Das gilt es zu beachten
Diese Regeln für Sachbezüge sind ab 2022 gültig
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Inhaltsverzeichnis
- Sinn und Zweck von Sachbezügen und Geldvorteilen
- Es gilt eine höhere Freigrenze
- Sachbezüge sind keine Werbegeschenke
- Steuerliche Vorteile dank Sachbezügen und Geldvorteilen
- Sonderfall Gutscheine und Geschenkkarten
- Zu persönlichen Anlässen gelten andere Regeln
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zu Sachbezüge und geldwerte Vorteile 2022
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Sinn und Zweck von Sachbezügen und Geldvorteilen
Gute Mitarbeiter möchte man langfristig an sich binden. Hierfür ist es wichtig, regelmäßig Anerkennung und Wertschätzung für die gute Arbeit zu zeigen, die die Mitarbeiter leisten. Neben Lob, Vertrauen und Freiheiten beim Arbeiten sind Sachbezüge und Geldvorteile eine gute Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen. Immerhin ist es so möglich, die Belegschaft zu motivieren und ihr Anerkennung zu zollen, ohne immer gleich auf finanzielle Sonderleistungen zurückgreifen zu müssen. Bei der Nutzung von Sachbezügen und geldwerten Vorteilen haben Unternehmen jedoch keine freie Hand. Der Gesetzgeber setzt klare Grenzen, in denen solche Maßnahmen eingesetzt werden dürfen. Diese wurden von der Ampelkoalition angepasst, sodass ab 2022 neue Regeln für die Vergabe von Sachbezügen gelten.
Es gilt eine höhere Freigrenze
Eine Änderung, die in Bezug auf Mitarbeitergeschenke seit 2022 in Kraft tritt, ist die Steuerfreigrenze. Bisher war es Unternehmen möglich, 44 € pro Monat und Mitarbeiter in Mitarbeitergeschenke zu investieren, ohne hierfür Steuern zahlen zu müssen. Seit den neuen Regelungen ist es sogar möglich, 50 € pro Monat und Mitarbeiter auszugeben, ohne dass Steuern anfallen.
Die Steuerfreiheit betrifft beide Seiten. Weder müssen die Unternehmen, die die Mitarbeitergeschenke verteilen, noch die Angestellten, die diese empfangen, Steuern darauf zahlen. Das ist auf alle Steuerarten bezogen und umfasst die Sozialversicherung ebenso wie andere Steuerarten. Solange diese Freigrenze nicht überschritten wird, ist es zudem unerheblich, welche Arten von Sachbezügen eingesetzt werden. Sie können somit individuell auf die jeweiligen Arbeitnehmer und deren Interessen angepasst werden.
Sachbezüge sind keine Werbegeschenke
Um Sachbezüge richtig einsetzen und bewerten zu können, ist es wichtig, Sie klar zu definieren. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um Werbegeschenke, wie sie häufig als Kundengeschenke zum Einsatz kommen. Die sind meist Kugelschreiber, Aufkleber, Brillentücher und ähnliches. Solche Werbeartikel kommen als Marketing-Tools bei der Marketingstrategie eines Unternehmens zum Einsatz, dienen in der Regel aber nicht als Sachbezüge.
Bei Sachbezügen handelt es sich um konkrete Lohnvorteile. Diese werden aber nicht in Form von Geld ausgezahlt, sondern als Gegenstände verteilt. Typische Sachbezüge sind Obstkörbe, Weinflaschen oder Sekt. Hierbei handelt es sich um einen konkreten Sachbezug, da die Mitarbeiter hierdurch keinen konkreten Geldvorteil erhalten. Es ist wichtig, hier eine klare Grenze zu ziehen, da jeder Geldvorteil juristisch so gestellt ist, dass sowohl die Beschenkten als auch die Unternehmen, die die Geschenke machen, diese versteuern müssen.
Steuerliche Vorteile dank Sachbezügen und Geldvorteilen
Unternehmen nutzen Mitarbeitergeschenke nicht ausschließlich, um gute Leute an sich zu binden. Vielmehr setzen sie diese als Möglichkeit ein, um sich steuerliche Vorteile zu verschaffen. So ist es möglich, jedes Jahr 600 € pro Mitarbeiter zu investieren, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dies ausschließlich in Bezug auf Sachleistungen gilt. Bei einer Geldwertzahlung von 50 € fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Der Arbeitnehmer hat somit lediglich 22 € mehr zur Verfügung. Bei Sachbezügen müssen keinerlei Steuern und Abgaben entrichtet werden, sodass der volle Wert des Mitarbeitergeschenks genutzt werden kann.
Sonderfall Gutscheine und Geschenkkarten
Gutscheine und Geschenkkarten stellen einen Sonderfall dar. Sie sind keine Sachbezüge im eigentlichen Sinn, werden aber auch nicht konkret als Geld ausgezahlt. Um Geschenkkarten und Gutscheine als Sachbezug werten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die Gutscheine und Geschenkkarten keine Barauszahlungsfunktion besitzen und über keine eigene IBAN verfügen. Ist dies der Fall, sind sie juristisch einem Geldersatz gleichzusetzen.
Dasselbe gilt für Geschenkkarten und Gutscheine, die unmittelbar für Zahlungen oder Überweisungen eingesetzt werden können. Das ist beispielsweise bei Dienstleistern wie PayPal der Fall. Ebenso zählen Währungen und Münzen nicht als Sachbezüge. Hier haben Mitarbeiter die Möglichkeit, diese in die jeweilige Landeswährung umzutauschen und somit einen geldwerten Vorteil zu bekommen.
Des Weiteren gelten Gutscheine und Geldkarten als Sachbezüge, wenn sie nur in einem begrenzten Umfeld eingesetzt werden können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie nur für eine einzelne Handelskette oder ein Geschäft einsetzbar sind. Auch eine Beschränkung auf Produktpaletten führt juristisch dazu, dass Gutscheine und Geldkarten als Sachbezüge gelten. Das gilt unter anderem dann, wenn ein Gutschein lediglich in einer Buchhandlung eingelöst werden kann. Nicht zuletzt können auch Essensmarken als Sachbezüge verschenkt werden, wenn diese steuerlichen oder sozialen Zwecken dienen.
Zu persönlichen Anlässen gelten andere Regeln
Eine weitere Sonderregelung greift, wenn Mitarbeitergeschenke nicht an die gesamte Belegschaft gehen, sondern für eine bestimmte Person zu einem persönlichen Anlass bestimmt sind. Solche persönlichen Anlässe sind klar geregelt. Hierzu zählen beispielsweise die Geburt eines Kindes, anstehende Hochzeiten, Geburtstage oder Jubiläen innerhalb des Unternehmens.
Hiervon sind Beförderungen oder Boni strikt zu trennen. Hierbei handelt es sich um keine persönlichen Anlässe, sondern um Entwicklungen innerhalb der Karriere im Unternehmen. Entsprechend greifen zu solchen Anlässen keine Sonderregelungen. Zu beachten ist zudem, dass bei persönlichen Anlässen der Freibetrag höher liegt. Hier ist es Unternehmen möglich, Geschenke im Wert von bis zu 60 € zu machen, ohne dass Steuern anfallen.
Fazit
Die neuen Regelungen zu den Sachbezügen bringen sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Es ist für Betriebe wichtig, sich mit den verschiedenen Regelungen auseinanderzusetzen. Nur so ist es ihnen möglich, Sachbezüge gezielt zur Mitarbeiterbindung, zur Steigerung der Motivation und für steuerliche Vorteile einzusetzen. Je sorgfältiger hier vorgegangen wird, desto besser profitieren alle Seiten.
Häufige Fragen (FAQ) zu Sachbezüge und geldwerte Vorteile 2022
Als Sachbezüge gelten alle geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber für ihre Arbeitsleistung erhalten. Sachbezüge können z.B. Vergünstigungen, Beteiligung des Arbeitgebers an Unterkunftskosten, Mahlzeiten, Arbeitskleidung, Benzingutscheine oder Eintrittskarten sein.
Grundsätzlich gelten Sachbezüge als steuerpflichtiges Einkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese jedoch steuerfrei.
Zum 01.01.2022 wurde die Freigrenze für steuerfreien Sachlohn angehoben. Bislang lag die Grenze bei 44 Euro pro Monat. Nun liegt sie bei 50 Euro pro Monat.
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