Mit 7 Regeln den richtigen Stundensatz berechnen
Stundenlohn berechnen: 7 Regeln für die Kalkulation


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Wenn du deinen Stundenlohn oder Stundensatz berechnen willst, musst du einiges beachten - besonders wenn du selbstständig bist
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Stundenlohn
- Wieso es schwer fällt, einen angemessenen Stundenlohn zu berechnen
-
Stundenlohn berechnen: Diese 7 goldenen Regeln solltest du kennen
- Regel 1: Die Einnahmen müssen größer als die Ausgaben sein
- Regel 2: Dein Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen
- Regel 3: Kalkuliere die Kosten für Sozialversicherung mit ein!
- Regel 4: Niemand kann 365 Tage im Jahr durcharbeiten
- Regel 5: Deine Kosten müssen mit in den Stundensatz eingerechnet werden
- Regel 6: Unproduktive Zeiten berücksichtigen und einkalkulieren
- Regel Nummer 7: Jeder Selbstständige braucht einen Gewinn!
- Fazit: Stundenlohn berechnen
- Häufige Fragen (FAQ) zu Stundenlohn berechnen
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Du möchtest deinen eigenen Stundenlohn kalkulieren? Bei dem Stundenlohn oder Stundensatz, die etliche selbstständig Tätige für ihre Leistungen berechnen, werden sie realistisch gesehen kaum ihre laufenden Kosten decken oder Auftragsflauten ausgleichen können. Geschweige denn Rücklagen für Altersvorsorge, Krankheitsfälle oder Urlaube bilden können. Die Frage, die man sich als Dienstleister, Freiberufler und Selbstständiger stellen sollte, ist die, ob man ein angemessenes Gehalt für seine Arbeit erhalten möchte oder sein Dasein mit einem Hilfsarbeiterlohn fristen möchte. Entscheidest du dich für die erste Variante, gibt es einige Dinge, die du beim Berechnen deines Stundenlohns beachten solltest.
Wir beantworten im Folgenden diese Fragen zum Thema „Stundenlohn berechnen“:
- Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
- Was ist der Stundenlohn?
- Wie berechnet man den Stundenlohn?
- Warum ist es so schwer den Stundenlohn zu berechnen?
Definition: Stundenlohn
Mit deinem Stundenlohn kannst du angeben, wie viel Geld du pro Arbeitsstunde verdienst. Zum einen ist diese Angabe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig, aber eben auch, wenn du als Selbstständiger tätig bist, um den Wert deiner Arbeit ermitteln zu können.
Früher wurde hier zwischen einem Lohn und einem Gehalt unterschieden. Diese Unterscheidung ist heute nicht mehr so aktuell wie damals. Lohn bekamen meistens die Berufsgruppen, die einer körperlichen Arbeit nachgegangen sind und dabei pro Stunde bezahlt wurden. Von Gehalt sprach man bei der Ausübung einer geistigen Arbeit, die meist nicht pro Stunde, sondern mit einer monatlichen festgelegten Zahlung berechnet wurde.
Ein Stundenlohn ist daher im Arbeitsvertrag meistens nicht angegeben, sondern ein monatliches Bruttoeinkommen. Wird hier kein Bruttoeinkommen angegeben, kann man davon ausgehen, dass die Arbeit in Stunden abgerechnet wird.
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Wieso es schwer fällt, einen angemessenen Stundenlohn zu berechnen
Keinen Chef mehr zu haben, sondern sein eigener zu sein, Geld verdienen mit der Arbeit die einen Spaß macht und sich selbstständig um alles rund ums Unternehmen kümmern: Hierin sehen viele junge Gründer viele Vorteile. Was aber häufig vergessen wird ist, dass die Unterscheidung von Freizeit und Arbeit nicht mehr so leicht festgelegt werden kann. Oft verschwimmen hier die Grenzen. Was lässt sich also nun als Arbeitszeit und was als Freizeit berechnen?
Was du als Gründer also brauchst, ist eine richtige betriebswirtschaftliche Abrechnung. Auch bei kreativen Tätigkeiten ist es wichtig, diese immer im Blick zu haben. Hier solltest du also immer überlegen, welche Aufträge sich lohnen, sie anzunehmen und welche du aufgrund mangelnden Verdienstes besser ablehnen solltest. Zudem fehlt es vielen Gründern an Erfahrung, was die Berechnung eines angemessenen Stundenlohns noch schwerer macht. Viele nehmen daher als Richtwert das Gehalt von festangestellten Arbeitnehmern aus derselben Branche. Doch deckt man damit wirklich alle seine Kosten?
Als letzten Punkt, warum es vielen selbstständig Tätigen so schwer fällt, einen angemessenen Stundenlohn zu berechnen, ist das fehlende Selbstbewusstsein. Aus Angst einen Auftrag an die Konkurrenz zu verlieren, verkaufen sich viele Selbstständige häufig unter ihrem Wert, was auf Dauer zu finanziellen Schwierigkeiten führen könnte. Wie kann man also einen angemessenen Stundenlohn berechnen?
Stundenlohn berechnen: Diese 7 goldenen Regeln solltest du kennen
Um deinen Stundenlohn richtig und angemessen kalkulieren zu können, gibt es einige Regeln die du beachten solltest:
- Deine Einnahmen müssen größer als die Ausgaben sein
- Dein Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen
- Kalkuliere die Kosten der Sozialversicherung mit in deinen Stundensatz
- Niemand kann 365 Tage im Jahr arbeiten
- Deine Kosten müssen ebenfalls in den Stundensatz eingerechnet werden
- Kalkuliere unproduktive Zeiten in deinen Stundensatz ein
- Ein Unternehmer braucht einen Gewinn
Regel 1: Die Einnahmen müssen größer als die Ausgaben sein
Der Stundenlohn eines Selbstständigen oder Freiberuflers muss sich sowohl gegen die Konkurrenz behaupten können als auch ein gutes Einkommen erzielen. Dieses Einkommen sollte so hoch sein, dass auch in auftragsruhigen Zeiten dein Lebensunterhalt gesichert ist.
Daraus lässt sich für dich ableiten, dass deine Einnahmen größer als die Ausgaben sein müssen. Für viele Selbstständige mag es im ersten Moment so aussehen, als seien die Einnahmen größer als die Ausgaben. Doch oftmals werden die laufenden Kosten beim Stundenlohn berechnen schlichtweg vergessen – weil sie einfach im Auge des Selbstständigen gar nicht relevant sind. Die Folge: Der zu geringe Stundensatz bringt vielleicht Aufträge und ausreichend Arbeit ein, doch davon gut leben und die laufenden Kosten auch in Auftragsflauten bewerkstelligen können? Weit gefehlt.
Regel 2: Dein Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen
Eine sinnvolle Orientierung, um den Stundenlohn eines Freelancers oder Selbstständigen zu berechnen, ist der Durchschnittsverdienst eines Angestellten in Deutschland. Schließlich solltest du ja nicht weniger verdienen, als der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland. Allerdings reicht es nicht aus, wenn du das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die monatliche Anzahl an Stunden dividierst, um einen Anhaltspunkt für deinen Stundensatz zu berechnen. Warum das so ist, siehst du in der folgenden Regel.
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Regel 3: Kalkuliere die Kosten für Sozialversicherung mit ein!
Der Arbeitgeber zahlt für seinen Mitarbeiter den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. In der Summe sind dies etwa 20 Prozent, die auch in deine Kalkulation einfließen müssen, wenn du selbstständig deinen Stundensatz berechnen willst.
Liegt das Bruttogehalt eines Angestellten bei 3.500 Euro, trägt der Arbeitgeber die knapp 20 Prozent (in dem Fall 700 Euro). Für dich bedeutet dies, dass die 700 Euro als „Zugabe“ auf die 3.500 Euro gerechnet werden.
Regel 4: Niemand kann 365 Tage im Jahr durcharbeiten
„Oh, mit dem Wissen aus der Tabelle kann man ja ganz einfach den Stundensatz berechnen:
4.200 Euro mal 12 Monate geteilt durch 365 Tage und dieses Ergebnis geteilt durch 8 Stunden – daraus ergibt sich ein Stundensatz von 17,26 Euro.“
Diese Berechnung ist ganz klar falsch – denn niemand kann 365 Tage im Jahr durcharbeiten. Klar, viele Freelancer und Selbstständige nutzen das Wochenende oder den Feiertag, um Liegengebliebenes aufzuarbeiten, die Buchhaltung zu machen oder sich auf neue Projekte vorzubereiten. Aber auch Selbstständige brauchen hin und wieder mal Urlaub und werden mal krank. Zudem steht je nach Dienstleistungszweig ab und an eine Weiterbildung auf dem Plan – Zeit, in der man nicht arbeiten kann. Und genau diese Leerzeiten müssen ebenfalls in der Kalkulation des Stundensatzes Berücksichtigung finden.
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Doch wie berechnet man den Stundenlohn?
Als erstes musst du die Anzahl der Arbeitsstunden eines Durchschnittsmonats ermitteln. Von den 365 Tagen pro Jahr werden die Wochenendtage abgezogen, dann die Feiertage, Urlaub, einige kalkulatorische Krankheitstage und eventuell Zeiten für Weiterbildungen. Das Ganze sieht dann so aus:
365 Kalendertage
– 104 Tage für die Wochenenden
– 13 Feiertage (zwischen 9 und 16 Tage)
– 28 Urlaubstage (zwischen 25 und 30 Tage)
– 5 Krankheitstage
– 5 Weiterbildungstage
ergibt 210 Arbeitstage pro Jahr. Auf den Monat heruntergerechnet, ergeben sich so 17,5 Arbeitstage.
Regel 5: Deine Kosten müssen mit in den Stundensatz eingerechnet werden
Mit diesem Wissen kannst du zwar einen Stundensatz berechnen, allerdings stimmt dieser immer noch nicht! Schließlich fehlen noch die Kosten, die als Freelancer oder Selbstständiger auf dich zukommen.
Als Angestellter sitzt du im Büro und bekommst deine Arbeitsmaterialien vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Als Selbstständiger musst du allerdings selbst dafür sorgen. Das heißt, die Kosten für Computer, Telefon, Internet, Büro- und Geschäftsausstattung, Software, Miete, Strom, Wasser, Versicherungen und vieles mehr müssen beim Stundenlohn berechnen berücksichtigt werden.
Pro Monat können da schnell 1.300 Euro an Kosten auf dich zukommen. Klingt vielleicht recht hoch, doch oftmals muss man feststellen, dass man gar nicht so weit von diesen Werten entfernt ist.
Ausgehend vom Bruttogehalt von
– 3.500 Euro plus
– 700 Euro AG-Anteil für Pflege- und Krankenversicherung und
– 1.300 Euro Fixkosten
ergibt sich ein monatlicher Betrag von 5.500 Euro.
Rechnest du diesen Wert auf die ermittelten Arbeitstage um, kommst du auf einen Tagessatz von 314,29 Euro. Daraus resultiert ein Stundensatz von 39,29 Euro, wenn wir von acht Stunden Arbeitszeit ausgehen.
Regel 6: Unproduktive Zeiten berücksichtigen und einkalkulieren
Bist du während deiner Arbeitszeit immer produktiv? Als Selbstständiger eine Produktivität von 100 Prozent zu erreichen, ist fast unmöglich. Zeiten für Akquise, Angebotserstellung, Marketing und administrative Tätigkeiten müssen ebenfalls in die Berechnung des Stundensatz eines Selbstständigen einfließen.
Gehen wir von einer Produktivität von 66,7 Prozent der Arbeitszeit aus, kommen wir statt der 17,5 Tage nur noch auf 11,7 Tage. Daraus resultiert ein Stundensatz von 58,76 Euro netto.
Regel Nummer 7: Jeder Selbstständige braucht einen Gewinn!
Der Stundensatz von 58,76 Euro ist ganz beachtlich. Doch ein wichtiger Faktor fehlt dabei – der Gewinn! Mit diesem Gewinn ist es dir als Selbstständiger möglich, Rücklagen zu schaffen und Durststrecken, Krankheitstage und Urlaub „aufzufangen“. In der Regel wird der Gewinn mit 15 Prozent kalkuliert, wobei sich die 15 Prozent auf die Einnahmen und nicht auf die Kosten beziehen. Das heißt, der Stundensatz muss durch 0,85 geteilt werden, sodass die Berechnung des Stundensatzes so aussieht:
5.500 Euro geteilt durch
11,7 Arbeitstage geteilt durch
8 Stunden geteilt durch
0,85 als Gewinnfaktor
= 69,13 Euro pro Stunde
Fazit: Stundenlohn berechnen
Wenn du deinen Stundenlohn oder Stundensatz selbstständig berechnen willst, ist das gar nicht so einfach. Wie du sehen konntest, müssen viele Faktoren berücksichtigt und kalkuliert werden. Vielleicht hast du an viele Dinge am Anfang gar nicht gedacht, sodass du deine Kalkulationen nochmal neu anpassen musst.
Wenn du momentan noch angestellt bist, dich aber gerne selbstständig machen willst, zeigen wir dir, wie du das in 7 Schritten schaffen kannst.
Häufige Fragen (FAQ) zu Stundenlohn berechnen
Hier gibt es keine strengen Vorgaben. Doch folgende Tipps könnten dir dabei helfen:
– Deine Einnahmen müssen größer als die Ausgaben sein
– Dein Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen
– Bedenke die Kosten der Sozialversicherung
– Niemand kann 365 Tage im Jahr arbeiten
– Deine Kosten müssen in den Stundensatz eingerechnet werden
– Kalkuliere unproduktive Zeiten in deinen Stundensatz ein
– Du braucht einen Gewinn
Der Stundenlohn gibt an, wie viel Geld du pro Arbeitsstunde verdienst.
Früher wurde zwischen einem Lohn und einem Gehalt unterschieden, heute eher nicht mehr. Lohn bekamen meistens die Berufsgruppen, die einer körperlichen Arbeit nachgegangen sind und pro Stunde bezahlt wurden. Von Gehalt sprach man bei der Ausübung einer geistigen Arbeit, die meist nicht pro Stunde, sondern mit einer monatlichen festgelegten Zahlung berechnet wurde.
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Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.
5 Antworten
Leider fällt bei dieser Art der Berechnung die Rentenversicherung/Altersvorsorge unter den Tisch. Zumindest der bisherige AG-Anteil fehlt in der Berechnung. Nur Pflege- und Krankenversicherung sind berücksichtigt. Rücklagen analog zur Arbeitslosenversicherung werden auch nicht gebildet.
Auch die steuerlichen Veränderungen werden nicht hinreichend beachtet. (z.B. auf den vollständigen Krankenversicherungsbeitrag fällt Einkommensteuer an, die Steuerprogression ist deshalb höher).
Wichtig wäre noch die Unterscheidung von Stundenlohn und Stundensatz. Was berechne ich dem Kunden, was bleibt mir als Lohn für meine Arbeit?
Marktpreise kann man letztlich nicht kalkulieren! Wichtig ist der Vergleich mit dem Wettbewerb und welche Kunden bedient werden sollen. Die 3 K müssen stimmen: Kosten, Kunden, Konkurrenz!
Nicht mit „Studententarifen“ starten, wenn man Stammkunden haben möchte. Man wird die Preise kaum noch anheben können.
Wichtig wäre auch eine Erklärung, wann welche Steuern zu zahlen sind. Die meisten Betriebsaufgaben erfolgen nach dem ersten Steuerbescheid, wenn Nachzahlungen und höhere Vorauszahlungen feststehen… 🙁
Interessanter Artikel. Ich möchte gerne wissen, wie die obige Kalkulation unter Berücksichtigung von 2 zusätzlichen Mitarbeitern aussehen würde.
Grüße
Ahmet Sow
Auch ich finde deinen Artikel super! Er ist leicht verständlich geschrieben und mit ein bisschen Erfahrung auch gut anwendbar. Drei Anmerkungen habe ich noch dazu:
1. Man sollte diese Kalkulation in regelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand bringen, sprich die Ausgaben anpassen, ggf. anfangs eigene Stundenzettel schreiben und die Produktivität überprüfen und ob das was durchschnittlich übrig bleibt, den Erwartungen / der Qualität entspricht.
2. Die obige Kalkulation der zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1.300,00 € sollte nicht allzu pauschal einbezogen werden. Bei den Fixkosten ist m.E. entscheidend, ob diese tatsächlich zu 100% betrieblich veranlasst sind. Beginnt man die Tätigkeit gleich in extern angemieteten Räumlichkeiten oder zu Hause im Büro, wo Miete, Telefon, Internet & Versicherungen private Kosten darstellen und nur in Höhe der betrieblichen Nutzung absetzbar. Vergessen werden dann aber gern die Aufwendungen für einmalige Anschaffungen, z.B. Pkw/Lkw, die Büroausstattung oder große Werkzeuge, welche über einen bestimmten Zeitraum aufgeteilt und anteilig einbezogen werden sollten (kalkulatorische Afa).
3. Natürlich sollte man sich und sein Know-how schätzen und Qualität auch zu entsprechenden Preisen anbieten. Wichtig finde ich aber auch, eine realistische Perspektive für die Zukunft zu haben. Als Jungunternehmer muss man nicht gleich den Stundensatz eines erfahrenen Unternehmers der gleichen Branche ansetzen. Qualität setzt sich durch, spricht sich rum und die Anpassung des Stundensatzes ist dann nur Formsache.
Super verständlich zusammengefasst, vielen Dank dafür!!
Ich kann jetzt alles genau berechnen mit eurer Formel.
Schöne Grüße
Maik
Die Stundenlohn Kalkulation ist klasse erklärt und einleuchtend. Viele Selbständige kalkulieren nicht mit den gesamten Kosten die nun einmal anfallen. Deshalb ist dieser Beitrag sehr wertvoll und man kann alles genau nachvollziehen.
Vielen Dank
Jutta