Gründer FAQ: So könnte sich die Gasknappheit aufs Arbeiten auswirken
Gaskrise: Darf ich meine Mitarbeiter ins Homeoffice schicken?
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Inhaltsverzeichnis
- Angestellte zahlen die Kosten
- Was darf ich als Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen?
- Wann darf ich als Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
- Könnte die Politik ein entsprechendes Gesetz erlassen?
- Fazit: Trotz Gaskrise keine Homeoffice-Pflicht
- Häufige Fragen (FAQ) zu „Gaskrise und Homeoffice“
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Eines ist klar: Deutschland muss Gas einsparen, damit wir über den Winter kommen. Ein Notfallplan muss her. Politiker wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bringen nun eine Idee ins Gespräch: Arbeitnehmer sollen aufgrund der Gaskrise im nächsten Winter vom Homeoffice aus arbeiten. In der verstärkten Nutzung von Homeoffice sieht der Wirtschaftsminister eine Möglichkeit zum Energiesparen. Denn wenn keine Mitarbeiter im Büro sind, muss dieses auch nicht beheizt werden. Die FDP befürwortet diesen Vorschlag. Ob Arbeitnehmer dann auf eine finanzielle Entschädigung hoffen können, ließ Habeck zunächst offen.
Angestellte zahlen die Kosten
Doch nicht bei allen trifft die Idee von Habeck und der FDP jedoch auf Gefallen. Viele befürchten, dass die Arbeitnehmer auf den anfallenden Mehrkosten im Homeoffice sitzen bleiben. Das sei ungerecht: Immerhin würden die Angestellten die Ausgaben tragen, während die Unternehmen kosten sparen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert deshalb eigene Entscheidungsfreiheit darüber, ob Angestellte von zu Hause arbeiten möchten oder nicht.
Was darf ich als Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen?
Du als Arbeitgeber darfst kraft deines Direktionsrechts gemäß § 106 GewO den Inhalt, Ort und die Zeit der Arbeitsleistung der Mitarbeitenden nach billigem Ermessen bestimmen. Der Arbeitsort ist dabei der Ort, an dem diese überwiegend ihrer Tätigkeit nachgehen. Normalerweise ist die Arbeit im Betrieb zu leisten. Möglich ist es auch, Arbeitnehmende an verschiedenen Orten zu beschäftigen oder den Arbeitsort frei wählen zu lassen. Entsprechende Regelungen sind im Arbeitsvertrag festzuhalten. Grundsätzlich gilt jedoch: Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Wann darf ich als Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
Der Arbeitgeber darf also nicht einseitig entscheiden, ob jemand im Homeoffice arbeitet oder nicht. Du musst dich also entsprechend an den Arbeitsvertrag und das Arbeitsgesetz halten. Eine Homeoffice-Pflicht zum Energiesparen während der Gaskrise ist somit nicht erlaubt. Arbeiten im Homeoffice ist also nur einvernehmlich und nach Absprache möglich. Das heißt, es braucht ein Einverständnis sowohl von dir als Chef wie auch vom Arbeitnehmer.
Könnte die Politik ein entsprechendes Gesetz erlassen?
Allerdings kann die Bundesregierung grundsätzlich Energiesparmaßnahmen aufgrund der Gaskrise verordnen. Diese Möglichkeit regelt das Energiesicherungsgesetz. Auf dieser Grundlage ist es zum Beispiel denkbar, dass Vorgaben zu Mindesttemperaturen fürs Heizen in Büros abgesenkt werden. Aber auch das Energiesicherungsgesetz gestattet der Politik nicht Arbeitnehmer ohne weiteres ins Homeoffice zu schicken. Die eigenen vier Wände sind immerhin durch das Grundgesetz besonders geschützt. Artikel 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Zudem ist nicht erwiesen, dass auf diese Weise effektiv Energiekosten gesenkt werden können. Und nicht nur das: Eine gesetzliche Homeoffice-Pflicht würde ebenfalls deine verfassungsrechtlich geschützte Unternehmerfreiheit berühren. Die Auswirkungen einer Homeoffice-Verpflichtung sind also so wesentlich, dass mindestens die Verabschiedung eines formellen Gesetzes nötig ist.
Fazit: Trotz Gaskrise keine Homeoffice-Pflicht
Ganz gleich ob im Büro oder Zuhause: Die Energiepreise werden im diesem Winter wieder steigen. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro konnte den letzten Preisschock bei den Energiekosten zumindest etwas abmildern. Eine weitere Pauschale für 2023 ist bisher nicht geplant. Du als Arbeitgeber kannst selbstverständlich versuchen die Energiekosten durch verschiedene Maßnahmen zu senken. Eine Homeoffice-Pflicht ist jedoch nur in Absprache möglich.
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Häufige Fragen (FAQ) zu „Gaskrise und Homeoffice“
Mit deutlich gesunkenen Gas-Lieferungen aus Russland sind die Energiepreise kräftig angestiegen und die ausgefallenen Mengen müssen nun ersetzt werden. Mit der Gasumlage will der Gesetzgeber Unternehmen bzw. Gasimporteure stützen. Dafür werden die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher durchgereicht. Zum Beispiel: Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr wird wohl eine Umlage in Höhe von 520 Euro brutto zahlen.
Der Krieg in der Ukraine und die politisch angespannte Lage zu Russland treibt die Gaspreise in die Höhe. Mit einer baldigen Erholung der Preise ist vorerst nicht zu rechnen.
Homeoffice ist nur bei entsprechender Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlaubt. Eine einseitige Verpflichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Das gilt auch, wenn er Homeoffice anordnet um Energiekosten aufgrund der Gaskrise zu sparen.
Magdalena Finke
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Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.