Darauf musst du als Inhaber nun achten

Maskenpflicht: Diese Vorgaben gelten für Ladenbesitzer

Die Corona-Pandemie verursachte eine wirtschaftliche Notlage, die immer noch anhält. Tausende Unternehmen, Startups und Freiberufler sehen ihre unternehmerische Existenz bedroht und mussten bereits die finanziellen Hilfsmittel in Anspruch nehmen, die die Bundesregierung und die einzelnen Länder bereitgestellt haben. Nun wurde beschlossen, dass der Einzelhandel unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen kann. Eine Bedingung ist nun das Tragen eines Mundschutzes. Was die Maskenpflicht in Deutschland nun für Kunden und Ladeninhaber bedeutet und welche Regeln befolgt werden müssen, stellen wir hier übersichtlich zusammen.

Warum eine Maskenpflicht?

In ganz Deutschland gilt ab der Woche vom 27.04.2020 die Maskenpflicht. Vor allem bei der Nutzung der Nahverkehrs und beim Einkaufen in Geschäften gilt die Regelung, dass Mund und Nase nun zu bedecken sind. Durch das Tragen von Gesichtsmasken soll das Übertragen des Coronavirus mittels Tröpfcheninfektion vermieden bzw. größtenteils eingedämmt werden. Dementsprechend verringert die Maske eine Infektion über Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen und soll all diejenigen schützen, die wieder Arbeiten gehen und direktem Kundenverkehr ausgesetzt sind als auch die Kunden selbst. Neben dem Abstandsgebot und regelmäßigen Desinfizieren, ist die Maskenpflicht nun eine weitere Schutzmaßnahme, die das schrittweise wiederbelebende öffentliche Miteinander ermöglicht.

Wie genau sehen die Vorgaben aus?

Die genauen Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher sollten  sich Verbraucher und Ladeninhaber dringend über die Regeln informieren, die in ihrem jeweiligen Land vorgeschrieben sind. Grundsätzlich muss eine Maske bzw. ein Mundschutz besonders in Bahnen und Bussen des Nahverkehrs getragen werden und beim Betreten von Einzelhandelsgeschäften. Dementsprechend gilt der Gesichtsschutz nur für Orte, an denen es eng werden könnte und sich Menschen nahe kommen.

Neben dem Tragen dieser Masken, gilt auch weiterhin die Einhaltung des Abstands von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen. Ausgenommen von diesen Vorgaben sind Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Auch Kinder, die noch nicht ein gewisses Alter erreicht haben, müssen nicht zwingend eine Maske tragen. In den meisten Bundesländern wird das Tragen ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben.

Streng untersagt ist die Bedeckung von Nase und Mund jedoch im Auto. Dort soll auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

In welchen Bundesländern gilt die Maskenpflicht?

Nicht in allen Bundesländern greifen die Vorgaben gleichzeitig und sind ebenfalls unterschiedlich in der Ausführung. In dieser Übersicht kannst du auf einen Blick sehen, welche Bundesländer welche Vorgaben haben:

  • Schleswig Holstein: Maske ab 29.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Sachsen: ab dem 20.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Baden-Württemberg: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Sachsen-Anhalt: ab dem 23.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Thüringen: ab dem 24.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Bayern: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Hamburg: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften und Wochenmärkten.
  • Niedersachsen: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Nordrhein-Westfalen: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften und Wochenmärkten als auch in Tankstellen.
  • Rheinland-Pfalz: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Saarland: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Hessen: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen, in Bank- und Postfilialen.
  • Berlin: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr.
  • Brandenburg: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen als auch in Bibliotheken.
  • Bremen:ab dem 27.04.2020 im Nahverkehr und beim Einkaufen.

Welche Art von Masken sind erlaubt?

Eine bestimmte Art von Maske ist nicht vorgeschrieben. Generell sollten Mund und Nase bedeckt sein und der Stoff recht eng an der Wange anliegen. Erlaubt sind jegliche Art von Masken: selbst Genähte aus Baumwolle, Masken aus dem medizinischen Bereich, Masken mit oder ohne Filter und auch Tücher oder Schals. Da diese Masken oftmals mehrfach am Tag und auch in der Woche genutzt werden, ist eine regelmäßige Reinigung dieser ratsam.

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Worauf müssen Ladenbesitzer achten?

Auf Ladenbesitzer kommt nun eine besondere Anforderung zu. Diese sind nämlich verpflichtet, ihr eigenes Personal mit einem Mundschutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Bei einer Nichteinhaltung drohen Ladenbesitzern sogar 5.000 Euro Bußgeld. Ob sie auch Kunden ein Mundschutz anbieten, können Ladeninhaber jedoch selbst bestimmen. Doch wenn diese keine eigene Maske tragen, dürfen sie nicht in das Geschäft. Wer als Ladenbesitzer diese Vorgaben missachtet, muss ebenfalls mit dieser hohen Bußgeldsumme rechnen.

Ordnungsämtern, Polizei, Bundespolizei und Kontrolleuren in den Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben nun verstärkt.

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Über den Autor

Autorenprofil: Lisa Goldner

Lisa Goldner

Nach ihrem Abitur 2013 entschied sich Lisa für ein Studium des Journalismus als auch der Unternehmenskommunikation und konnte durch den nahen Praxisbezug ein breit gefächertes Repertoire an Kenntnissen beider Branchen sammeln. Während des Studiums arbeitete sie als Assistenz der Öffentlichkeitsarbeit in einem öffentlich-rechtlichen Kulturbetrieb und erlernte somit auch essenzielle Aufgaben des Eventmanagements. Im Anschluss begann sie in Kiel den Masterstudiengang ”Angewandte Kommunikationswissenschaft“, in dem sie ihre Erfahrungen durch Projekte und wissenschaftliche Arbeiten besonders in den Bereichen Journalismus und Marketing ausbauen konnte. Von Januar 2020 bis Juni 2022 war sie als Volontärin und Junior-Online-Redakteurin für Gründer.de tätig.

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