Gründer FAQ: Rechtliche Fakten rund ums Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer ist verantwortlich für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Das ist das nicht dasselbe? Nein, ist es nicht! Auch wenn die beiden Wörter zum Verwechseln ähnlich sind, haben sie doch eine ganz unterschiedliche Bedeutung. Aufschluss gibt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz. Als Arbeitgeber ist man in Deutschland dazu verpflichtet dem Arbeitnehmer stets den optimalen Arbeitsschutz zu gewährleisten, denn Sicherheit am Arbeitsplatz ist das A und O. Wir erklären in unserem Artikel was Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsalltag beachten müssen.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind nicht nur in Bezug auf die Arbeitszeit ein wichtiges Thema. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich damit auseinandersetzen um beispielsweise Strafen vorzubeugen. In diesem Gründer-FAQ gehen wir auf das Arbeitsschutzgesetz, Regelungen zur Arbeitszeit und zudem auf die folgenden Fragen zum Thema „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ ein:

  • Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
  • Was ist Arbeitsschutz und was ist Arbeitssicherheit?
  • Wer überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
  • Wie viele Stunden darf man pro Tag arbeiten?
  • Welche Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz?
  • Wie hoch sind die Strafen bzw. Bußgelder?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Arbeitsschutzbestimmungen einfach erklärt

Arbeitsschutzgesetz: Anwendungsbereich

Das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, ist die zentrale rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Denn es legt Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fest. Das ArbSchG gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Zudem regeln neben dem Arbeitsschutzgesetz weitere Gesetze und Verordnungen den betrieblichen Arbeitsschutz. Dies sind zum Beispiel das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Definition: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz meint sämtliche Maßnahmen, die das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitern zu schützen geeignet sind, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Ziel ist sowohl das Vorbeugen von Arbeitsunfällen als auch der Schutz der Gesundheit der beschäftigten Personen. Die Arbeitssicherheit ist Teil des Arbeitsschutzes. Denn Ziel des Arbeitsschutzes die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, dass heißt die Vermeidung und Minimierung von Gefahren für deren Sicherheit und Gesundheit.

Diese Pflichten haben Arbeitgeber und Angestellte laut Arbeitsschutzgesetz

Arbeitgeber

In den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber hauptverantwortlich. Ihn treffen gesetzlich folgende Pflichten:

  • Beurteilungspflicht: Der Arbeitgeber muss mögliche Gefährdungen zum Beispiel die Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes, Gestaltung der Arbeitsabläufe oder die Dauer der Arbeitszeit beurteilen. Zudem muss er auch die Tätigkeit an sich beurteilen und feststellen, ob die Arbeitsbedingungen vertretbar sind. Er muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit verhindern und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen.
  • Fürsorgepflicht: Des weiteren muss der Arbeitgeber neue Erkenntnisse einbringen und Maßnahmen stetig weiterentwickeln, um so Sorge für seine Mitarbeiter zu tragen. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Wartung und Überwachung von Arbeitsgeräten, Schutzkleidung usw.
  • Unterweisungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet ihre Mitarbeiter ordentlich zu unterweisen. Demnach ist jeder Mitarbeiter zu Beginn der Beschäftigung im Betrieb und bei Änderungen der Maßnahmen oder Technik in die Arbeit einzuweisen. Diese Einweisung findet immer vor Aufnahme der Tätigkeit im Arbeitsbereich statt.

Arbeitnehmer

Auch wenn der Arbeitnehmer nicht in der Hauptverantwortung steht, so obliegen auch ihm einige Pflichten:

  • Sorgfaltspflicht: Der Arbeitnehmer muss zunächst alle Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten. Also zum Beispiel Schutzkleidung tragen, wenn erforderlich. Daneben sind Arbeitnehmer zur Achtung im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Dass heißt Angestellte sind auch eigenständig während der Arbeitszeit für den allgemeinen Schutz verantwortlich. Zudem muss der Arbeitnehmer auf die richtige und gewissenhafte Verwendung von Maschinen und anderen Arbeitsmittel achten.
  • Meldepflicht: Wenn Arbeitnehmer sehen, das etwas defekt ist oder nicht den Arbeitsschutzregelungen entspricht, sind sie zur unverzüglichen Meldung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet.

Arbeitszeit nach dem Arbeitsschutzgesetz

Die Arbeitszeit ist nicht im Arbeitsschutzgesetz sondern im – Überraschung – Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das Arbeitszeit gesetzt gilt nicht für Beamte und Soldaten. Die Arbeitszeit dieser Berufsgruppen richtet sich nach der Arbeitszeitverordnung des Bundes und der Länder bzw. der Soldatenarbeitszeitverordnung.

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit – ausgenommen der Ruhepausen. In wenigen Einzelfällen sind vertragliche Änderungen möglich. Gemäß § 3 ArbZG, auch Arbeitszeit-Grundregelung genannt, darf die Arbeitszeit am Tag acht Stunden nicht überschreiten, sprich maximal 48 Stunden pro Woche. Gesetzliche Feiertage und auch Sonntage sind besonders geschützt. An diesen Tagen muss grundsätzlich niemand arbeiten. Allerdings gibt es hierzu viele Ausnahmen.

Ausnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz

Die Arbeitszeit nach dem ArbZG gilt nicht für folgende Berufsgruppen:

  • leitende Angestellte und Chefärzte
  • leitende Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Arbeitnehmer, die Personen pflegen, betreuen oder erziehen und mit ihnen zusammen wohnene
  • Arbeitnehmer der Kirchen, die Gottesdienste gestalten
  • Mitarbeiter in der Luftfahrt

Minderjährige: Maximale Arbeitszeit nach dem Arbeitsschutzgesetz

Zudem gilt für alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren – also Minderjährige – das Jugendarbeitsschutzgesetz, das besondere Regeln zur Arbeitszeit enthält. Minderjährige dürfen niemals mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Wenn das Arbeitsschutzgesetz nicht eingehalten wird…

Überwachung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit werden in Deutschland in einem dualen System überwacht. Einerseits überwachen Behörden die Einhaltung, andererseits die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb ist durch den Unternehmer bzw. Arbeitgeber und die verantwortlichen Führungskräfte zu organisieren.

Bußgelder und Strafen

Werden die Vorschriften aus dem Arbeitsschutz ignoriert, drohen hohen Geldstrafen und eventuell auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Die Geldstrafen können bis maximal 25.000 Euro gehen. Auch Arbeitnehmer kommen nicht einfach so davon: Denn sowohl die Verhängung des Bußgeldes also auch die mögliche Freiheitsstrafe kann auch Mitarbeiter treffen, wenn diese sich wiederholt nicht an die gesetzlichen Regelungen halten.

Fazit: Das Arbeitsschutzgesetz als Grundpfeiler

Die Regelungen von Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Grundpfeilern eines funktionierenden Beschäftigungssystems. Gesetzliche Grundlagen sowie rechtssichere Bedingungen sind daher unerlässlich. Diese Bereiche zur Steigerung der Qualität von Arbeit bei und damit letztlich auch zur Steigerung der Arbeitnehmermotivation. Somit wirken sich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit positiv auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen aus. Das Arbeitszeit- und das Arbeitsschutzgesetz sind daher nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeit zu befolgen.

Häufige Fragen (FAQ) zu Arbeitszeit, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit meinen unterschiedliche Dinge. Arbeitsschutz meint sämtliche Maßnahmen, die das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitern zu schützen geeignet sind, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Ziel des Arbeitsschutzes und die Arbeitssicherheit. Somit ist die Arbeitssicherheit Teil des Arbeitsschutzes.

Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, ist die zentrale rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Denn es legt Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fest.

Für wen gilt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für Arbeitgeber und Beschäftigte in allen Tätigkeitsbereichen. Der Begriff der Beschäftigten ist weit zu verstehen. Es fallen alle im Betrieb beschäftigten Personen – inklusive Aushilfen, Praktikanten u.v.m. – darunter.

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Über den Autor

Autorenprofil: Luisa Kleinen

Luisa Kleinen

Luisa wurde 1996 in Bonn geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten Staatsexamen (Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Medienstrafrecht) an der Universität zu Köln. Parallel zu ihrem Studium war sie einige Jahre als Studentische Hilfskraft in der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH-Köln tätig. Dadurch erhielt sie einen tiefen Einblick in das Medien-, IT- und Datenschutzrecht und sammelte erste redaktionelle Erfahrungen. Später arbeitete sie als Assistenz der Geschäftsführung in einem Gastronomiebetrieb und erweiterte hier ihre Kenntnisse im Personal- und Projektmanagement. Nach ihrem Praktikum in der Redaktion von Gründer.de, ist sie seit Juli 2022 als Junior Legal Managerin bei Digital Beat und Gründer.de tätig.

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