Das solltest du beim Gründen einer Offenen Handelsgesellschaft beachten
Offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen: Der nächste Schritt nach der GbR
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)?
- Wie gründet man eine OHG?
- Welche Voraussetzungen für die Gründung einer OHG musst du erfüllen?
- Was ist bei dem Gründungsvertrag für die Offene Handelsgesellschaft zu beachten?
- Haftung bei einer OHG
- Kosten und Mindestkapital der Offenen Handelsgesellschaft
- Buchführung und Steuern bei einer OHG
- Für wen eignet sich die Offene Handelsgesellschaft?
- Die Vor- und Nachteile einer OHG
- Wie löst man die OHG wieder auf?
- OHG in eine GmbH umwandeln
- zur Offenen Handelsgesellschaft
- Häufige Fragen (FAQ) zu OHG gründen
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Definition: Was ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)?
Die Offene Handelsgesellschaft gehört, bezüglich der Rechtsformen, zu den Personengesellschaften. Hierbei liegt der Fokus dieser Rechtsform jedoch stark auf den Eigenschaften einer Gesellschaft. Für eine OHG müssen sich mindestens zwei Personen zusammengeschlossen haben, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Neben den natürlichen Personen können zudem auch juristische Personen als Gesellschafter in das Unternehmen einsteigen. Da es sich bei der OHG um eine Personengesellschaft handelt, ist diese auch rechtsfähig, kann also Verträge abschließen und verklagt werden. Die Basis der OHG stellt die GbR dar, deren Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind. Die wichtigsten Regeln der OHG sind hingegen im Handelsgesetzbuch zu finden. Doch wie genau funktioniert das Gründen einer OHG?
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Wie gründet man eine OHG?
Wer eine offene Handelsgesellschaft gründen möchte, sollte wissen, dass diese aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen muss. Es ist allerdings keine maximale Anzahl vorgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, beispielsweise der GmbH, gibt es bei der OHG zudem kein festgeschriebenes Mindestkapital, welches bei der Gründung eingebracht werden muss. Du solltest aber später bei der Erstellung des Gesellschaftervertrages darauf achten, dass genau festgehalten wird, wer welches Kapital mit eingebracht hat. Dabei ist für dich wichtig zu wissen, dass sich dies nicht nur auf Geld bezieht, also die Bareinlage, sondern auch auf alle Sacheinlagen. Sacheinlagen können Maschinen, Computer, Bürogeräte etc. sein.
Außerdem muss beim Gründen einer OHG der Gegenstand der Firma zu den Voraussetzungen für eine Offene Handelsgesellschaft passen. Das heißt, es muss sich ausschließlich um ein Handelsgewerbe handeln. Danach müsst ihr noch einen Namen für eure Firma festlegen, mit dem ihr euch ins Handelsregister eintragen lassen müsst. Im Gegensatz zu einer GbR könnt ihr hier aber auch einen Fantasienamen auswählen. Das bedeutet, dass nicht die richtigen Namen von dir und deinen zukünftigen Gesellschaftern verwendet werden müssen.
Sobald das Unternehmen dann von zwei Personen ins Handelsregister eingetragen wurde, handelt es sich offiziell um eine OHG. Zudem müssen die Gründer ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Eine OHG kann jedoch nicht von Freiberuflern oder Kleingewerbetreibenden gegründet werden. Hier kommt eher die GbR in Frage.
Welche Voraussetzungen für die Gründung einer OHG musst du erfüllen?
Damit eine OHG gegründet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es müssen mindestens zwei Gesellschafter das Unternehmen gründen.
- Ein Gesellschaftsvertrag muss abgeschlossen werden.
- Das Handelsgewerbe muss unter einer gemeinsamen Firma betrieben werden.
- Firma muss den Zusatz „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“ haben.
Zudem müssen sich die Gründer einer Offenen Handelsgesellschaft in folgenden Punkten einig werden:
- Wie viele Gesellschafter sind an der OHG beteiligt?
- Welche Höhe an Kapital soll in die Rechtsform eingebracht werden?
- Was soll Gegenstand der Firma und der OHG sein?
Dies sind die drei wesentlichen Punkte die es zu beachten gibt und genau diese Punkte sollten von dir auch unbedingt in einem Gesellschaftervertrag festgehalten werden.
Was ist bei dem Gründungsvertrag für die Offene Handelsgesellschaft zu beachten?
Für die Gründung einer OHG ist das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages ein sehr wichtiger Schritt. Dieser ist grundsätzlich formfrei, jedoch kann es helfen, sich an einer Vorlage zu orientieren. So kann man ausschließen, dass wichtige Punkte vergessen werden. Wenn du dir unsicher bist, wie du bestimmte Punkte des Vertrages formulieren sollst, ist es immer ratsam, sich einen Anwalt dazu zu holen, der euch dabei unterstützt. Wichtig ist dabei immer, dass die einzelnen Punkte sehr ausführlich und detailliert formuliert werden, um keinen Interpretationsspielraum zu liefern. In einen Vertrag sollten beispielsweise folgende Punkte aufgenommen werden:
- Daten der Gesellschafter
- Höhe und Art der Einlagen der Gesellschafter
- Zweck der OHG
- Sitz der OHG
- Dauer der Geschäftstätigkeit
- Regelung zur Entnahme aus dem Gesellschaftsvermögen
- Gesellschafterpflichten
- Geschäftsführungsbefugnis
- Gewinnverteilung
- Ausscheiden von Gesellschaftern
Haftung bei einer OHG
Bei einer OHG besteht für die Gesellschafter gegenüber potenziellen Gläubigern keine Haftungsbeschränkung. Dies kommt vor allem bei Banken und anderen Geldgebern sehr gut an, denn eine OHG hat aus diesem Grund eine hohe Kreditwürdigkeit. Dabei solltest du aber beachten, dass die Gründung einer OHG für dich persönlich auch ein hohes Eigenrisiko mit sich bringt. Wenn du als Gesellschafter in einer offenen Handelsgesellschaft tätig bist, dann bildest du zusammen mit jedem anderen Gesellschafter eine Tätigkeits- Vermögens-, Risiko- und Haftungsgemeinschaft. Somit tretet ihr hier nicht als Einzelschuldner sondern als Gesamtschuldner auf.
Auch beim Thema Geschäftsführer gibt es bei der Offenen Handelsgesellschaft einiges zu beachten. So sind in der Regel alle Gesellschafter zur Geschäftsführung und zur Vertretung der OHG gleichermaßen berechtigt. Eine Ausnahme bildet nur eine anderweitige Regelung, sofern die von euch im Gesellschaftervertrag vereinbart wurde. Es kann ein Gesellschafter auch von der Tätigkeit als Geschäftsführer ausgeschlossen werden. Sein Kontrollrecht innerhalb der OHG bleibt aber weiterhin erhalten. Das bedeutet, dass er jederzeit Einsicht in die Buchhaltung oder andere Geschäftsunterlagen verlangen kann. Man kann sagen, dass in der Regel alle Gesellschafter in einer Offenen Handelsgesellschaft als gleichberechtigt anzusehen sind. Auch im Bezug auf die Gewinne und Verluste spielt es keine Rolle, ob ein Gesellschafter auch als Geschäftsführer tätig ist oder nicht. Jeder ist zu gleichen Teilen beteiligt, egal ob ihr viel Gewinn oder Verlust erwirtschaftet.
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Kosten und Mindestkapital der Offenen Handelsgesellschaft
Eine OHG zu gründen ist verhältnismäßig günstig. Nachdem der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt wurde, muss das Unternehmen beim zuständigen Amtsgericht registriert und ins Handelsregister eingetragen werden. Hierbei fallen Kosten für das Beglaubigen des Vertrages durch einen Notar, was circa 150 Euro kostet und den Eintrag in das Handelsregister, ungefähr 100 Euro, an. Auch beim Gewerbeamt müssen nochmals Verwaltungsgebühren von rund 50 Euro gezahlt werden. So lässt sich eine OHG mit für rund 300 Euro gründen. Ein Mindestkapital für die Gründung der OHG ist aber nicht notwendig.
Buchführung und Steuern bei einer OHG
Da es sich bei der Offenen Handelsgesellschaft um ein kaufmännisches Unternehmen handelt, seid ihr zur doppelten Buchführung verpflichtet und müsst einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen. Bei den Steuern wird zwischen der Ebene des Unternehmens und der Ebene des Gesellschafters unterschieden. Die OHG bezahlt Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, und Lohnsteuer. Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Der Gewinn des Unternehmens wird von den Gesellschaftern im Rahmen ihrer persönlichen Einkommenssteuer versteuert.
Für wen eignet sich die Offene Handelsgesellschaft?
Die OHG ist grundsätzlich für alle Gründer geeignet, die ihr Unternehmen in einem Team gründen wollen. Jedes Gründungsmitglied übernimmt hier als Gesellschafter die volle Geschäftsführungsbefugnis. Das kann jedoch im Gesellschaftsvertrag genauer beschrieben werden. Zudem ist diese Rechtsform vom Risiko her sehr überschaubar. Mit der Stellung als Gesellschafter und Geschäftsführer haftet das Gründungsmitglied unbegrenzt mit seinem Geschäftsanteil und seinem Privatvermögen für Ansprüche Dritter. Freiberufler können keine OHG gründen und sollten daher eher auf die Rechtsformen GbR oder Partnergesellschaft zurückgreifen, wenn sie im Team gründen wollen. Wer zudem auf Investoren angewiesen ist, sollte ebenfalls auf andere Rechtsformen zurückgreifen. Hier bietet sich die GmbH an, da deren Gesellschafter lediglich mit ihrem Geschäftsanteil haften.
Die Vor- und Nachteile einer OHG
Wie schon in diesem Artikel erwähnt, so gilt die OHG als eine sehr beliebte Rechtsform, die aber auch sehr hohe Risiken beinhaltet. Hier sollte daher gut zwischen den Vor- und Nachteilen abgewogen werden.
Vorteile
Eine OHG bietet den Gründern einige Vorteile. Zu diesen gehören unter anderem folgende:
- Durch volle Haftung besteht eine hohe Kreditwürdigkeit bei Banken oder anderen Geldgebern
- Eine OHG kann zu jederzeit sehr flexibel geleitet werden
- Der Gesellschaftervertrag ist keinen Regeln unterworfen und kann frei gestaltet werden
- Keine gesetzlichen Regelungen zum Mindestkapital
- Schnelle, günstige Gründung möglich
- Arbeitsteilung der Gesellschafter
Nachteile
Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile, die genau abgewägt werden müssen:
- Alle Gesellschafter der Offenen Handelsgesellschaft haften ohne Beschränkung, auch mit ihrem Privatvermögen
- Zwischen den Gesellschaftern muss ein hohes Maß an Vertrauen bestehen
- Kommt es zum Streit zwischen den Gesellschaftern, oder bestehen Unklarheiten im Gesellschaftervertrag, dann kann dies schnell zu einer ersten Bedrohung, ggf. sogar zur Auflösung der OHG kommen
- Doppelte Buchführung notwendig
- Vertrauen und Einigkeit im Gesellschafterkreis notwendig
- Externe Investoren beteiligen sich in der Regel nicht an einer OHG
Wie löst man die OHG wieder auf?
Wie bei jeder anderen Rechtsform kann auch die OHG natürlich wieder aufgelöst werden. Diese Auflösung ist in drei Schritte unterteilt.
Im ersten Schritt muss die Auslösung des Unternehmens durch einen Gesellschafterbeschluss oder einen gesetzlichen Auflösungsgrund erfolgen. Die genauen Gründe für eine Auflösung können im §131 im Handelsgesetzbuch nachgelesen werden. Wichtig ist, dass der Beschluss zur Auflösung von allen Gesellschaftern unterzeichnet, notariell beglaubigt und beim Handelsregister eingereicht wird.
Als zweiten Schritt folgt nun die Liquidation. Hierfür sind folgende Aufgaben zu erledigen:
- Abschließende Bilanz aufstellen
- Alle laufenden Geschäfte beenden
- Schulden begleichen und Forderungen einziehen
- Restliches Vermögen umsetzen
- Vermögen auf die Gesellschafter verteilen.
Als letzter Schritt folgt nun die Vollbeendigung. Diese tritt dann ein, wenn alle Aufgaben der Liquidation erledigt wurden und alle Fragen geklärt sind. In dem Fall gilt die OHG als aufgelöst.
OHG in eine GmbH umwandeln
Wenn der Wechsel einer OHG in eine GmbH bevorsteht, muss dieser Umwandlungsbeschluss zuerst mit allen Gesellschaftern einstimmig entschieden und daraufhin notariell beurkundet werden. Im Unwandlungsbeschluss müssen folgende Inhalte enthalten sein:
- Die Rechtsform, also GmbH
- Der Name der GmbH
- Die Beteiligung der bisherigen Anteilsinhaber
- Zahl, Art und Umfang der Anteile, welche die Gesellschafter nach der Umwandlung erhalten sollen
- Die Folgen der Umwandlung für die Arbeitnehmer
Der Formwechsel muss dann beim Handelsregister anmeldet werden. Dafür müssen der Umwandlungsbeschluss und die Vermögensaufteilung vorgelegt werden. Wichtig ist auch noch zu beachten, dass bei dem Formwechsel das erforderliche Stammkapital in der Bilanz der GmbH ausgewiesen wird. Mit der Eintragung im Handelsregister wird der Formwechsel dann wirksam.
zur Offenen Handelsgesellschaft
Die OHG ist im Grunde die Weiterentwicklung der GbR. Der Unterschied ist allerdings, dass die Offene Handelsgesellschaft explizit ein Handelsgewerbe ausüben muss und aus diesem Grund auch ein Eintrag in das Handelsregister notwendig ist. Wenn sich Händler wie du zusammenschließen möchten und eine gemeinsame Firma gründen wollen, dann ist die OHG die richtige Rechtsform. Du hast außerdem später die Möglichkeit, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, die OHG auch in eine GmbH umzuwandeln. Mit der GmbH gehst du durch die Haftungsbeschränkung ein geringeres persönliches Risiko ein, als dies bei der OHG der Fall ist.
Häufige Fragen (FAQ) zu OHG gründen
Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) handelt es sich um eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften gehört. Dabei liegt der Fokus stark auf den Eigenschaften einer Gesellschaft. Bei der OHG müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe betreiben zu können. Die Basis der OHG stellt die GbR dar, deren Regeln um Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind.
Folgende Punkte sollten unter anderem in den Gründungsvertrag aufgenommen werden:
1. Daten der Gesellschafter
2. Höhe und Art der Einlagen der Gesellschafter
3. Zweck der OHG
4. Sitz der OHG
5. Dauer der Geschäftstätigkeit
6. Regelung zur Entnahme aus dem Gesellschaftsvermögen
7. Gesellschafterpflichten
8. Geschäftsführungsbefugnis
9. Gewinnverteilung
10. Ausscheiden von Gesellschaftern
Das Unternehmen muss nach Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages beim zuständigen Amtsgericht registriert und ins Handelsregister eingetragen werden. Hier fallen Kosten für die Beglaubigung des Vertrages von ca. 150 Euro an und der Eintrag ins Handelsregister kostet ca. 100 Euro. Beim Gewerbeamt fallen dann nochmals Verwaltungsgebühren an, die rund 50 Euro betragen. So kann sich eine OHG schon für 300 Euro gründen lassen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.