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Gründer FAQ: Alle Voraussetzungen für die korrekte Kennzeichnung von Links

Wie kennzeichne ich Affiliate-Links richtig?

Ein Affiliate-Link ist ein Partnerlink, der die Grundlage für die Abrechnung von Vermittlungsprovision bildet. Klickt ein Besucher auf einer Webseite auf einen Affiliate-Link, wird er auf die Webseite des Werbetreibenden weitergeleitet – im Gegenzug erhält der Werbepartner (Affiliate) eine Vermittlungsprovision. Anhand eines einzigartigen Codes, der in den Link integriert ist, kann der werbende Unternehmer zuordnen, von welchem Werbepartner der Kunde vermittelt wurde.

Affiliate-Marketing ist ein anhaltender Trend im Online-Business. Gerade Webseitenbetreiber nutzen Affiliate-Links als Refinanzierungsquelle. Aber was ist ein Affiliate Link überhaupt und viel wichtiger: Muss man als Affiliate seine Affiliate-Links als Werbung kennzeichnen und wenn ja, wie kennzeichnet man seine Affiliate-Links überhaupt richtig? Diesen und anderen anderen Fragen rund um die Themen Affiliate-Links, Affiliate-Marketing und Kennzeichnung von Werbung sind wir in diesem Gründer-FAQ auf der Spur. Unter anderem:

Aber was ist denn ein Affiliate-Link überhaupt? Ein Affiliate-Link ist nicht einfach irgendein Link. Nein, es handelt sich dabei um einen Partner-Link, der die Grundlage für die Abrechnung von Vermittlungsprovision bildet. Jeder Affiliate-Link beinhaltet einen besonderen Code. Mit dem einzigartigen Affiliate-Link kann ein werbendes Unternehmen dann eindeutig zuordnen, von welchem Werbepartner – sog. Affiliate – ein Kunde vermittelt wurde. Durch den Affiliate-Link kann das Partnerunternehmen den Affiliate also identifizieren. Dabei gibt es dann wiederum unterschiedliche Konditionsmodelle. Je nach Model wird die Provision für einen reinen Klick auf den Affiliate-Link, die Übermittlung eines Kundenkontaktes – auch Lead genannt – oder den Verkauf berechnet.

Zunächst ist man als Affiliate daran interessiert, dass der eignen Link nicht wie Werbung aussieht bzw. als solche zu erkennen sind. Es besteht allerdings eine generelle Kennzeichnungspflichtig bei kommerziellen Kommunikationen im Internet. Diese Pflicht findet sich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Telemediengesetzes. Wieso? Nun, der Besucher bzw. Leser soll klar trennen können, was Werbung ist und was nicht. Sprich die Regel soll eine eindeutige Trennung von Werbung und redaktionellem Content gewährleisten. Auf diese Weise soll der Nutzer davor geschützt werden, verschleierte Werbemaßnahmen neutral bzw. „falsch“ zu interpretieren und sich auf dieser falschen Basis zum Abschluss eines Vertrages wie z.B. einem Kauf verleiten zulassen, die er auf anderer Grundlage so vielleicht nicht getroffen hätte.

Aber gilt das überhaupt für Affiliate-Links bzw. gelten diese als Werbung? Nun, eine Kennzeichnung ist jedenfalls dann notwendig, wenn Affiliate-Links unter den Werbebegriff fallen. Unter Werbung ist die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen durch in der Regel gewinnorientierte Unternehmen bzw. Personen zu verstehen, mit dem Zweck, Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen oder das Image von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen zu pflegen.

Ein Affiliate-Link weist auf ein externes Angebot einer dritten Person hin und dient dem Zweck, die Reichweite des Dritten im Internet zu vergrößern. Der Dritte will das Interesse an seinem Produkt durch den Link über den eigenen Wirkungskreis hinaus schüren und so neue Kunden akquirieren. Ein Affiliate will demnach den Absatz eines Dritten durch die Linksetzung fördern. Er erhält dafür im Gegenzug von dem Dritten eine Provision bei erfolgreich getätigten Transaktionen. Das entspricht der zuvor genannten Definition von kommerzieller Kommunikation, sprich Werbung.

Die Antwort lautetet also ganz klar: Ja, man muss einen Affiliate-Link als Werbung kennzeichnen.

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

Etwas anderes kann in seltenen Ausnahmefällten allenfalls dann gelten, wenn der kommerzielle Charakter des Affiliate-Links auch ohne Kennzeichnung als Werbung eindeutig erkennbar ist. Das gilt beispielsweise bei reinen Preisvergleich-Seiten. Da Fehler bei der Kennzeichnung jedoch stets zu Lasten des Affiliates gehen gilt die Faustformel: Lieber einmal zu viel als zu wenig kennzeichnen! – Denn Zuwiderhandlungen gegen die Kennzeichnungspflicht sind Wettbewerbsverstöße, die abmahnbar sind.

Schön und gut, dass man einen Affiliate-Link kennzeichnen soll, aber du fragst vielleicht: Wo ist das „Wie“ geregelt? Gelinde gesagt: Überhaupt nicht. Es gibt – noch – kein Gesetz, das regelt wie man einen Affiliate-Link richtig kennzeichnet. Nun, und das macht die Sache mit der Kennzeichnung als Werbung ganz schön knifflig, schließlich will man nicht das Risiko eingehen eine Abmahnung zu erhalten. Wichtig ist hierbei, dass auch ein unerfahrener Internetnutzer verstehen kann, was der Link für eine Bedeutung hat.

Affiliate-Links einfach nicht zu kennzeichnen ist auf keinen Fall eine Option und könnte teuer für dich werden. Daher haben wir ein paar Beispiele für die richtige Kennzeichnung für dich rausgesucht:

  1. *Sternchen: In den meisten Fällen wird ein Affiliate-Link einfach mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Zusätzlich zu dem Sternchen muss ein Hinweis aus der Webseite platziert werden, der die Bedeutung des Sternchens erklärt. Dieser Hinweis muss gut sichtbar sein. Auch wenn diese Variante sehr verbreitet ist, ist gerichtlich nicht abschließend geklärt, ob sie als Kennzeichnung genügt.
  2. Ausdrücklicher Hinweis: Rechtssicher ist hingegen direkt neben dem Affiliate-Link den Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ anzubringen. Es kann auch nicht schaden, direkt den gesamten Artikel bzw. einzelne Textblöcke als Werbung zu kennzeichnen. Noch besser ist es sogar den Textblock mit dem Affiliate-Link zum Beispiel durch einen Rahmen o.ä. hervorzuheben und zusätzlich mit einem Hinweis zu verstehen.
  3. Banner: Banner müssen eigentlich nicht als Werbung gekennzeichnet werden, da sie optisch hervorstechen und meistens – auch ohne Hinweis – stark werbend wirken. Dennoch geht man auch hier auf Nummer sicher, wenn man einen Hinweis ober- oder unterhalb des Banners anbringt.

Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist der Schutz von Affiliate-Links. Denn diese Links sind regelmäßig umständlich lang. Das Schützen von Affiliate Links ist daher eine Methode, mit der sich unhandliche, lange Links verkürzen lassen. Mittels eines sogenannten URL-Shorters kannst du hässliche Links in kurze Links umwandeln. Im Fachjargon spricht man vom „Link cloaken“. Viele Affiliates bedienen sich dieser Strategie. Denn: Sicherheit ist im Affiliate-Marketing ein wichtiger Erfolgsfaktor. Das Schützen von Links ist daher direkt aus zwei Gründen essentiell:

  1. Immer wenn du einen langen Affiliate-Link an deine Kunden schickst, werden diese direkt erkennen, dass du das Produkt eines anderen bewirbst. Das ist ja auch bereits durch die das Kennzeichnen des Affiliate-Links offensichtlich. Allerdings schleichen sich in einen langen Link beim Abtippen oft Fehler ein, die dich wichtige Käufer und damit einen Teil deiner Provision kosten können.
  2. Schlimmstenfalls wirst du Opfer sogenannter „Internet-Piraten“, die es auch deinen Affiliate-Link abgesehen haben. Diese könnten dir deinen Link klauen und dann bekommst du ggf. gar keine Provision. Leider ist das keine Ausnahmesituation.

Achte daher unbedingt darauf deinen Affiliate-Link nicht nur richtig zu kennzeichnen, sondern kürze ihn zudem.

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Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Das Kennzeichnen von Affiliate-Links ist ein heikles Thema. In der Praxis vergessen viele Affiliates ihre Links zu kennzeichnen oder tun dies nicht, da sie befürchten Umsatzeinbußen zu erleiden. Diese Befürchtung ist allerdings ohne Boden. Eher noch werden Affiliates, die ihre Links kennzeichnen, von den Nutzern belohnt und als vertrauenswürdiger empfunden. Zudem sind Abmahnungen eine kostspielige Angelegenheit. Daher ist die richtige Kennzeichnung eines Affiliate-Link wichtig und sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden.

Du hast auch einen Blog, auf dem du Affiliate-Links einbetten möchtest? Du bist auf Instagram und Co. sehr aktiv und kreierst wertvollen Content, mit dem du Geld verdienen willst? Perfekt, dann solltest du mit deinem eigenen Affiliate Business starten und dein Wissen monetarisieren. Natürlich fehlt vielen am Anfang das notwendige Know-how, um direkt zu starten und genau dafür haben wir das richtige Werkzeug.

Wie funktioniert ein Affiliate-Link?

Wenn ein Besucher auf einer Webseite auf einen Affiliate-Link klickt, wird er auf die Webseite des Werbetreibenden weitergeleitet – im Gegenzug erhält der Affiliate als Werbepartner eine Vermittlungsprovision. Anhand eines einzigartigen Codes, der in den Link integriert ist, kann der werbende Unternehmer zuordnen, von welchem Werbepartner der Kunde vermittelt wurde. 

Wie bekommt man Affiliate-Links?

Um einen Affiliate-Link zu erhalten muss man sich bei einem Anbieter bzw. Portal für Affiliate-Marketing anbieten bzw. registriert sein. Bekannte Anbieter sind zum Beispiel Amazon und Toys“R“US.

Muss man einen Affiliate-Link kennzeichnen?

Gemäß dem Telemediengesetz ist Werbung im Netz kennzeichnungspflichtig. Affiliate-Link zählen auch zur Werbung. Zumindest dann, wenn der Affiliate von dem Dritten eine Provision erhält.

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