Gründer FAQ: Das musst du als Shop-Betreiber wissen
Wie gestalte ich meinen Online-Shop rechtssicher?
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Inhaltsverzeichnis
- Produkt und Preis richtig darstellen
- Den Online-Bestellvorgang rechtskonform ausgestalten
- AGB rechtssicher erstellen und im Online-Shop platzieren
- Ordnungsgemäße Erstellung und Platzierung einer Widerrufsbelehrung
- Das Impressum gesetzmäßig ausgestalten
- Eine korrekte Datenschutzerklärung erstellen und einbinden
- Was droht, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden?
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Die Gründungsphase des ersten eigenen Unternehmens ist geschafft. Nun möchtest du die eigenen Produkte endlich am Markt vertreiben. Was könnte sich dafür besser eignen als ein eigener Online-Shop. Aber Vorsicht: Wer einen Online-Shop einrichtet, hat einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Sonst drohen schnell die ersten Abmahnungen und das kann teuer werden.
Produkt und Preis richtig darstellen
Die erste Fehlerquelle taucht schon bei der Produktdarstellung im Online-Shop auf. Wer einen Online-Shop führt, muss darin Bilder von seinen Produkten veröffentlichen. Wenn nicht alle auf dem Bild abgebildeten Gegenstände zum Angebot gehören, ist darüber in einem klaren, unmissverständlichen Hinweis aufzuklären. Online-Händler sind zudem verpflichtet, den Käufer über alle „wesentlichen Merkmale“ des Produkts zu informieren. Darunter fallen beispielsweise jegliche Verwendungsmöglichkeiten, das Gewicht, die Maße oder die Zusammensetzung des Produkts. Welche dieser Angaben jeweils als wesentlich gelten, variiert je nach Art und Komplexität des Produkts. Je nach Art der Produkte, die du vertreibst, solltest du auch prüfen, ob möglicherweise Sondervorschriften beim Verkauf dieser Waren gelten. So müssen zum Beispiel fast alle verpackten Lebensmittel entweder mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden. Weitere Sondervorschriften gelten für gewisse elektronische Geräte (Energiekennzeichnung), Textilien (verwendete Fasern), Spielzeug und viele andere Produkte mehr.
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Auch bei der Angabe des Produktpreises oder der Versandkosten kommt es auf Details an. Grundsätzlich ist zunächst einmal immer der Produktpreis zusammen mit der Produktbeschreibung anzugeben, es sei denn der Kunde kann sich die Zusammenstellung selbst aussuchen. In diesen Fällen liegt noch kein konkretes Verkaufsangebot vor und es ist erlaubt, den Kunden nach seiner individuellen Zusammenstellung per E-Mail über den Preis zu informieren.
Für die Produkte sind jeweils die Endpreise als Bruttopreise anzugeben und mit dem Hinweis „inkl. MwSt“ zu versehen. Ebenso sind die Versandkosten zu nennen, wobei diese unter einem bestimmten anklickbaren Link genauer aufgeschlüsselt werden können. Wichtig ist, dass alle diese Informationen direkt auf der Angebotsseite einsehbar sind. Der Kunde darf die Informationen nicht erst erhalten, wenn die Produkte bereits im Warenkorb liegen.
Den Online-Bestellvorgang rechtskonform ausgestalten
Online-Händler sind dazu verpflichtet, dem Kunden einen Termin zu nennen, bis wann er mit der Lieferung der bestellten Produkte rechnen kann. Unzulässig sind dabei offene Zeitangaben, wie zum Beispiel „in der Regel“ oder „voraussichtlich“. Den Begriff „circa“ darfst du dagegen verwenden. Der Online-Händler muss spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden
Will der Kunde die Bestellung abschließen muss für ihn klar erkennbar sein, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dafür eignet sich eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig/kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“. Hat der Kunde diese Schaltfläche angeklickt, müsst ihr ihm als Online-Händler sofort den Zugang der Bestellung per E-Mail bestätigen. Darüber hinaus ist der Vertragsschluss mit dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen. Die Bestätigung kannst du per E-Mail an den Kunden versenden oder ihm in Papierform bei Lieferung der Ware zukommen lassen. In jedem Fall muss die Bestätigung den kompletten Inhalt des Vertrages wiedergeben, inkl. Der AGB des Online-Shops und der Widerrufsbelehrung.
AGB rechtssicher erstellen und im Online-Shop platzieren
Wenn du die AGB des Online-Shops auf deiner Website einbauen willst, sind vor allem zwei Punkte zu beachten:
- Der Kunde muss auf der Start- bzw. Bestellseite über einen Link zu den AGB gelangen können.
- Außerdem muss der Kunde bei Vertragsschluss die Möglichkeit haben, die AGB abzuspeichern.
Als Online-Händler sollte man selbstverständlich auch sichergehen, dass die einzelnen AGB-Klauseln wirksam sind. Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln, in denen du unverbindliche Lieferzeiten angibst oder dem Kunden die Pflicht auferlegst, Mängel am Produkt sofort nach Erhalt zu rügen.
Ordnungsgemäße Erstellung und Platzierung einer Widerrufsbelehrung
Der Kunde hat die Möglichkeit, den online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Darauf muss er klar und deutlich hingewiesen werden. Auf deiner Start- bzw. Bestellseite muss also bereits gut sichtbar sein, dass der Kunde eine Widerrufsmöglichkeit hat. Eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Widerruf“ sollte direkt sichtbar sein. Wenn der Vertragsschluss bestätigt wird, muss der Online-Händler außerdem die Widerrufsbelehrung mitsenden. Darin wird der Kunde über die Ausübung, Frist und Folgen des Widerrufs aufgeklärt. Für jeden Online-Händler ist es ratsam, sich beim Verfassen der Widerrufsbelehrung an ein gesetzliches Muster zu halten. Diese Muster befinden sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Beruft der Online-Händler sich auf das Muster, darf man ihm keine Belehrungsmängel anlasten. Mit der Widerrufsbelehrung muss der Kunde auch eine Muster-Widerrufserklärung erhalten.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist für dich als Online-Händler vor allem auch deshalb von Interesse, weil die Widerrufsfrist deiner Kunden erst zu laufen beginnt, wenn sie korrekt belehrt wurden. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Kunde noch bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen, sollte der Fehler nicht zwischenzeitlich behoben werden.
Das Impressum gesetzmäßig ausgestalten
Gerade bei der Erstellung des Impressums ist Vorsicht geboten. Fehler im Detail führen stets zu zahllosen Abmahnungen. Mit der Impressumspflicht bezweckt der Gesetzgeber, dass jedermann den für eine Website Verantwortlichen unmittelbar und ohne großen Aufwand kontaktieren kann. Im Impressum eines Online-Shops müssen daher zwingend u. a. folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Website-Betreibers; bei juristischen Personen Rechtsform sowie Name und Anschrift des Vertreters. Wichtig ist, dass eine vollständige ladungsfähige Adresse im Impressum angegeben wird. Es reicht nicht aus, ein Postfach anzugeben.
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- die Eintragung in etwaigen Registern (z. B. Handelsregister) sowie die Registernummer
- die Umsatzsteueridentifikationsnummer sofern vorhanden
Es gilt: Das fertige Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Von jeder Unterseite des Online-Shops sollte man also zum Impressum gelangen können.
Im Einzelfall ist es für Online-Händler stets ratsam § 5 Telemediengesetz (TMG) heranzuziehen. Darin sind die Pflichtinhalte für das Impressum aufgelistet.
Eine korrekte Datenschutzerklärung erstellen und einbinden
Weil die Kunden des Online-Shops bei der Produktbestellung ein Kontaktformular ausfüllen müssen und du damit ihre personenbezogenen Daten erhebst und verarbeitest, musst du ihnen eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Darauf muss der Kunde beim Ausfüllen des Kontaktformulars zugreifen können. In der Datenschutzerklärung musst du konkret darlegen, welche Daten in welchem Umfang du zu welchen Zwecken erhebst, wie du sie nutzt und wie lange du sie speicherst. Der Kunde muss dieser Erklärung zustimmen und zugleich musst du ihn darüber aufgeklären, dass er die Möglichkeit hat, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
Mit Einführung der DSGVO wurden diese Informationspflichten noch erweitert. Wenn ein Unternehmen laut Gesetz zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten einsetzen muss, dann ist dieser in der Datenschutzerklärung zu nennen. Außerdem ist auf eine Kontaktmöglichkeit hinzuweisen.
Was droht, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden?
Wer bei der Einrichtung des Online-Shops nicht alle rechtlichen Vorgaben einhält, dem droht schnell eine Abmahnung. Gerade fehlerhafte Produkt- oder Preisangaben, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder eine falsche Platzierung der AGB kann als Verstoß gegen des Wettbewerbsrecht gewertet werden. Konkurrierende Online-Händler können euch unter diesen Umständen nach § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) abmahnen, weil ihr gegen Gesetze verstoßt, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten regeln. Bei einer fehlerhaften Datenschutzerklärung können zusätzlich die zuständigen Datenschutzbehörden hohe Bußgelder verhängen.
Insgesamt kann dich die Einrichtung deines eigenen Online-Shops vor enorme rechtliche Herausforderungen stellen. Ratsam ist es daher, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein auf E-Commerce spezialisierter Rechtsanwalt prüft die rechtliche Ausgestaltung deiner Website bis ins letzte Detail, sodass du keine Abmahnungen oder sonstige rechtliche Folgen befürchten musst.
Nähere Informationen und Tipps rund um das Thema erhältst du auf wbs-law.de.
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Über den Autor
Christian Solmecke
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in seiner Kölner Kanzlei WBS.LEGAL den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. Er betreut dort zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Daneben ist RA Solmecke Gründer von anwalt2go sowie mehreren IT-Startups. Seine ersten Projekte hat er selbst programmiert. Neben seiner Kanzleitätigkeit und der Geschäftsführung der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.