Gründer-FAQ: Arbeit oder Freizeit? Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zum Betriebsausflug
Gilt ein Betriebsausflug als Arbeitszeit?


Bildquelle: Drobot Dean - stock.adobe.com
Ein Betriebsausflug während der Arbeitszeit? Manche finden es klasse, andere hassen es. Unser Artikel klärt über rechtliche Fallstricke auf.
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Betriebsausflug und Arbeitszeit
- Was sind die Vorteile von Teamevents und Betriebsausflügen?
- Arbeit vs. Freizeit: Zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?
- Besteht bei einem Betriebsausflug oder einem Teamevent während der Arbeitszeit eine Teilnahmepflicht?
- Darf ich von Mitarbeitern ein Attest verlangen, wenn sie am Betriebsausflug krank sind?
- Wie sieht das mit der Versicherung aus?
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zu Betriebsausflug und Arbeitszeit
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
In diesem Artikel dreht sich alles um die Frage: Gilt ein Betriebsausflug als Arbeitszeit? Außerdem gehen wir auf folgende Themen ein:
- Was sind die Vorteile von Teamevents und Betriebsausflügen?
- Zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?
- Wer ist verpflichtet am Betriebsausflug teilzunehmen?
- Wer haftet beim Betriebsausflug?
Definition: Betriebsausflug und Arbeitszeit
Als Betriebsausflug, auch Firmenausflug, wird ein vom Arbeitgeber organisierter, meist eintägiger Ausflug oder eine gleichartige Reise der Belegschaft eines Unternehmens bezeichnet. Arbeitszeit, im arbeitsrechtlichen Sinn, ist der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss. Laut § 2 Abs. 1 ArbZG ist das die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit – ohne die Ruhepausen. Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland bei acht Stunden pro Werktag und darf nur in Ausnahmen überschritten werden.
Was sind die Vorteile von Teamevents und Betriebsausflügen?
Es ist kein Geheimnis, dass zufriedene Mitarbeiter leistungsfähiger und motivierter sind. Glückliche Mitarbeiter investieren in der Regel mehr und setzen sich zudem für den Firmenerfolg ein. Das bedeutet: Je glücklicher deine Mitarbeiter, desto mehr steigt die Produktivität und damit einhergehend der Erfolg deines Unternehmens. Gemeinsame Unternehmungen helfen dir dabei, die Zufriedenheit deiner Mitarbeiter zu erhöhen. Und nicht nur das: Firmenveranstaltungen fördern das Teambuilding. Teamevents sind somit eine geschickte Möglichkeit, um dich bei deinem Team zu bedanken und ein bisschen was zurückzugeben. Für viele Menschen ist es schön, wenn man mit Kollegen auch mal nicht über die Arbeit spricht und sich in einem privaten Rahmen begegnet. Das stärt das Vertrauen ineinander.
Arbeit vs. Freizeit: Zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?
Grundsätzlich gilt: Findet ein Betriebsausflug während der Arbeitszeit statt, dann gilt er rechtlich als solche. Denn rechtlich gesehen ist ein Teamevent eine good will-Aktion von dir als Chef. Das bedeutet, Mitarbeiter deines Unternehmens müssen die Zeit nicht nacharbeiten und bekommen auch ihren regulären Lohn gezahlt. Wer die Zeit freiwillig nacharbeiten möchte, darf dies jedoch tun.
Besteht bei einem Betriebsausflug oder einem Teamevent während der Arbeitszeit eine Teilnahmepflicht?
Kurz gesagt: Nein, es besteht keine Pflicht an einem Teamevent oder einem Betriebsausflug teilzunehmen – auch nicht während der Arbeitszeit. Möchte einer deiner Mitarbeiter an einem Event nicht teilnehmen, dass während der regulären Arbeitszeit stattfindet, dann muss er stattdessen normal arbeiten. Du als Arbeitgeber gerätst damit in Zugzwang und hast im Umkehrschluss dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter ihrer Arbeit trotzdem nachgehen können. Außerdem dürfen Arbeitnehmer nicht zu einem Tag Urlaub gezwungen werden.
Darf ich von Mitarbeitern ein Attest verlangen, wenn sie am Betriebsausflug krank sind?
Ja, deine Mitarbeiter sind verpflichtet eine Krankschreibung vorzulegen, wenn sie am Tag der Firmenveranstaltung arbeitsunfähig sind. Du als Arbeitgeber darfst ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
Wie sieht das mit der Versicherung aus?
Es ist ein unschönes Thema, aber für dich als Arbeitgeber enorm wichtig: Der Versicherungsschutz während des Ausflugs. Denn es ist keine Seltenheit, dass auf Firmenausflügen kleine mit große Unfälle passieren. Dabei gilt, dass Arbeitnehmer für die Zeitspanne eines Betriebsausflugs durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, da der Zeitraum in der Arbeitszeit liegt.
Fazit
Ein gemeinsames Event oder ein gemeinsamer Betriebsausflug ist eine nette Abwechslung zur üblichen Arbeitszeit und kann für ein positives Arbeitsklima im Unternehmen sorgen. Es ist daher vorteilhaft, wenn möglichst das gesamte Team daran teilnimmt. So können sich deine Mitarbeiter untereinander und du deine Mitarbeiter besser kennenlernen. Das schafft wiederum Vertrauen und viele Probleme lösen sich damit in Luft auf.
Häufige Fragen (FAQ) zu Betriebsausflug und Arbeitszeit
Die Teilnahme an einem Betriebsausflug während der Arbeitszeit gilt auch als solche.
Wie lange eine Betriebsausflug dauern darf ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings ist anerkannt dass Mitarbeiter bei einem Betriebsausflug, der die Dauer einen regulären Arbeitstages – also gem. § 8 ArbZG maximal 8 Stunden – überschreitet, keine Überstunden anhäufen können.
Ein Betriebsausflug, auch Firmenausflug, ist ein vom Arbeitgeber organisierter, meist eintägiger Ausflug oder eine gleichartige Reise der Belegschaft eines Unternehmens.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Häufig finanziert der Arbeitgeber den Betriebsausflug alleine. Manchmal wird auch eine Kostenbeteiligung der Mitarbeiter verlangt.
Du brauchst Hilfe bei deiner Gründung?
Wir unterstützen dich bei deinem Vorhaben!
Erhalte ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.
Die besten Artikel & mehr direkt in dein Postfach!
- wichtige Gründer-News
- wertvolle Praxistipps für Startups & Gründer
- exklusive Angebote
Über den Autor

Luisa Kleinen
Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.