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Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

KI und Urheberrecht: So sieht die Rechtslage aus

Mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Technologien stellen sich komplexe Fragen zum Urheberrecht. Wer ist der rechtmäßige Eigentümer von Werken, die von KI-Systemen generiert wurden? Wie kann man sich bei der Nutzung von KI vor Urheberrechtsverletzungen schützen? Wir geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage rund um das Urheberrecht und beantworten die wichtigsten Fragen.

Nachdem am Anfang heiß diskutiert wurde, ob auch eine KI ein Urheber sein kann und damit Urheberrechte erhält, ist es medial momentan wieder etwas ruhiger um dieses Thema geworden. Aktuell befinden wir uns in bestimmten Fragen des Urheberrechts noch in einer Grauzone, während andere sich klar beantworten lassen.

Kann eine KI Urheber sein?

Hat eine KI die Urheberrechte an den von ihr erstellten Inhalten? Nach § 2 Abs. 2 UrhG ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, was der KI bis zum heutigen Zeitpunkt abgesprochen wird.

Allerdings können Nutzungsrechte entstehen, wenn der Nutzer die Rahmenbedingungen der Erstellung (z. B. Eingaben oder Vorgaben) maßgeblich beeinflusst hat. In diesem Fall hat der Nutzer die Kontrolle über die kommerzielle Verwertung, auch wenn kein Urheberrecht vorliegt.

Beim Verkauf eines KI-generierten Bildes überträgt der Verkäufer in der Regel die Nutzungsrechte an den Käufer – sofern diese Rechte beim Nutzer liegen. Es ist jedoch wichtig, die Lizenzbedingungen der KI-Plattform zu prüfen, da viele Anbieter wie DALL-E, MidJourney oder Stable Diffusion spezifische Regelungen zur Nutzung und Verwertung der generierten Inhalte haben. Hierbei können Einschränkungen oder Gebühren für die gewerbliche Nutzung anfallen.

Kann eine KI Urheberrechte verletzen?

Kurz gesagt: Ja. Um effektiv zu funktionieren, müssen KI-Systeme mit einer riesigen Menge an Daten trainiert werden. Dabei stellt sich die Frage, ob die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke für diesen Zweck erlaubt ist. Des Weiteren ist es möglich, dass der Output der KI sehr stark an ein urheberrechtlich geschütztes Werk herankommt oder dieses sogar im Original wiedergibt. Auch dann würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

Es werden also generell zwei Fälle unterschieden, nämlich:

  1. die Nutzung geschützter Inhalte für das Training von KI-Anwendungen und
  2. die Nutzung des von der KI generierten Ergebnisses.

KI und Urheberrecht: Welche Regelungen sieht der Gesetzgeber vor?

Fall 1: Nutzung geschützter Inhalte für das Training von KI-Anwendungen

Der erste Fall – die Verwendung geschützter Inhalte zum Training der KI – stellt eine unrechtmäßige Vervielfältigung dar und verstößt deshalb gegen das Urheberrecht. Da KI-Systeme aber ohne diese Masse an Trainingsdaten nicht funktionieren könnten, hat der Gesetzgeber das Urheberrecht hier eingeschränkt und eine Ausnahme formuliert. Diese Ausnahme heißt “Text- und Data-Mining-Ausnahme” und besagt, dass die Vervielfältigung der Werke zum Zwecke des Trainings von KI-Anwendungen erlaubt ist. Der Werk-Inhaber kann der Nutzung jedoch widersprechen und seine online zugänglichen Werke mit einem sogenannten Nutzungsvorbehalt versehen. Dieser Vorbehalt muss in einer maschinenlesbaren Form erfolgen, um wirksam zu sein. In der Realität wenden dies jedoch noch nicht viele Werk-Inhaber an.

Die neue KI-Verordnung der Europäischen Union sieht außerdem vor, dass die Anbieter von KI-Modellen eine Unternehmensstrategie entwickeln müssen, die sicherstellt, dass Urheberrechtsregelungen eingehalten werden. Dazu gehört auch eine detaillierte Zusammenfassung des verwendeten Trainingsmaterials, das ggfs. auch veröffentlicht werden muss. Für den ersten Fall sind also die Entwickler der Modelle verantwortlich.

Fall 2: Nutzung des von der KI generierten Ergebnisses

Beim zweiten Fall gibt es bisher noch keine eindeutige Rechtslage. Hier sind in erster Linie die Nutzer in der Pflicht. Erstellt ein Nutzer durch KI einen Output, so erhält er in der Regel vom

KI-Anbieter die Nutzungsrechte an diesem Werk und kann es frei verwenden. Problematisch wird es nur, wenn die KI ein Werk generiert, das einem urheberrechtlich geschützten Werk sehr nah kommt oder es sogar im Original wiedergibt. Sollte der Nutzer dies verwenden, so würde er gegen Urheberrechte verstoßen.

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Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Als Faustformel gilt: Je stärker der Output der KI dem urheberrechtlich geschützten Material ähnelt, desto wahrscheinlicher ist die Verletzung von Urheberrecht. Wenn ich beispielsweise ein Bild von der Filmfigur Batman erstelle, kann ich recht sicher sein, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wenn ich aber den Stil eines Künstlers imitieren möchte, wie beispielsweise Picasso oder Salvador Dali, dann ist dies keine Urheberrechtsverletzung. Das hat damit zu tun, dass gewisse Urheberrechte mit dem Versterben des Urhebers auslaufen und das geschützte Werk dadurch “allgemeinfrei” wird. Bei der Figur Mickey Mouse von Disney ist das beispielsweise inzwischen der Fall, da ihr Erfinder bereits über 70 Jahre tot ist.

Wie kann ich mich vor Urheberrechtsverletzungen schützen?

Urheberrechtsverletzungen sind selten, sofern man eine KI dazu nutzt, neue Inhalte zu erstellen. Bei allem, was Markenrechten unterliegt, sieht das jedoch anders aus. Gebe ich explizit etwas vor, dass es schon gibt, wie erstelle mir ein Logo wie das von “Tempo”, so kann es zu Markenrechtsverletzungen kommen, wenn die KI ein Abbild des Originals erstellt oder eine Variante, die dem Original sehr ähnlich ist. Das hat in dem Fall aber weniger mit der KI zu tun als mit den Markenrechten, die hier verletzt werden. Denn auch ohne KI dürfte ich kein Logo von Tempo verwenden, um damit zum Beispiel Werbung zu machen. Ein bisschen gesunder Menschenverstand hilft hier also schon weiter.

Wer ganz sicher gehen will, kann folgende Schritte unternehmen:

AGB’s der Anbieter checken: Wenn der Betreiber der KI versichert, dass er beim Anlernen der KI nicht gegen Urheberrechte verstoßen hat, also keine urheberrechtlich geschützten Werke verwendet hat. Dies wird jedoch eher selten der Fall sein.

Bilder-Rückwärtssuche: Über die Bilder-Rückwärtssuche von Google kannst du dein generiertes Bild hochladen und Google sucht automatisch nach ähnlichen Bildern. So kannst du feststellen, ob es das Bild in der Form schon gibt und ob es eventuell urheberrechtlich geschützt ist.

Plagiatsprüfer verwenden: Mittlerweile gibt es zahlreiche Online-Tools zur Plagiatsprüfung, die du verwenden kannst, um zu verstehen, ob bei deinen generierten Texten ein Plagiat vorliegt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu KI und Urheberrecht

Warum ist das Urheberrecht beim Thema KI so diskutiert?

Aktuell gilt der Grundsatz, dass eine KI kein Urheberrecht an den von ihr erstellten Inhalten haben kann, da es dafür einer geistigen Schöpfungshöhe bedarf, die eine KI schlichtweg nicht erreichen kann, weil sie kein menschliches Wesen ist und auch niemals sein wird. Das deutsche Recht ist hier eindeutig.

Kann eine KI das Urheberrecht verletzen?

Ja, das kann eine KI auf zwei Arten: durch die Nutzung geschützter Inhalte für das Training von KI-Anwendungen und durch die Nutzung des von der KI generierten Ergebnisses.

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Marion

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