Das solltest du beachten, um keine Abmahnung zu erhalten
Instagram Werbung – So kennzeichnest du sie richtig
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist Schleichwerbung überhaupt?
- Schleichwerbung – welche Plattformen sind betroffen?
- Beiträge richtig kennzeichnen
- Verlinkungen sind Sonderfälle – auf Instagram und Co
- Fazit
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Vor einiger Zeit wurde eine Instagram-Userin abgemahnt, da sie es versäumt hatte, ihre werblichen Beiträge als Werbung zu kennzeichnen. Im folgenden Beitrag möchten wir dir erläutern, worauf du auf Instagram und Co achten musst, damit dir keine Schleichwerbung unterstellt wird. Doch erst einmal:
Was ist Schleichwerbung überhaupt?
Youtuber und andere Influencer werden seit längerer Zeit im Netz mehr als kritisch beäugt. Dies hat den Grund, da die jüngere Generation das Internet verstärkt nutzt und für Empfehlungen und Tipps dieser Personen sehr offen sind. Das Problem bei diesen Tipps und Ratschlägen und diesen Personen ist es, dass es hier nicht immer transparent zugeht.
In diversen Beiträgen präsentieren die Influencer oder Youtuber ihre neuesten Errungenschaften, neue Produkte, die sie gekauft haben und nun aus Überzeugung weiterempfehlen können. Hört sich gut an, allerdings trügt der Schein. Oftmals handelt es sich bei solchen Beiträgen um bezahlte Promotions, das heißt, der Influencer oder Youtuber erhält für diese „Werbung“ eine Gegenleistung. Das wird dem Follower allerdings nicht gesagt.
Laut dem deutschen Recht, in dem Falle dem Rundfunkstaatsvertrag RStV, muss sich Werbung von redaktionellen Beiträgen klar differenzieren und man muss sie eben als Werbung kennzeichnen. Auch wenn es anhand der Gestaltung, beispielsweise eines Banners, ersichtlich ist, dass es sich um Werbung handelt, bedarf es der speziellen Kennzeichnung „Werbung/Anzeige“.
Bei Inhalten in den sozialen Netzwerken ist dies nicht unbedingt so möglich, so dass es teilweise „ausgenutzt“ wird. Und diese Schleichwerbung kann ganz schön teuer werden.
Schleichwerbung – welche Plattformen sind betroffen?
Facebook, Instagram und Youtube sind derzeit die Plattformen, die derzeit viele einflussreiche Influencer zutage bringen. Auch sonstige Veröffentlichungsformate, wie zum Beispiel ein eigener Blog, müssen sich an das deutsche Recht halten und die Werbung klar und deutlich kennzeichnen. Auch bei einem Podcast ist das der Fall.
Kurzum, jegliche Veröffentlichungsformen im Netz können von dem Thema Schleichwerbung betroffen sein.
Beiträge richtig kennzeichnen
die-medienanstalten haben speziell für dieses Thema Werbung in den sozialen Medien ein pdf-Dokument erstellt, das Empfehlungen für verschiedene Werbe-Situationen gibt.
Relativ klar ist, dass bei der Vorstellung und Präsentation eines Produktes, das man selbst gekauft hat, in der Regel die Kennzeichnung als Werbung nicht notwendig ist. Allerdings ist es bei diesem Thema wichtig, dass die Entscheidung, genau DIESES Produkt zu kaufen, aus eigener Initiative erfolgt ist. Zudem muss die Erfahrung mit dem Produkt die eigene Meinung wiedergeben.
Bekommst du ein Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt, musst du dieses nicht zwangsläufig als Werbung kennzeichnen. Ist deine Vorstellung des Produktes objektiv und du führst Vor- und Nachteile auf, dann ist das deine Meinung. Hat dir der Hersteller, von dem du das Produkt erhalten hast, keine Vorgaben gemacht, dann handelt es sich auch um keine Werbung. Diesbezüglich gab es gerade in der letzten Zeit viele Unsicherheiten – berechtigterweise. Allerdings ist, nach einigen Überlegungen, das Ganze auch logisch. Würde es sich hierbei um Werbung handeln und müsste dementsprechend gekennzeichnet werden, müssten die Verlage, die beispielsweise Video-Spiele testen, alle ihre Beiträge mit „Werbung/Anzeige“ kennzeichnen.
Bezahlte Beiträge muss man als Werbung kennzeichnen – das ist Fakt. Geht es hauptsächlich um das Produkt, dann muss das Ganze eine Kennzeichnung als Produktplatzierung erhalten.
Affiliate-Links bedürfen ebenfalls einer Kennzeichnung, da es sich um Werbung handelt. Mit einem entsprechenden Hinweis direkt an dem Affiliate-Link oder in dessen Nähe, kennzeichnest du die Werbung.
Verlinkungen sind Sonderfälle – auf Instagram und Co
In dem Fall der abgemahnten Instagram-Userin kritisierte das Gericht, dass sie in dem Instagram-Post die Webseite des Unternehmens verlinkte hatte. Und diese Verlinkung wurde von den Richtern als Begründung für die Abmahnung genommen. Posts mit Verlinkungen – auf Instagram, Facebook und Co – muss man als Werbung kennzeichnen.
Fazit
Die Folge dieser eventuell möglichen Abmahnung ist natürlich, dass Übervorsichtige nun alles als Werbung kennzeichnen, weil beispielsweise über ein Produkt gesprochen wird. Allerdings ist dies nicht nötig, sondern es kommt vielmehr auf die Wahrheit und die Transparenz an. Wenn es sich bei deinem Beitrag um deine ganz persönliche Meinung über ein bestimmtes Produkt handelt und du dafür keine Bezahlung erhältst, ist eine Kennzeichnung als Werbung nicht notwendig.
Noch ein Hinweis: Es ist wichtig, dass du deine Werbung mit „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnest. „Sponsored“ oder „Ad“ werden momentan als nicht ausreichende Kennzeichnung angesehen. Wichtig ist auch, dass die Kennzeichnung als Werbung deutlich erkennbar ist. So muss bei einer Instagram Werbung der Hinweis ganz am Anfang stehen, um dies im Überblick sehen zu können.
Die aufgeführten Punkte bieten dir natürlich keine 100-prozentige Sicherheit vor einer Abmahnung. Wer etwas finden möchte, wird auch was finden. Allerdings können dir die aufgeführten Punkte mehr Sicherheit bieten, wenn es um die Werbung auf Instagram und Co geht.
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Über den Autor
Alexandra Jankowiak
Gelernte Bürokauffrau mit Weiterbildung zur IHK-geprüften Wirtschaftsinformatikerin mit Schritt in die Selbstständigkeit im Jahre 2005.
Seitdem texte ich mit viel Spaß zu den unterschiedlichsten Themen. Blogtexte, Ratgebertexte und Testberichte gehören zu meinem täglich-Brot des Texter-Daseins.
Dazu biete ich Dienstleistungen im Bürobereich an, die vorbereitende Kontierung für Kunden gehört ebenfalls zu meinem Tätigkeitsfeld.
Langweilig wird es mir nie - das ist Fakt :)