein Partner alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtshandlungen ausüben darf. Also auch zum Beispiel über neue Geschäftsabschlüsse entscheiden oder Rechtsstreits einleiten. Den anderen Partnern steht dabei allerdings ein Widerspruchsrecht zu.

Der Gründungsvertrag der Partnergesellschaft

Wenn du eine Partnerschaftsgesellschaft gründen willst, ist es zwingend notwendig, dass du mit deinen Gründungspartnern einen Gründungsvertrag aufsetzt. In diesem müssen der Namen der Partnergesellschaft, der Sitz und der Gegenstand der Partnerschaft, den Vornamen und Namen sowie Wohnort der Partner und deren Berufsbezeichnungen enthalten sein.

Bei dem Vertrag stellt sich vielen Gründern die Frage, ob sie auf einen Mustervertrag zurückgreifen wollen oder doch lieber einen Rechtsanwalt beauftragen, um den Vertrag aufzusetzen. Der Mustervertrag enthält meistens nur die wirklich nötigsten Punkte, die sehr wichtig zu erwähnen sind. Diesen findest du für Partnerschaftsgesellschaften kostenlos im Internet. Beauftragst du einen Rechtsanwalt, kann dieser alle Punkte, die dir und deinen Partnern wichtig sind, rechtssicher abdecken, sodass im Notfall kein Interpretationsspielraum gegeben ist. Dieser Service ist aber vergleichsweise teuer. Hier müssen du und deine Partner also überlegen, wie viel ihr bereits seid auszugeben bzw. was ihr euch für den Vertrag wünscht.

Haftung bei der Partnerschaftsgesellschaft

Die Haftung erfolgt bei der Partnerschaftsgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen sowie mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Es gibt hier allerdings eine Besonderheit gegenüber der Haftung bei anderen Rechtsformen. Wenn ein einzelner Partner aufgrund eines beruflichen Fehlers durch die Bearbeitung eines Auftrages einen Schaden verursacht, ist er auch alleine zur Haftung der Partnergesellschaft verpflichtet.

Zudem gibt es bei einzelnen Berufen die Möglichkeit, eine Haftungsbeschränkung in Anspruch zu nehmen. Dies ist dann möglich, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist und die Mindestversicherungssumme einen bestimmten Wert überschreitet. In diesem Fall tritt die Partnerschaftsgesellschaft als PartG mbB (Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung) auf. Diese tritt aber nur dann in Kraft, wenn der Schaden der Partnergesellschaft durch einen beruflichen Fehler entstanden ist.

Kosten der Rechtsform

Wie hoch die Gründungskosten bei einer Partnerschaftsgesellschaft sind, hängt hauptsächlich davon ab, wie viele Gründer im Team sind. Pro Person kostet es 100 Euro um sich in das Partnerschaftsregister eintragen zu lassen. Zudem fallen noch Kosten für die notarielle Beglaubigung der Partnergesellschaft an, die so ab 130 Euro losgehen. Somit kostet die Gründung dieser Rechtsform ab 230 Euro aufwärts.

Steuern

Genau wie bei Freiberuflern ist auch die Partnerschaftsgesellschaft von der Gewerbesteuer für Selbstständige befreit. Diese Kosten fallen damit schon mal weg. Dafür fällt für jeden Gründer die Einkommenssteuer an. Hinzu kommen die Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Lohnsteuer für eine Partnergesellschaft. Eine Buchführungspflicht besteht bei dieser Gesellschaft nicht. Somit kann auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, zurückgegriffen werden.

Für wen eignet sich die Partnerschaftsgesellschaft?

Die Rechtsform eignet sich im Grunde für jeden Freiberufler, der aber nicht alleine ein Unternehmen gründen will. Sprich für jeden, der freiberuflich in einem Team arbeiten will. Wenn die Tätigkeit der Firma jedoch einen gewerblichen Charakter annimmt, also beispielsweise Waren verkauft oder gewerbliche Dienstleistungen angeboten werden, kann es passieren, dass die PartG ihren freiberuflichen Status verliert und zur gewerblichen Handelsgesellschaft wird. Hast du also einen gewerblichen Zweck mit deinem Unternehmen geplant, eignet sich eher die Gründung einer GbR oder OHG.

eBook

Entscheidungshilfe für Gründer!

Mit unserem eBook findest du im Handumdrehen die richtige Rechtsform für dein Business

Zusammenfassend: Die Vorteile und Nachteile der Partnergesellschaft

Auch bei dieser Rechtsform gibt es viele Vor- und Nachteile über die sich jeder Freiberufler Gedanken machen sollte, bevor er die Partnerschaftsgesellschaft gründet.

Die Vorteile der Partnergesellschaft

Folgende Vorteile kann die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft haben:

  • Kein Mindestkapital für die Partnerschaftsgesellschaften erforderlich
  • Keine Gewerbesteuer fällig
  • Individuelles Geschäftsrecht
  • Einfache Gründung
  • Auflösung leicht möglich
  • Status als Freiberufler bleibt erhalten
  • keine doppelte Buchführung
  • Ist-Versteuerung möglich

Die Nachteile der Partnergesellschaft

Natürlich hat die Partnerschaftsgesellschaft aber auch einige Nachteile, die man sich vor Augen halten sollte, bevor man die Gründung angeht:

  • unbeschränkte Haftung der Partner bei Partnerschaftsgesellschaften
  • an die Ausübung eines Katalogberufs gebunden
  • Ausscheiden der Partner, wenn sie nicht mehr freiberuflich tätig sind
  • jede Geschäftsänderung kann eine Namensänderung verursachen

Ist eine Partnergesellschaft zur Buchführung verpflichtet?

Die Buchführungspflicht besagt, dass grundsätzlich jeder Kaufmann nach § 238 HGB dazu verpflichtet ist, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte deutlich zu machen. Auch die Lage seines Vermögens muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sichtbar sein. Allerdings sind eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform nicht zur Buchführung verpflichtet. Anders ist es zum Beispiel bei Personenhandelsgesellschaften, wie zum Beispiel der OHG oder KG, die zur Buchführung verpflichtet sind.

Wie löst man die Partnerschaftsgesellschaft wieder auf?

In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass die Partnerschaftsgesellschaft aufgelöst werden muss. Das kann der Fall sein, wenn die Mitglieder dies beschließen, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Partner aufgrund diverser Gründe ausscheiden. Die Partnerschaftsgesellschaft kann man jederzeit und unkompliziert auflösen, wenn die Mitglieder dies beschließen.

Die Rechtsform in eine PartG mbB wechseln

Es besteht die Möglichkeit, die Partnerschaftsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dieser Rechtsformen unterscheiden sich in ihren Haftungsregeln. Bei der PartG muss der Partner für berufliche Fehler mit seinen persönlichen Vermögen gerade stehen. Dies ist bei der PartG mbB anders. Hier gibt es keine persönliche Haftung, wodurch das Privatvermögen aller Partner geschützt ist. Die Haftung beschränkt sich hier auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.

Es ist auch nach der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft möglich, diese in eine PartG mbB umzuwandeln. Hierfür muss müssen die Gründer den Gesellschaftsvertrag ändern und die Eintragung im Partnerschaftsregister anpassen. Für die Eintragung ist erneut eine notarielle Beglaubigung nötig, der Vertrag kann jederzeit schriftlich von den Mitgliedern angepasst werden.

Fazit

Die Partnerschaftsgesellschaft ist somit die ideale Rechtsform für Freiberufler, die nicht alleine, sondern mit mehreren Leuten zusammen ein Unternehmen gründen wollen. Die Gründung an sich geht sehr unproblematisch, lediglich die Haftung der Partnergesellschaft muss geklärt werden. Davon abhängig wird dann entweder eine PartG oder eine PartG mbB gegründet. Sonst lässt sich mit einer Partnerschaftsgesellschaft nicht viel falsch machen, da es viele Vorteile gibt, die für diese Rechtsform sprechen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Partnerschaftsgesellschaft

Was kostet die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft?

Die Kosten hängen hier davon ab, wie viele Personen an der Gründung beteiligt sind. Denn pro Person kostet es 100 Euro um sich in das Partnerschaftsregister eintragen zu lassen. Zusätzlich fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung an, die ab 130 Euro aufwärts gehen.

Für wen eignet sich die Partnerschaftsgesellschaft?

Eine Partnerschaftsgesellschaft lohnt sich für dich, wenn du als Freiberufler tätig bist, aber nicht alleine ein Unternehmen gründen möchtest. sollte die Tätigkeit des Unternehmens jedoch einen gewerblichen Charakter annehmen, kann es passieren, dass die PartG ihren freiberuflichen Status verliert und zu einer gewerblichen Handelsgesellschaft wird. Überlege hier also gut, welchen Zweck du mit deinem Unternehmen erreichen willst.

Wer haftet bei einer Partnerschaftsgesellschaft?

Bei einer Partnerschaftsgesellschaft haftet man mit dem Gesellschaftsvermögen sowie mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Wenn jedoch ein einzelner Partner aufgrund eines beruflichen Fehlers einen Schaden verursacht, ist er auch alleine zur Haftung verpflichtet.

Wer vertritt eine Partnergesellschaft?

Generell darf jeder der eingetragenen Partner eine Partnerschaftsgesellschaft nach außen vertreten. Das heißt, alle offiziellen Partner, die im Gründungsvertrag stehen, dürfen die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen. Außer die Person ist durch den Partnerschaftsvertrag offiziell von der Vertretung ausgeschlossen.

Artikel bewerten
Wie gefällt dir dieser Artikel?
4.9 aus 7 Bewertungen
MEHR ZUM THEMA
Themenseiten

DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?

WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!

Exklusive Einblicke
Newsletter für KI-Insider
Melde dich jetzt an und werde zum Gewinner der KI-Revolution

Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.

Über den Autor

Autorenprofil: Lea Minge

Lea Minge

Lea ist bei Gründer.de für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtet von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” ist sie eine wahre Expertin und verfolgt für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hat sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte bleiben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte. Nach Abschluss ihres Bachelors macht sie seit Oktober 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de.

Kommentare sind geschlossen.

Sitemap

schliessen